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innerorts rechst überholen verboten?

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es ist zwar schon 2-3 tage her als ich den führerschein gemacht habe, aber bewusst war es mir bis dato nicht, das ich innerorts rechts nicht überholen darf.

 

lt. neuem bußgeldkatalod gültig ab 2009 wird das doch glatt mit 30 euro bestraft.

 

hier ein beispiel.

 

irgendwie verstehe ich das grad nicht so... :-?

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84 PS ! saugst Du noch oder drückst Du schon ?

 

Das Böhse steckt in jedem

*ersguterjunge*

 

 

 


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rechts überholen

 

Wahrscheinlich kostet es 30 Taler wenn ich schneller bin als erlaubt :roll:

 

Aber das ist Deutschland. Vorschriften über Vorschriften wofür es auch noch eine Vorschrift gibt :-x :-?


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Ganz einfach, wer links so langsam fährt das ich ihn rechts überholen muss/kann, den überhole ich rechts (ob Stadt, Land oder Autobahn). Mir egal ob das erlaubt oder verboten ist.

Ich finde wer das Rechtsfahrgebot missachtet, müsste ebenso mit 30 Euro bestraft werden.

 

Und das zweifelhafte Rechtsüberholen muss man ja nicht unbedingt machen wenn hinter einem die Polizeistreife fährt.

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 28.12.2008 um 15:50 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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links zu langsam fahren ist seit neuestem auch strafbar, weil missachtung des rechtsfahrgebotes...

das ist sogar nötigung!

 

ich überhole auch rechts, wenn links geschlichen wird.

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175490_5.png

smartsig.jpg

Frontantrieb? Läufst Du etwa auf den Händen?!

 


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Führerschein ist bei mir auch schon ein Weilchen her, aber ich hab damals definitiv gelernt, daß innerhalb von Ortschaften das Rechtüberholverbot aufgehoben ist.

 

Aber das soll ja nichts heissen - damals galt in Kreisverkehren auch noch rechts vor links! :-D

 

Wie auch immer - um den Tatbestand des Rechtüberholens zu erfüllen, muss sich ja erstmal ein anderer nicht an die StVO halten, denn würde er es tun, könnte ich ja gar nicht rechts überholen, weil er da ja vorschiftsmässig fahren müsste. ;-)

 

Ergo halte ich es wie mein Vorredner: Innerhalb geschlossener Ortschaften interessiert es mich nicht wirklich! :roll:

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Ihr verwechselt da glaube ich etwas:

 

Überholen ist es innerorts ja nur, wenn es nur einen Fahrstreifen in Eurer Richtung gibt - insofern dürfte "echtes Rechtsüberholen" in der Stadt nicht so häufig vorkommen... :o

 

Bei mehreren Fahrstreifen pro Richtung (diese müssen aber markiert sein), gilt:

Rechts darf auch schneller gefahren werden als links - dieses Vorbeifahren wird dann aber eigentlich nicht als "Überholen" bezeichnet... ;-)

 

Gruß

Salzfisch

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signatur7tn9.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 137.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 340.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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das meine ich nämlich auch, denn wenn der verkehrsfluss liks halt langsamer ist als rechts und man dabei die geschwindigkeit beachtet, darf man soweit ich mich erinnere sehr wohl rechts überholen......Fahrschule ist bei mir aber auch schon 1 2 3 ganz viele jahre her. :)

 

Beispiel mehrspurige strasse:

 

Links ist der verkehr langsamer weil weiter vorne ne Kreuzung ist(Thema Linksabbieger oder so), dann müsste man ja jedesmal bestraft werden wenn man auf der rechten spur daran vorbeirauscht weil man geradeausfahren will.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dirkman am 28.12.2008 um 19:19 Uhr ]

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Quote:

Am 28.12.2008 um 19:11 Uhr hat Salzfisch geschrieben:
Bei mehreren Fahrstreifen pro Richtung (diese müssen aber markiert sein), gilt:

Rechts darf auch schneller gefahren werden als links - dieses Vorbeifahren wird dann aber eigentlich nicht als "Überholen" bezeichnet... ;-)

 

 

Jo, da schließ ich mich an! ;-)

 

(18 Jahre jung, daher noch recht "frischer" Führerschein)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Chris_IN am 28.12.2008 um 19:20 Uhr ]


It's hard to believe,

that I coudn't see,

you were always there beside me ... Smart ... This feeling's like no other =)

 

Spritmonitor.de

 

Mein Smart bei mysmart.org

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...wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind und auf einer Stau ist und ich auf der anderen vorbeifahre ist es kein Überholen !!!

Ein Überholen setzt voraus, daß ich auf derselben Spur wie mein Vordermann fahre und ich nach dem Überholvorgang VOR diesem auf derselben Fahrspur fahre !!!

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smää smäää smäääääääääääää

 

 


 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 

seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Quote:

Am 28.12.2008 um 17:52 Uhr hat schwabenandy geschrieben:
Aber das soll ja nichts heissen - damals galt in Kreisverkehren auch noch rechts vor links! :-D

 

Das ist auch heute noch so. Es sei denn, der Kreisverkehr ist mit Zeichen 205 und 215 gekennzeichnet (allerdings ist das fast überall der Fall):

125px-Zeichen_205.svg.png

180px-Zeichen_215.svg.png

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 29.12.2008 um 00:17 Uhr ]


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und vorbeifahren darf man nur mit geringfügig höherer geschwindigkeit...

 

also nicht: linke spur 20, ich auf der rechten 50

eher links 20, rechts 30

 

Hatten wir da nicht mal nen Thread dazu???


~~all in all it´s just another brick in the wall~~

 

sigtw1.jpg

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