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Smarty_ST

Falsch parken

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Hallo Leute,

 

habe da ma ne Frage und zwar habe ich Anfang November in meiner neuen Heimat Essen versentlich falsch geparkt (hatte es eilig und habe das Schild ehrlich nicht gesehen).

Nach 5 Mins. kam ich wieder und hatte direkt einen Zettel an der Scheibe (keinen Überweisungträger!!), dass ich mich auf keinen Fall bei der Stadt Essen melden sollte, ich würde angeschrieben.

Die Post kam heute mit 28,50€ Bußgeld!! Auf meinen Anruf, warum dass so viel sei, erklärte man mir, ich hätte ja auch direkt auf das Schreiben Mitte November die 5,-€ bezahlen können, dann wäre das alles kein Problem.

Den Brief habe ich nur leider nie erhalten.

Die etwas garstige Frau am Telefon meinte darauf, ich könne ja Einspruch einlegen, wenn ich das meinte.

 

Meine Frage, hat das jemand von euch gemacht und ist damit durchgekommen?

 

Finde es eigentlich schon unverschämt und würde gerne Einspruch einlegen, um auch zu zeigen dass man sich als Bürger nicht alles gefallen lässt.

Habe aber auf der anderen Seite Schiss, dass der Gebührenberg dann noch weiter anwächst (und ne Rechtschutz habe ich och net, wobei ich gehört habe, dass die so "kleine" Beträge auch gar nicht übernehmen).

 

Thanks a lot :cry:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smart_ST am 08.01.2009 um 15:21 Uhr ]

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das würde auf Deine Rechtsschutzversicherung ankommen, zahlen und gut, ist zwar ärgerlich aber sicher das günstigste.

 

In Zukunft Augen auf und im Fall des Falles Glück haben und nicht erwischt werden....

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Gruß Frank

 

 

userbar645114mu9.gif

 

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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Hi,

 

diese Frechheit hatte ich auch schon zweimal, in Köln und Flensburg.

Ich habe dann das ursprüngliche Ordnungsgeld bezahlt, in Deinem Fall die 5 Euronen.

Gleichzeitig Einspruch eingelegt mit der Begründung dass ich das erste Schreiben nie erhalten und das ursprüngliche Ordnungsgeld soeben überwiesen habe.

 

Ist in beiden Fällen nichts mehr nach gekommen.

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Gruss,

Markus

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?

sig.jpg

Spritmonitor.de

 


Gruss,

Markus

Woher soll ich wissen was ich denke,
bevor ich höre was ich sage?

sig.jpgSpritmonitor.de

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So machen wie mup2000 und zwar unverzüglich. ;-)

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brabus1vrs.jpg

 


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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glaub das mache ich auch so, denn irgendwie werd ich das gefühl nicht los, dass die den Brief überhaupt nicht angesendet haben..... Wieso sollte ausgerechnet nur dieser eine hier nicht ankommen?!?

 

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Du glaubst garnicht wieviel Briefe bei der Post verloren gehen, angeblich 70.000 pro Tag :o

Quelle

Aber ich würde es auch so machen, ursprünglichen Betrag bezahlen, hat bei mir auch schon mal geklappt.

LG Su

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Hallo, habe grade durch Zufall unglaubliches auf der Seite der Stadt Essen gefunden:

 

 

Frage:

Wieso erhalte ich einen Bußgeldbescheid nachdem ich eine Mitteilung der Stadt an meinem Kraftfahrzeug vorgefunden habe, obwohl ich das angekündigte Knöllchen überhaupt nicht erhalten habe ?

 

Es besteht kein Anspruch auf ein Verwarnungsverfahren.

 

Die Behörde prüft nach dem festgestellten Sachverhalt bevor sie einen Bußgeldbescheid erlässt, ob das einfachere Verwarnungsverfahren angewendet werden kann, um das aufwändige und demzufolge für den Bürger deutlich teurere Bußgeldverfahren zu vermeiden. Dies ist beispielsweise bei Parkverstößen der Regelfall. Es kann trotzdem vorkommen, dass Sie ohne den „Vorlauf“ eines Verwarnungsverfahrens direkt einen Bußgeldbescheid erhalten. Eine bessere Rechtsposition in Hinblick auf das Bußgeldverfahren erlangen Sie dadurch aber nicht.

 

Ganz wichtig ist, dass eine Verwarnung nur dann wirksam wird, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und dies durch Zahlung des Verwarnungsgeldes innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist bei der angegebenen Stelle bezahlen. Eine Überschreitung der Frist führt unweigerlich zum Erlass eine Bußgeldbescheides, was dazu führen kann, dass Sie die dadurch entstandenen Kosten auf jeden Fall zahlen müssen.

