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Bundesregierung will Kfz-Steuer für Neuwagen aussetzen

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Quote:
Da hast du ja eine krasse Meinung, die 1:1 der Automibilindustrie entspricht!!

Seit wann hat "die Automobilindustrie" eine Meinung?

Quote:
Bist du auch für Steuerbefreiung für Groß-Konzerne??? Gab ja tatsächlich Stimmen aus der Industrie, die sowas forderte (ist aber schon wieder 1-2 Jahre her).

So einen Spruch werte ich mal als passenden Höhepunkt (und Abschluss) der Stammtisch Phase.

 

JB

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Nicht böse nehmen...Etwas Polemik gehört doch auch mal dazu!

 

*Prost" :-D

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Berichtige mich bitte, wenn ich da falsch liege: Wenn mein Freund sagt, sein Firmenwagen würde nix kosten, den bezahlt zur Hälfe der Staat, entgegne ich: Nicht der Staat bezahlt den, sondern die Allgemeinheit der Steuerzahler!

Eine merkwürdige Einstellung. Nach der Logik "bezahlt" der Steuerzahler auch den Grill bei McDonalds, das Regal bei Aldi und die Blechpresse bei Volkswagen. Einen Geschäftswagen gibt es nicht geschenkt - und dass man die durch ihn entstehenden Kosten anteilig auch als solche ansetzen darf und die Mehrwertsteuer erstattet wird, ist nur gerecht.

 

Quote:
Etwas Polemik gehört doch auch mal dazu!

Ich wäre die letzte, die das nicht anerkennt. ;-)

 

JB

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Ich unterstütze Janine absolut in Ihrer Meinung und bin teilweise schockiert über das Stammtisch-Niveau mancher Mitdiskutierenden.

 

Besonders die Sprüche "das zahlt die Firma" und "die können das abschreiben" zeugen von wenig steuerrechtlichem Wissen.

 

Ich möchte auch mal anmerken, dass anscheinend 2,1% der Fahrzeuge in Deutschland über 193PS haben. Nur als Beispiel: ein Liter Einsparung beim Golf bringt viel mehr, als 1 Liter Einsparung bei nem Q7.

 

Lustig finde ich auch immer die Sprüche, dass die Autoindustrie zu teure Autos baut, die zu viel Sprit brauchen. Meiner Meinung nach baut die Autoindustrie die Autos, die gekauft werden und damit Geld bringen. Es ist also der Nachfragende, der bestimmt, was für Autos gebaut werden. Und solange Geländewagen immer noch ansteigende Absatzzahlen haben, werden sie gebaut.

 

Mir kommt es wie eine Neiddiskussion vor. Wieso lassen wir nicht einfach manche Menschen nen X5 oder Q7 fahren und wir genießen unseren günstigen Smart.

Die mit den teueren Autos bezahlen mit den hohen Margen beim Autokauf, den höheren KFZ-Steuern, mehr Ökosteuer, etc. doch auch für uns (den Staat) mit. Das kommt auch uns also u.a. deshalb auch zu Gute, weil billige Autos den Autoherstellern viel weniger Gewinn bringen und deshalb teurer werden würden, wenn es teure Autos nicht gäb.

 

Und ob wir mit der Veringerrung solcher weniger Fahrzeuge die Erderwärmung abschwächen können, ist mehr als fragwürdig.

 

Und damit hier keine Vorurteile auftauchen: Ich fahre 6000km Fahrrad im Jahr (30km Hin- und Rückweg zur Arbeit) und ab und zu meinen Smart.

 

Viele Grüße

DonDelFlores

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von DonDelFlores am 13.11.2008 um 22:55 Uhr ]

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Am 13.11.2008 um 22:47 Uhr hat DonDelFlores geschrieben:
...Besonders die Sprüche "das zahlt die Firma" und "die können das abschreiben" zeugen von wenig steuerrechtlichem Wissen. ...

 

Na dann rechne doch mal anhand eines 70.000-Euro-Autos beispielhaft vor, welche REALEN Leasing- und Nebenkosten ein Privatmann (Angestellter) und ein Selbstständiger haben ! :-D

 

Wobei, beim Privatleasing ist es ja klar: 36x die monatliche Leasingrate , Steuer, Versicherung, Benzin, Inspektionen...alles vom Nettoeinkommen halt zu finanzieren...

