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Kaskani

Achtung smartie68 ist kein seriöser verkäufer !!!!!!!!!!!!!

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 27.11.2008 um 14:08 Uhr ]


Smart cdi & passion

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Hätte nicht gedacht, dass die ganze Sache hier so dermaßen eskaliert...

 

@Kaskani , klärt das mal wie erwachsene Männer!


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die sache ist versichert sagt er also warum soll ich etwas falsch gemacht haben

 

ich war so blöd sofort zu bezahlen ohne pay pal oder ebay.da hätte ich meine kohle sofort zurück in solch einem fall.

 

ich bekomme ein glasdach in tausend stücken und soll dann auch noch fehler gemacht haben.definitiv nein.und so weit ich weiß ist er ein gewerbetreibender da er ja mit smarts handelt

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Nur weil er damit handelt heisst ja nicht das er ein Gewerbe angemeldet hat :o

 

Im meine bei eBay tritt er als Privatmann auf :roll:


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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der einzige fehler den du in der sache machst ist dein unsachliches geschrei und geschimpfe, mit dem du dir von vornherein alle wege zu einer zufriedenstellenden einigung verbaust.

 

viel glück trotzdem!


Alles wird gut!

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das habe ich versucht alles in ruhe zu klären ging aber nicht.der versucht seine wut an mir auszulassen weil die post fehler gemacht haben soll und versucht die unkosten auf mich abzuwälzen und das ist nicht die feine englische.

 

 

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Wie wärs denn, smartie68 einfach selber hier mal zu Wort kommen zu lassen?

Wie schon treffend gesagt wurde, muss man BEIDE Seiten hören.

 

Also haltet bitte den Ball ein wenig flach und schaut, wie es sich entwickelt, bevor hier schon wieder ganze Prozesse diskutiert werden.

 

Danke.

 

 

-----------------

In diesem Sinne...

Fahrt vorsichtig !

Gruss

Goyko

(smart-Forum-Team)

 

Hier gibt es Infos zum Smart-Forum-Team!

 


In diesem Sinne...

Lest, schreibt und fahrt vorsichtig! 😉 

Gruss

Goyko (smart-Forum-Team)

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habe bis heute keinen cent zurück bekommen und eine adresse habe ich auch nicht

 

kann mir jemand verraten was ich jetzt machen soll

 

wie kann man das ganze jetzt bezeichnen ?????

 

keine ware kein geld ...

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Aber irgend wie trittst du immer in die Sch....

Habe leider keinen Tip.

Gruß Axel

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 27.11.2008 um 14:08 Uhr ]


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Hallo Taube!

 

Wieso soll er eine Rücksendung reklamieren? Die ist doch beim Absender angekommen, daher auch die EUR 30,00 für den Rücktransport.

 

Zweitens: ALLE Paketdienste lassen eine Reklamation einer Sendung grundsätzlich nur durch den Auftraggeber (=Absender) zu. Wie soll kaskani hier irgendetwas tun?

 

Drittens: Bei äußerlich erkennbaren Schäden (siehe erstes posting) wäre eine Annahme der Sendung schwachsinnig gewesen. Damit hätte er sich mit dem Zustand der Ware einverstanden erklärt.

 

Bitte keine Fakten verdrehen.

 

Wie immer im Leben ist es nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick meint: Der Absender hätte auf jeden Fall kennzeichnen müssen (mangelhafte Verpackung), abhängig vom Paketdienst eine zusätzliche Glasversicherung abschließen müssen. Insofern ist er während des gesamten Transportes verantwortlich für die Sendung. (Untergang ist Totalverlust, nicht Beschädigung.)

 

Da die Verpackung laut kaskanis Schilderung wohl suboptimal war, müssen sich Absender und Paketdienst an einen Tisch setzen und die Kuh vom Eis bringen. Ich als Absender würde kaskani solange sein Geld zurück senden bzw. falls möglich vollwertigen Ersatz liefern.

 

Grüße und gute Einigung wünscht Micha von der Neckar-Alb

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Hallo Taube!

 

Ich habe hier den § 447 BGB mal in voller Länge:

 

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

[Quelle: www.bundesrecht.juris.de]

 

Frage 1) Wo ist in dem Fall der Erfüllungsort?

