Timo Geschrieben am 4. November 2008 Ich glaub ihm ist das Lachen vergangen! :-D ----------------- Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
carstahl Geschrieben am 4. November 2008 High, vielleicht lügen die Polizeibeamten auch nicht, sondern die Verwaltungsbehörde hat keinen "Textbaustein" der das Querparken bezeichnet. Hier war vor kurzer Zeit in der Tageszeitung zu lesen, dass sich das Ordnungsamt so behilft und dies durchaus zuversichtlich. Gruß Carsten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sgt_Pinback Geschrieben am 4. November 2008 @Timo...ups...sorry gar nicht mitbekommen... Es ist nix falsch da dem, was du geschrieben hast: Ich finde bloss das Beamtendeutsch zum schmunzeln. Da werden dumme Zettelpupen zu "Beobachtern des ruhenden Verkehrs" - schwer auszuhalten! :lol: ----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
ud-10 Geschrieben am 4. November 2008 wenn du mit den hinterreifen auf dem gehweg gestanden hast, hat die rennleitung recht.wenn nicht und die durchfahrbreite gegeben war, einspruch...........mir wollten sie auch das querparken bestrafen, aber in dem ticket stand dann 5 m vor/hinter fußgängerüberweg, wurde eingestellt.lg-----------------Grüße aus WiesbadenIch haße den Winter und will 25Grad und Sonne Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ingo1 Geschrieben am 4. November 2008 Mal zum Querparken: drück hier, danach hat der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden das Querparken mit dem Smart (450) erlaubt ist. Das BGH-Urteil kann abgerufen werden beim Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05. Und bei Parkverstößen wird immer ein Beweisfoto gemacht (die Digitalkamera machts möglich).Gruß Ingo -----------------Smart - Fortwo Pulse (451), 84 PS [ Diese Nachricht wurde editiert von Ingo1 am 04.11.2008 um 19:41 Uhr ] Smart - Fortwo Passion (451), 84 PS Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
blueandrew Geschrieben am 4. November 2008 Das Urteil sollte man mal genauer lesen ... die gute Frau hat nämlich auf einer Sperrfläche quergeparkt. Die Sperrfläche entstand dadurch, dass die anderen Autos schräg gestanden haben. Ich wusste das und hab auch das Urteil angefügt ... Ergebnis habe ich ja schon gepostet. 3 smarts auf zwei Fahrspuren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
rugerclub Geschrieben am 4. November 2008 Kam gestern noch im TV Querparken ist je nach Gemeindeordnung zulässig oder nicht! Also ein klares Jein! hier in Dormagen geduldet. Aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich.----------------- Put my self first and make the rules as i go Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen