nix-Viper Geschrieben am 2. November 2008 Erstmal hallo alle zusammen, ich besitze nun seit 1,5 Monaten einen smart cdi, der macht auch irre viel Spaß, allein das Parken in Berlin geht wunderbar. So nun zur Sache, am 14.10.08 fand ich einen Grünen Zettel an der Windschutzscheibe, jetzt kam der Bußgeldbescheid dazu. Ich dachte das wäre weil ich Quer in einer Parklücke auf der Straße stand (war wirklich kaum Platz deswegen quer) der Transporter hinter mir war sogar noch breiter als mein Smart lang. Im Bußgeldbescheid steht aber: "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat Ich habe mehrere Kollegen als Zeugen das ich nicht im geringsten auf dem Gehweg stand, was kann ich jetzt tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
remember Geschrieben am 2. November 2008 naja, wenn du auf einem gehweg geparkt hättest, denn gibts darüber seitens der polizei sicherlich ein dokumentierendes foto. zumindest macht das die "rennleitung" bei uns in hh so.----------------- 84 PS ! saugst Du noch oder drückst Du schon ? Das Böhse steckt in jedem*ersguterjunge* Aufkleber nach Wunschwww.grimm.es Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
the-noacks Geschrieben am 2. November 2008 Was ist Dir das Ganze denn wert? Gibt es eine Rechtschutzversicherung? Wieviel sollst Du zahlen? Bei Halte- und Parkverbotverstößen bist Du als Halter immer verantwortlich. Das Verfahren kann auch eingestellt werden, gegen eine Verwaltungsgebühr, die selten günstiger ist. Musst Du selber wissen, ob es Dir der Ärger noch wert ist. Alternativ eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Vor Gericht es wie auf offener See, Du bist allein in Gottes Hand...-----------------Gruß Frank Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nix-Viper Geschrieben am 2. November 2008 Verwarnung in höhe von 15€. Sagen wir mal so, ums Geld gehts nicht sondern um Gerechtigkeit, in Berlin werden alle Register gezogen um Geld in die Kassen zu spülen. Werde wohl erstmal Widerspruch einlegen. Mal sehen was mir beim zweiten grünen Zettel aus dieser Woche vorgeworfen wird, gleiche Straße, anderer Parkplatz aber auch wieder Quer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
dieselbub Geschrieben am 2. November 2008 einfachste lösung: zahl die 15€ und pinkel dafür an die rathaustür. innerlich befreiende lösung: widerspruch einlegen. tatsächlich kann man damit sogar erfolg haben, wenn man es schafft in der wortwahl nicht danebenzugreifen. hier in ludwigsburg gehn die inzwischen noch einen schritt weiter - die stellen die kleinverfahren schon von vornherein ganz ohne widerspruch des beklagten ein und erheben dafür pauschal 18,50€ verwaltungsgebühr. viel aufwand gespart und noch mehr kassiert. hut ab vor soviel geschäftstüchtigkeit. Alles wird gut! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nix-Viper Geschrieben am 2. November 2008 Gibt es eigentlich Gesetze dazu? also wenn ich jetzt Widerspruch einlege und das Verfahren eingestellt wird das ich dann trotzdem zahlen muss? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir das wenn ich zu unrecht beschuldigt werde ich auch nichts zahle, garnichts. Eigentlich könnte ich denen am Ende noch die Kosten für Briefe in Rechnung stellen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
granny86 Geschrieben am 2. November 2008 Ich würde das Foto verlangen. Haben sie keines würde ich nix zahlen. ;-) 09´Hummer H2 SUT 08´Viper SRT 10 09´Abarth 500, getuned Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
dieselbub Geschrieben am 2. November 2008 ohhhh ganz naiver fehler... gesunden menschenverstand mit deutscher rechtsprechung in verbindung zu bringen.. du bist grad erst auf diesem planeten gelandet, oder? sorry nicht bös gemeint...spreche nur aus erfahrung als abgeschossener mopedfahrer, zeuge eines notwehrprozesses und aufmerksamer zeitungsleser... [ Diese Nachricht wurde editiert von dieselbub am 02.11.2008 um 14:25 Uhr ] Alles wird gut! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sylvia Geschrieben am 2. November 2008 Hallo nix-Viper, herzlich Willkommen hier im Forum. Bitte fülle mal Dein Profil aus, so dass ich Dir eine PN schicken kann ;-). ----------------- Liebe GrüßeSylvia Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
blueandrew Geschrieben am 2. November 2008 Zum Thema quer-Parken in Berlin habe ich beim Einlegen eines Widerspruches schlechte Erfahrung gemacht, allerding wurde mir wirklich das Querparken vorgeworfen! Die haben das so gemacht, Widerspruch abgelehnt + Gebühr. Nach einem Anruf wusste ich, dass ich nun vor Gericht gehen kann. Ich habe dann alles bezahlt, so einen langen Atem hätte ich nicht. Ich würde einfach erst mal anrufen. 3 smarts auf zwei Fahrspuren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nix-Viper Geschrieben am 2. November 2008 hmm, was muss denn noch an meinem profil ausgefüllt werden? meine mail adresse ist ja schon sichtbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 2. November 2008 Mein Gott isses so schwer, zahl die Strafzettel und parkt halt nicht mehr quer. Manche schaffen sich die Probleme auch selbst. :roll: ----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nix-Viper Geschrieben am 2. November 2008 Das ist jetzt aber kompletter schwachfug, ich habe kein Problem geschaffen, bei Parkraumnot ist am Tage Querparken ausdrücklich erwünscht, ich habe auch nicht auf dem Gehweg geparkt, also bitte wo habe ich ein Problem geschaffen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sylvia Geschrieben am 2. November 2008 nix-Viper hat ne PN ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 2. November 2008 Quote:Am 02.11.2008 um 15:21 Uhr hat nix-Viper geschrieben:Das ist jetzt aber kompletter schwachfug, ich habe kein Problem geschaffen, bei Parkraumnot ist am Tage Querparken ausdrücklich erwünscht, ich habe auch nicht auf dem Gehweg geparkt, also bitte wo habe ich ein Problem geschaffen? Sobald die Räder den Bordstein berühren parkste halt da drauf, Querparken ist nicht erlaubt oder verboten und mit 2,5m länge wirst auch einen richtigen Parkplatz finden.----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
blueandrew Geschrieben am 2. November 2008 @Timo: Das war jetzt nicht wirklich kein sinnvoller Beitrag ... weil:-wir wissen, dass es nicht stört, wenn man mal ein paar Stunden quer steht. Weil eben die Nase nicht rausschaut.-wir wissen, dass es die Parkplatzsituation nun mal nicht anders zulässt-wir wissen, dass es eigentlich akzeptiert wird, es aber ein paar Cops gibt, die wichtigere Dinge übersehen Ich weiß nicht, ob du schon mal in Berlin warst, Prenzlauer Berg, Treptow oder den Ku'Damm kennst. Jedenfalls ist es da anders als auf dem Land. ;-) Ich hätte ein Problem, wenn ich weit laufen müsste, oder die Zeit mit Parkplatzsuche verschwende. Bei Viper geht es darum, dass er nicht auf den Gehweg geparkt hat und er versucht eine Lösung zu finden, wie er drum herum kommt, mehr nicht! Und gegen Polizisten, die sone Strafzettel ausstellen hab ich was! (Übrigens kenne ich alleine zwei Polizisten, die das auch nicht verstehen.) Edit:Quote:Sobald die Räder den Bordstein berühren parkste halt da drauf Ok, das ist mir jetzt wirklich auch neu, wo steht das? Noch mal zu Viper, also aus meiner Erfahrung, ich würde auch die 15€ zahlen. Ist wirklich extrem blöd, aber ... du hast deine Ruhe![ Diese Nachricht wurde editiert von blueandrew am 02.11.2008 um 15:35 Uhr ] 3 smarts auf zwei Fahrspuren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
bigM Geschrieben am 2. November 2008 Quote:Am 02.11.2008 um 14:48 Uhr hat blueandrew geschrieben:Zum Thema quer-Parken in Berlin habe ich beim Einlegen eines Widerspruches schlechte Erfahrung gemacht, allerding wurde mir wirklich das Querparken vorgeworfen!Die haben das so gemacht, Widerspruch abgelehnt + Gebühr. Nach einem Anruf wusste ich, dass ich nun vor Gericht gehen kann. Ich habe dann alles bezahlt, so einen langen Atem hätte ich nicht.Ich würde einfach erst mal anrufen. zum Thema querparken in Berlin: ich hatte Erfolg!ich wäre auch bis vors höchste Gericht gegangen, denn "Querparken" gibs gar nicht...Ich find nur meinen Fred dazu nich mehr...Jedenfalls hatte ich mich auf § 12. 6 ? STVO berufen (platzsparendes Parken).Mit dem 451er is das ja nu nich mehr möglich, weil Du denn ja die erlaubte KFZ-Breite überschreitest, es sei Du parkst teilweise auf dem Gehweg... :-? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
