Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Tschoerk

Anhängerkupplung / Österreich

Empfohlene Beiträge

Hallo Kollegen aus Österreich,

 

hat jemand von euch schon eine Anhängekupplung verbaut und wenn ja wurde diese vom TÜV eingetragen?

Hab mir ein Teil von Rameder bestellt, man hat mir dort gesagt dass die Eintragung kein Problem sei, würde aber trotzdem gern eure Tipps hören.

AHK hat eine ECE Genehmigung und Festigkeitsgutachten...

 

Danke schon mal!

 

grüße

Tschoerk

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Tschoerk

 

Ich sehe da nur: keine passenden Produkte.

 

450 oder 451?

 

Gruß, Martin

 

 

 

-----------------

smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

 


smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Tschoerk!

 

Nachdem es die Kupplung von MDC sein dürfte, sollte es eigentlich kein Problem mit der Eintragung beim 450iger geben, MDC sollte ein österreichisches Gutachten haben.

 

Die Eintragung macht normalerweise die Landesregierung und kostet so um die 40 Euro

 

Grüße ausm Ösiland


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

gutachten ist egal aus welchem land.. hauptsache eu .. ausser gb. die inselaffen machen da wieder mal extrawürste

 

hier in vorarlberg (ist bundeslandabhängig die kosten) würde es ca 45€ kosten das einzutragen & neue zulassung (12 € je nach laune der versicherung)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von thealien am 07.06.2008 um 20:32 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi, danke mal für die Antworten...

 

hab vergessen zu sagen dass es sich um einen 451 handelt.

 

@F451: http://www.kupplung.at/index.html?$part=shop.content.productlist&$event=list-category&id=1000605

 

Muss ich das der Versicherung auch melden? Hab eine Vollkasko für meinen Smart. Deckt die dann auch den Anhänger?

 

Eine Frage hab ich ja noch. Diese Stützlast, mir ist zwar klar was das ist, nur wie ermittle ich die tatsächliche Stützlast dann wirklich?

 

grüße

Tschoerk

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@Tschoerk

Die tatsächliche Stützlast stellst Du mit eine Deichselwage fest. wiege mich

 

Meine AHK ist übrigens diese hier klick

 

Vergleiche mal in Ruhe.

Keine Werbung, sondern Überzeugung

 

 

Gruß, Martin

-----------------

smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

 


smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Tschoerk!

 

Der Link zeigt auf eine Kupplung für den 450iger, die passt nicht auf den Neuen!

 

Bleibt also nur, entweder beim deutschen Hersteller für den 451iger kaufen, oder aber auf die Kupplung aus der Schweiz ausweichen.

 

Wennst wirklich einen neuen 42 hast, dann gibt es hier im Ösiland noch nicht sehr viel Erfahrung damit, da kann es schon mal Probleme bei der Eintragung geben (hatten wir zumindest in der Steiermark mit der "alten" Kupplung)

 

PS: Vollkasko geht nur fürs Fahrzeug, Hänger kostet extra (ca. 10 Euro Haftpflicht / Jahr)

 

Grüsse ausm Ösiland

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von fliegenkillersmart am 08.06.2008 um 16:46 Uhr ]


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

also ich hab mir auch aus "überzeugung" die aus der schweiz geholt und bin äußerst zufrieden. :-D

hab's ja schon an anderer stelle geschrieben, dass sogar Mr. smart-TÜV diese lösung deutlich besser gefiehl, als... ;-)

 

achja - die stützlast kann man auch leicht und halbwegs genau mit einer normalen personenwaage messen.

 

-----------------

smartinlogoforum.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also, mit 'nem Stock und einer Personenwaage gibt es wahrscheinlich sogar genauere Ergebnisse. Aber wenn man unterwegs ist und die Beladung ändert, ist so eine Deichselwaage vielleicht doch ganz sinnvoll. 8-) (Keine Ahnung, was dieser Smilie bedeutet, aber er gefällt mir.)

 

Gruß, Martin

 

 

 

 

-----------------

smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

 


smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@fliegenkillersmart,

 

der link zeigt die kupplung für den neuen: ab 04.2007 - ...... bei der Auswahl waren auch die unterschiedlichen Modelle auszuwählen z.b. wie meiner der 84PS Turbo.

 

Danke für die Tipps mit Waage!

 

INFO: hab beim TÜV angerufen und beim OEAMTC folgendes Resultat:

 

Wird eine (ECE) Genehmigung nach 94/20/EG mitgeliefert dann muss die AHK NICHT eingetragen werden!

 

grüße

Tschoerk

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tschoerk am 11.06.2008 um 11:13 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Tschoerk!

