Kurvenfan Geschrieben am 6. Februar 2009 Jeder Roadsterfahrer kennt die Biebel der Roadsterfahrer, das JHWUS.Ahnlich wie die Anleitungen zur Selbsthilfe hat sich einer der unseren mal darangemacht, eine Fiebel mit Tricks und Kniffen zusammenzustellen.Diese war früher als PDF zum Download bereitgestellt und ist, nachdem die Sammlung zu umfangreich wurde, online als Nachschlagewerk zur Verfügung gestellt worden.Kostenlos für jeden, bar jeder Verpflichtung und rein aus Hobby des Erstellers. Und heute Morgen der Hammer- da hat doch irgendwer (von dem wir noch nicht wissen wer es war, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (angeblich wurden Textpassagen kopiert), eine dicke Abmahnung geschickt und fordert eine ziemliche Summe- in 5- stelliger Höhe. Derzeitige JHWUS- Seite Was gibt es nur für Hornochsen auf der Welt?Kann es denn wahr sein, das die gemeinschaftliche und hobbymäßige Arbeit einiger Leute, geldgierige andere auf den Plan rufern kann, kann es sein, das unsere deutschen Gesetze solche Machenschaften zulassen? :-x Kann man sich dagegen wehren? Was sagt ihr hier imForum dazu? Die Diskussionen im Smart- Roadster-Club und im Board (wenn erreichbar) sind offen einsehbar, macht euch mal ein Bild davon. [ Diese Nachricht wurde editiert von Roadster60 am 06.02.2009 um 22:49 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
aCKtrion Geschrieben am 6. Februar 2009 Als regelmäßiger Nutzer und Fan des JHWUS finde ich sowas schon wirklich niederschmetternd - vor allem, wenn man dann alleinig dafür haften muss. Der Urheber der Klage sollte mal wirklich überdenken, was er da gerade im Begriff ist zu tun - eine Strafe in 5 Stelliger Höhe bremst manch private Finanzplanung erheblich :roll: Und da nichts weiter als eine rein nicht-kommerzielle Nutzung gegeben war...-----------------42 passion bj 2000 | silber/baygrey | powered by rs | >>> spritmonitor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kurvenfan Geschrieben am 7. Februar 2009 Keine weitere Meinung dazu? *wunder* :o Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
sosmart Geschrieben am 7. Februar 2009 Tja, da kann ich nur sagen dumm gelaufen. Man muss sehr vorsichtig sein und sich nach allen Seiten absichern, gerade beim Urheberrecht. Es soll sogar Anwälte geben, die davon leben schwarze Schafe zu suchen und sie dann abzumahnen.Allerdings fünfstellig kommt mir etwas hoch vor ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am 7. Februar 2009 Quote:Am 07.02.2009 um 15:37 Uhr hat Roadster60 geschrieben:Keine weitere Meinung dazu?*wunder* :o Was erwartest Du?Reicht doch wenn es im Roadster-Board diskutiert wird, kein Grund es hier breitzutreten Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
alienpille Geschrieben am 7. Februar 2009 Die Aussage ist doch auch Quatsch, CDIler. :roll: Bei mir in der Firma wird täglich über die Finanzkrise diskutiert - und auf einmal hörte ich die Diskussion auch beim Sport. Hätte ich da jetzt auch zwischen springen müssen und sagen: "Heee, stop mal, wird doch schon alles bei mir in der Firma und sogar im Fernsehen breitgetreten." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kurvenfan Geschrieben am 7. Februar 2009 Quote:Am 07.02.2009 um 18:04 Uhr hat CDIler geschrieben:Was erwartest Du?Reicht doch wenn es im Roadster-Board diskutiert wird, kein Grund es hier breitzutreten Hier gibt es auch einige, die Anleitungen online stehen haben- meinst Du die interessiert das nicht? Und- Breittreten?Na ja... :roll: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
vs668 Geschrieben am 7. Februar 2009 :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gery Geschrieben am 7. Februar 2009 jetzt muß das smartforum auch eine strafe bekommen, oder was? die leute die das anzetteln sind schon gestraft genug. okai werden es halt viele russen und chinesenseiten geben, da gibt es das copyright ja zwar, aber eigendlich doch nicht. irgendwie kann man alles kaputt machen, und auf dem weg sind wir. gery Viele Grüße aus der Pfalz Gery Smartfernsehen, das Technikforum Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
blueandrew Geschrieben am 7. Februar 2009 Echt schade um die vielen Informationen, da kann man nur hoffen, dass sich alles aufklärt!!! 3 smarts auf zwei Fahrspuren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kurvenfan Geschrieben am 7. Februar 2009 Also Gery's Beitrag hab ich irgendwie nicht verstanden... :-? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gery Geschrieben am 8. Februar 2009 Wer im Internet präsent ist, muss sich an eine Vielzahl von Gesetzen halten. Dies gilt für private Webmaster ebenso wie für Unternehmen. Noch Fragen? Viele Grüße aus der Pfalz Gery Smartfernsehen, das Technikforum Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Tuxxi Geschrieben am 8. Februar 2009 schöner Mist das.... Schau mal hier, Selbst wenn die Abmahnung rechtens ist (kann letztendlich nur vor Gericht eindeutig geklärt werden), geht es ja auch immer noch um die Höhe der Abmahnsumme. Also, jetzt nicht in diversen Foren darüber auslassen, sondern SOFORT einen RA einschalten, der auf Internetrecht spezialisiert ist - alles andere sind nur willkürliche Spekulationen, da besonders im Bereich des Internets eigentlich kein Fall dem anderen gleicht. Vorher aber mit Deiner RS die Kostenübernahme abklären, sollte aber wohl nicht das Problem sein. Drück Dir die Daumen, das es nicht zu kostenintensiv wird. Gruß Stephan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
apicsmart Geschrieben am 8. Februar 2009 Seh ich auch so, ab zum Anwalt. :( Das Problem ist ja nicht neu und natürlich müssen Copyright Rechte eingehalten werden und verstöße auch geahndet werden, aber diesen Abmahn Anwälten geht es ja weder um Recht noch Gerechtigkeit, sondern nur ums Abzocken. Und das mus meiner Meinung nach verboten werden. Oft genug, habe ich bereits mitbekommen, das die "geschädigten" selber gar nicht wussten das Ihre Sachen woanders aufgetaucht sind. Viele haben erst durch einen Abmahnanwalt davon erfahren das Sie hier Geld machen können. Andere wussten durchaus das Ihre "Werke" auch zweitverwertet wurden und haben es gebilligt und wurden von Abmahnanwälten quasi dazu überredet Geld daraus zu machen. Das ist so meiner Meinung nach nicht Ok. Vor allem wenn der Beklagte daraus keinen Wirtschaflichen nutzen zieht. Anders seh ich das natürlich bei Fällen wo mit dem eigentum anderer Geld in irgeneiner Form verdient wird, oder wo durch die Zweitverwertung den Eigentümer Finanzieller Schaden entsteht. Also z.B. wenn Kostenpflichtige Angebote wo anders kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ich halte se bei meinen Seiten so, das wenn ich Material von anderen Seiten vewenden möchte, ich dem Eigentümer per Mail um Erlaubnis bitte. Wenn er das tut, hebe ich mir diese Mails natürlich auf um im Einzelfall nachweisen zu können das ich das darf. Ich hoffe das diese Sache glipmflich ausgeht und der Abmahnbetrag evtl. gesenkt werden kann. GrußAndreas Smart Pulse Cabrio MHD MJ2011 SUPER Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RonnyD Geschrieben am 8. Februar 2009 @ apicsmart Sehr gut geschrieben, exakt genau so ist es. @ Roadster60 Such Dir einen darauf spezialisierten Anwalt und schieße knallhart zurück, mit allen legalen Mitteln, den Dir der Rechtsstaat zur Verfügung stellt.Wünsche mir in solchen Fällen, wenn der Anwalt mit seiner Abmahnung nicht durch kommt, dass selbiger die abgemahnte Summe an eine soziale Einrichtung spenden muss, das hält dann doch einige dieser Abmahnanwälte davon ab.Genau so ist der Gesetzgeber dazu gefragt, eindeutig Stellung zu beziehen und Gesetze zu schaffen, die solche abmahnwütigen Anwälte ein für alle mal davon abhalten.Wenn ich auf so eine billige Art mein Geld verdienen müsste, würde ich mir lieber einen Strick kaufen. -----------------Smart BRABUS Xclusive [ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 08.02.2009 um 15:18 Uhr ] BRABUS Ultimate 112 Perlmetallic Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
apicsmart Geschrieben am 8. Februar 2009 Selber habe ich einmal einen Anwalt beschäftigt um meine Bilderechte einzuklagen. Das war vor ein paar jahren, als ich noch Selbständig war. Ich habe damals viel über Ebay verkauft und meine Angebote mit recht guten, Aussagekräftigen Bildern versehen. Diese Bielder waren sogar von mir mit einem Copyright Vermerk versehen. Plötzlich tauchten meine Bilder in Auktionen eines anderen gewerblichen Anbieters auf. Mit schlecht wegretuschierten Copyrights. Dagegen bin ich dann tatsächlich vorgegangen, weil dieser Typ mit meinen Bildern Geld verdient hat. Habe natürlich recht bekommen, da ich die Orignaldatein hatte unhand von Ebay Auktionen zudem nachweisen konnte das ich diese Bilder in meinen Auktionen schon verwendet hatte bevor es der andere tat. Sowas ist selbstverständlich nicht OK. In diesem Fall habe ich aber einen Anwalt beauftragt, nachdem ich den "Kopierer" zunächst privat aufgefordert hatte die Bilder nicht mehr zu verwenden, er es aber dennoch getan hat. Bei einem echten Privatvekäufer, hätte ich es unter umständen sogar gebilligt. Persönlich habe ich daran damals übrigens nicht groß verdient. Aber darum ging es mir auch nicht in erster Linie. Mein Geld habe ich seinerzeit mit meinen Verkäufen gemacht und nicht mit sowas. [ Diese Nachricht wurde editiert von apicsmart am 08.02.2009 um 15:33 Uhr ] Smart Pulse Cabrio MHD MJ2011 SUPER Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RonnyD Geschrieben am 8. Februar 2009 @ apicsmart Auch in diesem Fall absolut anständiges und korrektes Vorgehen. Genau so sollte der Ablauf sein. -----------------Smart BRABUS Xclusive BRABUS Ultimate 112 Perlmetallic Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Dirkman Geschrieben am 8. Februar 2009 Also ich finde soetwas einfach nur unter aller Kanone. Das ist mal wieder typisch, irgend ein Geier kann den Hals nicht vollkriegen und kommt mit solchen an den haaren herbeigezogenen Argumenten auch noch damit durch. Aber mich wundert gar nichts mehr, im JHWUS sind Fotos abgebildet mit eigenst erstellten Reparaturanleitungen, ich frage mich gerade welche copyrights dort verletzt worden sind. Mich trifft dieser Umstand besonders Hart weil ich das JHWUS als einzige technische Grundlage bzw. Reparaturanleitung genutzt habe. dann werde ich mir schnellstmöglich noch alle daten sichern......ansonsten heisst es Sayonara Smart weil alle anderen Reparaturanleitungen unter aller Kanone sind. mann mann mann.....wieder mal Typisch deutsches Rechtssystem. :-x p.s. das ist mal wirklich eine schlechte Nachricht und ich bin zutiefst Enttäuscht.Diese Reparaturseite war sogar einer der kaufgründe weil dort endlich mal die eigenheiten der Smartroadstertechnik aufgeführt wurden....Tja....was nun? [ Diese Nachricht wurde editiert von Dirkman am 08.02.2009 um 18:39 Uhr ][ Diese Nachricht wurde editiert von Dirkman am 08.02.2009 um 18:42 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartling Geschrieben am 8. Februar 2009 Aus den wenigen Angaben, die das EP zur Sache liefert, kann man seriös sicher zu kaum etwas Konkretem raten! In den überwiegenden Fällen wird eine gewöhnliche RS-Versicherung die Deckungszusage verweigern. Auch staatliche Rechtskostenbeihilfe ist in solchen Fällen weitgehend ausgeschlossen, weil zumindest Gewerbsmäßigkeit im Spiel ist. Schon regelmäßig aktualisierte Webseiten werden gewerbsmäßig betrieben. (Gewerbsmäßigkeit nicht verwechseln mit Gewerblichkeit!) Sollte das Prozesskostenrisiko auf die eigene "Kappe" gehen -VORSICHT! Das kann sehr, sehr teuer werden! Nur nachrichtlich als Anregung und völlig wertungsfrei:Teilweise Veröffentlichung mit Quellenangabe ohne Zustimmung möglich! Ich würde auf jeden Fall zumindest eine fachlichen Erstberatung empfehlen. Die Kosten halten sich dafür in engem, bezahlbarem Rahmen (Im hier eingangs beschrieben Fall geht es augenscheinlich wohl um die (Mit-)Haftung eines Webseiten-Betreibers (Verfasser des hiesigen Eingangspostings) für eingestellte Beiträge. Gemäß der Zweistufen-Theorie muss dabei zunächst einmal nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Dazu bedürfte es bei den kopierten Sachen eines oder mehrerer sog. "Werke" mit einer gewissen Gestaltungshöhe. Dann ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob der Webseiten-Betreiber (Admin-c) in Haftung genommen werden kann. Übrigens wird es für den Abmahnenden ebenso teuer, wenn dieser eine unberechtigte Abmahnung "absondert". Er muss dann nämlich mit einer negativen Feststellungsklage der Beklagtenseite rechnen. Mithin hätte der Initiator also neben seinen eigenen Anwaltskosten ggf. auch die (anwaltlichen) Kosten der Gegenseite für die Abwehr seiner Maßnahme zu tragen! Zudem macht sich strafbar (Betrug; auch Nötigung), wer unter Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen wider besseres Wissen einen Irrtum erregt, wenn dies in der Absicht geschieht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen oder das Vermögen eines anderen zu beschädigen. Weitere Hinweise in Kurzform:Bloße Verlinkungen sind nicht zustimmungspflichtig.Dieses Urteil lesen und nutzen!Anhand von Indizien versuchen zu ermitteln, ob u.U. ein Abmahnmissbrauch vorliegt (z.B.: massenhaft verschickte Abmahnschreiben, Verfolgung sachfremder und per se nicht schutzwürdiger Interessen usw.) [ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 08.02.2009 um 22:37 Uhr ] Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartling Geschrieben am 10. Februar 2009 Kein Leben mehr hier? Hab' gerade das Eingangsposting nochmals gelesen. Was genau fordert denn "derjenige, von dem Ihr noch nicht genau wisst, wer es ist"? Und wieso steht in dem Schreiben des Anwalts (?) nicht, wessen Interessen er vertritt und wie er legitimiert/bevollmächtigt ist? Ungewöhnlich! Am 1.9.2008 ist das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums in Kraft getreten. Sofern es sich lediglich um eine unerhebliche Urheberrechtsverletzung handelt, wurden mit v.g. Gesetz die Ansprüche des Anwalts (hinsichtlich seiner Gebühren) gegenüber dem Abgemahnten auf 100 Euro begrenzt. Smart me up! Smartling aus dem wWw Lieber V8 als Hartz 4! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gery Geschrieben am 10. Februar 2009 Roger, besser konnte man es ja nicht beschreiben. Deswegen kein Leben mehr. LG Gery Viele Grüße aus der Pfalz Gery Smartfernsehen, das Technikforum Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kurvenfan Geschrieben am 10. Februar 2009 @ Ronny Mir fährt man nicht an die Karre, ich bin nur indirekt betroffen. (Im Club und Board bin ich unter "Kurvenfan" bekannt, nur hier heiße ich R60...) ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen