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manuelb

ROTES NUMMENSCHILD FÜR MITTWOCH?!

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Ich hab ja einen der mich hinfährt, das ist ja nicht das Problem...

Nur halt, wie ich den kurzen hier am schnellsten/kostengünstigsten hinbekomme...

Aber ich denke ich werd nen Kurzzeitkennzeichen holn.

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smartforumbanner.gif

 

 


forumbanner2.jpg

|Smart 42 Pure|Bj.2003|Uhr+Dzm|Soundsyten + HT in Edelstahlkugeln|blaue Instrumentenbeleuchtung - KOMPLETT BLAU|schwarze Scheinwerfereinsätze|Sitzheizung|

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mit den alten, entwerteten kennzeichen auf dem direkten weg zur zulassunsstelle, DK mitführen. Frag dazu mal bei deiner Versicherung nach, vorraussetzung ist aber das du die ALTEN entwerteten Kennzeichen bekommst!

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Quote:

Am 12.10.2008 um 14:48 Uhr hat smartling geschrieben:


Aber: Bei einer konkreten Kaufabsicht oder, wie hier, einem abgeschlossenen Kaufgeschäft, kann das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen auch an eine "private" Person zum Zwecke einer Probe- oder Überführungsfahrt überlassen werden. Soweit das Gesetz. Maßgeblich ist stets aber auch der Versicherungsvertrag für die roten Kennzeichen. Hieraus können sich u.U. weitere Obliegenheiten und Einschränkungen ergeben. Man kann dann aber nicht pauschal behaupten, dass eine Überlassung an "Private" grundsätzlich nicht zulässig sei!









 

du hast es ja schon ganz richtig beschrieben: bei einer konkreten kaufabsicht, darf das fahrzeug (bzw. kennzeichen) ausgeliehen werden.

dieser fall liegt hier aber ja nicht vor, da er den wagen ja nicht von demjenigen kauft, dessen schilder es sein sollten.

das meinte ich auch mit "weitergeben"...

 

ich denke die 40€ wird er noch verschmerzen, rechnet man den kasten bier ab, der sonst für die roten schilder fällig wäre.

 

wünsche jedenfalls gute fahrt mit dem neuen kleinen.

 

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Am 14.10.2008 um 09:42 Uhr hat TomHanson geschrieben:
Quote:


dieser fall liegt hier aber ja nicht vor, da er den wagen ja nicht von demjenigen kauft, dessen schilder es sein sollten.

 

Ja, das stimmt natürlich! Hatte meine Antwort - in diesem Falle jedoch an der Sache vorbei - auf den übliche Praxis bezogen, bei dem der ausliefernde Händler dem Käufer die Schilder zur Überführung überlässt.



Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Quote:
mit den alten, entwerteten kennzeichen auf dem direkten weg zur zulassunsstelle, DK mitführen. Frag dazu mal bei deiner Versicherung nach, vorraussetzung ist aber das du die ALTEN entwerteten Kennzeichen bekommst!

 

Wat jetze?! Versteh ich nicht, ich soll die Schilder von meinem alten Wagen abmelden (is klar, mach ich auch morgen in einer Rutsche) und dann mit den entwerteten Schildern zum klenen, die da dran und damit zur Zulassungsstelle und ihn dann richtig anmelden? Das soll legal sein?

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von manuelb am 14.10.2008 um 15:07 Uhr ]


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So, nun ist er hier... Hat mich nun mit Zulassung, etc. über 110 Euro gekostet... Mann, dass so ein Schwachsinn so teuer sein muss :-x . Nunja, ist ja nur eine Ausgabe und dann hat man erstmal Jahrelang Ruhe 8-) :-D

 

 


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