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manuelb

HELFT UNS!!! BETRÜGER WAR BEI SMART-FORUM UNTERWEGS!!!

Empfohlene Beiträge

hehe, nicht schlecht, nicht schlecht...

Ich habe schon eine Adresse, aber da ist momentan keiner zu Hause...

 

Wenn es sich rausstellt, dass es tatsächlich DIESER Winkler ist, dann gute nacht!


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der staatsanwalt würde es wegen mangels öffenlichen interesses fallenlassen und alles andere kostet noch mehr geld...

 

mahnbescheid und fertig, den wird er durchlaufen lassen und sobald du nen vollstreckbaren titel hast ist der ja einige jahre gültig... und wird sogar verzinst :lol: :lol:

 

is ja heutzutage schon fast ne sichere anlage :lol: :lol:

 

edit: hoffentlich liegt er nicht wirklich im krankenhaus oder so.. denn dann wird er leicht sauer sein wenn er seine bankverbindung hier findet..

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartie_der_2te am 26.11.2008 um 14:07 Uhr ]

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Möchte 3 Dinge anmerken:

 

1. Anzeige bringt schon etwas. Vielleicht nicht die Erste, aber wenn sich die Anzeigen häufen kriegt er eine auf den Sack. Ich sprech da aus Erfahrung, meine 250 Euro hab ich damals vom Betrüger auch wieder bekommen.

 

2. Seine privaten Daten hier zu veröffentlichen halte ich für eine ganz schlechte Idee. Ohne seine Zustimmung kann das nach hinten losgehen und am Ende seid Ihr mehr die Deppen als er!

 

3. Wer jemand wegen ein paar Euros körperlichen Schaden zuführen will oder öffentlich andere dazu aufordert ist nicht besser als das Stück Hundescheisse, in das ich letzte Woche getreten bin. Echt asozial so ein Verhalten. Und solche schimpfen dann vermutlich auch noch über die gewalttätige und respektlose Jugend heutzutage ... traurig, was aus unserer Welt geworden ist :(

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passion cabrio 84PS

 

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Zu personenbezogenen Daten gehören Personen. Bisher gibts da keine... :-P

 

Menschen als "Scheisse" zu bezeichnen, zeugt auch von ´ner interessanten Gemütsverfassung (obwohl ich dir in der Sache zustimme).

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Nunja, ganz unrecht hast du mit deiner Aussage über Private Daten ja nicht...

Aber wie gesagt, steht zu der Verbindung kein Name... also könnte es sonstwer sein...

 

Der Name ist im Moment nur reine Spekulation...

 

Die Daten stehen deshalb hier, weil evtl. Diese jemand kennt von alten Geschehnissen, etc...


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Quote:
Schwabl schrieb:
Wer jemand wegen ein paar Euros körperlichen Schaden zuführen will oder öffentlich andere dazu aufordert ist nicht besser als das Stück Hundescheisse, in das ich letzte Woche getreten bin. Echt asozial so ein Verhalten. Und solche schimpfen dann vermutlich auch noch über die gewalttätige und respektlose Jugend heutzutage ... traurig, was aus unserer Welt geworden

 

Asozial ist, wenn man anderen das Geld aus der Tasche zieht.

Asozial ist, wenn man seine Miete nicht bezahlt und Eigentum zerstört.

Asozial ist, wenn man Harz IV kassiert und schwarz arbeitet.

 

Und das Stück "Hundescheisse" ist der, der jeden Morgen zur Arbeit geht , seine Steuern zahlt und auf dem jeder rumtrampelt. Ich versuche nur mittlereweile das zurückzugeben, was mich das asoziale Pack kostet.

Mietnormade 1Jahr Ärger 3500,- Mietschulden, plus ca.12000,- Nebenkosten und der Herr hat Anzeigen am Hals, Betrug, Diebstahl Sachbeschädigung usw., aber passieren tut nichts!!

Aber ok ich werde mich bei dem Herren für die Unanehmlichkeiten entschuldigen und zum Essen einladen.

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Smart cdi & passion

05/2003

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Du rechtfertigst eine Ermordung mit Deinem finanziellen Schaden? Bitte, geh zum Arzt!

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451 passion cabrio 84PS

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Quote:

Am 26.11.2008 um 11:31 Uhr hat SmartStyler geschrieben:


Wollte sowieso irgendwann mal eine Smart Tour nach Chemnitz machen! Kommen dann ein paar Türkische Freunde mit und ab aufs Maul!



