Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
bullet-car

WELT ONLINE - Schuld bei Glatteisunfällen oft beidseitig

Empfohlene Beiträge

Verkehrsrecht

Schuld bei Glatteis-Unfällen oft beidseitig

(1) 8. Januar 2009, 13:58 Uhr

Auf glatter Straße kracht es schnell. Doch wer ist dann Schuld? Ein Oberlandesgericht hat nun überraschend entschieden: Auch wer einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, hat eine Teilschuld – und muss entsprechend für den Schaden zahlen.

 

Foto: dpa

Angemessenes Tempo ist bei Straßenglätte das A und O.

Die Richter des Nürnberger Oberlandesgerichts haben im Fall des Auffahrunfalls bei Glätte entschieden, man müsse sich auf spiegelglatter Straße auch auf die nahe liegende Möglichkeit einstellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, erforderten eben auch außerordentliche Vorsicht. Deshalb: Ein Viertel Mithaftung für den Lenker des auffahrenden Pkw (AZ: 8 U 494/92).

 

 


use less diesel, if you can do it

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.