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smartpure

Wichtige Frage! (zumindest für mich)

Empfohlene Beiträge

Hi Smartpure.....

3 Monate seit Tatzeit, falls du mit "Vergehen" eine Ordnungswidrigkeit meinst. :)

Die Verjährung wird jedoch z.B. durch die Absendung eines Anhörbogens oder den Erlass eines Bußgeldbescheides unterbrochen und läuft dann erneut 3 Monate.

Das ist es zumindest so im groben......


sagt der Readyman, der´s eigentlich wissen müsste 8-) 8-)

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