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WELT ONLINE - Schuld bei Glatteisunfällen oft beidseitig

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Verkehrsrecht

Schuld bei Glatteis-Unfällen oft beidseitig

(1) 8. Januar 2009, 13:58 Uhr

Auf glatter Straße kracht es schnell. Doch wer ist dann Schuld? Ein Oberlandesgericht hat nun überraschend entschieden: Auch wer einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, hat eine Teilschuld – und muss entsprechend für den Schaden zahlen.

 

Foto: dpa

Angemessenes Tempo ist bei Straßenglätte das A und O.

Die Richter des Nürnberger Oberlandesgerichts haben im Fall des Auffahrunfalls bei Glätte entschieden, man müsse sich auf spiegelglatter Straße auch auf die nahe liegende Möglichkeit einstellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, erforderten eben auch außerordentliche Vorsicht. Deshalb: Ein Viertel Mithaftung für den Lenker des auffahrenden Pkw (AZ: 8 U 494/92).

 

 


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