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schaefca

Gutachten? Nicht nötig!

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Hi NoDoz001,

wenn Größe, Geschwindigkeitsindex und Prüfzeichen "E4" stimmen, kann man A L L E Geschichten zur Markenbindung getrost vergessen, da es sie seit dem 01.03.2000 einfach nicht mehr gibt. Auskunft TÜV und SC MG.
Wer immer da noch DM 90.- für ein Gutachten verlangt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten!

Claus :-D


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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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...sollte sich wohl eher hier drauf beziehen...

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MÖÖÖÖÖK - leider die falsche Antwort...


hab mir sogar den Gesetzestext zusenden lassen - du hast mit deinen Angaben VOLLKOMMEN recht - ABER:

vom reifenhersteller muss ein gutachten vorliegen das diese reifen gefahrlos mit diesem auto gefahren werden dürfen.

meistens liegen diese gutachten bereits vor - doch beim smart ist es leider so das sich hier noch kein hersteller die mühe gemacht hat - ausser conti und champiro...

die markenbindung gibt es wirklich nicht mehr - aber was bringt es wenn der smart so eine blöde reifengrösse hat???



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CU on the Battlefield...

NoDoz001 + Bullet


Gruß

 

 

NoDoz001

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ToD DeN DaTiV!

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Werter NoDoz001,

was für ein Gutachten meinst Du denn?

Was sagt uns z. B. das Prüfzeichen "E4" auf einem Reifen oder Auspufftopf? Das ist die in der EU nötige Zulassung des Teils! ("4" steht übrigens für Holland, 1 für Deutschland).

Was willst Du denn noch mehr?

Ich zitiere mal die Herren von www.autobahnpolizei.de/f2_bet.htm:

"e. Teile mit ECE Genehmigung haben ein Genehmigungszeichen, bestehend aus:

einem Kreis mit dem Buchstaben ?E",
der Kennzahl des genehmigenden Staats,
einer Genehmigungsnummer,
ggf. dem Buchstaben ?R" und/oder der Nummer der entsprechenden ECE-Regelung und ggf. zusätzlichen Zeichen.
(siehe Bild 5)
f. Teile mit EG Typengenehmigung / EWG Betriebserlaubnis als technische Einheit haben ein Betriebserlaubniszeichen bestehend aus:

- einem Rechteck mit dem Buchstaben ?e", gefolgt von der Kennzahl oder den Kennbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates und einer Ziffernfolge.

(siehe Bild 6a, 6b)

Bei Anbau von Fahrzeugteilen mit einer EWG-Bauartgenehmigung bzw. von ECE genehmigten Teilen ist eine Ein- oder Anbauabnahme nicht vorgeschrieben. Die entsprechenden EG-Regelungen kennen eine solche Abnahmeprüfung nicht. Von daher entfällt darüber hinaus die Mitnahme entsprechender Gutachten.

g. Teile mit Bauartgenehmigung der ehemaligen DDR haben ein Genehmigungszeichen, bestehend aus:

den Kennbuchstaben KTA-BAG bzw. KTA-TS und
der Nummer der ABG (BAG) bzw. des Typscheins (TS).
(siehe Bild 7a, 7b)
Nachweis

Grundsätzlich sind die genannten Genehmigungen / Gutachten nach § 19 IV StVZO mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Als Nachweis kann das Original oder eine Ablichtung mitgeführt werden.

Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich EWG-Betriebserlaubnisse, EWG-Bauartgenehmigungen und EG-Typengenehmigungen nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht."

Ah, da ist die Ausnahme!!!!!!!!!!!! Hast Du EG (heute EU) Prüfzeichen, gibt' s nichts mehr in Papierform mitzunehmen.

Hast Du Teile mit einer "ABE", dann mußt Du dieselbige immer mit Dir rumtragen.

CU,

Claus (...das mit "battle" und so lassen wir mal...)



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ich geb´s auf...

wenn manche leute meinen sie müssten ohne erlaubnis andere reifen fahren - bitteschön...



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Gruß

 

 

NoDoz001

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ToD DeN DaTiV!

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naja Sooo einfach kanns mit dem E4 Zeichen ja auchnet sein...
Sonst könnt ich mir ja nen Porsche Auspuff oder nen BMW Scheinwerfer an den smart basteln, weil die Dinger haben ja ne E4 drauf und sind somit Zugelassen :-P

@NoDoz001
Ich vermute mal Du meinst Das Reifen und Felge zusammenpassen müssen, nicht Reifen und Auto, da sonnst fast alle smarties mit Breitreifen ja eine unzulässsige Eintragung in ihrem Brief hätten. Kann mir zumindest nicht vorstellen das ALLE Hersteller von 195/40 195/50 usw. ein Gutachten für den smart haben machen lassen.
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Goyko_Kleensang:"Jungs, wollt Ihr mich in den Wahnsinn treiben?"
Klar, was denkst Du denn?


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Hallo Oli,

zum letzten Mal zum Mitschreiben: Es geht tatsächlich um Reifen. (Keine Scheinwerfer usw.).
Richtig stellst Du fest, dass alle angegeben Größen ( z.B. Felge, Tragfähigkeit, Größe, Geschwindigkeitsindex usw.) mit den Briefvorgaben übereinstimmen müssen. Bei Veränderungen in diesem Bereich bedarf es immer einer ABE oder eines Gutachtens zwecks Eintrag.
Das "E4"-Prüfzeichen legitimiert sozusagen "Nachbauten", daher mein Vergleich zum Scheinwerfer oder Auspufftopf. Wer Motorrad fährt, kennt die Endlosdiskussionen mit den Herren vom Polizeisportclub "Grün-Weiß", die für einen Nachrüst-Endtopf trotz Prüfzeichen immer noch einen Nachweis sehen wollen. (Wahrscheinlich hat man deshalb unter www.autobahnpolizei.de die genauen Zusammenhänge nochmal erklärt. Hoffentlich haben die Damen und Herren einen Internetzugang im Streifenwagen ;-).) Bevor wir uns nun noch bis Weihnachten um den Bart streiten, schlage ich vor, man greift zum Hallofon und löchert den freundlichen DEKRA- oder TÜV-Ingenieur.

Never give up,

Claus


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@Netsonic: GEWÖHN DIR MAL NEN ANDEREN TON AN...

@oli: ich meine nicht reifen und felge sondern reifen und auto!!! und die breitreifen haben fast alle eine "unbedenklichkeitserklärung" - ist also gar kein problem.

@schaefca: meine aussagen sind alle vom TÜV Borken/Hessen - den Gesetzestext habe ich auch daher...
kannst also gerne mal deinen tip mit dem hallofon ausprobieren und dort anrufen...

ich jedenfalls halte mich eher von aussagen eines ingenieurs vom tüv als an kram von einer internetseite wie zum beispiel "www.autobahnpolizei.de".....


und meine signatur schrieb ich auch wieder hin...


fahrt doch wie ihr wollt - bloss wegen so ein paar mark handele ich mir jedenfalls keinen ärger ein - und ich denke das man gerade bei bremsen und reifen niocht unbedingt sparen sollte.....



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Gruß

 

 

NoDoz001

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