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MisterX

blinker mitleuchten lassen wie bei usa-fahrzeugen

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ob jetzt erlaubt oder nicht...

 

kennt sich einer damit aus?

 

wie anschließen das die blinker quasi wie standlicht auf 1/3-1/2 leistung mitleuchten und dann trotzdem blinken wenn man blinkt???

 

:-? :-? :-?

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www.silversmart.de *reloaded mail@silversmart.de

 

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unser USA Town&Country hat 2 Fadenglühlampen, wobei die Standlichtfunktion für D deaktiviert werden musste :( die roten Blinker hinten durfte ich aber behalten :)

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Gruß Frank

 

 

userbar645114mu9.gif

 

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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na da kommen wir der sache doch schon einen schritt näher...

 

fragt sich nur ob man ein deutsches auto dahingehend umrüsten kann!?

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von MisterX am 06.01.2009 um 21:11 Uhr ]

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die Amis haben natürlich spezielle Fassungen, eine andere Möglichkeit wäre eine klare Birne (Stand-/Bremslicht) orange zu tauchen und die entsprechende Fassung zu verbauen, alternativ mit einem Trenn- oder Wechselrelais für die Rennleitung. Gibt es nicht auch orange Lampen für Seitenblinker? könnte man eventuell neben die Blinkerlampe setzen...

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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bei mb einfach 2fadenlamp (5/21W9 in orange kaufen

Rundsteckhülse 0035452626 2 Stück 1,22 €

 

Stecker 0145458528 2 Stück 1,88 €

 

Lampenfassung 0008269582 2 Stück 7,74 €

 

Glühlampe N600000000007 2 Stück 2,68 €

 

leider hab ich keine ahnung ob die fassung im scheinwerfer passen. preise unter vorbehalt.

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hast mal ´nen bild davon?

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175490_5.png

smartsig.jpg

Frontantrieb? Läufst Du etwa auf den Händen?!

 


owneddance.gif

396002.png

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Hallo

nein es ist nicht erlaubt. Ich bau US Fahrzeuge auf Europäische Zulassung um, und ich muss das gelbe Standlicht abklemmen. Sonst bekomme ich keine Tüv abnahme.

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Quote:

Am 07.01.2009 um 10:16 Uhr hat doad geschrieben:
Hallo

nein es ist nicht erlaubt. Ich bau US Fahrzeuge auf Europäische Zulassung um, und ich muss das gelbe Standlicht abklemmen. Sonst bekomme ich keine Tüv abnahme.

 

 

ob erlaubt oder nicht war keine frage.

is mir auch wurscht ob mans darf ich will nur wissen wie mans realisiert.

 

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Ich bin in einigen VW`S "Stehende Blinker" gefahren. Bei mir hat der TÜV und die Polizei nichts gesagt oder gemacht. Warum sollte es Verboten sein? Es gibt ja auch Blinker mit dieser Funktion zu kaufen. Mit EU-Prüfzeichen

 

Orson

 

(meist Du echt das sieht gut aus???)


Braun und Weiß ist nur mein Klo

Hamburger Sportverein since. 1887

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Quote:

Am 07.01.2009 um 10:16 Uhr hat doad geschrieben:
Hallo
nein es ist nicht erlaubt. Ich bau US Fahrzeuge auf Europäische Zulassung um, und ich muss das gelbe Standlicht abklemmen. Sonst bekomme ich keine Tüv abnahme.

Was ist den dann das Besondere am letzten 5er-BMW - der hat es doch auch serienmäßig... :-?

 

Gruß

Salzfisch

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signatur7tn9.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 137.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 340.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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das das Problem, wie mit den LED kennzeichen leuchten, sind nur erlaubt an genau dem modell, deswegen kann man z.b. auch xenon am smart fahren enn brabus oder lorinser das original ausliefern, weil die für die kugel dann ne voll abnahme machen und das nur für die karre gilt.

 

das das dumme mit dem deutschen tüv

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Das ist ja wieder was hier.

Also der Markt zeigt was geht. Zugelassene LED-Blinker, Rückleuchten mit LED, Blinker mit Standlicht ... etc.

 

Wenn du bei Ebay suchst findest du sicher auch das richtige Modul um so die Blinker als Standlichter zu schalten. Was aber die Elektronik dazu sagt, will ich nicht abschätzen.


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

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Selbst was basteln mit 4x Sperrdioden und 2x Hochlastwiderständen 50W 3,irgendwas Ohm, so kannste dann die Blinkerbirnchen ansteuern ( mit wenig Saft ), und wenn es blinkt dann ist es so hell wie sonst auch !!!

Einfach mal gurgeln.

 

Wenn Du nicht an die vorh. Verkabelung drann willst, einfach an der Blinkerbirnchenhalterung en kleines Loch bohren, und ne LED reinpappen !!!

 

 

Gruß

'Ralf


6,4 Liter .. gedrückt !!!

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§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit

einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen

Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste

Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des

Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten,

die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten

Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des

Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute

Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht

blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig

leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren

Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer

eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden.

Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich,

wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes

der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses

nicht mehr als 400 mm beträgt.

 

 

Begrenzungsleuchten nach vorn müssen weiß sein.

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Echte Amis haben eine 3457NA, eine 3357NA oder eine 3157NA Birne mit zwei Glühfäden.

 

Bei vielen Modellen, die in Europa und USA verkauft werden, kann man die Software so ändern, dass einfach 6 Volt auf die herkömlichen P21W-Birnen gegeben wird.

 

Nach dem gleichen Prinzip funktionieren, diese ominösen US-Look-Boxen, die man bei eBay bekommt.

Ich finde letzteres aber total peinlich. (Sorry, MichaMannheim) Wer US-Look will muss sich halt einen Ami holen. ;-)

Ich muss jedenfalls immer schmunzeln, wenn mir mal wieder so'n lütter Proll-Golf mit US-Standlicht begegnet, den ich an der Ampel durch den Luftfilter meines Chevys saugen könnte. :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Thrax am 10.01.2009 um 01:02 Uhr ]

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@ luckyjan: und wen interessiert das?

 

@ thrax: dann bin ich eben in deinen augen 'n proll, kann ich mit leben... ;-) danke aber für die info mit den birnchen!

 

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@luckyjan:Leben und lebenlassen. Dir muss es gefallen. Ein Proll wirst du davon nicht. Getunte smarts sind im Unterschied zu getunten Golfs und Polos nicht prollig.;-)

 

Die US-Birnen werden wegen der Fassung aber ohne Basteln nicht passen...

 

 

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fahr ja auch bei meiner c-klasse damit rum. aber halt haben mich die netten leute mit ihrer kasperkiste schon angehalten gehabt. :-D

 

 

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@cm50k ja hab ich aber leider hab ich mit keinen plan zwecks einstellen hier.

 

 

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Mmmmh!

 

Ihr fahrt auf der Vorfahrtsstraße und von der untergeordneten Seitenstraße nimmt Euch jemand die Vorfahrt. Es kommt zum Unfall. Der Fahrer aus der Seitenstraße sagt zum Polizisten, der Smartfahrer hatte den Blinker an.

 

Den Rest in Sachen erheblicher Teilschuld dürft Ihr dem Richter erklären, ich halte mich da mal raus.

 

Denkt mal drüber nach. Gute Fahrt, Rolf

 

 


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