 

Ich bin aufs Ergebnis gespannt.... ;-)

 

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Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 13.11.2008 um 23:31 Uhr ]


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Ich wollte damit sagen, dass auch ein 70.000€-Wagen nicht kostenlos ist, nur weil man ihn abschreiben kann oder ihn als Dienstwagen benutzt. Mir kommt es so vor, als ob viele da so sehen.

 

Ein Selbstständiger muss natürlich erstmal kräftig Gewinn machen, um überhaupt erstmal was abschreiben zu können.

 

Laut dem Dienstwagenrechner kostet ein 70.000€ Dienstwagen bei nem Steuersatz von 50%, dem Arbeitsweg von 50km pro Strecke und 230 Arbeitstagen im Jahr 9465,00,00 Euro Steuern pro Jahr.

Nun muss man auch berücksichtigen, dass der Dienstwagen meist mit dem Verzicht auf eine Gehaltserhöhung einhergeht.

Auch nicht vergessen darf man, dass man nur für die Benutzung bezahlt, einem das Auto also danach nicht gehört.

 

War das so in Ordnung, Stahlratte, oder habe ich was übersehen?

 

DonDelFlores

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Die Vorstellung davon, dass ein Geschäftswagen irgendwie nichts oder nur die Hälfte kostet ist wirklich erstaunlich verbreitet. Wenn ich bei mir hart rechne (ich bin selbständig), dann kostet mich mein BMW über mich als Firma am Ende ca. 10% weniger als wenn ich dasselbe Auto einfach privat erworben hätte. 10% lohnen sich und darum macht man das auch - und bei vielen ist vielleicht auch die Hemmschwelle ein großes Auto über die Firma zu kaufen geringer, weil es ja "nur" Kosten sind (die sich aber andererseits aber auch unmittelbar auf den Gewinn auswirken). Am Ende bleibt die Tatsache, dass ein Geschäftswagen zur Wertschöpfung eingesetzt wird und darum steuerlich anders behandelt werden muss, als ein privates Auto, das letztlich persönlicher Luxus ist. Hier ein Link dazu (was besseres hab ich auf die Schnelle nicht gefunden).

 

JB

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@Stahlratte: Sorry, aber allein Deine Frage ist derart unpräzise gestellt, dass darauf gar keine seriöse Antwort möglich ist. Und es wird zudem verkannt, dass es neben Arbeitnehmern und Unternehmern/Selbstständigen noch eine nennenswerte Gruppe gibt, nämlich die Dienstwagen, die dem Unternehmen gehören, aber vom Arbeitnehmer (auch privat) genutzt werden.

 

Es gibt Tausende von vorkommenden Fallgestaltungen, von Leasing bzw. Kauf über die eigene Km-Pauschalenermittlung bis hin zur sehr komplexen Trennung nach Umsatzsteuer- und Einkommensteuerrecht oder der 1-Prozent-Regelung.

 

So kann das Fahrzeug z.B. - mittels Erklärung oder auch konkludent - umsatzsteuerrechtlich dem Unternehmenn zugeordnet werden, während es einkommensteuerrechtlich im Privatvermögen verbleibt. Zur Entscheidung hierber kommt es u.a. auch darauf an, ob das Fahrzeug auf Unternehmerseite zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört, und hier wiederum, ob es bis zu 10 %, zwischen 10 und 50 %, oder zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

 

Wenn Du auch nur annähernd von dem oben Gesagten etwas verstanden hast, dann lohnt es sich vielleicht, weiter darüber zu diskutieren - ansonsten eher nicht.

 

Ich gebe Dir jetzt mal für zwei wichtige Bereiche mal eine klare - aber für Dich sicher unglaubliche - Antwort: Für Unternehmer und Arbeitnehmer sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten hinsichtlich der Kfz-Kosten sowohl für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für Privatfahrten exakt gleich. Für die anderen Fahrten (Dienstreisen, Einsatzwechsel, Familienheimfahrt usw.) sind die Möglichkeiten im Ergebnis ebefalls annähernd identisch.


