Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
blueandrew

ebay Artikel wurde an die falsche Adresse gesendet

Empfohlene Beiträge

Ich habe ein Problem mit der Abwicklung eines Ebaykaufes.

 

Ich habe für meinen Opa einen Artikel ersteigert und dafür mit Versand rund 35€ gezahlt. Als Lieferadresse habe ich seine angegeben (bei Ebay in der Kaufabwicklung hinterlegt) und dem Verkäufer zusätzlich per Mail (Mailadresse hat er mir geschickt) darauf hingewiesen.

Das Paket kam dann bei mir an (ein riesengroßes Paket).

Den Verkäufer habe ich freundlich gebeten, mir die Versandkosten zu erstatten. Das ist bis jetzt noch nicht passiert und ich glaube auch nicht, dass das noch geschehen wird.

 

Wie sieht es rechtlich aus? Bei ebay habe ich nichts dazu gefunden. Aus meiner Sicht habe ich alles richtig gemacht.


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

servus andré,

 

bei mir war es mal so, dass zwei bestellte teppiche (2,2x2,2 m) auch zu meinen eltern nach hause ging

und nicht zu mir, mailte ich dem ebay laden und tag

drauf holte der gls fahrer sie ab und wieder ein

tag drauf waren sie bei mir und zahlen musste ich

nichts.

 

weiß nun net, ob es kulanz war oder ob er sich drum

kuemmern musste.


wuschl1.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

weise ihn doch ihm namen deines opas freundlich darauf hin, dass die ordnungsgemässe lieferung trotz bezahlung noch nicht erfolgt ist. setze ihm eine frist, bis zu der er entweder liefert, oder den kaufpreis erstattet.

ferner weise ihn darauf hin, dass bei dir eine nicht bestellte lieferung - wohl versehentlich - eingegangen ist. setze ihm eine frist, bis zu der diese abzuholen ist, da du ja nicht sein lagerhaus bist.

 

denn wenn du dir mal den verwandschaftsgrad wegdenkst, ist folgendes passiert:

 

person A hat etwas bestellt und bezahlt, person B hat es geliefert bekommen. nun kann der lieferant ja nicht einfach sagen, nur weil er es "irgendwohin" geliefert hat, er hätte seinen teil des vertrags eingehalten.

-----------------

1280_3539653839623361.jpg

 


1280_3733343536316637.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@iidollarii: Klingt sehr logisch, aber ich glaube so funktioniert das leider nicht. Ich hätte das Paket nicht annehmen dürfen und bin auch dummerweise nicht darauf gekommen was es ist (es ist groß und es steht mein Name drauf, also nehm ich es). Ich war in Eile und stand schon am Auto ...

 

@Wuschl: Privatverkäufer ...

 

Ich hab das Paket jetzt neu verpackt, sodass es kleiner ist und der Versand etwas günstiger. Trotzdem werde ich mich bei dem Verkäufer wieder melden, solange bis ich das Geld habe. Wenn ich nur von Ebay schon mal was hätte, hilft es denen eine Email zu schicken? Antworten die in solchen Fällen?


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 14.01.2009 um 18:25 Uhr hat the-noacks geschrieben:
wenn er sich nicht meldet, negativ bewerten



 

Kannst du NICHT MEHR!

 

Das Ebay A*schlochsystem lässt für Verkäufer abgegebene Bewertungen nur noch Positiv zu!

 

Gruß MB

-----------------

fortwo cabrio, bj 06/00, rePowered by SmartProfi

 

183785.png

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 14.01.2009 um 18:50 Uhr hat MBNalbach geschrieben:
Quote:


Am 14.01.2009 um 18:25 Uhr hat the-noacks geschrieben:

wenn er sich nicht meldet, negativ bewerten






 

 

 

Kannst du NICHT MEHR!

 

 

 

Das Ebay A*schlochsystem lässt für Verkäufer abgegebene Bewertungen nur noch Positiv zu!

