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Tamger

Winterfahrt

Empfohlene Beiträge

Hallo, liebe Smart(Kugelfahrer),

ich fahre seit August einen ganz schwarzen cdi-Diesel in Berlin und bin mehr als begeistert. In weiser Voraussicht habe ich ihn für einen kleinen Aufpreis gleich mit Winterrädern bestellt. 8-) Ich möchte es wagen, und mit ihm in den Winter nach Frankreich in den Wintersport fahren, so mit Ski usw. Hat jemand Erfahrung, ob das so einfach geht, was man da so braucht?
Ich lese übrigens sehr gern eure Beiträge.
Tschüssi Tamger :roll:

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Hi, ich, bzw. meine Regierung z.Zt auch einen ganz schwarzen cdi und auch in Berlin.

Wir wollen im Winter nach Tschechien ... mal sehen - Schneeketten brauchen wir noch

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ste@steste.de * http://steste.de


mp3 mit smart Radio, PSION/eTrex GPS Navigation


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Hy Tamger

ich war letzte Woche in Engelberg... Da keiner mitwollte habe ich einfach den Beifahrersitz umgeklappt, die Ski eingeladen und bin losgedüst.

Falls du zu Zweit fahren willst, brauchst du den Skiständer (ca. 480 DM mit Grundträger).

Gruß Stefan :-D

PS: Wow 2 Beiträge und noch keine Begrüssung :-P

[ Diese Nachricht wurde editiert von Zims am 11.10.2001 um 21:29 Uhr ]


Gruß Stefan ...

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2 Nachrichten und keine Begrüssung .....
geht ja garnicht

Hi Tamger

Herzlich willkommen im Smart-Forum .....

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SmartCabrio.jpg
Smart Cabrio CDI (ab Dez. 2001)
by by Oeffi


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

Klick here ... for OWL-Smarties

 

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Hallo erstma im Forum...

am besten, du gehst beim ersten Schnee mal auf nen großen (Firmen)-parkplatz und testest mal das Trust + . Macht übrigens nen riesen Spass, haben wir letzten Winter gleich mehrmals gemacht...

Ciao, Lene
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ES - TL 581

Thommy's und Lene's Homepage


....S O S .....Smart Organisaton Stuttgart...

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Hallo Tamger

Herzlich Willkommen im Forum - viel Spass hier

Ich bin auch mal auf den Winter gespannt - berichte uns doch bitte Deine Erfahrungen :)
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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

www.smart-fahrtenbuch.de signa_smilie.gif
Das 50.000km-Projekt!


Smarte GrüsseGuido

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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