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Gery

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit Annahme des Bildmaterials.

 

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen 3 Werktagen zu erklären.

 

 

II. Überlassenes Bildmaterial

 

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

 

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschütze Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, das Schadenersatz hierfür geleistet wird.

 

4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

 

III. Nutzungsrechte

 

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

 

2. Mit der Lieferung wird das Nutzungsrecht lediglich für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen.

 

3. Jede über Ziffer 2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

 

- jegliche Bearbeitung und Umgestaltung des Bildmaterials

 

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven

 

4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht anderweitig als Motiv genutzt werden.

 

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 

 

IV. Haftung

 

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

 

V. Vertragsstrafe

 

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorares zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

 

2. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100% des Nutzungshonorares zu zahlen.

 

VI.

 

1. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berüht nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

3. Erfüllungssort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

 

 

Stand Juli 2008


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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    • Ah jetzt ja. Das hab ich nicht, will ich nicht, brauch ich nicht. 🙂 Auch wenn es in diesem Fall die richtige Antwort geliefert hätte.😉 Danke Dir! Dann hoff mer mal, daß es nicht mehr lange dauert, denn die detaillierten Infos sind wirklich genial. Und meine zahlreichen Links hier im Forum sind davon abhängig!
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