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Am 14.11.2008 um 00:43 Uhr hat smartling geschrieben:
...Ich gebe Dir jetzt mal für zwei wichtige Bereiche mal eine klare - aber für Dich sicher unglaubliche - Antwort: Für Unternehmer und Arbeitnehmer sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten hinsichtlich der Kfz-Kosten sowohl für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für Privatfahrten exakt gleich. ...

 

Klingt in der Tat für mich unglaublich, da ich als Angestellter mit meinem Privatwagen bei z.B. 40km tagtäglichen Arbeitsweg gar keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten habe (abgesehen vielleicht von Unfallkosten auf dem Arbeitsweg)!

 

Es ist immer wieder interessant, wie dieses Thema polarisiert... :-D

 

Und dass ein Selbstständiger nun erstmal Gewinn erwirtschaften muss, um einen Firmenwagen zu unterhalten, ist wohl nun nicht erwähnenswert. Genauso wie der Angestellte seinen Privatwagen durch sein Einkommen finanzieren muss...

 

Ich warte jetzt nur noch darauf, dass das Thema "Neid" auftaucht- wobei das bei mir persönlich definitiv nicht der Fall ist...Jeder hat ja seine Existenz selbst in der Hand...

 

Aber, man kann sich doch einfach folgendes utopische Szenario "ausmalen" - wenn nun auch zu radikal: ab 1.1.09 würde es keinerlei Abschreibungsmöglichkeiten für Firmenwagen bei geben!

 

Würde der Anteil der Geschäftswagen bei Neuzulassungen bei ca. 2/3 bleiben - oder würde es zu einem dramatischen Einbruch bei Neuzulassungen kommen?

 

Also mein Installateur würde sicher keinen BMW M6 mehr fahren, und der selbstständige Fensterputzer auch keinen M3 mehr...und dann ist da noch der Bodenleger mit seinem X5 ...(Beispiele sind real)...

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 14.11.2008 um 09:39 Uhr ]


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Das Stichwort ist doch schon längst gefallen :lol:

 

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Mir kommt es wie eine Neiddiskussion vor. Wieso lassen wir nicht einfach manche Menschen nen X5 oder Q7 fahren und wir genießen unseren günstigen Smart.

Die mit den teueren Autos bezahlen mit den hohen Margen beim Autokauf, den höheren KFZ-Steuern, mehr Ökosteuer, etc. doch auch für uns (den Staat) mit. Das kommt auch uns also u.a. deshalb auch zu Gute, weil billige Autos den Autoherstellern viel weniger Gewinn bringen und deshalb teurer werden würden, wenn es teure Autos nicht gäb.

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An den Don: Ich fahr´ nen X5, mien Jung! Läuft auf meine Firma... Und beim Thema STEUER ZAHLEN würde ich mich mal bedeckt halten. Da seid IHR Theoreiker und ICH der Praktiker...

 

Natürlich zahlt die Allgemeinheit meine Kiste zumindest anteilig! Und das ist NICHT vergleichbar mit dem Grill von MCDonalds. Das eine ist betriebsbedingt benötigt, das andere nix als ökologische blödsinnige Prozerei und betriebwirtschaftlich völlig unnötig (wie überhaupt 95% aller Luxuslimosinen, die auf Gesellschaften betrieblich angemeldet sind).

 

Die Autoindustrie baut natürlich die falschen Autos! Was ist an ´nem X5 oder Q7 sinnvoll in der heutigen Zeit? Bitte mal um Argumente und nicht nur Polemik! Ausser "dicke Hose" bleibt da nicht viel.

 

Ich bedanke mich ja bei allen, die mir helfen, fast 2 Tonnen Blech umherzuwuchten! :)

 

Einzig meine Strafmandate muss ich zu 100% selber zahlen:

 

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Am 14.11.2008 um 11:37 Uhr hat Sgt_Pinback geschrieben:
...Natürlich zahlt die Allgemeinheit meine Kiste zumindest anteilig! ...

 

Da ist ja auch nix Verwerfliches dran: die Steuergesetze sind nunmal da - und klar nutzt diese jeder nach seinen Möglichkeiten aus...