SmarteGrüße: Tim

 

Das bringt überhaupt nichts und schürt nur wieder Misstrauen und Hass gegen unsere Türkischen Mitmenschen, die man nicht als schläger auch noch missbrauchen sollte. ;-)

 

Quote:

Am 26.11.2008 um 14:02 Uhr hat Sgt_Pinback geschrieben:
Ich lehne körperliche Gewalt grundsätzlich ab. Ist immer dumm hier auch keine Lösung. Was bringts ausser ´ner Anzeige?

 

Richtig Sgt_Pinback, auch ich könnte bei so einem Typen im ersten Moment zuschlagen, ist aber absolut der falsche Weg, die Probleme werden nur noch größer.

 

Man muss solche Individuen mit Recht und Gesetz schlagen und zwar sehr empfindlich, dazu muss natürlich der Staat bereit sein zu handeln und nicht ein Verfahren wegen Betrugs über eine Höhe von 250 € wegen Geringfügigkeit einstellen.

 

 

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BRABUS Ultimate 112

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Quote:
Schwabbl schrieb:
Du rechtfertigst eine Ermordung....

 

Hab ich nie behauptet, wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil!!

 

Ach übrigens, ich und auch der Rest meiner Familie müssen tatsächlich zum Arzt, weil die Nerven blank liegen drei Aktenordner voll Unterlagen und statt meinen Feierabend zu geniesen nichts als Ärger.

Ach ja und der arme Mietnormade "quält" die nächste Familie.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 26.11.2008 um 18:07 Uhr ]


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ich denke mal, das zufügen von körperlicher gewalt ist nicht so ganz ernst gemeint. wut aber absolut verständlich. ich hab dieses jahr zwei "kunden" die ihre rechnung nicht bezahlen.

ganz toll, gegen den einen hab ich einen titel - aber keine mittel. hat mich aber mal eben schlappe 1500 euro rechtsanwalt plus 450 euro gerichtskosten gekostet.

gegen den zweiten ist demnächst verhandlung.... wird wohl genau so laufen.

aber wie sagte neulich ein alter geschäftsmann zu mir: " ich sammle titel. wenn ich dann mal in rente bin, hab ich wenigstens ne beschäftigung, dann guck, was nach all den jahren bei denen zu holen ist".

 

vergiss den stress wegen der paar euro mit anzeige, gewaltfantasien etc.

 

merk dir fürs nächste mal einfach eins: wenn du bei jemanden was kaufst, den du nicht kennst, lässt man sich die adresse geben, den vollständigen namen, man telefoniert auch erstmal übers festnetz. bei grösseren beträgen lieber die nachnahme gebühr löhnen.

 

wer das nicht macht, schreit geradezu danach, betrogen zu werden. wenn ich hier im forum was verkaufe, biete ich immer an, dass man mich vor der bezahlung anrufen kann, übers festnetz, gerne auch, wer das will, die sachen abholen kann.

das gleiche setze ich bei käufen voraus.

 

also vergiss das geld. buche das ganze unter dem konto "lehrgeld" ab und beschäftige dich mit was schönerem.

 

 

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Quote:

" ich sammle titel. wenn ich dann mal in rente bin, hab ich wenigstens ne beschäftigung, dann guck, was nach all den jahren bei denen zu holen ist".

 

absolut korrekt - mahnbescheid raus und laufen lassen. alle entsprechenden unterlagen schön aufheben und abwarten. evtl. mal beim zuständigen gvz nachfragen ob der meister schon bekannt ist..

meistens gibts dann ne ratenzahlung über die vorgeshenen 6 monate.. niemand wird wegen soner lapalie ne insolvenz hinlegen.. und auch wenn.. papier ist seeehr geduldig.

 

und all die möchtegern chuck norris und labello rambos hier sollten sich mal nen boxsack in den keller hängen :roll:

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Kinderchens Kinderchens :roll:

 

Mal daran gedacht, einen in Chemnitz wohnenden smartie hier aus dem Forum (und ich persönlich kenne schon einige ;-)) zu bitten, mal bei dem Herrn Winkler vorbeizuschauen? Wenn man denn die Adresse dann mal hat...?!

 

ICH persönlich würde das für denjenigen tun, der mich ggf. darum bitten würde (wäre es hier in der Gegend) und dann würde ich höflich fragen, ob da nicht vielleicht irgendetwas vergessen wurde... ;-)...

Und daraufhin kann der/die Geschädigte immernoch reagieren... Nur so ne Anregung ...

