Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
flat23

195er auf CDI und trotzdem steuerbefreit? Kann das sein?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

weiß einer ob das wirklich stimmt, dass man die Steuerbefreiung bei diesen Felgennicht verliert? In den FAQ steht, dass das von den örtlichen Behörden abhängig sei. Weiß einer, wie München dazu steht?

Was hat das mit der Schlüsselnummer (siehe Link) eigentlich auf sich?

Wenn das wirklich stimmt, wäre das natürlich schon ne feine Sache :-D

Danke
Wolfgang


banner.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Wolfgang,

ja, das kann nicht nur sein, das ist auch bei vielen so. Nicht immer, aber immer öfter. Gib doch mal unter Suchen "Steuerbefreiung" oder "TÜV-Eintrag", "Anbauabnahme" o.ä. ein und Du bekommst eine Menge Infos.

Allerdings gelten die Aussagen für den jeweiligen Einzelfall. Sicherheit bekommst Du, wenn Du vor dem Kauf mit dem Teilegutachten der Felgen, die Du haben möchtest, zum TÜV Deiner Wahl gehst und Dich beraten lässt.

So habe ich es auch gemacht und fahre seit Monaten mit Segen des TÜV VA 175/55 und HA 195/45 auf Rondell-Felgen (von Atu).

-----------------
Smarter Gruss

Burkhard
RA-J3333


Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.