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Pullermann

Schwarze Rückleuchten legal?

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Hallo,

 

was haltet ihr von schwarzen Rückleuchten, ich finde es sieht gut aus, nur ich habe gehört man bekommt mit dem Tüv bisschen stress...

 

lg ToBi

 

z.B diese! KLICK


Smarte Grüße , ToBi

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also denke kann ich es vergessen legal es einzubauen oder? weil entweder die grün/blau weißen mit erwischen oder der tüv ?

 

 


Smarte Grüße , ToBi

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Es ist ja wohl klar das die Lichtdurchlässigkeit durch Auftragen von irgendwelchen Beschichtungen nicht mehr so ist wie vorher, sprich es ist nicht mehr so wie es mal die Zulassung ehalten hat. Und die Katzenaugenfunktion ist auch nicht vorhanden.

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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hi!

 

also legal wird es nie werden. kommt dann drauf an, wie tief das schwarz sein soll? wenns leicht lasiert ist, ist fast kein unterschied zu merken. also beim bremsen, etc.

 

wieso machst du nicht alles rot. fällt weniger auf und sieht auch super aus.

 

lg

claus

 

ps: mein sind tiefschwarz lasiert und man muss doch viel mehr im verkehr aufpassen als sonst!


LG

Claus

 

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hab ich auf meinem mx5 mal draufgehabt -klarglas mit rot drauf, alle lampen tadellos erkennbar- und hab mir bei jedem streifenhörnchenauto in die hose gemacht. ist den streß nicht wert, denn es geht nicht drum, obs einen einfluß hat auf die leuchten, sondern es ist schlicht verboten und anlaß für jeden schlecht gelaunten uniformierten, dir eins überzubraten.

 

und spätestens wenn dir einer hintenraufbrummt und behauptet er hätte deine bremsleuchten ned gesehn, bist mal richtig gearscht, egal obs stimmt oder nicht.


Alles wird gut!

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Danke Danke Leute für eure schönen Antworten, habt mich zur vernunft gebracht.. kaufe nicht solche .. glaube mache ich doch lieber klarglas rein sieht auch gut aus :)

 

lg Tobi


Smarte Grüße , ToBi

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Abend,

 

das Lasieren der Rückleuchten ist nicht verboten. Man kann sich die Verändreung per Einzelabnahme Eintragen lassen und somit legal mit schwarzen Rückleuchten unterwegs sein. Man sollte allerdings vorher mit seinem TÜV`Mann das ganze klären, also wie viel und mit was.

 

Grüße aus dem Oberallgäu

 

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DSC00218.JPGVon zu zweit unte...

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Bellerophon0488 am 04.09.2008 um 21:50 Uhr ]


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Verbrauch von meinem Brabus Cabrio (451)Spritmonitor.de

 

 

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Lokalistenname: Bellerophon0488

 

Silikon Ansaugschläuche von Mocal und andere Umbauten, wie die carbon airbox von rs-parts, zufinden in

meinem Youtube-Channel

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Quote:

Am 04.09.2008 um 21:48 Uhr hat Bellerophon0488 geschrieben:
Abend,



das Lasieren der Rückleuchten ist nicht verboten. Man kann sich die Verändreung per Einzelabnahme Eintragen lassen und somit legal mit schwarzen Rückleuchten unterwegs sein.

Nutzt nur nichts wenn der nächste Polizist das anzweifelt und bei einem normalen TÜV wieder vorgeführt werden muß.

 

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Na dann erklär mir mal was der Prüfer da eintragen will und auf welche Daten er sich stützt:-? :-?

Da muss erstmal ein lichttechnisches Gutachten über diese Rückleuchten für einen bestimmt 4-stelligen Betrag erstellt werden, damit man überhaupt eine Chance hätte, es beim TÜV eintragen zu lassen!

ALLES andere ist nicht legal ;-) ;-)


Geht nicht, gibt's nicht

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Bellerophon0488 meinte wohl so Eintragungen a la NoLimits

 

Klar ist es dann für teuer Geld eingetragen, nutzt wie gesagt nur nichts wenn Jemand die Eintragung anzweifelt und eine erneute Prüfung verlangt :lol:


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

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ne jungs, ich meine es so wie ich es schreibe.

 

Ter TÜV-Prüfer kann eine Art Unbedenklichkeitserklärung schreiben. Getestet wird das mit einen normalen Lichttester der züsätslich die Leuchtstärke, also die Lux-zahl mit anzeigt. wenn bei den Rückleuchten der Grenzwert nicht unterschritten wird, kann per Einzelabnahme, die veränderung eingetragen werden.

Wie schon geschrieben, erst mit seinem TÜV klären, dann machen, oder nicht.

Ich kenne viele TÜV`ler die von vornherein sagen: "Geht nicht!" Ist aber Quatsch!!!

Viele habe mich schon ausgelacht, weil ich mit meinem Newliner vorgefahren bin und da wüsste ich schon, da wird nix gemacht.

Naja, Oberallgäuer eben. dann gehts halt ins Schwabeland, da sind die TÜV`ler kulanter für solche sachen.

 

Mit freundlichem Gruß

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