Die müssten normalerweise ohne Modifikationen passen, allerdings kann Dir der Prüfer bei der Abnahme die Ansteckverbreiterungen für die hinteren Radläufe aufdoktrinieren, wenn er mit der Radabdeckung der Hinterräder. nicht zufrieden ist.
Es könnte sich nur eine Besonderheit ergeben, in den Gutachten zu diesen Felgen steht teilweise drin, daß sie erst ab der *15 in der EG Genehmigungsnummer gelten. Die EG Genehmigungsnummer des Smarts lautet ja z.B. e1*98/14*0080*02
Diese EG Genehmigungsnummer charakterisiert ein Fahrzeug über den gesamten Bauzeitraum und die von mir rot gekennzeichnete Zahl hinter dem letzten Stern wird bei Modifikationen und technischen Änderungen sukzessive hoch gezählt, daran lässt sich quasi der Bauzustand des Smarts ableiten.
So haben die Smarts ab 2003 mit echtem ESP die EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*15.
In vielen Gutachten zu den Monoblock IV oder V Felgen steht eben drin, daß dieses Gutachten ab dieser *15 gilt.
Während einige Prüfer dann drauf bestehen, daß eine Einzelabnahme gemacht werden muss, weil das Fahrzeug nicht diesem Bauzustand entspricht, lehnen andere Paragraphenreiter und Korinthenkacker die Abnahme mit dem Verweis auf diese Tatsache von vornherein ab. Das ist natürlich Blödsinn, denn aus technischer Sich steht dem gar nix entgegen, aber solche Typen gibt es halt.
Dann gibt es sogar noch den Fall, daß es von der Bereifung abhängig ist, für die Monoblock IV gibt es z.B. für die Bereifung 175er vorne und 195er hinten ein Gutachten, das die *15 voraussetzt, für 195er rundum dagegen steht in dem Gutachten drin, daß nur die *02 Voraussetzung ist, das passt eigentlich hinten und vorne nicht zusammen!
Aber wenn man an einen Prüfer kommt, mit dem nicht zu reden ist und der Argumenten nicht zugänglich ist, dann hilft es oft, wenn man woanders hin geht, wo Leute arbeiten, die sich auskennen und dies auf technischer Basis beurteilen.
Eigentlich steht einer solchen Eintragung nix im Wege!
Ich schreib Dir mal noch ne PN, also eine persönliche Nachricht! 🙂
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