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cadiostro

Ich bräuchte mal Hilfe beim Bearbeiten einer Gesprächs-Aufnahme

Empfohlene Beiträge

Das ist jetzt grad mal wirklich wichtig also bitte keine dummen Sprüche - danke!

 

Ich habe hier einen Gesprächsmitschnitt, der allerdings leider recht schlecht zu hören ist.

Es ist eine wirklich wichtige und private Angelegenheit und ich hoffe, dass mir irgenwer helfen kann, das ganze einigermaßen entzifferbar zu machen denn ich persönlich kenne mich mit auf diesem Gebiet leider nicht aus...

Wäre toll, wenn mir jemand damit helfen könnte.

 

Danke :).

-----------------

19sl3.gif
...Klick mich sanft...

cadi´s ICQ: 285-635-358

. . . . . . . . . . . . .

violetta052kleindb5.jpg42 Cabrio Passionvioletta057kleinxk3.jpg

mit allem drin, was das Herz begehrt und in schickem violett lackiert

(nachdem mein heissgeliebter 44 leider weichen musste)

image_273868_5.png

 


wrfel00611.jpg

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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Quote:

Am 07.10.2008 um 13:43 Uhr hat cadiostro geschrieben:
Das ist jetzt grad mal wirklich wichtig also bitte keine dummen Sprüche - danke!

 

Ich weiß nicht in wie weit das nun "dumm" ist oder etwas mit dem Thema zu tun hat, aber bei der Verteilung solcher Aufnahmen wäre ich vorsichtig, denn:

 

Quote:
§ 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Nur zur Info:

 

Ich habe auch gar nicht vor, irgendetwas zu verteilen oder dergleichen sondern es geht darum dass mir irgendjemand dabei hilft bzw. einen Tip gibt, WIE ich die Aufnahme besser verständlich kriege.

Im Übrigen geschieht das alles mit Kenntnis des Betroffenen :-P - also nichts illegales ;-)...

Es ist eben nur sehr wichtig!


wrfel00611.jpg

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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ton lauter stellen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

sorry

 

 

nee kann ich dir leider nicht helfen

 

lg


mein%2520caesar.jpg

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Ok, was ist denn mit der Aufnahme? Zu leise? Zu verrauscht? ...? Prinzipell wird dir eine Tonstudio-Software weiterhelfen. Als Freeware bietet sich Audacity an. Musst du mal schaun ob du mit der Bedienung soweit klar kommst, ich mache damit immer nur einfachste Aufgaben (schneiden, normalisieren, ...)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 07.10.2008 um 17:20 Uhr ]


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