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zwante_hh

2. Motorschaden! Teilegarantie?

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Hallo,

wie bereits erwähnt hab ich innerhalb von 11 Monaten den 2. Motorschaden durch ein abgebranntes Auslassventil erlitten.

 

Ich habe damals die Ventile bei Mercedes gekauft und logischerweise auf alle verbauten Teile eine Teilegarantie

Hat damit jemand schon mal Erfahrung gemacht?

 

Wie Kulant ist in diesen Sektor Mercedes und inwiefern sind Folgeschäden mit abgedeckt?

 

Gibt es etwas was ich dabei beachten muss?

 

Wenn da jemand Erfahrungswerte hat, dann wäre ich über diese sehr Dankbar und würde diese gerne wissen bevor ich zu Mercedes gehe.

 

Mfg aus Hamburg... zwantE

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von zwante_hh am 13.08.2008 um 06:04 Uhr ]

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@zwante_hh

 

Wenn ich diesen Thread und den vorherigen richtig verstehe.

 

Du sagst als Kunde:

Ich habe damals die Ventile bei Mercedes gekauft und logischerweise auf alle verbauten Teile eine Teilegarantie.

 

Ich sage als Verkäufer:

Sicher haben Sie auf die bei uns gekauften Ventile eine Teile Garantie, aber....

 

Was bitte schön hat ein verbranntes Ventil mit der Qualität der Ventile zu tun.

 

Wissen Sie überhaupt, wie es zu verbrannten Ventilen kommt.

 

Ach nein, das wissen Sie nicht. Dann erklär ich Ihnen das eben mal.

 

Ein verbranntes Ventil resultiert in erster Linie immer aus einer Undichtigkeit des Ventils.

Und da haben Sie wohl nicht so sauber gearbeitet.

Also passen Sie auf:

Lange Rede kurzer Sinn. Für eine Garantie, Kulanz oder der gleichen sehe ich hier gar keine Möglichkeit, wenn Sie aber einen neuen Motor bei uns kaufen möchten können wir Ihnen eventuell bei Preis etwas entgegen kommen.

 

Ach was der kostet.

 

Nun so ca. 3.000,- bis 3.500,- inkl. Einbau.

 

--------------

 

Also, das zum lachen, auch wenn an deinem Schaden und den damit verbundenen Sorgen, nichts zum Lachen ist.

 

Du kannst doch nicht wirklich so einfältig sein und glauben, das du eine Garantie auf von dir verbaute Ventile bekommst.

 

Vergiss das mal schnell und ruf Hajo vom "Smart-Profi" an und mach einen Termin für den Einbau eines neuen Motors.

 

 

-----------------

stage 114

Mein Smart im Picasa Foto-Album

[ Diese Nachricht wurde editiert von stage_114 am 13.08.2008 um 08:06 Uhr ]


smarte Grüße von stage114

 

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Auch wenn ich es nicht ganz so drastisch formulieren würde als mein Vorredner, glaube ich kaum, daß Du hier Erfolg haben wirst.

Wenn die Reparatur nicht im SC durchgeführt wurde, sondern Du die Ventile selbst eingebaut hast, wirst Du nicht einmal glaubhaft machen können, daß dieses Ventil, das Du jetzt defekt mitbringst, das ist, das Du damals gekauft hast. Woran soll das ersichtlich sein?

Außerdem ist es schon so, daß das Abbrennen des Ventils zwar in den meisten Fällen die Auswirkung ist, nicht aber die Ursache des Schadens, und wenn Du gegen die Ursache nichts getan, sondern nur die Auswirkungen beseitigt hast, nämlich das abgebrannte Ventil ersetzt, dann gehen Dir in einer Diskussion mit einem Fachmann vermutlich relativ schnell die Argumente aus.

 

Daraus dann auch noch Regress für Folgeschäden abzuleiten, setzt schon eine gewisse Naivität voraus.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.08.2008 um 08:24 Uhr ]

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sorry das ich frage, kommt nicht wieder vor.

bin eben "naiv" und "einfältig"

 

Für alle die noch wirklich nen Tip haben wäre ich dankbar wenn sie das hier mitteilen würden.

 

 

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Du darfst mich jetzt nicht falsch verstehen, ich wollte Dir nicht zu nahe treten, aber ich glaube kaum, daß bei der vorliegenden Sachlage einer einen Tipp auf Lager hat, der Dich in die Situation bringt, daß im SC das Füllhorn über Dir ausgeleert wird.

Ganz im Gegenteil, Da hast Du eher mit gehörigem Gegenwind zu rechnen.

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ganz einfach:

Da das ventiel einen folgeschaden ist und nicht das verursachende Teil gibt es keine Garanitie

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Selbst wenn es kein Folgeschaden wäre ist mir immer noch unklar, wie der Nachweis geführt wird und gelingen sollte, daß dies das Ventil ist, das damals gekauft wurde.

 

 

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Quote:

Am 13.08.2008 um 10:08 Uhr hat Steffi_Holger geschrieben:
sei froh das du noch 11 monate gefahren bist.

verkaufe mir das teil für 1000 oder kaufe dir einen atm.

 

Was verkaufen? smart oder den Motor? :-D

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    • Moin, sehr geehrter Thinkabell, sehr geehrte Forengemeinde !   @Thinkabell   Ich war (bisher) davon ausgegangen, daß die Kostenpflicht des "Anwohnerparkens" eher eine regional-politische Entscheidung ist. Oder gibt es da nun auch schon Vorgaben aus der EU-Bürokratie zu, die dann zwingend in vorauseilendem Gehorsam einzuhalten sind....?   Fällt m.M.n. doch eher unter das Thema "Vergrämen" des normalen Autofahrers/-Halters durch die Kommune...(macht es im Ergebnis aber auch nicht besser.....).   Aber hier ähnlich: War unlängst in der Hamburger Innenstadt "zu Fuß" unterwegs: Konnte beobachten wie ein "uniformierter" Überwacher des ruhenden Verkehrs gerade dabei war, ein normal zugelassenes Tourenkrad mittlerer Leistung, abgestellt auf einer Gehwegfläche nicht behindernd nahe einem Verkehrszeichenträger, mit einer Verwarnung mit Verwarngeld ("Knöllchen") zu versehen. Auf meine freundliche Nachfrage (bin selbst ab und an mit einem Krad in HH unterwegs) erklärte mir der Hoheitsräger, daß hier die Ordnungswidrigkeit im Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer den Fußgängern vorbehaltenen Fläche (Gehweg) gegeben ist. Ohne Behinderung von Fußgängern, sonst würde es deutlich teurer..... Es sei unbedingter politischer Wille und sein Auftrag, dies zu unterbinden durch entsprechende Ahndungen. Auf weitere Nachfragen erklärte er weiter, daß dafür vorgesehene Flächen zu nutzen sind, auch wenn dies dann Flächen betrifft, die von "Mehrspurfahrzeugen" genutzt werden könnten (Pkw-Parkplätze). Auch das sei unbedingter politischer Wille. Weiterhin wies er mich darauf hin, daß eventuelle Parkschein- und oder Parkscheibenpflichten auch von Einspurfahrzeuges (z.B. Krädern) unbedingt zu erfüllen wären. Andernfalls würde auch dies gebührenpflichtig geahndet werden.   Dies Vorgaben der kommunalen Politik beträfen das gesamte Stadtgebiet von Hamburg, würden aber insbesondere im innerstädtischen Bereich verstärkt überwacht und geahndet (die Verstöße)......   Also geehrte Forengemeinde: Auch mit einspurigen Kraftfahrzeugen in Hamburg die Verkehrsregeln lieber strikt beachten........   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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