 

 

 

Gruß MB

 

-----------------

fortwo cabrio, bj 06/00, rePowered by SmartProfi

 

 

 

183785.png

 

 


 

Ich dachte er ist der KÄUFER und wollte es zu seinem Opa geschickt haben, deshalb kann es doch auch nicht zu einer Rachebewertung vom Verkäufer kommen. Oder habe ich falsch gelesen?


Gruß Frank

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ist ja immer so eine Sache wenn ein Artikel nicht an die im eBaysystem hinterlegte Adrese gesendet werden soll :roll:

 

Benutzt man z.B. im eBay den Button Versand vorbereiten (sei es um Adresseaufkleber zu drucken oder nur um bei mehreren Auktionen die passende Adresse zum Artikel zu suchen) wird einem die bei eBay hinterlegte Adresse angezeigt.

 

So mache ich das auch immer wenn ich mehrere Artikel gleichzeitig verkauft habe.

 

 

-----------------

signatur.JPG

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

Spritmonitor.de

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 14.01.2009 um 19:03 Uhr hat the-noacks geschrieben:

Ich dachte er ist der KÄUFER und wollte es zu seinem Opa geschickt haben, deshalb kann es doch auch nicht zu einer Rachebewertung vom Verkäufer kommen. Oder habe ich falsch gelesen?

 

Hast recht... habs verwechselt :(


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 14.01.2009 um 18:50 Uhr hat MBNalbach geschrieben:
Quote:


Am 14.01.2009 um 18:25 Uhr hat the-noacks geschrieben:

wenn er sich nicht meldet, negativ bewerten

 

 

 

Kannst du NICHT MEHR!

 

 

 

Das Ebay A*schlochsystem lässt für Verkäufer abgegebene Bewertungen nur noch Positiv zu!


 

 

Umgekehrt, der Verkäufer kann den Käufer nur noch Positiv bewerten oder es halt lassen.

 

Als Käufer hast Du dem Verkäufer gegenüber aber alle Bewertungsoptionen offen.

 

 

-----------------

Byebye vom Mischungsmicha

 

rms.gif

sig.jpg

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe die Adresse extra eingetragen! Ich habe noch mal nachgesehen, die wenn ich mich durch die Auktion klicke erscheint die gewünschte Adresse. Deswegen verstehe ich auch nicht, wie das Paket zu mir kommen konnte.

 

 


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Na denn weiss ich auch nicht :o

 

Merkwürdig :-?

 

Was sagt denn der Verkäufer wo er Deine Adresse her hat? Stand die in seiner Mail die er automatisch von eBay bekommt?

-----------------

signatur.JPG

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

Spritmonitor.de

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Man kann doch unter "Mein eBay" > "Gekauft" > im Auswahlmenü "Aktion" (rechts neben dem Artikel) > die Option "Problem klären" anklicken.

 

Versuche es doch mal auf diesem Wege. So wird über das eBay-System ein Problem mit dem gekauften Artikel angestoßen. Mit dem Ergebnis, dass der Verkäufer vom System auf dein "Problem" aufmerksam gemacht wird und eine Frist zur Klärung gesetzt wird. Solange, bis beide Parteien auf "Problem geklärt" klicken.

 

Vielleicht hilft's. :roll:

-----------------

Gruß aus Berlin

Rossi

brandenburgertorbreitok6.jpg

ForFour 1.3 Passion - EZ 08/04 | silber/silber - Interieur blau | Soundpaket | Loungesitze = Rossis Wohnmobil

132241_5.pngonline?icq=291833149&img=7

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

kurz: du bist im recht, aber du wirst das geld niemals sehn wenn du kein prozeß-anwalt-freak bist. also haks ab. und tu dir den gefallen und laß dich nicht auf diesen typisch deutschen "es geht aber ums prinzip"-quatsch herab.

 

ist das nicht eine schöne gelegenheit, den sicher lang nimmer gesehenen opa mal wieder zu besuchen?? ;-)


Alles wird gut!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 15.01.2009 um 02:17 Uhr hat rossimobil geschrieben:
Man kann doch unter "Mein eBay" > "Gekauft" > im Auswahlmenü "Aktion" (rechts neben dem Artikel) > die Option "Problem klären" anklicken.



