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AMS-ONLINE - Grober Entwurf für neue CO2-Steuer

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Die Neuregelung der CO2-Kfz-Steuer ist grob geregelt.

 

Grundlage für die Beispielrechnung sind die vermutlich ab dem 1. Juli 2009 geltenden Richtlinien, die jedoch noch im Detail ausgearbeitet werden müssen. Die Eckpunkte:

 

Kfz-Steuer Sockelbetrag:

Benziner: Unabhängig von CO2-Ausstoß werden pauschal 50 Euro fällig.

Diesel: Unabhängig von CO2-Ausstoß wird der Sockelbetrag nach Hubraum errechnet. Pro angefangene 100 Kubikzentimeter werden sechs Euro fällig.

 

CO2-Freibetrag:

Für 2010/2011 gilt die Grenze von 120 Gramm pro Kilometer (g/km)

Für 2012/2013 liegt die Grenze bei nur 110 g/km

Für 2014 gilt die Grenze von 95 g/km

 

Für jedes Gramm CO2 über diesen Grenzwerten werden zusätzlich zum Sockelbetrag zwei Euro pro Gramm CO2 addiert.

 

Altautos:

Der neue Tarif wird erst ab 2013 voll angewandt.


use less diesel, if you can do it

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Wenn ich das richtig verstehe, dann würde ein cdi BR 450 (ohne RPF) also folgendes ab Juli 2009 an Steuern kosten:

 

6 EUR je angefangene 100 ccm = 0,8 x 6 = 48 EURO

 

Der cdi hat lt Bedienungsanleitung einen CO2 Ausstoß von 101 g/km - dieses würde bedeuten, dass bis einschl. 2013 keine weiteren Kosten entstehen.

Ab 2014 würden dann zu den 48,00 EUR noch einmal 12,00 EURO hinzukommen (6 g/km x 2,00 EURO) = 60,00 EUR.

 

Wäre meine Rechnung so korrekt?

 

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rennsemmel002lr4.jpgrennsemmelsignaturiiev5.jpgheckinm8.jpg

Liebe Grüße

Sylvia

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 15.01.2009 um 11:59 Uhr ]


 

 

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Musst du dir mal direkt die tabelle in ams anschauen, konnte diese leider nicht mit kopieren, aber da stehen auch einige beispielfahrzeuge - auch fortwo cdi und mhd - und berechnungen dazu.

 

 


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Quote:

Am 15.01.2009 um 12:16 Uhr hat ipanema geschrieben:
Musst du dir mal direkt die tabelle in ams anschauen, konnte diese leider nicht mit kopieren, aber da stehen auch einige beispielfahrzeuge - auch fortwo cdi und mhd - und berechnungen dazu.

 

Kannst Du bitte einen Link setzen, ich finde auf der gesamten AMS-Site keine Tabelle :roll: :roll: :roll:

 

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rennsemmel002lr4.jpgrennsemmelsignaturiiev5.jpgheckinm8.jpg

Liebe Grüße

Sylvia

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 15.01.2009 um 13:08 Uhr ]


 

 

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Nervöser finger...

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ipanema am 15.01.2009 um 16:23 Uhr ]


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Ich hab mal schnell eine Excel-Tabelle zusammengezimmert: hier (keine Gewähr, wenn ihr Fehler findet sagt bescheid!)

 

EDIT: Ich kann leider keine brauchbaren Listen mit CO² Angaben für die verschiedensten smarts finden, wenn also jemand da was hat... Immer her, dann kommts in die Liste!

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 15.01.2009 um 17:57 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Na ja, das ganze hält sich ja noch im Rahmen. Ich habe gedacht, dass die KFZ-Steuer um einiges teurer wird. Gerade für meinen TTR, der 227 g/km ausstoßt.

 

 


Meine Alltagsautos:

 

Audi S3 Cabrio

Smart Cabrio

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Quote:

Am 15.01.2009 um 11:57 Uhr hat Sylvia geschrieben:
Der cdi hat lt Bedienungsanleitung einen CO2 Ausstoß von 101 g/km

 

Bei dieser Aussage habe ich mich getäuscht, denn die Bedienungsanleitungen für die BR 450 vom SC Berlin beziehen sich auf das Modelljahr 2006.

101 g/km hat der cdi MIT RPF, ohne RPF hat er lediglich 90 g/km.

 

Im Umkehrschluss heisst dieses jedoch, dass der Fahrer mit der grünen Plakette 12,00 EUR mehr zahlt als der mit der gelben.....und das verstehe, wer will.....

 

 

 

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Liebe Grüße

Sylvia

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 16.01.2009 um 08:17 Uhr ]


 

 

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@RP: Also hier ist die Tabelle gefiltert aus dem Link von Micha, allerdings wohl vom smart 451 CO2 Ausstoß

 

Die Werte für die älteren Modelle müssten ja im Prospekt stehen, aber das habe ich hier nicht zur Hand.

 

Was ich nicht verstanden habe, werden denn alle zugelassenen Autos dann anders besteuert?


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

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Quote:

Am 16.01.2009 um 08:21 Uhr hat blueandrew geschrieben:
Die Werte für die älteren Modelle müssten ja im Prospekt stehen, aber das habe ich hier nicht zur Hand.
Was ich nicht verstanden habe, werden denn alle zugelassenen Autos dann anders besteuert?

 

Der CO2-Ausstoss steht in der KFZ-Zulassung unter Ziffer V.7.

 

Die neue Regelung gilt für dann für alle Fahrzeuge.

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Liebe Grüße

Sylvia

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Bei "Altautos" wird die alte Steuer bis 2013 beibehalten? Ab wann gilt ein Wagen als "Altauto"?

 

Mit meinem 2004er cdi ForFour würd' ich mit der neuen KfZ-Steuer um Welten besser fahren.


Smart Forfour Passion 1.5 cdi 95PS; EZ 11/04; Rechtslenker, Blau/Silber; 17' BRABUS Monoblock VI (Sommer), 17' BRABUS Monoblock VI (Winter), Komfort-Paket, Sicht-Paket, Soft-Touch, Glasschiebedach, Webasto Standheizung mit Fb, Sitzheizung, Heckscheibenrollo, Twinface-Armlehne, MuFu-Lenkrad mit Bordcomputer, Shift-Paddles, Zusatzinstrumente, DVD Multimedia Navigator, Sound-Paket, Windowbags, Alarmanlage, Kurzstab-Antenne, BRABUS Schaltknauf, BRABUS Pedalauflagen, BRABUS Handbremsgriff, BRABUS Fußmatten, BRABUS Grill, BRABUS Frontspoiler, BRABUS Seitenschweller, BRABUS Heckschürze, BRABUS Dachspoiler

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Da habe ich wohl so einiges falsch verstanden, sorry !!!

 

Denn lt. Bild-Zeitung gilt die Regelung nur für NEUFAHRZEUGE !!

 

Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt scheinbar eine vierjährige Übergangsfrist und es ändert sich zunächst nichts.

 

hier zum Nachlesen.

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Liebe Grüße

Sylvia

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