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manuelb

ROTES NUMMENSCHILD FÜR MITTWOCH?!

Empfohlene Beiträge

Hi

Da ich am Mittwoch meinen kleinen abholen wollte und für 50km fahrt nicht unbedingt die knapp 40 Euro für die Überführungskennzeichen ausgeben möchte (ich finde die Preise echt saumäßig! Das ist ja fast nen Quartal Versicherung für drin!) wollte ich mal anfragen, ob es nicht jemanden in meiner Nähe gibt, welcher an die besagten Schilder kommt und mir diese für max. 3 Stunden überlassen würde.

 

Würd mich freuen :)


forumbanner2.jpg

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der war gut !! Ich bräucht die auchmal kurz !! rawumps upps sorry ;-)

 

 


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Rote Nummer ist nur für Händler, die diese auch nicht anderen (Kunden

ect.) überlassen dürfen.

Auch bei Probefahrten dürfen Kunden nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Betriebes die Rote Nummer benutzen.

Denke Du wirst Pech haben mit dem ausleihen.

-----------------

Gruß André

 

God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

ICQ: 372 406 285

 

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My Smart

 


Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

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Warum lässt oder meldest den nicht gleich an?

Dann sparst Du Dir die anderen Kennzeichen?

 

 

 

-----------------

" Humor ist wenn man trotzdem lacht " :-)

 

 

ICQ: 323-466-595

 


 

 

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Quote:
Rote Nummer ist nur für Händler, die diese auch nicht anderen (Kunden
ect.) überlassen dürfen.

 

Nein, dies stimmt so nicht! Auch der Ottonormalbürger bekommt ein rotes Nummernschild! Nur muss er dies vorher gegen eine Gebühr beim Straßenverkehrsamt beantragen und danach beim Schilderhändler anfertigen lassen. Es läuft nach 5 Tagen nach austellungsdatum ab und fliegt dann in den Müll.

Deswegen meine Anfrage... Händler dürfen es den Kunden wohl überlassen, die Fahrt muss dann aber in ein Fahrtenbuch eingetragen werden. Denn mein Händler hat es am Mittwoch schon einem anderen überlassen :(


forumbanner2.jpg

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Quote:

Am 11.10.2008 um 19:19 Uhr hat django2 geschrieben:
Warum lässt oder meldest den nicht gleich an?

Dann sparst Du Dir die anderen Kennzeichen?







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" Humor ist wenn man trotzdem lacht " :)





ICQ: 323-466-595



 

Geht nicht, da ich den erst am MIttwoch abhole und bezahle. Ohne Brief keine Zulassung!


forumbanner2.jpg

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nö nö Du ne Rote wie du sie meinst ist n Kurzzeitkennzeichen also kennzeichen fängt zwar mit o4 oder 03 an anfang links in schwarz roter Balken mit gültigkeit rechts und das musst Du dir wohl selber besorgen ne richtige Rote Nummer wird Dir wohl keiner Drucken der nicht im Knast landen will und keiner leihen der sie nicht verlieren will oder deinen Hp Schaden übernehmen will .

 

 


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War des net so das man mit der Doppelkarte der Versicherung schon versichert ist und damit fahren kann. Heisst knur vom Händler zur Zulassungsstelle :roll:

 

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Kannst Du aber nicht ohne Kennzeichen nur am gleichen tag und nur direkter Weg während der Öffnungszeiten mit güliger versicherungsnummer Dk brauchste bei den meisten Landratsämtern ja nicht mehr (und mit Brief gibt ja auch Leute die den nicht haben sondern die Bank)

 

 


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Im Regelfall rechnet die Versicherung ein genutztes Kurzzeitkennzeichen auf die eigentliche Versicherung an. Es entehen dann nur die Kosten für die Beantragung und die Fertigung der beiden Kurzzeitkennzeichen.

 

Gruß, Rolf

 

 


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Warum lässt Du ihn nicht über den Händler zulassen??? Spart Zeit und Nerven!

 

Gruß mike


Gruß mike

 

Turbowutz

smartweb.jpg

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nochmal um den verleih eines "roten händler-kennzeichens" klarzustellen.

da haben sich die bestimmungen vor einiger zeit verändert und es ist definitiv nicht gestattet das kennzeichen weiterzugeben. wie schon erwähnt muss ein betriebszugehöriger mitfahren. ansonsten sind strafen fällig.

 

ich weiss das nicht vom hören-sagen, sondern weil wir selbst ein rotes kennzeichen haben und der wisch bei uns seit der neuerung an der pinnwand hängt.

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Ok, dann spar ich mir die Mühe und muss dann wohl die Kosten für die Erstellung des Schilds und die Gebühren beim StvA bezahlen... Ist halt nur ärgerlich, da ich morgens den Kleinen mit dem Überführungszeichen abhole und dann nach einer Stunde wieder da aufkreuze und mir dann die richtigen Schilder machen lasse... irgendwie alles doppelt, aber anders gehts leider nicht :cry:

 

 


forumbanner2.jpg

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Frag doch mal bei deiner Versicherung nach, wie du es in deiner Situation am besten lösen kannst :roll:

 

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Quote:

Am 12.10.2008 um 11:40 Uhr hat TomHanson geschrieben:
nochmal um den verleih eines "roten händler-kennzeichens" klarzustellen.

da haben sich die bestimmungen vor einiger zeit verändert und es ist definitiv nicht gestattet das kennzeichen weiterzugeben. wie schon erwähnt muss ein betriebszugehöriger mitfahren. ansonsten sind strafen fällig.



ich weiss das nicht vom hören-sagen, sondern weil wir selbst ein rotes kennzeichen haben und der wisch bei uns seit der neuerung an der pinnwand hängt.