Versuche es doch mal auf diesem Wege. So wird über das eBay-System ein Problem mit dem gekauften Artikel angestoßen. Mit dem Ergebnis, dass der Verkäufer vom System auf dein "Problem" aufmerksam gemacht wird und eine Frist zur Klärung gesetzt wird. Solange, bis beide Parteien auf "Problem geklärt" klicken.

So, ich habe noch einmal ein paar Tage gewartet, bis ich weiter vorgehe.

Also der Weg den rossimobil beschrieben hat, ist nicht schlecht, nur leider kann man da nur die Auswahl "Ich habe den gekauften Artikel nicht erhalten." oder "Der Artikel, den ich erhalten habe, weicht erheblich von der Beschreibung ab."

 

Da beides nicht richtig zutrifft werde ich den Verkäufer noch mal kontaktieren und danach die erste Option bei der Problembeschreibung wählen.


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, über eBay habe ich schon einige Sachen gekauft und in wirklich ganz wenigen Fällen ist die Sache schief gegangen.

 

In dem angegebenen Fall würde ich den ersteigerten Artikel an den richtigen Empfänger - nämlich den Opa - weiterschicken. Er möchte ja sicher den ersteigerten Artikel haben und nicht ewig darauf warten. Wenn man das Paket über Hermes + Co schickt, sollte der Versand noch bezahlbar bleiben.

 

Dem Verkäufer würde ich dies höflich mitteilen und um Erstattung der zusätzlichen Portokosten bitten, denn es war ja nicht Dein Fehler. Aber wirklich höflich und ohne böse Worte. Wenn der Verkäufer um seinen Ruf bedacht ist, wird das Lehrgeld (zusätzlichen Portokosten) zahlen und die Sache sollte erledigt sein. Auf die Abgabe einer Bewertung würde ich in diesem Fall verzichten oder den Verkäufer positiv bewerten. Es ist ja doch noch gut gegangen, auch wenn es ein paar Tage länger gedauert hat und ein wenig Ärger verursacht hat. Aber niemand ist unfehlbar und gerade bei Verkäufern mit vielen Verkaufsabwicklungen wird schnell mal eine Mail überlesen.

 

Sollte der Verkäufer die Portokosten nicht übernehmen bzw. rumhandeln, dann würde ich folgende negative Bewergung abgeben:

 

"Ware an falsche Adresse geschickt,zusätl. Portok. werden nicht getragen."

 

Danach würde ich die Angelegenheit vergessen. Es lohnt wirklich nicht, sich wegen der zusätzlichen Portokosten aufzuregen und die Beschwerdeabwicklung über eBay ist langwierig und auch nicht besonders hilfreich.

 

Die Masse der Verkäufer bei eBay ist ehrlich und sicher um den guten Ruf bemüht. Viele positive Bewertungen stärken das Vertrauen und helfen verkaufen.

 

Gruß, Rolf

 

 


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich versteh gar nicht warum ihr hier so ein Fass aufmacht...

 

Und mit der Meinung dass er im Recht ist, steht er auch bald im Regen.

 

Die Sache ist doch ganz einfach: Das eBay Profil gehört doch jemandem. Das heißt, es ist ein Name und eine Adresse hinterlegt. Bietet jetzt derjenige, dem das eBay Profil gehört erfolgreich auf einen Artikel, so kommt ein Kaufvertrag zu stande. Nämlich zwischen dem KÄUFER UND DEM VERKÄUFER! Und nicht dem OPA UND DEM VERKÄUFER!

 

Ergo ist der Verkäufer nicht verpflichtet das Paket irgendwo hinzuschicken außer an die bei ebay im PROFIL hinterlegte Adresse. Und die im PROFIL hinterlegte Adresse (nicht die Lieferadresse) wird immer in der ersten automatischen Mail von ebay verschickt.

 

Wenn der Verkäufer die Ware an eine andere Adresse versendet ist das reiner Service. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

Sehen wir das mal unabhängig von ebay: Ein verkäufer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zwischen Rechnungs- und Lieferadresse zu unterscheiden. Liefert er an die Rechnungsadresse hat er seinen Teil des Vertrages in dieser Hinsicht voll und ganz erfüllt. Punkt und aus. Alles andere ist SERVICE!

