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GK

195er

Empfohlene Beiträge

Habe hier irgendwo was von einem Urteil gelsesen bez. andere Reifen als im Fahrzeugschein eingetragen. Da hieß es, die Betriebserlaubnis würde nicht erlöschen, wenn man z.B. 195er Reifen auf seinen SMART zieht und es nicht eintragen läßt, es würde nur ein Verwarnungsgeld von 10 DM geben. Hab ich da was falsch verstanden?

Was passiert denn, wenn ich 195er auf meinen SMART CDI ziehe und es nicht eintrage?

Ist das extrem schlimm?

Kann da einer was zu sagen?

:-D :-D :-D :-D :-D :-D

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Smarte Grüße
GK


Smarte Grüße

Gunnar

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PS: das ich die Steuerbefreiung beim eintragen verlieren würde ist mir schon klar.
Aber wie gesagt, was ist wenn ich nicht eintragen lasse?
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Smarte Grüße
GK


Smarte Grüße

Gunnar

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Hallihallo!

Mehrere Varianten:

Ganz lieber Scherge: "Machen Se dann mal die Tage!"

Lieber Scherge: "Das geht aber so nicht, schreib ich Ihnen mal ne Mängelkarte!"

Böser Scherge: (je nachdem, wie böse) "20 Maaaaack ..... 75 Maaaaaack!"

Gaaaaanz böser Scherge: "Schleifen tut das ja hier, so können se nicht weiterfahren. Ich Leg das Fahrzeug dann mal hier an Ort und Stelle still und lass es zum TÜV abschleppen!"
(Kannste dir selber ausrechnen, die Variante)

.... und dann kommt noch das Finanzamt daher und will ne Steuernachzahlung von dir mit Zuschlag, weil die das auch nicht mögen, beschissen zu werden (grnudsätzlich böse).

Sag, wie's ausgegangen ist, damit wir uns alle freuen können :-D
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Gruss, Udo & eacc7d6637c148c8ca273faacb27b51e_1.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 08.11.2001 um 17:25 Uhr ]

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Bei nicht eingetragenen Reifen + oder Felgen
erlischt die Betriebserlaubnis.
Schlimmstens heisst das Auto stehen lassen+
zu Fuss gehen.
Bei mir sind die Walzen eingetragen
( 195/45 7 J 15 )
Bis jetzt bin ich 3 mal von den Schergen des
Kaisers angehalten worden.
Kostete mich nur ein müdes Grinsen.

G.


 

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Ein smartfahrer fährt des Nachts auf einer Landstraße, plötzlich steht ein kleines rotes Männchen auf der Straße. Der smartfahrer hält an, und das kleine rote Männchen sagt:
"Hallo, ich bin vom Mars, schwul und habe Hunger!" smartfahrer: "Hier, haste was zu essen, aber mit allem anderen kann ich dir nicht helfen" und fährt weiter. Da steht ein kleines blaues Männchen auf der Straße, smartfahrer hält an. "Hallo, ich bin vom Pluto, bin schwul und habe Durst!" smartfahrer: "Hier, haste was zu trinken, aber mit allem anderen kann ich dir nicht helfen" und fährt weiter. Plötzlich steht ein kleines grünes Männchen auf der Straße und der smartfahrer frägt "Hallo du kleines grünes schwules Männchen wie kann ich dir helfen?"
Kleines grünes Männchen:
"Zeigen Sie mal bitte Ihren Füherschein und die ABE für Ihre Felgen..."

haaaaaaaaaahaaaaaaaaaahaaaaaa,
der Brüller!

PS: nein, ich hab nix gegen smartundgay, aber ich war zu faul, alles von dem Joke abzuändern!
*wie immer mit einem extra deutlichen Augenzwinkern*


1337 smart

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hi !

kein problem !
kann durchaus über schwulenwitze lachen.

ich habe auch schon mal über den witz da über mir gelacht, allerdings vor 5 jahren . . .

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

bis dann mal . . .

daniel

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D'oh!!! ;-)

Wo hast Du denn das wieder ausgebgraben :lol: :lol: :lol: :lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartfanatic am 16.12.2001 um 19:35 Uhr ]


1337 smart

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Olà GK,

ich würde Dir auch zwingend davon abraten, die Reifen nicht eintragen zu lassen. Wie gesagt, es wäre dumm, wenn Dir z.B. jemand ins Auto fährt ohne dass Du Schuld hast und Du kriegst eine Teilschuld mit angerechnet oder Deine Leasingfirma stellt sich quer.

Aber Du kannst das Problem ganz elegant lösen:

An welche Felgen hast Du gedacht ????

Vielleicht die ATU ???

Is ja auch egal weil...

Du mußt eh zum TÜV oder zu einer Klitsche und kriegst da eine sogenannte Anbaugenehmigungen.
Diese Anbaugenehmigung musst Du nur mit den Fahrzeugpapieren mitführen und wird erstmal nicht in die Papiere eingetragen.
Wenn Du also vielleicht einen Leasingsmart besitzt (DESWEGEN DEINE EINTRAGUNGSFRAGE??) dann gibt es so keine Probleme. :lol: :lol: :lol:

Noch ein kleiner Tip-Diese Anbaugenehmigungen dürfen z.B. auch alte KFZ Meister ausstellen denn "erst" ab Sondereintragungen brauchst Du einen Ingeneur und das heißt TÜV...