 

Falls Sie Einwände erheben, ist das Verwarnungsverfahren beendet und es kommt ebenfalls zum Bußgeldverfahren.

 

Zum nachlesen auf der Seite - Klick mich!

 

Das hieße ja, sie haben evtl. gar keinen ersten Brief rausgeshickt?? :o :o

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was genau bezahle ich denn dann?? Habe hier auf dem Beußgeldbescheid stehen:

 

Geldbuße 5,00 €

bereits bezahlt 0,00 €

 

Gebühr 20,00 €

Auslagen der Bußgeldstelle 3,50 €

Auslagen der Polizei 0,00 €

----------------------------------------------

Gesamt 28,50 €

 

 

Auf meinem Bescheid steht nur "Datum der schriftl. Verwarnung / Anhörung: 10.11.2008

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smart_ST am 08.01.2009 um 18:23 Uhr ]

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Tachauch...

 

Da gab vor einiger Zeit einen Bericht im WDR2 Quintessenz?, nachdem es wohl ab udn an gänige? Praxis ist das die Bußgeldstelle sofort ne Mahnung/Bußgeldbescheid rausschickt um das Einwandverfahren zu umgehen (was dann eh die erhöhten Gebühren nach sich ziehen würde..)

Da der "Kunde" eh nix belegen kann (wie auch) wird er auch vor Gericht verlieren und zahlen müssen....

 

Ergo... Zahle lieber... und zwar 2 ct mehr...

Die können die dann nicht rechtmässig verbuchen und haben dann richtigen Aufwand... merkst Du zwar nix von... aber vieleicht beruhigt es innerlich...

 


BlueVision

 

 

Schwarze; emotionale Grenzgängerseele mit blauer, zickiger Dieselkugel.

 

(Smart CDI 2000)

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lol

 

das ist gut!

2 cent mehr überweisen und die haben dadurch aufwand :)

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175490_5.png

smartsig.jpg

Frontantrieb? Läufst Du etwa auf den Händen?!

 


owneddance.gif

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in ludwigsburg (und woanders auch hab ich hier schon gelesen) gehn sie dazu über, sofort einen "das verfahren gegen sie wird eingestellt da der fahrer nicht feststellbar ist, gebühren betragen 18,50€, bitte überweisen" - bescheid zu schicken. machen sichs damit sehr einfach und kassieren auch mehr als nötig. lumpen allerorten.

 

letztendlich kannst nur zähneknirschend zahlen und zur inneren beruhigung an die rathaustür pinkeln.


Alles wird gut!

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Hallo und danke für eure Antworten!!

Habe mich noch ein wenig umgehört und es ist wohl so, dass das Gericht in Köln vor scheinbar nicht allzu langer Zeit beschlossen hat, dass Ottonormalverbraucher keinen Anspruch auf diese Verwarnung / Anhörung hat. Heißt ob sie dir die erste schriftl. Verwarnung raussenden oder nicht ist eigentlich vollkommen egal, denn ein Recht darauf hat man nicht.

Das heißt Glück für den, der ihn bekommt.... :evil:

 

Finde es eigentlich ne Frechheit, vor allem weil man dem gegenüber so machtlos ist.

:cry:

 

Nett hingegen die Idee mit den 2 Cent :lol: :lol: :lol:

 

Glaub das mache ich!! :-P

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Hey, so geht das aber nicht!

 

Kein belastender Verwaltungsakt ohne Anhörung.

 

Rolf

 

 

 

 

 


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Nicht auf halbem Wege stehen bleiben, Rolf!

Du bist doch aus der Zunft der Beutelschneider :lol: und kannst bestimmt auch einen Tipp geben, wie er weiter dagegen vorgehen kann.

Sprich den bürokratisch korrekten Dienstweg einhalten!

 

Jetzt haste gegackert, nun musste auch legen! :-D

Andernfalls wiehert der Amtsschimmel!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 09.01.2009 um 19:03 Uhr ]

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Quote:

Am 08.01.2009 um 17:58 Uhr hat sosmart geschrieben:
Du glaubst garnicht wieviel Briefe bei der Post verloren gehen, angeblich 70.000 pro Tag

 

Wo landen denn jedes Jahr diese 511 Tonnen Papier? :lol: Ah, ich vergaß, Rohstoff Altpapier ist sehr im Wert gestiegen. ;-)

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