 

Nicht, dass ich "Gewalt" ablehnen würde :-P :lol: - aber man wird ja älter und auch vernünftiger...... :o Hab ich das jetzt eben geschrieben? :o:o:o *Angstvormirselbstkrieg*

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...Klick mich sanft...

cadi´s ICQ: 285-635-358

... m010.gif es ist ein Mädchen m010.gif ...

violetta052kleindb5.jpg42 Cabrio Passionvioletta057kleinxk3.jpg

...aber ein Böses...

mit eingebautem Spaß- und Smilefaktor

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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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Die Idee mit den Chemnitzern finde ich gut!

 

Also, wer wohnt in Chemnitz und steuert mal eine Adresse (die einzige mögliche Spur, wenn der Winkler SO dumm sein sollte, was ich nicht glaube) an, die ich ihm oder ihr gerne per PN zukommen lasse?!


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Am 26.11.2008 um 14:05 Uhr hat smartie_der_2te geschrieben:
der staatsanwalt würde es wegen mangels öffenlichen interesses fallenlassen...

 

Das kann man so pauschal nicht sagen! Dieser Weg wird der Staatsanwaltschaft versperrt, wenn man weiß, wie's geht. Betrug ist grundsätzlich ein Offizialdelikt. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft die Sache wegen Geringfügigkeit zu einem relativen Antragsdelikt "degradiert", bleibt dem Anzeigeerstatter immer noch die Möglichkeit, Strafantrag zu stellen. Im Übrigen kann ich Schwabbl in Punkten 1 und 2 nur zustimmen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 27.11.2008 um 01:03 Uhr ]


Smart me up!
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Lieber V8 als Hartz 4!

 

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@smartling: das klingt interessant - ich hatte z.B. mal folgenden fall:

zur kripo wegen betrug (600€-):

von der staatsanwaltschaft kam dann folgendes schreiben:

 

ermittlungsverfahren gemäß §153 Abs. 1 eingestellt da beschuldigter bisher strafrechtlich nicht in erscheinung getreten ist..

verschulden als gering anzusehen... es kann erwartet werden dass der beschuldigte durch das verfahren bereits hinreichend beeindruckt und gewarnt ist..

 

heißt das ich hätte hier ein mittel die "geringfügikeit" zu umgehen und den beschuldigten trotzdem auf "öffentlichem wege", also ohne gerichtskosten o.ä. vorzuschießen, eine reinzuklatschen?? :-?

 

das wär ja witzig.. weil dem würd ich schon noch gerne eine reinknallen... :-D :-D

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Ein Tip von mir:

Einen freundlichen Brief oder E-Mail schreiben.

Mit allen Angaben die in ein offizielles Schreiben gehören (eigene Anschrift, Betreff, usw.).

Der Inhalt sollte Sachlich sein und ausführlich.

Ebenso kann man auch eine Kopie der Überweisung (Daten die nicht Sichtbar sein sollen schwärzen) mit anhängen.

Wenn es als Brief fort geht, als Postwurfsendung verschicken und im Schreiben selbst eine letzte Frist von 7 oder 10 Tagen setzen, in der er das Paket zustellen kann. Beginnend ab dem Tag des Briefempfang.

Auch gleich mit rein schreiben, wenn dies nicht geschieht, wird ein Mahnbescheid erlassen.

 

Das ist für dich zwar weng Aufwand, aber machbar und es wird auch nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Hatte bei mir vor nicht allzu langer Zeit gewirkt, als ich Paar US-Rücklichter für 360,-€ verkauft hatte und kein Geld gesehen habe.

Funktioniert also auch anders herum.

 

Für solche Sachen lohnt es sich auch eine Rechtsschutzversicherung zu haben.

 

Grüße

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Ohne Adresse lässt sich aber schwer nen Brief verschicken und die hat er ja nicht :roll:

 

Ansonsten bringt nen Brief alleine auch nicht viel, als Einschreiben sollte es schon sein

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Das kann man so pauschal nicht sagen! Dieser Weg wird der Staatsanwaltschaft versperrt, wenn man weiß, wie's geht. Betrug ist grundsätzlich ein Offizialdelikt. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft die Sache wegen Geringfügigkeit zu einem relativen Antragsdelikt "degradiert", bleibt dem Anzeigeerstatter immer noch die Möglichkeit, Strafantrag zu stellen.