 

Frage 2) Hat kaskani nicht geschrieben, dass er dem Absender einen Auftrag erteilt hat, mit wem er versenden soll? Dann gilt doch ganz klar Satz (2), dass die Gefahr für den abweichenden Transportweg beim Versender liegt.

 

Nur um eines klar zu stellen: Ich kenne nur die Schilderung von kaskani, kenne keinen der Beteiligten persönlich und ich bin auch kein Anwalt, aber immerhin Spedi.

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 27.11.2008 um 14:08 Uhr ]


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Nimmt das Transportunternehmen eine Sendung an, bei der offensichtlich erkennbar ist, dass die (mangelhafte) Verpackung zu einem Schaden (Teil- oder Totalverlust oder Beschädigung) führen kann oder wird, so haftet es für die Folgen. Es kommt also insoweit darauf an, ob das Glasdach und die nicht ausreichende Verpackung für den Transporteur bei Annahme des Transportauftrags erkennbar war. Es hätte in einer gewöhnlichen Kartonverpackung ja auch eine Blechtafel o.ä. verpackt sein können. Auf äußerlich nicht erkennbare Besonderheiten hat der Versender hinzuweisen. Der Transporteur muss i.d.R. nicht erwarten, dass der Sendungsinhalt bspw. besonders zerbrechlich ist. Eine derartige Sendung verlangt schließlich spezielle Transportvorkehrungen und -bedingungen.

 

Im Übrigen handelt es sich bei dem vorliegenden Kaufgeschäft um einen Versendungskauf. Leistungs- und Erfolgsort liegen auseinander. Die verschiedenen Stufen des Kaufgeschäftes sind unterschiedlich zu bewerten.

 

1. Die zu erbringende (Geld-)Leistung seitens des Käufers ist eine qualifizierte Schickschuld, da nicht Abholung vereinbart war.

 

2. Bei der seitens des Verkäufers zu erbringenden (Liefer-)Leistung handelt es sich um eine gewöhnliche Schickschuld.

 

3. Beim Verpacken und dem Verbringen des Kaufgegenstandes zum Spediteur handelt es sich um einen (unentgeltlichen) Auftrag gem. Auftragsrecht, bei dem dem Auftragnehmer (Verkäufer) nach § 670 BGB ein Recht auf Erstattung seiner Auslagen (Versandkosten usw.) vom Auftraggeber zusteht.

 

Auf die Einzelheiten des Gefahrübergangs will ich hier nicht erneut eingehen. "Taube" hat diesen Teil schon zutreffend beschrieben.

 

Denkbarer Verfahrensausgang:

Käufer muss das beschädigte Dach, bzw. das was davon übrig ist, bezahlen und die Ware abnehmen. Verkäufer muss nicht nacherfüllen (ohnehin nicht, da Stückkauf vorliegt) und auch den Kaufpreis nicht erstatten. Nimmt der Käufer nicht ab, hat der Verkäufer das Recht ihm evt. entstehende Entsorgungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Da der Gefahrübergang im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur erfolgt, hat Käufer sowohl die Zusende- als auch die Retourenkosten zu übernehmen!

 

Mögliche Wendungen (u.a.):

 

1. Käufer (!) kann (z.B. mit Hilfe des Verkäufers) beweisen, dass die Übergabe an den Transporteur ordnungsgemäß (Verpackung und ausdrücklicher Hinweis auf empfindlichen Glasinhalt) erfolgte. Dann haftet der Transporteur für den Schaden.

 

2. Käufer kann beweisen, dass Verkäufer ein Mitverschulden trifft, weil er bei den Versandvorbereitungen (Verpackung, Überbringung etc.) die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dann ist auch dieser dem Käufer gegenüber (ggf. anteilig nach Verschuldensumfang) zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

@Kaskani: Allzu sicher würd' ich mir bei dieser Sache nicht sein! Man sagt zudem nicht ohne Grund: "Vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns alle in Gottes Hand". Jedenfalls wird die Sache zäh, wenn Ihr keine einvernehmliche Lösung findet. Es wird von den zur Verfügung stehenden Beweismitteln abhängen. Dabei sind Zeugen bekanntlich meist die denkbar schlechtesten.

