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RC600SM

Innenspiegelhalterung gekürzt

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Am 20.08.2008 um 23:07 Uhr hat holgiimsmarti geschrieben:
... na dann mal das selbe Bildchen bitte noch mal mit der Sicht nach VORNE - meines Erachtens die wichtigere Sicht !!! Und die ist definitiv mit einem höheren Spiegel besser.
Oder fährst du dein Auto rückwärts?
Darum geht es doch, oder?

Entschuldige bitte, aber die wenigsten "Dinge", die hinter dem Spiegel verdeckt sein könnten, kommen doch aus dem Unendlichen, also vom Horizont her, angeschwebt und befinden sich immer exakt hinter dem Spiegel... :lol:

Man sollte doch beim Autofahren IMMER wissen WO ÜBERALL etwas um einen herum ist, insofern weiß man doch was soeben hinter dem Spiegel verschwunden ist und geht dann natürlich davon aus, dass es dort bleibt - es wäre ja wieder sehr unwahrscheinlich, dass das Etwas hinter dem Spiegel einen Haken schlägt und sich in einer Linie Richtung Horizont entfernt.

 

Wenn man natürlich im Wesentlichen stur nach vorne schaut und nur mal einen flüchtigen Blick in andere Richtungen wirft, dann kann einen sicher so einiges erschrecken, was "plötzlich da ist", aber das kann man dann ja wohl kaum den Konstrukteuren des Smarts vorwerfen... :roll:

 

Für mich ist der Spiegel übrigens auch auf Augenhöhe, was aber noch keinen anderen Verkehrsteilnehmer in meiner Nähe in Gefahr gebracht hat!

 

Gruß

Salzfisch

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signatur7lr5.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 133.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 339.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Also mein Spiegel ist auch nach oben gewandert, kann zwar nach Hinten jetzt schlecht gucken, aber dafür gibt es ja Aussenspiegel.

 

Mir ist die uneingeschränkte Sicht nach Vorne auch wichtiger, denn in die Richtung fahre ich nun mal! ich weiss zwar nicht wie Zwergenwüchsig hier so manche sind, aber in meinem 450 verdeckte der Spiegel (der ja nun auch nicht gerade klein ist) ein großen Sichtbereich.


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Also ich find´s ja sehr gut, wenn andere gute Ideen übernehmen, aber sich dann damit zu schmücken, ist ein bisschen doof in Zeiten des internationales Netzes - auch für Engländer:

 

Spiegel-Mod

 

"Thanks to Paul Duncan for the pictures and idea for this mod" - na klar... :-?

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Hallo Leute,

 

täte mich ja mal für die Rechtslage interessieren, ob man einen Innenrückspiegel zwingend haben muß? - Das sehr stark eingeschränkte Sichtfeld ist nämlich der Grund, warum ich noch keinen Smart fahre, obwohl ich sonst von dem Konzept überzeugt bin.

 

Was hat den TÜV gesagt, Murks_und_Mudel? - Nichts?

 

Viele Grüße

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von christoph1970 am 19.02.2009 um 12:46 Uhr ]


Christoph

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Wenn du zwei Außenspiegel hast, dann brauchst du den Innenspiegel nicht.

 

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No Airbag! Wir sterben wie Männer

 

 

runningtom.gif

 

Kugel ist bis auf weiteres außer Betrieb gesetzt

 

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Das ist falsch! Womit ist Deine Behauptung unterlegt?

 

Wir reden hier von einem Smart (Fahrzeugklasse M1). Die richtige Antwort lautet daher: Grundsätzlich ja!

 

Und jetzt kommt mir nicht mit dem Einwand, wenn Ladegut den Blick nach hinten verdeckt...zweiter Außenspiegel...und tralala...

 

Es empfiehlt sich hierzu die Lektüre des § 56 StVZO i.V.m. der Richtlinie 2003/97/EG.


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Da lese ich aber was anderes heraus

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTom am 19.02.2009 um 14:51 Uhr ]

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Womit Du sicher nicht Unrecht hast: Du liest da etwas Anderes heraus! ;-)

 

Man liest halt gerne (nur) das, was man lesen will. Das ändert leider aber nichts an der Tatsache, dass es dann doch anders ist. ;-)

 

Hast wohl diesen Halbsatz wohlwollend überlesen, weil Du vielleicht nichts damit anzufangen wusstet (was einem juristischen Laien bei diesem "Chaos" aber auch nicht verübelt werden kann): ...Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

 

Der richtige Weg geht so: Den Anhang der Vorschrift (hier: StVZO) suchen und lesen, darin die Bestimmungen finden, auf welche selbiger verweist (ich hatte sie der Einfachheit halber oben schon genannt! ;-)), und dann in der Richtlinie die passende Stelle (wiederum im Anhang!) finden und den Aha-Effekt erleben. :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.02.2009 um 17:15 Uhr ]


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ja, super, aber ich finde den Anhang nicht. Alle Fundstellen geben nur díe Paragrafen wieder, aber nicht den dort genannten Anhang. Die EU-Richtlinie wiederum beschreibt nur die Vorschriften für LKW´s.

