Moin, sehr geehrte Forengemeinde !
Ich gebe mal zu bedenken:
Welchen Zwecken sollen derartige Überwachungs- bzw. Aufzeichnungs- und Dokumentationssysteme denn dienen ?
Falls es um "Kraftfahrzeuge" und deren Abstellörtlichkeiten und den damit möglicherweise verbundenen "Begehrlichkeiten" (Sabotage, Sachbeschädigungen, Teile- oder Totaldiebstähle u.ä.m.) gewisser Klientel gehen sollte:
Macht es nicht mehr Sinn, darüber nachzudenken, gar nicht erst solche "Möglichkeiten" zu schaffen bzw. solche "Begehrlichkeiten" zu wecken. Man könnte doch die Kraftfahrzeuge den Blicken der Öffentlichkeit entziehen und "blickgeschützt" (im Idealfall in privat bewachten Einzelgaragen) wegstellen / alternativ nur eher wertlos erscheinende Altfahrzeuge dem "Klientel" darzubieten.....
Oder mal anders herum argumentiert: Was nutzt denn eine Videodokumentation des Tuns unbekannter Person/en im Einzelfall (insbesondere vor dem Hintergrund der Verwaltungs- und Spruchpraxis der Strafverfolgungsbehörden und Justiz, so denn überhaupt ein "öffentliches Interesse" bejaht werden würde.....).
Und: Vom Tun oder Lassen der öffentlichen Verwaltung hat der Geschädigte im Einzelfall noch lange nicht den ihm entstandenen Schaden ersetzt.....
Andererseits: Eine Kaskoversicherung könnte durchaus Sinnen machen (wenn das "Objekt") noch einen gewissen Wert hat. Dann reicht aber auch ein Aktenzeichen der P......
Eine Kamera (oder ein gut gemachter Dummy) könnte einen gewissen Abschreckungswert haben.....
Und: Sind Fahrzeuge der Marke "Smart" überhaupt (überproportional) betroffen ? Ich weiß es nicht.
Jeder wie er mag.
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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