nix-Viper Geschrieben am 2. November 2008 hab nochn alten smart bj 2001 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartWarrior Geschrieben am 3. November 2008 Überweise denen 15,01€uros.. und freue dich breitgrinsend über den losgetretenen Verwaltungsaufwand, der die 15€uronen locker übersteigt.... :-D "Ich weiß, daß Sie glauben, Sie wüßten, was ich Ihrer Ansicht nach gesagt habe. Aber ich bin nicht sicher, ob ihnen klar ist, daß das, was Sie gehört haben, nicht das ist, was ich meine." Alan Greenspan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 3. November 2008 Sorry aufm Land lebe ich nicht.Ich kenne persönlich 2 Leute die fürs Ordnungsamt den ruhenden Verkehr überwachen, einer von denen findet es gut wenn jemand mit einem Smart quer parkt weil platzsparend, der andere sagt es muss in Fahrtrichtung geparkt werden. @nix-Viper beweise erstmal das 2 Polizeibeamte lügen da landen eher heute abend die grünen Männchen vom Mars in Berlin. :roll: Nehme die 2 Knöllchen hin und lerne daraus das man in Fahrtrichtung zu parken hat auch wenn man einen Smart hat. ;-) ----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sgt_Pinback Geschrieben am 3. November 2008 Quote:Am 03.11.2008 um 10:23 Uhr hat Timo geschrieben:...fürs Ordnungsamt den ruhenden Verkehr überwachen... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Sorry, aber das Forum ist immer gut für ne lustige Mittagspause! Wir müssen uns hier erstmal wieder einkriegen... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Salzfisch Geschrieben am 3. November 2008 Quote:Am 03.11.2008 um 08:16 Uhr hat SmartWarrior geschrieben:Überweise denen 15,01€uros.. und freue dich breitgrinsend über den losgetretenen Verwaltungsaufwand, der die 15€uronen locker übersteigt.... :-D :-? :-? :-? GrußSalzfisch-----------------Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 135.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 338.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 3. November 2008 Quote:Am 03.11.2008 um 12:59 Uhr hat Sgt_Pinback geschrieben:Quote:Am 03.11.2008 um 10:23 Uhr hat Timo geschrieben:...fürs Ordnungsamt den ruhenden Verkehr überwachen... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Sorry, aber das Forum ist immer gut für ne lustige Mittagspause! Wir müssen uns hier erstmal wieder einkriegen... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Was daran falsch??? :-? ----------------- [ Diese Nachricht wurde editiert von Timo am 03.11.2008 um 15:09 Uhr ] Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 3. November 2008 Auszug aus Wikipedia: Quote:Als ruhender Verkehr werden geparkte oder nicht fahrbereite Fahrzeuge bezeichnet. Im Polizeiwesen dürfen Hilfspolizisten nur den ruhenden Verkehr kontrollieren und sich nicht mit dem fließenden Verkehr beschäftigen. Sie können überprüfen, ob Falschparker den Verkehr behindern und dessen Zwangsversetzung / Sicherstellung im Betriebshof veranlassen. Vom ruhenden Verkehr geht nur dann eine Gefahr aus, wenn es zu Sichtbehinderungen beim Überqueren einer Kreuzung oder eines anderen Verkehrsüberwegs kommt, siehe auch Überwachung des ruhenden Verkehrs.In den Straßenbaurichtlinien werden Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet. Dazu zählen etwa Parkflächen im öffentlichen Straßenraum, allgemein zugängliche Parkplätze und Parkbauten außerhalb des Straßenraumes sowie private Abstellflächen.----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Timo Geschrieben am 3. November 2008 @ Sgt_Pinback immer noch am lachen oder lachen vergangen? :lol: ----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen