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Arnd

Für 19 Euro ein Haus gewinnen .....winyourhome.de

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rechtlich höchst unsicher, derzeit ist noch nicht abschliessend geklärt, ob das ganze nicht verboten wird. auch als quiz wird es vermutlich gegen das glücksspielmonopol verstossen.

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RTL darf ja auch Quizzen .....

 

Mal schauen ob ich demnächst aus München schreibe 8-)

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Ich habe auch vor einiger Zeit mal gelesen das in Deutschland für sowas die rechtliche Grundlage fehlt (in dem Artikel ging es um ein Haus ind er Schweiz (oder Ösiland - bin ich mir nicht ganz sicher))

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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In meinen Augen ist das Abzocke im Stil von Hammerdeal de. Aber ist ja geschmackssache. Und so lange die Leute mitmachen, wirds sowas auch immer geben.

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Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km,

silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie

smarti.jpg

 

nächste Projekte:

Nebelscheinwerfer

schwarzen Kunstoff in silber lackieren

 

 

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Hi!

 

Wenn ich mir die Preise und den Erlös so zusammen dividiere, ergibt sich eine Differenz von etwa 300000€uro :-D

Davon geht zwar noch der ganze Overhead wie die Verlosung selbst ab, nur 300 k€uro wird die nicht kosten.

 

Das erste Haus im Ösiland war

das da, 9999 Lose zu 99 Euro.

 

Dann gibt es noch folgende mir bekannte Nachahmer:

http://www.landhausverlosung.at/ mit 8888 Losen zu 65 Euro

http://www.hausjackpot.at

mit 14999 Losen zu 95 Euro inklusive zweier Autos.

 

Einige hatten schon versucht, ihre Autos so wegzubringen, allerdings ohne größeren Erfolg. Ich glaube, teilweise wollten die Verkäufer für drei Jahre alte Autos mehr als den ehemaligen Kaufpreis erzielen - kommt mir aber auch teilweise bei den Häusern so vor, als wollten sich die Leutchen sanieren ;-)

 

Grüße aus dem verlosungsverrücktem Ösiland

 

EDIT: Grad noch eine Seite gefunden ...

[ Diese Nachricht wurde editiert von fliegenkillersmart am 27.01.2009 um 15:57 Uhr ]


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Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

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tja, allein schon interessant wie die dann den notar berechnen, der geht ja nach kaufpreis, und spätestens bei der grunderwerbsteuer ist schluss mit lustig, der staat wird kaum 3,5% aus 19,-- akzeptieren..... :-D

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Quote:
"Der Gewinner des 1. Preises darf sich dann auf das Haus mit wertvollem Grundstück freuen.

Dieser wird als neuer Eigentümer schuldenfrei im eigenen Haus wohnen, es vermieten oder weiterverkaufen können. Die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Eintragungskosten in Höhe von ca. 46.560,-- €, werden von mir übernommen."


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Wenn das ja nicht so schlecht gemacht wäre, würde ich das ja glatt glauben :-D

 

Wenn die Kinder in Afrika, das sehen würden.


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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@ Arnd

Glückwunsch zu den verlorenen Geld.

Würde sagen das du bald mal deine kontoauszüge beobachten solltest. wer was wieviel da abbucht, Namen, Adresse und Bankverbindung haben die ja schon.

 

Da mal lesen und sehr viel zeit haben

 

http://www.antispam.de/forum/

 

@ iidollarie

Beim Grundstückskauf unter 2 500 Euro fällt keine Grunderwerbssteuer an.

 

Grüße

Dietmar

 

 

 

 

 

 

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tja, bis morgen muss das "spiel" nun eingestellt werden.

 

@dietmar, weiss ich, aber ich weiss auch, das die grunderwerbstelle keine 19,-- euro als kaufpreis akzeptiert, die würden in so einem fall sofort steuerhinterziehung unterstellen bzw. einen "fiktiven" kaufpreis festlegen. wobei der initiator ja zumindets hier clever genug war, die notar- und grundbucheintragungskosten und grunderwerbsteuer auf die knapp zu erzielende million zu berechnen

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@iidollarii,

 

haste ne Quelle woraus dies hervor geht ?

 

Danke

Arnd

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Oh schaaaade

 

habe mich schon als münchner Hausbesitzer gesehen 8-)

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und mit dem bislang eingezahlten Geld macht er sich bestimmt einen schönen Urlaub...

 

Oder meint ihr, es wird jede Einzahlung säuberlich zurücküberwiesen?!

 

 

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auf jeden Fall hat er nun die ganzen Kosten am Arsch die bislang aufgelaufen sind.

 

Das mit der Rückzahlung sollte wohl so sein da sonst eine Klagewelle auf Ihn zurollen könnte.

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Quote:

Am 28.01.2009 um 11:16 Uhr hat Arnd geschrieben:
auf jeden Fall hat er nun die ganzen Kosten am Arsch die bislang aufgelaufen sind.



Das mit der Rückzahlung sollte wohl so sein da sonst eine Klagewelle auf Ihn zurollen könnte.



 

wie viel werden mit Anwalt ihr Geld zurückfordern ?????

 

sehr wenige würde ich sagen.

 

Dietmar

 

 

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is ja cool nun haben die bei Spiegel den Link wieder auf den Artikel vom 26.01.09 geändert

wo drin steht das Er doch darf ????

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603943,00.html

 

und der vom 27.01.09. ist nicht mehr zu finden wo die schreiben er darf nicht.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Arnd am 28.01.2009 um 15:21 Uhr ]

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Ich gehe zunächst mal davon aus, dass die Auffassung der Regierung von Mittelfranken zutreffend sein wird und es sich in besagtem Fall um die Veranstaltung eines verbotenen Glücksspiels handeln wird. Ob bezüglich der bereits geleisteten Spieleinsätze ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung besteht, falls der Empfänger sich weigert selbige freiwillig zurückzuzahlen, wird noch zu klären sein, denn ein solcher wird bei sittenwidrigen Geschäften regelmäßig dann verneint, wenn dem Leistenden gleichfalls ein Gesetz- oder Sittenverstoß zur Last fällt.

 

Sollte der Nachweis erbracht werden können, dass auf dem Weg zum "Gewinn" das Zufallselement tatsächlich nicht überwiegt, sondern der Erwerb damit maßgeblich vom Handeln des Erwerbers abhängig ist, so ist im Umkehrschluss der Übergang der Immobilie auf Erwerberseite gem. § 22 Abs. 3 als sonstige Einkünfte einkommensteuerpflichtig! Bemessungsgrundlage ist dabei der Überschuss aus dem Verkehrswert der Immobilie, zuzüglich der erstatteten Grunderwerbsteuern und Umschreibungsgebühren, abzüglich Werbungskosten wie Spieleinsatz usw.

 

Zur Erläuterung ein Zitat aus einer Entscheidung des BFH vom 28. November 2007:

 

Nach § 22 Nr. 3 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Einkünften i.S. der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 der Vorschrift gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen. Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das (red.: auf Erwerberseite!) weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und eine Gegenleistung auslöst. Entscheidend ist danach, ob die Gegenleistung (das Entgelt) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst ist; dafür genügt schon die Annahme einer für das Verhalten gewährten Gegenleistung (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.).

 

 

Fazit: Solch einen Driss hält man sich am besten ganz vom Hals!


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Was mich bloß interessiert: Was hat die Regierung von Mittelfranken mit der Verlosung im 200km entfernten München zu tun?

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451 passion cabrio 84PS

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Spritmonitor.de

 

 

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@ Schwabbl

 

Franken sind ja keine Bayern :lol: :lol: :lol: und da die Regierung von Mittelfranken sich um angelegenheiten innerhalb der Weißwurstgrenze kümmert, kann es sein das die Franken Bayern besetzt haben.

 

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

 

Grüße

 

Dietmar

 

 

 

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Quote:

Am 28.01.2009 um 22:36 Uhr hat Schwabbl geschrieben:
Was mich bloß interessiert: Was hat die Regierung von Mittelfranken mit der Verlosung im 200km entfernten München zu tun?

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Spritmonitor.de





 

Lesen! Für die meisten hier ganz einfach :-D:

 

Quote:
...Die Regierung von Mittelfranken ist hinsichtlich der Glücksspielaufsicht im Internet für ganz Bayern zuständig. Damit gilt die Untersagungsverfügung für alle Spielteilnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Bayern aufhalten...


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