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LI

Führerschein Klasse CE

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Hallo,

wer hat in letzter Zeit den CE gemacht und was habt ihr bezahlt?

Der Sehtest ist ja umfangreicher, kann den noch ein Optiker machen oder muss ich zum Augenarzt?

Den großen Erste-Hilfe-Kurs hab ich, liegt aber schon über 12 Monate zurück. Gibt es da eine Regelung?

Vielen Dank

Gruß


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Naja, mein Führerscheinerwerb CE ist doch schon einige Monde her, aber die eine odere Info habe ich doch.

 

Der normale Sehtest ist für den Führerschein CE nicht ausreichend. Es ist eine augenärztliche Untersuchung gefordert. Welche Ärzte diese Untersuchung machen dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (wie so vieles hier), im Regelfall ist die der Amtsarzt.

 

Soweit ich weiß, ist die "Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmaßnahmen" (toller Name, einfach mal DRK-Schein genannt

 

;-) ) zeitlich unbefristet gültig.

 

Am besten mal bei deiner Führerscheinbehörde vorbeischauen, die sagen dir genau, was noch benötigt wird...


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Richtich.

 

Ich wollte nu mal noch nen Personenbeförderungsschein machen......

 

Da brqauchste noch ein "Leistungspsychologisches Gutachten"

Kost nochma 150€ :-x

 

Ich glaub´et hackt :-?


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Besonders toll ist dann noch, das der Führerschein CE nur noch 5 jahre gültig ist, und dann heißt es wieder erst ab zum Doc und dann wieder kostenpflichtig nen neuen Führerschein beantragen. Ja, die Behörden wissen schon, wie man Geld erwirtschaftet.. (von "verdient" will ich mal lieber nicht sprechen).

In den Führerschein (Plastikkarte) nen Chip zu integrieren, wo das Ablaufdatum dann einfach geändert werden kann, dafür hats wieder mal nicht gereicht :-x

 

Und das man dann als LKW-Fahrer noch die geliebte Fahrerkarte aller 5 Jahre neu kostenpflichtig beantragen darf, passt ins Bild.

 

Vielleicht wäre es klug gewesen, diese Fahrerkarte gleich in jeden Führerschein zu integrieren (Chip), doch das wäre für die Betroffenen wohl auch zu günstig gewesen :-x :-x

 

Jaja, man muß schon ganz schon Geld ausgeben, bevor man mit dem Fahren welches verdienen darf.........

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Harnilein am 23.04.2008 um 19:41 Uhr ]


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Das mit den 5 Jahren gilt aber nur ab 50......

 

 


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Leider nicht, NEU erworbene Führerscheine C und CE sind nur noch 5 Jahre gültig.

Nur wer seinen Führerschein vor dem Inkrafttreten der 2.EU-Führerscheinrichtlinie (also noch den "Papierführerschein"`) erworben hat, dessen Führerschein gilt bir zur Vollendung des 50. Lebensjahres, und muß erst ab dann alle 5 Jahre "verlängert" werden...

 


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Lucky me :-D

 

 


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Es kommt noch viel besser!

CE Führerscheine ausgestellt ab Sepember 2009 genügen nicht mehr zum gewerblichen Fahren.

Man braucht eine Zusatzausbildung an der IHK! Dauer 6 Monate.

klick

Deswegen mach ich den CE jetzt wenn ich ihn auch noch nicht brauche.

 

Summen habe ich bis jetzt noch keine gehört.

Eine Fahrschule hier in der Nähe meinte 2.200 Euro.


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2.2 kann schon hinkommen. Vor 13 Jahren hat bei mir die Fahrstunde 99DM :o gekostet.

 

 

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@ LI: auch das stimmt leider, ab 09/09 brauchst du die sogenannte "Berufskraftfahrerqualifizierung". Alle, die vor diesem Termin Ihren Führerschein erworben haben, zählen automatisch als "qualifizierte Berufskraftfahrer". Jedoch ist ab dem Termin dann eine Weiterbildung spätestens alle 5 Jahre Pflicht...

Naja, und die Kosten von 99,-- pro Fahrstunde sind ungefähr gleich geblieben, nur das es jetzt statt DM EURO sind.

 

Mit den Kosten von 2200 EUR wäre ich vorsichtig, da keine Fahrschule einen Komplettpreis im Voraus anbieten darf.

genannt werden dürfen nur "Rechenbeispiele" mit einer fiktiven Anzahl an Fahrstunden. Und genau diese Anzahl an Fahrstunden wird häufig viel zu gering angesetzt, um erst mal einen günstigen Preis zu suggerieren.

Außerdem kommen ja noch Kosten für Lehrmittel, ünd die Prüfuingsgebühren für TÜV oder DEKRA hinzu.

 

Also am Besten:

 

Fahrstundenpreise vergleichen und ganz wichtig, mal rumhören, ob die Fahrschule einen guten Ruf hat.

 

Es nützt gar nix, wenn Fahrschule X einen um 2 EUR günstigeren Stundenpreis als Fahrschule Y hat, du aber durch uneffektive Ausbildung bei Fahrschule X 5 Stunden mehr benötigst. Da hat man am Ende mehr bezahlt....


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Meinen Lkw-Führerschein hat zum größten Teil Stoltenberg bezahlt. Für mich fielen dann noch 53 DM für das Umschreiben an,glaube, ich.

 

 


Bis dann, Stefan

 

spritmonitor.de

Leider aktuell kein smart vorhanden (smart&pure, Bj. 11/99, 33 kW/45 PS, jackblack)

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hier ... ich habe da noch infos (PDF) auf der

Webseite des TÜV-Hessen gefunden:

 

LINK


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...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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Der Struck wollte ihn mir nicht bezahlen, es muss gespart werden.

Danke Stroker :)


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Ja leider.............. zumal die Fahrschulpreise auch regional sehr voneinander abweichen...

 

Und die Region Balingen ist mir nicht gerade als günstiges Gebiet bekannt.

 

Und bei Fachfragen einfach mal ne PN an mich....

 

*grußvomharnileinderderdummerweiseauchnebenberuflichnochfahrlehrerist* ;-)


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Hier in Bayern hab ich rund 2500€ bezahlt.

Von einer Gütigkeit von 5 Jahren weis ich nichts, auser man ist über 50.

Und das da ab 2009 mit den Gewerblichen Fahrten was kommen soll hab ich schon gehört, mich stört es aber nicht da ich den CE nur zum fahren des Tiffin´s brauche.

 

Gruß

 

René

 

 

-----------------

99`Smart 42 passion

01`Grand Cherokee 4,7

06`Grand Cherokee SRT 8

 

 


09´Hummer H2 SUT

08´Viper SRT 10

09´Abarth 500, getuned

 

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Also das mit den 5 Jahren hab ich jetzt auch gelesen...is ja der Hit.....

 

 

---------------------

 

Klasse C

Beinhaltet C1

nur mit Klasse B

ab 18 Jahre

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

--------------------

 

Quälläääää!

 

 

Aber wenn ich jeden Tag sehe, was eigentlich sowieso für Higgis auffer Strasse rumeiern......sollte eigentlich mal jeder´n "Leistungspsychhiologisches Gutachten" abliefern :-x


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