 

Nur, ich finde es immer etwas fragwürdig, wenn man beim Thema "Geschäftswagen" von den Befürwortern immer hört, es gebe eigentlich keinen finanziellen Vorteil usw...

 

Und, dass es nie eine vernünftige (und angemessene) Steuerreform in der Richtung geben wird, ist auch klar - bei der Lobby! ;-)

 

Sinnvoll wäre z.B. ein festgelegter Pauschbetrag, der im Bereich der Nutzung eines Mittelklassewagens angesetzt wäre. Nur, least dann kein Selbstständiger mehr die großen Autos, wenn man die Differenz aus komplett eigener Tasche zuzahlen muss...

 

Aber lassen wir das Thema - führt eh zu nix... :)

 

 


Grüße aus dem smarten Berlin

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Übrigens, um mal auf das topic zurückzukommen:

 

Im heutigen "Stern" steht drin, dass die dt. Autobauer trotz "Krise" immer noch sehr gut verdienen im Jahr 2008:

 

Daimler: 6 Milliarden Euro

BMW: 2 Milliarden Euro

Volkswagen: 6,15 Milliarden Euro

Porsche: 8,57 Milliarden Euro

 

Wo besteht da überhaupt die Notwendigkeit, 1,4 Milliarden Euro Steuergelder für die Kfz-Steuerbefreiung bereitzustellen ??!! :roll:


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Am 14.11.2008 um 00:11 Uhr hat JannineBu geschrieben:
Am Ende bleibt die Tatsache, dass ein Geschäftswagen zur Wertschöpfung eingesetzt wird und darum steuerlich anders behandelt werden muss, als ein privates Auto, das letztlich persönlicher Luxus ist. JB

 

Dem würde ich widersprechen. Ist es persönlicher Luxus, wenn man mit dem Fahrzeug den Weg zur Arbeit bewältigt?

 

Der Privatmann benötigt in vielen Fällen genauso wie der gewerbl. Nutzer das Fahrzeug zum Broterwerb.

 

Natürlich sehe ich die Notwendigkeit bei den gewerbl. Fzg. hier sollte es allerdings eine Höchstgrenze bei Leistung/Verbrauch geben, denn die dicken Modelle (die ja zu 90% gewerblich angemeldet sind) werden sicherlich nicht benötigt, sondern werden angeschafft, da es durch die Steuergebung lukrativ ist. Hier ist den Nutzer kein Vorwurf zu machen. Wenn dann der Gesetzgebung.

Erinnert ihr euch noch an die geplante 1,5% Regelung? Ja, das Thema war ganz schnell wieder vom Tisch... :-D


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Am 14.11.2008 um 15:51 Uhr hat Sam88 geschrieben:
Quote:


Am 14.11.2008 um 00:11 Uhr hat JannineBu geschrieben:

Am Ende bleibt die Tatsache, dass ein Geschäftswagen zur Wertschöpfung eingesetzt wird und darum steuerlich anders behandelt werden muss, als ein privates Auto, das letztlich persönlicher Luxus ist. JB


 

 

 

Dem würde ich widersprechen. Ist es persönlicher Luxus, wenn man mit dem Fahrzeug den Weg zur Arbeit bewältigt?

 

 

 

Der Privatmann benötigt in vielen Fällen genauso wie der gewerbl. Nutzer das Fahrzeug zum Broterwerb.

 

 

 

Natürlich sehe ich die Notwendigkeit bei den gewerbl. Fzg. hier sollte es allerdings eine Höchstgrenze bei Leistung/Verbrauch geben, denn die dicken Modelle (die ja zu 90% gewerblich angemeldet sind) werden sicherlich nicht benötigt, sondern werden angeschafft, da es durch die Steuergebung lukrativ ist. Hier ist den Nutzer kein Vorwurf zu machen. Wenn dann der Gesetzgebung.