 

 

Ich gehe davon aus, dass sich Euer "Wisch" noch auf die alte Rechtslage bezieht, namentlich den bis 28.2.2007 geltenden § 28 Abs. 3 der StVZO bezieht. Dieser ist inzwischen weggefallen. Einschlägig ist nun die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV genannt), hier im Speziellen § 16.

 

Rote "Händlerkennzeichen" werden den in der Verordnung näher beschriebenen Berechtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung erteilt. Zutreffend ist, dass die Überlassung der roten "Händlerkennzeichen" an betriebsfremde Personen zu deren freien Verwendung unzulässig ist.

 

Aber: Bei einer konkreten Kaufabsicht oder, wie hier, einem abgeschlossenen Kaufgeschäft, kann das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen auch an eine "private" Person zum Zwecke einer Probe- oder Überführungsfahrt überlassen werden. Soweit das Gesetz. Maßgeblich ist stets aber auch der Versicherungsvertrag für die roten Kennzeichen. Hieraus können sich u.U. weitere Obliegenheiten und Einschränkungen ergeben. Man kann dann aber nicht pauschal behaupten, dass eine Überlassung an "Private" grundsätzlich nicht zulässig sei!

 

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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danke smartling... glaubt mir nun einer?!

8-)

Also hab ich (zum Teil) Recht gehabt...

Is mir nu auch wurscht... zahl ich halt doppelt...

Oder ich komm mitm Hänger... Das raubt einem aber den Spaß an der ersten "eigenen" Fahrt.

:-D


forumbanner2.jpg

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warum fährst du mittwoch nicht mit bus und bahn zur zulassungsstelle oder lässt dich fahren?

 

 


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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wie wärs mit dem gekauften brief zur zulassungsstelle zu fahren und erst dann das auto beim verkäufer abzuholen?

 

 


~~all in all it´s just another brick in the wall~~

 

sigtw1.jpg

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Danke für die Lösungsvorschläge...

Allerdings steht, wie beschrieben, der Wagen in 50km Entfernung... Fahre ich nun erst zum Händler, bezahl den Kleinen, nehm den Brief mit und melde ihn an... muss ich ja wieder mit nem Auto hinfahren... Benzinkosten/Zeit usw. sprechen da eher für die Lösung Überführungskennzeichen.

 

Den Vorschlag mit Bus und Bahn versteh ich nun irgendwie nicht ganz. Wieso soll ich denn mitm Bus zur Zulassungsstelle fahren?! Da komm ich auch mit nem anderen Auto hin :lol: Das Hauptproblem steht in 50km Entfernung ;-) Den hier für wenig Geld hinzubekommen, ist die Schwierigkeit.

 

 

-----------------

 

smartforumbanner.gif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von manuelb am 12.10.2008 um 19:05 Uhr ]


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also ich habe für die Kurzzeitkennzeichen insgesamt 30 eur bezahlt

 

 


crew1gg8.png

bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

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und ne DK hast du nicht? bzw. eine Versicherungsbestätigung...

Und die alten Kz sind wirklich weg?

 

DAS wäre ja noch der einfachste Weg...

 

Wobei 50km ja nun auch kein Weg sind...

 

Nur dass Du mit dem roten Kz kaum Glück haben wirst - wird auf eine Kurzzeitnummer hinauslaufen (eigentlich super, dass es diese Erfindung gibt - gabs früher nicht - und trotzdem gibts immer wieder jemanden, der am meckern und maulen ist... *nerv*) - oder auf Anhänger...

 

Im übrigen:

 

Wenn ihr euch das nächste Mal über eure Halbweisheiten nicht im Klaren seid dann fragt doch MICH - wofür habe ich denn beim StVA - Fachbereich Zulassung gearbeitet?

Aber danke Roger für die Aufklärung :)...

-----------------

19sl3.gif
...Klick mich sanft...

cadi´s ICQ: 285-635-358

. . . . . . . . . . . . .

violetta052kleindb5.jpg42 Cabrio Passionvioletta057kleinxk3.jpg

mit allem drin, was das Herz begehrt und in schickem violett lackiert

(nachdem mein heissgeliebter 44 leider weichen musste)

image_273868_5.png

 


wrfel00611.jpg

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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sicher gabs mal kurzzeitkennzeichen...auch als rote 04er nummer bekannt....

 

allerdings wurde damit viel schundluder getrieben....also haben die die beschränkten nummern eingeführt.

 

wer kann sich noch an die alten ovalen zollkennzeichen erinnern? das war noch stylisch


 

 

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Quote:
und ne DK hast du nicht? bzw. eine Versicherungsbestätigung...
Und die alten Kz sind wirklich weg?

 

Doch, eine Versicherungsbestätigung/Antrag von meiner neuen Versicherung habe ich natürlich schon hier, da ich den ja am Mittwoch schon richtig anmelden wollte.

Alte Kz sind weg, ja, da es ein Händler ist.


forumbanner2.jpg

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Fahr halt einfach mitm Bus oder Taxi oder leih Dir ne Karre von nem Kumpel oder so !?

 

 


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