 

Ich kann verstehen, dass sowas ärgerlich ist. Aber deshalb den verkäufer als schlechten Verkäufer hinzustellen oder gar über rechtliche Schritte nachzudenken halte ich für völlig übertrieben. Zumal, was hat dich das weiter versenden gekostet?

 

Nebenbei: Für die Zukunft sollte sich dein Opa vielleicht ein eigenes eBay Profil zulegen. Dann habt ihr diese Probleme nicht mehr.

-----------------

Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km, silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ein verkäufer der die angabe einer lieferadresse IGNORIERT und einfach an die rechnungsadresse sendet ist logischerweise ein SCHLECHTER verkäufer, denn soviel service darf jeder wohl erwarten.

im übrigen darf und kann die rechnungsadresse sehr wohl von der lieferadresse abweichen.

im täglichen (geschäfts)leben, das du ja als beispiel heranziehst, wäre alles andere ja auch wohl ne katastrophe.

wenn ich mit meiner firma 25.000 blatt spezialpapier bestelle und als lieferadresse eines meiner büros angebe und der verkäufer würde das zeug einfach an die zentralstelle leifern würde ich mich ja auch nicht selber ums weiterversenden kümmern, sondern die ware auf verkäuferskosten wieder abholen lassen.

-----------------

1280_3539653839623361.jpg

 


1280_3733343536316637.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, natürlich DARF die Adresse abweichen. Sicher sogar. Aber für den Verkäufer ist das keine rechtlich bindende Geschichte.

 

Mal abgesehen davon, dass es bei ebay viele Betrugsgeschichten gab im Zusammenhang mit unterschiedlichen Adressen.

 

Nehmen wir das Beispiel andersrum.

 

Ich habe bei ebay mal ein Fahrzeug gekauft. Hinterher teilte mir der Verkäufer mit, dass er das Fahrzeug für jemanden verkauft. Ok, bin ich halt zu dem gefahren. (in der Geschichte oben sind wir dann jetzt beim Opa). In meinem Fall hatte er allerdings noch eins drauf gesetzt, indem mir der 2. nach dem eBay-Profil-Inhaber dann sagte, er verkauft das Fahrzeug auch nur im Auftrag. Ich hätte also ein Auto kaufen sollen von jemandem, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der ein Auto verkaufen will. Mit einem müden Lächeln und ohne 2. Auto bin ich wieder heim gefahren.

 

Das ist der Grund, warum ich es so schätze, dass vor allem bei eBay nur die im Profil hinterlegte Adresse rechtlich bindend ist für den Kaufvertrag.

 

Und wie bereits gesagt, alles andere ist Service. Damit hat der Verkäufer noch nichts falsch gemacht. Wenn es auch schlechter Service sein mag. Ein Fehler kann ihm nicht zu Lasten gelegt werden.

 

Abgesehen davon: "Servicewüste Deutschland" ist sicher jedem ein begriff ;-)

 

-----------------

Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km, silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von yellow-teddy am 18.01.2009 um 11:54 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

warum taucht dann in der Kaufsabwicklung die Möglichkeit auf, die Lieferadresse zu ändern? Wenn es nur Service des Verkäufers wäre, gäbe es die Möglichkeit nicht und man müsste es via E-Mail klären. Für mich ist die Angabe einer gewünschten Lieferadresse Teil des Kaufvertrages, akzeptiert die der Verkäufer nicht, erfüllt er den Vertrag nicht...

 

 


Gruß Frank

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und das ist wieder typisch deutsches Denken: Wenn es die Möglichkeit für irgendetwas gibt, dann MUSS das so gehen...

 

Spiegelt super die allg. Mentalität in D wieder, die leider viele Menschen haben.

 

Aus einer Möglichkeit ergibt sich noch lange keine rechtl. Verbindlichkeit. Sind 2 völlig verschiedene Sachen.

