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Carmen

Fanny!!! Eine Frage an Deinen Papa!!!

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Hallo!
Ich war schon so ewig nicht mehr hier drin und weiss auch nicht mehr, wie ich Dich direkt anschreiben kann, sorry :((
Du hattest mir ja netterweise die Fotos Eures Smart mit Kindersitz und Befestigung zugemailt. Jetzt waren wir im SC in der Landsberger Straße - unglaublich! Kein Mensch kannte sich da aus. Einzige Aussage war "Ja, da müssen sie für zwei Autos zwei Sitze kaufen". Kann doch nicht sein, oder?
Nun meine erneute Frage: Kann der Smart-Sitz mit der Smart-Befestigung auch z.B. in der C-Klasse eingebaut werden oder braucht man da tatsächlich einen separaten Sitz (z.B. von Mercedes)?
Kann den Beifahrer-Airbag NUR das SC ein- und ausschalten? Man bekommt ja hier keine befriedigende Aussage.
Du bist doch so fit, was das betrifft.... Vielleicht kannst Du mir noch mal weiterhelfen....
Ganz lieben Dank von Carmen!!!

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Hi Carmen,

Ich bin zwar weder Fanny noch Papa, dennoch kenne ich die Loesung fuer das Problem. Schau einfach mal in diesen Beitrag:Kindersitz

Gruss
Henrik

P.S.: Ueber die Suchfunktion findet man auch noch mehr Beitraege zu diesem Thema.

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    • Moin, sehr geehrter Maikes, sehr geehrte Forengemeinde !   @Maikes   Nur so als Tipp aus eigener leidvoller Erfahrung: Es gibt Vorschriften, daß das (hintere) Kennzeichen AUßEN am Fahrzeug mit Beleuchtung in einer tüv-konformen Art und Weise, ggf. noch mit einer ABE (allgemeinen Betrieberlaubnis, die mitzuführen ist) oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen, anzubringen ist (wenn vom Serienzustand abgewichen ist....). Ähnliches gilt für die hinteren Beleuchtungseinrichtungen (Schlußleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschluß- und Rückfahrscheinwerfer.....(hier insbesondere: Sicht- und Abstrahlwinkel beachten).   Ein im Fahrzeug hinter einer Scheibe sichtbar abgelegtes Kennzeichen ist rechtlich wie ein nicht vorhandenes Kennzeichen zu behandeln.....(kann Mängelmeldung, Vorführung beim TÜV und Bußgeld bedeuten.....). Von der Streckenkontrolle, Rennleitung, Ordnungsmacht, Poli.......   Und jetzt mich bitte nicht verhauen. Ich habe diese Regelungen nicht gemacht und nicht in die Welt gesetzt (aber schon zahlen und vorführen dürfen....von wegen Beseitigung der Mängel dann.....)   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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