 

 

 

 


Christoph

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Quote:

Am 19.02.2009 um 14:47 Uhr hat SMARTom geschrieben:
Da lese ich aber was anderes heraus

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTom am 19.02.2009 um 14:51 Uhr ]


 

schade dass du nicht bei deinem ersten posting geblieben bist, smartlings reaktion hätte ich gerne erlebt, dich hat wohl - zurecht - der mut verlassen! :lol:

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Kurz so 'ne Woche, was Blauer? :-D

 

 


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Am 19.02.2009 um 19:54 Uhr hat christoph1970 geschrieben:
ja, super, aber ich finde den Anhang nicht. Alle Fundstellen geben nur díe Paragrafen wieder, aber nicht den dort genannten Anhang. Die EU-Richtlinie wiederum beschreibt nur die Vorschriften für LKW´s.

 

Regelungen für LKW sind zwar auch darin zu finden, aber nicht ausschließlich!

 

Ohne Zweifel, es ist nicht leicht zu finden. Könnte man im Rahmen der nächsten PKT 'ne literarische Sternfahrt draus machen. :-D

 

Ich versuch's mal und hoffe, es klappt mit den Links.

 

Gemeint ist jener Anhang der StVZO. Dort wird in der Tabelle unter dem Abschnitt zu § 56 Abs. 2 Ziff. 1 - 2 auf die Richtlinie Nr. 2003/97/EG verwiesen.

 

Im Verordnungstext des § 56 StVZO steht ja bereits unter Abs. 2 Ziff. 1, wo die betreffenden Bestimmungen in der Richtlinie zu finden sind, namentlich in deren Anhang III unter Nr. 2.1.1. Die entsprechende Stelle findet sich in der Richtlinie auf Seite 33 bis 34 (Ziff. 2 ff).

 

Tipp am Rande: Wenn Du die Heckscheibe Deines Smarts verblechst, könnte das auch mit dem Entfall des Innenspiegels was werden. ;-)

 

Im Übrigen gibt die Richtlinie - wenn auch äußerst komplex - Hinweise auf bestehende Vorschriften bezüglich des erforderlichen Sichtfelds nach hinten. Womit wir dann auch gekonnt den Bogen schlagen zum Ursprungsthema, nämlich dem Verändern der Innenspiegelhalterung. :)

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.02.2009 um 22:54 Uhr ]


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@ smartling

 

stimmt meine woche endet immer freitags um 12:00 uhr. :-D

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Blaues_Blut am 20.02.2009 um 07:49 Uhr ]

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Danke Smartling!

 

Wo ich die Richtlinie so lese, ist mir folgende Anforderung aufgefallen:

------

5.1. Innenrückspiegel (Gruppe I)

Das Sichtfeld muss so beschaffen sein, dass der Fahrer mindestens einen ebenen und horizontalen Teil der

Fahrbahn übersehen kann, der zentrisch zur senkrechten Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt, 20 m breit

ist und sich vom Horizont bis 60 m hinter den Augenpunkten des Fahrers erstreckt (Abbildung 6).

------

 

beachte: Sichtfeld vom Horizont bis 60m hinter dem Augenpunkt des Fahrers.

 

Daher habe ich folgende Frage an RC600SM:

 

Kannst Du mit der gekürzten Innenspiegel-Halterung noch den Horizont sehen? - ("Falls Du Ihn vorher überhaupt sehen konntest!")

 

Viele Grüße

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von christoph1970 am 21.02.2009 um 18:22 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von christoph1970 am 21.02.2009 um 18:23 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von christoph1970 am 21.02.2009 um 18:24 Uhr ]


Christoph

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mit zweitem aussenspiegel braucht man nedmal nen innenspiegel, ich hab auch einen verkürzten spiegelhalte, allerding aus alu, gedreht und schick. mit der originalen hängt das ding einfach zu weit unten und versperrt die sicht, also finde ich die eingeschränkte sich nach vorne schlimmer als weniger von hinten zu sehen. mit offenem verdeck sieht man original nämlich auch fast nix.

 

 

-----------------

knitterfreies kugeln und würfeln, mikkes

mikkessig.jpg

online.gif?icq=254363734&img=5 ICQ 254-363-734

 


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Am 21.02.2009 um 18:32 Uhr hat mikkes geschrieben:
mit zweitem aussenspiegel braucht man nedmal nen innenspiegel,

 

Ich hab' doch oben schon geschrieben, dass das so pauschal nicht zutrifft und auch aufwändig die Begründung dafür geliefert.

 

 

 


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Es geht hier auch um den 451er und nicht um Altmetall, mikkes... :-D

 

 

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