 

Erinnert ihr euch noch an die geplante 1,5% Regelung? Ja, das Thema war ganz schnell wieder vom Tisch... :-D


 

Bei JB´s Statement muss ich etwas Schmunzeln: fährt sie nicht einen relativ neues BMW 335i Cabrio (oder 330i) als Geschäftswagen? ;-)

 

Inwiefern tragen den die 306 PS beim "Offenfahren" zur Wertschöpfung bei ??!! :-P

 

Aber klar, DAS ist nun kein Luxus, jedoch z.B. der popelige 100PS-Golf des Berufspendlers?:roll:


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STAHLRATTE

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Was ist denn eigentlich dein Punkt, Stahlratte? Natürlich trägt mein BMW zur Wertschöpfung bei. Ein Polo TDI täts auch, keine Frage, und ich würde dabei auch noch Geld sparen. Dass ich mich nicht für ein billigeres Auto entschieden habe liegt aber nicht daran, dass ich die Differenz "vom Staat geschenkt bekomme" sondern ist eine persönliche Entscheidung. Also bitte mal ganz konkret und ohne deine fliesenlegenden Freunde in Anspruch zu nehmen: was genau bekomme ich geschenkt? Ich bezahle das Auto, ich bezahle den Sprit, die Versicherung usw. und ich bezahle mehr als 5.000 Euro Steuern im Jahr nur für die private Nutzung (zusätzlich zu allem anderen) und, wie gesagt, insgesamt wäre es nur ca. 10% teurer, das Auto privat zu fahren. Dass die Berufspendler steuerlich zu schlecht wegkommen, finde ich auch - aber das ist ein ganz anderes Thema.

 

Sgt_Pinback

Welchen Sinn würde es denn machen, wenn der Staat darüber entscheidet, was sinnvolle Notwendigkeit und was nutzloser Luxus ist? Würden wir auch nur einen Euro mehr Steuern aufbringen, wenn die Abzugsfähigkeit auf die Referenzwerte zweisitziger Kleinstwagen beschränkt würde? Und was kommt dann? Das Finanzamt könnte entscheiden, dass Bürogebäude nur bis zur Äquivalenz eines Baucontainers mit Campingstühlen als Kosten gerechnet werden dürfen und alles was darüber hinaus geht gefälligst vom Unternehmer selbst aufzubringen und voll zu versteuern wäre. Geschäftsessen könnte man auf 3,50 pro Person beschränken (eine Currywurst mit kleiner Kola muss reichen) und bei Übernachtungen bei Geschäftsreisen in Hotels könnte man den Selbständigen vorrechnen, dass eine Jugendherberge es auch getan hätte (schliesslich muss man als Privatmann seine Übernachtungen ja auch von versteuertem Geld bezahlen) :roll:

 

JB

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Oh Mann, sagt mal, tut das eigentlich weh?

 

Stahlratte: 20 km Entfernung und nichts zum Absetzen, hmm? Hast Du schon mal was vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der bereits im monatlichen Lohnsteuersatz eingearbeitet ist, gehört? Dieser beträgt bei ANn pro Jahr 920 Euro bei Ledigen bzw. 1.840 Euro bei zusammenveranlagten Verheirateten und ist in der Grund- bzw. Splittingtabelle, nach welcher der Unternehmer sein Einkommen versteuert, nicht enthalten.

 

Und weiter: Wenn der Unternehmer mit seinem betrieblich genutzten Fahrzeug, außer den 20 km zwischen Wohnung und Betrieb, keine weiteren betrieblichen Fahrten (also Dienstreisen/Dienstgänge/Einsatzwechsel oder Fahrtätigkeit) unternimmt, dann kann er die Kosten für das Fahrzeug genauso "gut oder schlecht" absetzen wie Du, Stahlratte! Mal abgesehen davon, dass die Entscheidung hinsichtlich der noch strittigen Werbungskostenkürzung (Thema: erst ab dem 21. km und so...) m.E. mit hoher Wahrscheinlichkeit (zunächst mal) zugunsten der Steuerzahler ausgehen wird, kannst Du auch heute schon die ersten 20 Entfernungskilometer (vorläufig) in Ansatz bringen.

 

Deine beruflichen Dienstreisen mit dem eigenen Kfz kannst Du einkommensteuerrechtlich ebenso gut absetzen wie

ein Unternehmer.