 

 

Smart me up!

zungekl.gifSmartling aus dem wWw zungekl.gif

Lieber V8 als Hartz 4! smokin.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.06.2008 um 11:39 Uhr ]


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[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 27.11.2008 um 14:09 Uhr ]


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ich würde gerne aber er meldet sich nicht und reagiert auf keine mails anrufe oder sms

 

was kann man da noch machen.er sagt ja noch nicht mal etwas im forum

 

also bleibt nur der weg zur polizei weil ich nicht mal eine adresse habe.über seine nummer bekomme ich alles raus.es sei denn die gehört jemand anderem.

 

für mich ist klar ware bezahlt keine erhalten bis heute und kein geld zurück.betrug denn der spielt auf zeit und wartet und hofft das dhl ihm etwas erstattet.lächerlich.

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willkommen im club ! :roll:

 

zum glück ist meine sache gut erledigt.

 

lg steffi & holger

 

ps: ist ja sch..., aber plane mal viel zeit ein...

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 27.11.2008 um 14:09 Uhr ]


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Kaskani: Ich glaube, Du hast ein juristisches Verständnisproblem. Faktisch hat der Verkäufer "Dir" das Glasdach übergeben und "DU" hast es beim Transport zerstört. So ist prinzipiell die Ausgangslage und alles Andere (mangelnde Sorgfalt etc.) wäre ein zu beweisender Sonderfall. Sei froh, wenn Du nicht auch noch die 30 Euro aufgebrummt bekommst und aufgefordert wirst Deinen "Müll" endlich abzuholen! Auch wenn Dir Dein Anwalt (wie auch immer?!) für seine Tätigkeit nichts berechnet - sollte sich ein gegnerischer Anwalt einschalten, kostet's Geld.

Und einen versuchten oder verwirklichten Betrugstatbestand kann ich hier nun wirklich nicht erkennen.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 29.06.2008 um 12:13 Uhr ]


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@ smartling

 

ich habe das paket nie angenommen.es wurde mir nur im postwagen gezeigt und die sache war erledigt.deine auffassung enstpricht nicht ganz dem wie so etwas abläuft.

 

bist du anwalt ???

 

bis heute hat er mir keinen cent überwiesen also muss ich auf andere weise mein geld zurück holen.und du kannst davon ausgehen das man in deutschland nicht einfach so das geld von anderen einbehalten kann.im endeffekt ist das wie ein ebay geschäft gewesen.vorkasse -ware nicht in ordnung-geld zurück. macht man das nicht geht man zur polizei oder schickt ein mahnbescheid raus.ganz einfache sache.kann dauern aber das geld bekommt der nicht geschenkt.

 

lächerlich das ich etwas kaputt gemacht haben soll.der paketbote hat mir selber gesagt ich soll es lieber nicht annehmen und hat selber sofort eingegeben das glas aus dem paket rauskommt und der inhalt zerstört ist.

 

ist auch egal

 

der beitrag war nur dafür gedacht andere zu warnen denn so laufen geschäfte mit dem herren auch ab.

 

bestimmt ist auch mal etwas gut abgelaufen aber so kann es auch gehen.

 

am besten kein glas bei ihm kaufen

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Quote:

Am 02.07.2008 um 08:05 Uhr hat Kaskani geschrieben:
.es wurde mir nur im postwagen gezeigt und die sache war erledigt.

 

Und was hat der Postheini gesagt?

Hat er es schon kaputt auf den Wagen geladen???


 

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Quote:

Am 02.07.2008 um 09:29 Uhr hat race-bolle geschrieben:
eine RIESEN geschichte.

unglaublich ...

 

BILD ist sicher auch schon an der Geschichte dran :-D


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

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So, jetzt noch einen abschließenden Post hierzu von mir.

 

1. Hab' das Jura-Studium schon nach der zweiten Woche beim Thema Schuldrecht geschmissen, weil mir das ganze Recht - so wie Dir ja auch :-D - einfach viel zu ungerecht vorkam. ;-)

 

2. Ob Du die Sendung angenommen hast oder nicht, kann dem (privaten) Verkäufer bzw. Versender sowas von egal sein! Wie bereits gesagt, kann gerade diese Tatsache dazu führen, dass noch weitere Kosten auf Dich zukommen.

 

3. (...) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

Was sagt denn eigentlich Dein guter Freund dazu, hmm? 8-)


Smart me up!
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