 

Zwei Dinge noch:

 

Dass eine Kupplung eine Genehmigung nach 94/20/EG haben kann, ist klar, nur die besondere G'schicht ist, dass der Smart von Haus aus überhaupt keine Anhängelast eingetragen hat; somit darf man zwar die Kupplung draufschrauben, nur ziehen darf man ohne Eintragung nix !!! Das hat der ÖAMTC bzw. TÜV bei der Auskunft sicherlich vergessen.

 

Mittlerweile hab ich auch die Kupplung gefunden, nur der Link funktioniert ohne vorherige Fahrzeugauswahl nicht richtig - wurscht;

Was viel schlimmer ist, dass die Kupplung auch für den 72kW Motor angeboten wird, dort passt sie definitiv überhaupt nicht, der mittige Auspuff ist da im Weg!

 

g68nge


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hmmm, kann dir schon folgen. wem nun glauben. irgend wie schon witzig. hab das ja extra beim tüv nachgefragt und zwar unter dem hinweis dass es ein smart ist und für den keine anhänger vorgesehen respektive keine anhängelast und stützlast im zulassungsschein steht.

 

wen muss man denn dann fragen um eine richtige kompetente antwort zu erhalten??

 

Auf der andren seite frage ich mich ob das überhaupt relevant ist dass was im Zulassungschein steht wenn die 94/20/EG Genehmigung eine auf den Smart zugeschnittene Zulassung ist?

Es gilt nämlich angeblich folgendes (Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061300.html)

 

Allgemeine Informationen:

Die Eintragung einer Anhängevorrichtung ist nicht notwendig, wenn

 

diese Marke und Type bereits im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung eingetragen ist oder

der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach EG-Richtlinie 94/20 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.

Hinweis: Den Nachweis für die Genehmigung nach der EG-Richtlinie und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung. Dieser Nachweis muss von dem Zulassungsbesitzer oder der Zulassungsbesitzerin immer mitgeführt werden.

 

Entspricht die Marke/Type der montierten Anhängevorrichtung nicht jener im Typenschein bzw. der Einzelgenehmigung und/oder liegt kein Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vor, muss die Anhängevorrichtung durch die zuständige Behörde typengenehmigt und sollte in den Typenschein eingetragen werden.

 

 

 

Nun hier steht natürlich nix von Anhängelast und Stützlast, das steht doch aber im jeweiligen 94/20/EG Papier?!!

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tschoerk am 11.06.2008 um 19:37 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Laut Homepage von MDC gibt es (noch) keine Genehmigung bezüglich EG-Richtlinie (Michael möge mich korrigieren, falls es eine gibt), sondern nur eine ABG:

 

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

 

Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.

Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

 

Deswegen bietet ja MDC auch (in D) die Möglichkeit der Eintragung mit an.

 

Ich will jetzt nicht wieder den "Krieg" der Kupplungshersteller aufflammen lassen, aber von Smart gibt es keine offizielle Freigabe für AHKs - ist alles nachzulesen auf den Seiten der beiden Hersteller.

 

Glaub mir, die Kupplung muss eingetragen werden. Wennst Glück hast, steht sie schon in der Genehmigungsdatenbank, wenn jemand in Deinem Bundesland die Kupplung am 451iger mit 84 PS typisiert hat (sollte eventuell das Smartcenter oder die Zulassungsstelle wissen). Dann sollte ein problemloses Eintragen möglich sein, wenn nicht dann eben selbst eintragen lassen.

 

Nochmal, das Problem ist nicht die Kupplung selbst, sondern die fehlenden Werte im Datenbankauszug/Typenschein/Zulassungsschein (bei mir die Ziffern 17, 18 und 19.1 bzw. O und O2 im Zulassungsschein).

 

Bezüglich der kompetenten Auskunft: ich weiss nicht, wer alles noch in die Datenbank rein schauen darf, auf alle Fälle aber die Landesregierung (MA46 in Wien) - die machen ja die Eintragung und die Zulassungsstellen, die machen den Ausdruck für den Zulassungsschein. Nach welchen Kriterien zu Suchen ist...???

Auch wenn die Möglichkeit einer negativen Antwort besteht, würd' ich bei der MA46 anrufen, die müssen es wissen.

 

grüsse


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

 

so vielen Dank für deine Antwort.

Hab die AHK und die Dokumente erhalten und gleich mal bei der M46 (in Wien für die Eintragungen zuständig) angerufen.