 

Unternimmt der Unternehmer mit seinem Wagen im Verhältnis zu den beruflichen/betrieblichen Fahrten so viele Privatfahrten wie ein Arbeitnehmer, der keine Dienstreisen mit dem eig. PKW unternimmt, darf er das betreffende Fahrzeug schon bald gar nicht mehr im Betriebsvermögen behalten, nämlich sobald die betriebliche Nutzung 10 % unterschreitet.

 

Da, gleich noch einer, der mal irgendwas irgendwo aufgeschnappt hat: Wer besteuert denn den Privatanteil nach der 1%-Methode? Arbeitnehmer oder Unternehmer? Die Regelung betrifft doch beide, Ihr Schlauen! Und die Erhöhung dieses Satzes auf 1,5 % wäre für beide Arten von Steuerpflichtigen eine eklatante Veerschlechterung gewesen. Der Ansatz der 1%-Regelung ist sogar bei Arbeitnehmern (Dienstwagenüerlassung zur privaten Nutzung) sogar noch einfacher möglich, als beim Unternehmer! Letzter muss dafür nämlich zunächst einmal mittels Fahrtenbuch nachweisen, dass er das Fzg. mindestens zu 50 % betrieblich nutzt. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur bei ganz wenigen Berufssparten, bei denen aufgrund der allgem. Lebenserfahrung angenommen werden kann, dass eine mehr als 50%-ige Nutzung vorliegt (bspw. freie Handelsvertreter).

 

Dann der "Hinweis", dass der Unternehmer erst einmal etwas verdienen muss, um etwas absetzen zu können. Das ist doch beim Arbeitnehmer keineswegs anders. Wer keine Steuern bezahlt, weil er "nichts" verdient oder hohe Kosten hat (beim AN bsp. Unterhalt/Sonderausgeben oder ausgerw. Belastungen/Krankheit), der kann natürlich auch nichts absetzen.

 

Ich lasse mich auch nicht durch das Thema polarisieren, sondern es geht einem schlichtweg auf die Nüsse, wenn Leute einen derartigen Unsinn von einer komplexen Materie daherreden, die sie geistig auch nicht annähernd erfassen. Wenn ich das fachliche Niveau von Teilen dieser Diskussion bewerten sollte mit einer Skala von 1 (sehr gut) - 10 (debil), dann wäre m.E. hier ein Wert von etwa 2.500 angebracht.

 

Und einen X5 zu fahren bedeutet, wie ich leider feststellen muss, auch nicht, dass viel mehr Steuerfachwissen vorliegt, als das, dass man Steuern zuweilen halt zahlen muss.

 

Ich bin überwiegend selbsständig tätig. Mein Fahrzeug für die betrieblichen Fahrten befindet sich im "gleichen Vermögen", wie bei einem Arbeitnehmer, nämlich im Privatvermögen. Auch wenn es einige nicht kapieren wollen (oder können?), die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sind für mich so besser. Nicht dass am Ende mehr Steuerersparnis dabei herauskäme, nein, der begleitende bürokratische Aufwand ist aber geringer!

 

Und noch was zu der "Grill-Metapher": Es war bis vor nicht allzu langer Zeit so, dass man als Selbstständiger hochpreisige Fahrzeuge nur bis zu einem opportunen (gestaffelt insbes. nach Unternehmensumfang) DM-Betrag absetzen konnte. Dann kam ein höchstrichterliches Urteil, welches (zu Recht!) feststellte, dass, wenn ein Betriebsmittel im Unternehmen benötigt wird, der Unternehmer entscheiden kann, welche Qualität dieses Betriebsmittel hat. Mit anderen Worten: Wenn ich also den Notwendigkeit eines PKWs in meinem Betrieb nachweisen kann (und wer kann das nicht?), dann bleibt es mir überlassen, ob ich einen Trabant oder einen Mercedes anschaffe.

