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Anonymous

Überführungskosten bei einem Lagerneufahrzeug

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Bei einem Neuwagen ab Werk muß ich die Überführungskosten bezahlen.
Wie ist das bei einem Neufahrzeug, was im Neufahrzeuglager des SC´s
steht?

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Die musst Du leider auch bezahlen, da Sie den SC´s auch in Rechnung gestellt wird.

Allerdings wird denen nicht so viel abgeknöpft wie Dir. Meine Frau arbeitet in einem BMW Autohaus. Dort werden dem Kunden DM 950,-- für Überführung verlangt -dem Autohaus wird aber nur DM 680,-- vom Werk berechnet.... :roll:

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Hy ,

ansich ist das doch ganz einfach. Der Neuwagen muss vom Werk zum Verkäufer und die Kosten trägt der, welcher ihn als erster kaufen tut.
Bei einem Vorführwagen oder Tageszulassung würde ich also keine Überführungskosten zahlen. Ebenso natürlich bei einem Gebrauchten.
-----------------
SmartCabrio.jpg
Smart Cabrio CDI (ab Dez. 2001)
by by Oeffi


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

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Quote:

Am 27.10.2001 um 07:11 Uhr hat Oeffi geschrieben:
Hy ,

ansich ist das doch ganz einfach. Der Neuwagen muss vom Werk zum Verkäufer und die Kosten trägt der, welcher ihn als erster kaufen tut.
Bei einem Vorführwagen oder Tageszulassung würde ich also keine Überführungskosten zahlen. Ebenso natürlich bei einem Gebrauchten.



logik ist nicht immer der ausschlaggebende faktor im smart center ;-) mir wollte mal jemand ein acht monate altes "neufahrzeug" mit 30 tage dauernder "tageszulassung" aus deren lager andrehen. meinen einwand, das so ein wagen nicht mehr unbedingt als neufahrzeug zu bewerten wäre, hat der verkäufer zwar bestätigt, das hat ihn aber nicht davon abgehalten, auf die überführungskosten von 900 mark zu bestehen... der nachlass von 1000 mark aber zzgl. ük hat mich danach auch nicht mehr überzeugen können :-D

-costa

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