 

Ich muss vom TÜV die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau bringen (billiger als wenn ich es einer Werkstatt geben...) und damit dann eintragen lassen. Sie meinten dass sollte aber keine Probleme geben, Zulassungschein wird dann halt mit den neuen Daten befüllt.

 

:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Kollegen!

 

hab nun eine offizielle Antwort unseres zuständigen Ministeriums:

 

Anhängevorrichtungen, welche über eine EU-Teilbetriebserlaubnis

verfügen, dürfen an jene Fahrzeuge für die sie geeignet und geprüft

sind montiert werden. Eine Anzeige beim Amt der Landesregierung

(Eintragung ins Genehmigungsdokument) ist nicht erforderlich. Es ist

ausreichend, die Abschrift der EU-Genehmigung(94/20/EG) sowie die

Unterlage über die Eignung für das konkrete Fahrzeug (oftmals nur auf

der Verpackung ersichtlich) mitzuführen.

Unter Vorlage des Genehmigungsdokuments und einer Bestätigung über den

fachgerechten Einbau ist der Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle

anzupassen.

 

 

grüße

Tschoerk

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

So, wollte mal kurz rückmelden. nachdem ich hier durch viel neuland ging und auch jede menge unsinn gehört und gelesen (nicht hier im forum!) und leider auch selber geschrieben habe *gg* nimmt nun alles seinen richtigen weg.

 

hab die AHK selber montiert, war schon beim TÜV, der hat seinen sanktus gegeben und hab nun am 3.september einen termin bei der MA46 zur begutachtung und hoffentlich problemlosen eintragung. zumindest haben sie mir einen schrieb gegeben dass ich das fahrzeug mit der AHK schon mal benutzen darf. hab auch gleich meinen motorradanhänger aus klagenfurt (bin aus Wien) geholt. bin auf der fahrt mindestens dreimal fotografiert worden ;-) lustig...

 

am montag gehts dann zum ersten mal voll bepackt nach ungarn, bin gespannt wie laut dort gelacht wird :lol:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tschoerk am 12.07.2008 um 13:30 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@Tschoerk

 

Ich wollt mich auch noch mal melden, da meine (zweite) Kupplung jetzt auch eingetragen ist.

 

Wir hatten zwar ein kleines elektrisches Problem, aber jetzt ist bei mir die Clevertrailer-Kupplung drin im Zulassungsschein und im Datenbankauszug vulgo Typenschein.

 

Grüße ausm Ösiland


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Klaus,

 

wow.....der Brabus ist ja scho da....grutuliere ;-)

 

Sehen wir uns dann in zwei Wochen in Zell und auch am Champingplatz :) ;-)

 

Richi 8-)

-----------------

5vl-o.jpg

 

 


5vl-o.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@Richi

 

Schau mal im Würfelthread auf Seite 25 :)

 

Sehn uns in Zell...

 

Grüße ausm Ösiland

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von fliegenkillersmart am 09.08.2008 um 19:27 Uhr ]


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fliegenkiller......

 

hast du auch ein Photo von hinten, wie das mit der Brabusblende und Sportauspuff aussieht?! 8-)

 

 

 

-----------------

 

moema_neu_050408.jpg

 

möma's Anleitungen bis BJ 03/2007 als PDF zum Download --> klick !

möma's und Der_kleine_Muck's Anleitungen für Smart II ab BJ 04/2007 als PDF zum Download --> klick !

 


 

moema_neu_050408.jpg

coolsmiley.php?id=2185 möma's smarte Webseite mit Anleitungen für alle 42-Baureihen als PDF zum Download --> klick !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Es kann schon der ABS-Block sein, aber erstens ziemlich exotisch und zweitens würde der das beim Selbsttest diagnostizieren, den er nach jedem Zündungslauf durchführt. Dann geht die gelbe Lampe an und ist der entsprechende Fehler abgelegt. Was genau soll denn laut den Werkstätten im ABS defekt sein, damit es ohne Warnmeldung zu dem beschriebenen Fehler innerhalb der ohne Regelbremsung auf der TÜV-Rolle druckausgeglichenen Achse kommt?   Auch ich halte eine mechanische Ursache im Bereich der Bremssättel für erheblich wahrscheinlicher, von festgegammelten Faustsattelführungen bis zu unterschiedlichem Tragbild der Beläge ist da alles drin.   Der einfachste und billigste und gleichzeitig aussichtsreichste Weg aus der Misere ist neue Beläge und ggf Scheiben verbauen und dabei die Sättel prüfen ob sie festsitzen und gangbar machen. Bitte von jemandem, der weiß, was er da tut, auch wenn man dafür nichtmal neu entlüften muß.  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.698
    • Beiträge insgesamt
      1.587.665
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.