Ach ja, die Anbaugenehmigung kostet gerade mal knappe 70 DM !!! Is also den ganzen Stress einer evtl. Kontrolle nicht wert...


[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMatter am 16.12.2001 um 19:52 Uhr ]


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"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

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Wenn ich nun die Felgen beim TÜV o.ä. vorführe, eine Anbaugenehmigung bekomme und mitführe ist es ja völlig legal, ohne dass der Fiskus das mitbekommt, oder?

Die Eintragung erfolgt dann "bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren".

Nun gesetzt den Fall: Reifen dran, Anbaugenehmigung in der Tasche - Verkehrskontrolle ist problemlos.
Nächste Befassung mit den Papieren ist im Jahr 2004, die Reifen werden eingetragen und der Fiskus fordert die Steuern nach. Denkste! Ich latsche nämlich vor dieser Befassung zum TÜV und lasse mir nocheinmal eine Anbaugenehmigung geben (aktuelles Datum). Finanzamt sieht dann "Oh, grade eingebaut!" und berechnet nicht nach.

Kriegt das einer raus?

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Der gemütlichste Thread wo gibt:
- "MAZ, WO SIND DIE KRÄCKER!?"
- "Achtung! Schon wieder tieffliegende Kräcker!!!"
- *teetrink*kräckergrabsch*
- "Wir haben zur Zeit Darjeeling, ostfrisische Mischung, Earl Grey, Lady Grey, Orange Broken Pekoe und Fenchel-Kümmel-Anis. Was darf's denn sein?"
- "He, Maz! Mach mal den Staubsauger aus. Man versteht ja sein eigenes Geschreibe nicht mehr."
- "Ooops, hier seh' ich noch ein paar Kräcker-Krümel, die werd' ich gleich mal wegsaugen."

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Hi Benedikt,

ich hab das hier nicht geschrieben um das Finanzamt zu be*****n :roll:
Ich hatte die Frage so verstanden, das GK evtl. ein Leasingfahrzeug hat und daran keine baulichen Veränderungen machen darf.

Wie das mit dem FA assieht hab ich kein Plan ?! Aber vorsichtshalber würde ich es genau so machen wie Du beschrieben hast.


Hier mal ein kleines mathematisches Beispiel zur SmartCDI KFZ Steuer:

Smart CDI über 4 Jahre (800ccm a` 29 DM Euro 3 Norm/100ccm = 232DM/Jahr) macht nach Abzug der 140 DM (2 Anbaugenehmigungen a`70 DM) eine Ersparnis von 788 DM !!!

Aber is alles nur Theorie, denn wir sind ja alles brave Staatsbürger die sich an die Gesetze halten. Be*****n darf nur der Staat !!!


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Andy Warhol"

 

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Moin Maxmatter,

ist es wirklich so, das beim CDI die Steuerbefreiung mit 195er Schlappen wech ist? Bei meinem Bluemotion mit 195ern (eingetragen) UND 83PS SW-Tuning hab ich nämlich noch die Steuerbefreiung :) (Erstzulassung 09/99).


-----------------
Klaus (smartwhv)
Newsportal für das Weser-Ems-Gebiet

Tuningfirmen sind Läden, in denen wir Geld ausgeben, welches wir nicht haben, um Dinge zu kaufen, die wir nicht brauchen um damit Leuten zu imponieren, die wir nicht kennen!


Klaus

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Hallo zusammen,

ich glaube die frage von GK ist noch nicht ganz beantwortet.
Das beste ist eintragen, klar.
Nun zu den 10 DM.

Existiert für die angebaute rad-reifenkombination ein teilegutachten für den smart, ist das wie fahrzeugschein vergessen, also 10-20 DM. (War früher anders). Die betriebserlaubnis erlischt nicht.

Gibt es kein gutachten. z.B. Golf 4 Felgen 8J x 15 mit 215/35-15 und selbstgedrehten adapterplatten. ist die betriebserlaubnis natürlich weg.

Also zum tüv beipackzellel holen und fahren. Steuerbefreiung erlischt je nach gutachten und laune des prüfers. War bei mir so.

Gruß alex

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Also kinder ich will euch jetzt mal aufklären...

ich habe einen 8/2000 cdi, und habe im juli 01 195/45 draugemacht.
ich habe mich vorher beim TÜV erkundigt:
tüvmann sagt (selber smartfahrer): 195/45 ja mit steuerbefreiung (er hatte ein gut8en dafür)
neuerdings auch 195/50 (er hat jetzt auch ein gut8en für die grösse)...

wenn du sie nicht eintragen lässt:

1.) die betriebserlaubnis für deine kugel erlischt definitiv! ich brauche dir nicht sagen, was das heisst, wenn du einen unfall hast, oder?
wenn dir der sheriff bzw der gutachter nachweist, dass das mit orginalbereifung nicht passiert wäre bist du ein armer mann!

2.) steuerhinterziehung!!! (das finanzamt geht davon aus, dass die 3L befreiung weg ist bei breiten reifen!) --> aber wir sind halt doch füchse...

cu axl

wenn einer wissen will, wie es mit der eintragung genau geht mailto: smart500@web.de

ich möchte hier den namen des tüvmannes nicht preisgeben... nur per email! und keine werbung bitte, sonst erstickt er in arbeit...

(eintragung ist aber 100% legal!!!!!)
:lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smart500 am 24.12.2001 um 16:07 Uhr ]

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