 

Ich will jetzt aufhören. Man könnte noch seitenweise und stundenlang weitermachen, z.B. mit der Pflicht zur Vorsteuerberichtigung, der Versteuerung des Eigenverbrauchs oder der Versteuerung der sog. unentgeltlichen Wertabgaben. Auch die Versteuerung eines evt. Veräußerungsgewinns beim Wiederverkauf bzw. die Aufdeckung sog. stiller Reserven darf beim Gesamtvergleich nicht unterschlagen werden.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 14.11.2008 um 20:06 Uhr ]


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@smartling:

 

Wenn Du Dich hier schon mit Deinem Steuerwissen schmückst, dürftest Dir auch bekannt sein, dass im Arbeitnehmer-Pauschbetrag SÄMTLICHE Werbungskosten enthalten sind - wue Berufsbekleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel, ev. Verpflegung usw...da bleicbt für den Kostenfaktor Pkw wohl nicht viel übrig!

 

Und wenn ich mit ´nem popeligen Smart 200 Tage x 40km Arbeitsweg habe, dann komme ich schon auf 2.400 Euro Kosten (gerechnet mit 0,30 Euro/km - da ist ein Smart ja noch billig)...

 

Mit meinem 6-Zylinder BMW mag ich die obige Rechnung erst garnicht machen - weil dann würde ich die Kiste wohl als Privatmann mit gerade mal 6000km wieder verkaufen!

 

Aber wie ich schon oben auch mal erwähnte, diese ganze Diskussion führt zu nix...


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smartling, schon viel geschrieben, doch eine Frage beantworte mir noch mal bitte:

 

Ist es falsch, wenn ich (der ja davon seit ca. 18 Jahren profitiert) sage, dass ein guter Teil Luxuswagen die Allgemeinheit bezahlt?

 

Dass ich diese Autos auch privat nutze und diesen Nutzen steuerlich in Abzug bringe, sei mal als selbstverständlich dahingestellt.

 

Ich denke, man sollte als Unternehmer auch nie vergessen, dass Unternehmungen begünstigt werden. In einer Form, die ein abhängig Beschäftigter nicht in Anspruch nehmen kann.

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Stahlratte: Ist mir schon klar, dass sämtliche Werbungskosten an der Pauschale "zehren". Und nochmals für alle über 70: Selbst wenn die Pauschale vollumfänglich für andere WK aufgebraucht wäre, im Vergleich zu einem Selbstständigen besteht in Bezug auf die Wege zwischen Betrieb und Wohnung kein Unterschied. Je nach gewähltem Abrechungsmodell, setzt der Unternehmer direkt nur 30 ct pro Entfernungs-Km an, oder er setzt die vollen (Kilometer-)Kosten und berichtigt dann mit der Jahreserklärung auf das Niveau eines ANs! Jetzt gefressen???

 

Apropos "gefressen": Welche "Verpflegung" denn bei den WK? Verpflegungsmehraufwand vielleicht? Also doch Dienstreisen usw. mit eigenem PKW? Dann also auch volle Kilometerkostenpauschale für Deinen BMW bzw. den Smart.

 

Pinback: Die Allgemeinheit "zahlt" genauso sehr oder so wenig die anteiligen Kfz-Kosten des Unternehmers wie sie (zum Beispiel!) die finanziellen Verluste eines (blind-geldgeilen :-D) Arbeitnehmers aus kurzfristigen Spekulationsverlusten, die er bei seiner Investition in ein kriminelles Schneeballsystem erleidet, "bezahlt". Oder den Teil der Kosten, den seine Kinder oder seine (unterhaltsberechtigte) Verflossene ihm bereiten. Und natürlich den Teil seines Fahrzeugs, das er, wie eben der Unternehmer, mit der Absicht zur Einkünfterzielung verwendet. Auch ein AN kann Luxuswagen absetzen, solange es sicht nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt. Ich behaupte mal, dass mein betrieblich mitgenutztes Privatfahrzeug, welches ich "lediglich" wie ein AN absetze, nicht gerade dem Sektor der Kleinstwagen ohne jeglichen Luxus zuzuordnen ist.

 

Quote:
Ich denke, man sollte als Unternehmer auch nie vergessen, dass Unternehmungen begünstigt werden. In einer Form, die ein abhängig Beschäftigter nicht in Anspruch nehmen kann.