 

Wenn du deinen Smart ins SC zur Inspektion bringst, kriegst du da auch immer ne Fahrzeugreinigung. Und wenn die das jetzt schon 10 Mal gemacht haben, beim 11. Mal aber nicht machen, dann kriegst du trotzdem weder Nachlass auf der Rechnung noch kannst du sie verklagen, weil die den Auftrag nicht 100% erfüllt haben.

 

Du siehst, Service und rechtl. Verbindlichkeiten sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

-----------------

Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km, silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 18.01.2009 um 12:35 Uhr hat yellow-teddy geschrieben:
Und das ist wieder typisch deutsches Denken: Wenn es die Möglichkeit für irgendetwas gibt, dann MUSS das so gehen...



Spiegelt super die allg. Mentalität in D wieder, die leider viele Menschen haben.



Aus einer Möglichkeit ergibt sich noch lange keine rechtl. Verbindlichkeit. Sind 2 völlig verschiedene Sachen.



Wenn du deinen Smart ins SC zur Inspektion bringst, kriegst du da auch immer ne Fahrzeugreinigung. Und wenn die das jetzt schon 10 Mal gemacht haben, beim 11. Mal aber nicht machen, dann kriegst du trotzdem weder Nachlass auf der Rechnung noch kannst du sie verklagen, weil die den Auftrag nicht 100% erfüllt haben.



Du siehst, Service und rechtl. Verbindlichkeiten sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

-----------------
Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km, silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie



 

Dein Vergleich hinkt, es ist nicht selbstverständlich, dass das Auto beim Service gereinigt wird es ist ein Service, den ich auch indiriekt mitbezahle aber eben auch nicht in Auftrag gegeben habe. Das bei ebay ist für mich Teil des Kaufvertrages, dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen, das nicht nur in Deutschland, auch in Sachsen und überall auf der Welt.


Gruß Frank

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich könnte dir jetzt 100 Beispiele aufführen und 100 mal würdest du sagen, mein Vergleich hinkt. Deshalb ist es ja auch ein Grundsatzvergleich.

 

Ist ja in Ordnung.

 

Und solange du nicht verstehen willst, dass im deutschen Recht eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse nur Service ist, so lange brauchen wir doch gar nicht weiter zu diskutieren.

 

Wenn deiner Meinung nach der Himmel grün ist, dann ist er halt für dich grün. Ist doch in Ordnung so. (blöd wär es nur, wenn du grün nicht ausstehen könntest). Wissenschaftlich betrachtet ist er deshalb trotzdem blau...

 

Aber ich weiß schon, wieder ein Vergleich der hinkt. ;-)

 

Wie auch immer. Tatsache ist, ein verkäufer ist lediglich zum Versand an die Rechnungsadresse VERPFLICHTET um seinen Teil des Vertrags zu erfüllen. Und das kannst du sehen wie du willst, mögen wie du willst oder drehen wie du willst. Daran gibts nichts zu rütteln.

 

Und wenn dein Lieferant nicht an die Lieferadresse sondern an die Rechnungsadresse schickt und das dann auf seine Kosten korrigiert, dann ist es eben ein guter Lieferant der dich als Kunden behalten will. In Zeiten der Wirtschaftskrise wünscht man sich mehr solche Unternehmen... VERPFLICHTET ist er dazu aber nicht.

-----------------

Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km, silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:
Und solange du nicht verstehen willst, dass im deutschen Recht eine von der Rechnungsadresse abweichende Lieferadresse nur Service ist, so lange brauchen wir doch gar nicht weiter zu diskutieren.

 

Das ist schlichtweg falsch! Der Leistungsort (=Lieferadresse) wird genauso wie die übrigen Vertragsinhalte per Parteivereinbarung festgelegt. Nur wenn keine solche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen wurde gilt die gesetzliche Regelung des § 269 BGB.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 18.01.2009 um 17:25 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

völlig richtig auf den punkt gebracht. teddy du liegst hier mit deinem vergelich deswegen daneben, weil es eben nicht nur service ist. daher kennt das (kauf)vertragsrecht eben auch liefer und rechnungsempfänger. schieb das nicht uns deutschen in die schuhe :)

-----------------

1280_3539653839623361.jpg

 


1280_3733343536316637.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.