Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Murix

Austausch Motorsteuergerät möglich???

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen, da mein Motorsteuergerät spinnt habe ich letzte Woche

bei Ebay ein gebrauchtes ersteigert, leider bin ich beim Smart mit der Info vertröstet worden, daß man die Geräte nicht austauschen kann.

Es sei zwar irgendwie schon möglich, aber nicht auf Dauer! (KM-Stand, Fahrgestellnummer, usw.)

Gibt es eine Möglichkeit ?

Kann mir bitte jemand weiter helfen ?

Für Tips und Hilfreiche Infos bedanke ich mich im Voraus.

 

Grüße....

:-?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das so ist,

 

könnte ich dir meine alte defekte ZEE und meine niegelnagelneue ZEE zukommen lassen , sodass ich mir das anlernen der neuen ZEE erspare ?

-----------------

Spritmonitor.de

 

 

 


Spritmonitor.de

152749.jpg?stamp=1216464045

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Maikes, sehr geehrte Forengemeinde !   @Maikes   Nur so als Tipp aus eigener leidvoller Erfahrung: Es gibt Vorschriften, daß das (hintere) Kennzeichen AUßEN am Fahrzeug mit Beleuchtung in einer tüv-konformen Art und Weise, ggf. noch mit einer ABE (allgemeinen Betrieberlaubnis, die mitzuführen ist) oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen, anzubringen ist (wenn vom Serienzustand abgewichen ist....). Ähnliches gilt für die hinteren Beleuchtungseinrichtungen (Schlußleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschluß- und Rückfahrscheinwerfer.....(hier insbesondere: Sicht- und Abstrahlwinkel beachten).   Ein im Fahrzeug hinter einer Scheibe sichtbar abgelegtes Kennzeichen ist rechtlich wie ein nicht vorhandenes Kennzeichen zu behandeln.....(kann Mängelmeldung, Vorführung beim TÜV und Bußgeld bedeuten.....). Von der Streckenkontrolle, Rennleitung, Ordnungsmacht, Poli.......   Und jetzt mich bitte nicht verhauen. Ich habe diese Regelungen nicht gemacht und nicht in die Welt gesetzt (aber schon zahlen und vorführen dürfen....von wegen Beseitigung der Mängel dann.....)   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.023
    • Beiträge insgesamt
      1.593.638
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.