Muss ich widersprechen! Ich glaube Du verwechselst hier "Geringfügigkeit" mit "Geringwertigkeit"! Die StA kann ein Offizialdelikt nicht zu einem relativen Antragsdelikt "degradieren". Ein solches liegt im Falle des Betrugs nämlich dann vor, wenn sich die Tat auf einen geringwertigen Vermögensvorteil bezieht (Grenze bei ca. 50 €), und nicht dann wenn die Staatsanwaltschaft die Tat als geringfügig erachtet.

Des weiteren kann die Strafverfolgung auch trotz Vorliegens eines Strafantrages eingestellt werden.

Bliebe u.U. nur noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 27.11.2008 um 18:58 Uhr ]

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Ohne Adresse lässt sich aber schwer nen Brief verschicken und die hat er ja nicht :roll:

Ansonsten bringt nen Brief alleine auch nicht viel, als Einschreiben sollte es schon sein

Wenn du das so siehst ... Name und Stadt hat er ja durch die Bankverbindung. Die Straße dazu zu finden ist nicht unmöglich.

Und weiterhin schrieb ich ja auch Brief oder E-Mail. (Sendebestätigung)

Der Brief selber bringt nicht viel. Aber die Androhung einen Mahnbescheid zu beantragen sicherlich. Ich würde jedenfalls drauf reagieren. Wenn nicht, flattert der Vollstreckungsbescheid danach automatisch ins Haus.

 

Muss jeder selbst entscheiden was nun schöner ist.

 

Grüße

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von wiegald am 27.11.2008 um 23:31 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von wiegald am 27.11.2008 um 23:32 Uhr ]

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gelöscht

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingo1 am 30.11.2008 um 19:17 Uhr ]


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Am 27.11.2008 um 23:29 Uhr hat wiegald geschrieben:
Wenn du das so siehst ... Name und Stadt hat er ja durch die Bankverbindung. Die Straße dazu zu finden ist nicht unmöglich.


Was hat ne Bank damit zu tun wo ich wohne?

Ich bin z.B. bei der Postbank Hamburg und wohne 100Km weiter weg

 

Und E-Mail ist auch schwer wenn der Kauf nur über PN gelaufen ist :roll:

 

Also wenn ich Jemandem kriminelle Energie unterstelle, glaube ich das man schon so klug ist und eine Nachverfolgung via Google unterbindet

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Am 28.11.2008 um 07:27 Uhr hat CDIler geschrieben:

Was hat ne Bank damit zu tun wo ich wohne?

Ich bin z.B. bei der Postbank Hamburg und wohne 100Km weiter weg



Und E-Mail ist auch schwer wenn der Kauf nur über PN gelaufen ist :roll:



Also wenn ich Jemandem kriminelle Energie unterstelle, glaube ich das man schon so klug ist und eine Nachverfolgung via Google unterbindet

Mmm, da haste natürlich auch wieder Recht, dann hilft doch nur ne Anzeige, die Polizei sollte den Inhaber eines Bankkontos ja relativ schnell ermitteln können. (hab die Daten also wieder gelöscht)

Gruß Ingo

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingo1 am 30.11.2008 um 19:19 Uhr ]


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Nein, quattroporte, keine Sorge, ich verwechsle da nicht die beiden Begrifflichkeiten! Dass es hier nicht um Vermögensschäden

Habe meinen obigen Beitrag bewusst ottonormalverständlich halten. Wir sind hier ja nicht im Jura-Forum. Daher hatte ich "degradiert" auch mit Anführungszeichen versehen und absichtlich auf das gesamte formale "Drumherum" verzichtet, insbesondere soweit es die Wertigkeit, Schwere und mithin die Unterscheidung zwischen Vergehen oder Verbrechen, Einzelfall oder Gewerbsmäßigkeit, vielleicht sogar bandenmäßiges Vorgehen usw. angeht. Schon bei erkennbarer Häufung, was ja hier im Thread anhand der Berichte deultich zu Tage tritt, sollte zumindest ein Anfangsverdacht für gewerbesmäßiges Handeln anzunehmen sein. Die StA kann dann ruhig mal versuchen, das "Ding" wegen Fehlens eines besonderen öffentlichen Interesses vom Tisch zu fegen... ;-)

Du hast den dann folgenden Weg ja selbst schon angedeutet.

 

Im Übrigen stellt die Staatsanwaltschaft wg. Geringfügigkeit (nach 153 StPO) ohne richterliche Zustimmung schon mal gar nichts ein.

 

 


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