 

Bisschen konkreter solltest Du schon werden, wenn man das kommentieren soll.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 14.11.2008 um 20:36 Uhr ]


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Ihr habt ja Recht: Ich werd´ über das Geschriebene noch mal in Ruhe nachdenken beim "Geschäftsessen" im Steakhouse morgen abend, und auf der Fahrt dahin mit dem "Frmenwagen" diskutier ich nochmal die steuerliche Gleichstellung Aller mit meinen Freunden. Nächste Woche beim Bankgespräch (kein Witz) erkläre ich meiner freundlichen Beraterin mal, dass ich die Kosten der Firmenkredite zukünfig lieber nicht absetze, da ich von "Fachleuten" im SMART-Forum eines Besseren belehrt wurde. Meinem Steuerberaterbüro werde ich auch kündigen. HIER bekomme ich diese Beratungsdienste von Kapazitäten ja kostenlos! ;-)

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Deinen Sarkasmus kannst Du Dir getrost sparen, Pinback, beweist er doch nur, dass Du mit Deiner Argumentation "unten" angekommen bist. Und Du kennst offenbar noch nicht einmal mehr den Unterschied zwischen einer Steuerberatung und der profanen Wiedergabe gewisser juristischer Sachverhalte.

 

Solltest Du mit den besseren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, wie zum Beispiel dem Steakhouse-Besuch aus Anlass eines "Geschäftsessens", die sich einem Selbstständigen zahlreicher bietenden Gelegenheiten zur Steuerverkürzung (um es mal bei der harmlosesten Deliktvariante zu belassen) meinen, so kann ich Dir sogar zustimmen. Wir waren in der Diskussion aber von den Gesetzen ausgegangen und nicht wie man selbigen "verbiegen" kann. Sofern ein Arbeitnehmer aus einem Anlass, der mit seiner Einkünfteerzielungsabsicht zusammenhängt, zu einem Geschäftsessen fährt, kann er die Kosten dafür ebenfalls von der Steuer absetzen. Aber, mein Gott, wem sag' ich das?

 

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Vielleicht ist die Hölle nichts Anderes als ein gewaltiges Forum derer, die wenig oder nichts zu sagen haben, aber Tausende von Beiträgen dafür brauchen. (smartling)


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So...

 

UNd jetzt entspannen wir uns alle wieder...das Thema "Dienstwagen" ist ja nun durch... ;-)

 

Sonst steigt mein Blutdruck - und ich muß einen Bekannten für medizinische Hilfe anrufen (Hausarzt im Ruhestand): Aber der ist schnell da, er hatte ja einen Audi S6 als Geschäftswagen für die Hausbesuche - den hat er jetzt privat übernommen.... :-D

 

Übrigens auch kein Witz... :lol:


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Kein Grund zur Besorgnis: Bin entspannt wie selten. :-D

 

Ich topp das mit dem Audi aber noch: In meinem Bekanntenkreis gibts einen "Unternehmer", der seinem Vater (!) einen S8 (!) als "Firmenwagen" zur Verfügung stellt. Ist wirklich kein Spruch... :)

 

Aber solange die Gesetzgebung das gestattet und auch noch von "Steuerfachleuten" mit Beleidigungen und Anschuldigungen von Andersdenkenden verteidigt wird, ist alles im Lot. :-P

 

Im Ernst: Dieser Thread sorgt hier in netter Runde schon wieder für allgemeine abendliche Belustigung. Es sitzen hier drei Freunde (Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg) bei Keksen und Cappo zusammen und denken an ihre Steuerberater und sind allerbester Laune. :)

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:lol:

 

 


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    • Jepp! Ich habe an der Sicherung kontrolliert, ob Spannung anliegt. Da waren 12V. Blöderweise hatte ich einen Schaltplan des 450 (war aber nicht eindeutig als 450er Schaltplan gekennzeichnet) und da war noch der PIN 10, der dort für die Benzinpumpe Spannung liefert. Da waren auch 12V. Also musste eigentlich die Benzinpumpe defekt sein…. Daher der Ausbau. Was ich nicht wusste, war, dass der Dichtring nicht wieder reinpasst, wenn die Pumpe einmal demontiert wurde. Ansonsten ist die Demontage der Pumpe ja keine Raketentechnik…. Jetzt bin ich schlauer! 
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