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Harry62

********* Rechtsfahrgebot ********

Empfohlene Beiträge

Also bis auf das Wetter kann man alle von Dir aufgeführten Punkte beeinflussen...

 

:lol: :lol: :lol:

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RonnyD, bist hiermit als mein Lakai eingestellt, folgst meinen Posts ja eh auf Schritt und Tritt und hast so mal eine vernünftige Tätigkeit die Dich vielleicht nicht überfordert :roll:

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Ich muss mich dazu auch mal äussern,

1. ICH Hasse Eltere Herren, die auf grund eines Überholenden Smart auf einmal merken, ohh meine E-Klasse hat ja doch 200PS und läuft auf der Landstrasse auch mehr als 130 bloß um den smart nicht vorbei zulassen.

2. Menschen die absichtlich den smart übersehen und dich dann auch noch anhupen wenn du keine vollbremsung machst um König golffahrer rein zulassen.

3. Auf-landstrassen-dichtauffahrer, es könnte ja in der nächsten kurve bergan vielleicht überholt werden. währenddessen kann ich bequem den kühler grill des hintermann putzen.

4. Leute die mir immer erzählen , boah du binkst in einer reinen Rechts-abbiegerspur(wo es garnicht anders geht als recht) nicht..den frag ich immer na und? wo soll ich denn hin? geht doch nur nach rechts.

 

Achja, was ich auch nicht mag sind grüne männchen, die nix anderes zu tun haben sich an den strassenrand zu stellen jeden tag in meiner heimatstadt JEDEN tag, und dann in der öffentlichkeit groß zu meckern, *buäh* wir haben ja kein personal...*aber jeden tag an 3 stellen oder nochmehr blitzen mit min 3 personen, man mussja was zum unterhalten haben, und das natürlich nicht in einer 30er zohne vor einer schule nein, dass wäre zu einfach, die stehen dann immer in einer 50er zohne wo kurz vorher 60 war. So richtig schön fies mit tarnnetz und hinter einem Busch. Da könnte ich zum Attentäter werden.

:-x :-x :-x

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Quote:

Am 25.02.2009 um 17:10 Uhr hat smarte_kugel geschrieben:
Im Umkehrschluss heisst dies ja, dass ich fast machen kann was ich will auf Deutschlands Straßen, wenn mir als Fahrer dies keiner beweisen kann!?

Bist Du von der Rennleitung?! ;-)

 

Soweit kommt das noch! Nein bin ich nicht ;-)

Aber es ist nun mal so das in Deutschland erstmal nur der Fahrer haftbar gemacht wird. Wenn der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann, ist das ein Problem und Nachforschungen bei diesen Lapalien viel zu teuer. Und da reicht es ja wenn der Fahrer aussagt er wäre nicht gefahren, er kann oder will nicht angeben wer gefahren ist.

 

Du könntest natürlich Beweisfotos schießen ;-)


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Wenn diese Fotos vor Gericht oder bei der Rennleitung gültig sind, wäre dies eine Möglichkeit

 

:-D

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wenn's wie - AFAIK - in fronkreisch die generelle halterhaftung gäbe, dann würden sich die halter auch bei uns aber sowas von schnell erinnern, wer gefahren ist...

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gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

 


gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

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oh je, das Threatthema ist sowas von aktuell.......

 

ich könnte fluchen, muss mich aber zurückhalten.

 

 

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herrlich unvernünftig

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Einmal smart, immer smart

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Ich finde es auch Nervig wenn ich in der 30 Zone schon ein wenig zu schnell bin und der Hinter mir Trotz allem noch mit den Armen Rudert als wollte er mich schieben :roll:

das sind Dann die ,die niiiie wissen warum ausgerechnet sie den PolPrä. Sponsern,wenn ich Nett Lächelnd Ihnen ein Gelben bringe.

 


 

 

 

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Quote:

Am 26.06.2009 um 13:10 Uhr hat Harry62 geschrieben:
oh je, das Threatthema ist sowas von aktuell.......



ich könnte fluchen, muss mich aber zurückhalten.





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herrlich unvernünftig

bbsigen5.th.jpg



 

Weil du den Tread aus der Versenkung geholt hast?

 

Ach noch was zum Thema, seit ich ein Blaulicht habe, habe ich immer freie Fahrt. Kostet nur 20 Euro, und kein Punkt in Flens. :o

 

LG Gery


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

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@Gery: Die glorreiche Idee mit dem "Blaulicht" ist im Erfolgsfall u.U. mit einer ganz anderen "Belohnung" versehen. Steht dann auch nicht weiter im Bußgeldkatalog, sondern ist ggf. im StGB zu finden, und zwar unter § 315c Abs. 2 Ziff. 2 lit. b (mit etwas Glück Strafmilderung nach § 315c III).

 

Glaubts Du im Ernst, dass, wenn das mit nur 20,00 Euro bewehrt wäre, dies nicht Tausende Ar***geigen so praktizieren würden? Die neue "Standspur-Masche" reicht mir schon.

 

Zum Rechtsfahrgebot: Lauter Rechtsanwälte hier, was? :-D Einige davon liegen aber offenbar gründlich daneben mit ihrer Auffassung zur Fahrstreifenbenutzung auf BABen. Das Rechtsfahrgebot nach § 2 StVO bezieht sich nämlich auf Straßen mit nicht mehr als einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bzw. auf das Befahren des jeweiligen Fahrstreifens.

 

Was die meisten meinen, aber verkennen(!), sind die Bestimmungen in den §§ 5 und 7 (evt. noch 6) StVO. Das Thema mit den 20 sec. ist übrigens Schnee von gestern, zumal diese "Faustregel" (Rechtsprechung) auf BABen nur auf den jeweils ganz links befindlichen Fahrstreifen anwendbar war. Auf der mittleren Fahrspur ist es für ein Spurhalten hingegen ausreichend, wenn ich in absehbarer Zeit/Strecke (hin und wieder) ein auf dem rechten Fahrstreifen (wesentlich langsamer) fahrendes Fahrzeug überholen will (vgl. § 42 Abs. 6 Nr. 1 StVO).

 

Bei dem heutigen Massenverkehr, insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen und in der Stadt, sieht das Gesetz (so auch das Schrifttum) eine Pflicht zum Spurhalten vor, die in nicht abschließend bestimmten Situationen an die Stelle des "Rechtsfahrgebotes" tritt.

 

Für mehr Details reicht mir im Moment nicht die Zeit.

 

Aber ich wollte noch rasch noch einen Gruß an die Penner loswerden, die mich, wenn ich mal mit dem Smart unterwegs bin und schon jede mögliche Lücke auf dem rechten Fahrstreifen nutze, beim nächsten Überholvorgang nicht mehr "rauslassen". Tut mir sehr leid, dass dann manchmal darunter auch einige "Unbeteiligte" leiden müssen, wenn sich mir dann der Kamm stellt und ich die gesetzlichen Regelungen bis zur Schmerzgrenze ausnutze und nur noch vereinzelt bzw. bei geringem Verkehrsaufkommen rechts rüber fahre.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 26.06.2009 um 16:59 Uhr ]


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Ach ja, noch was: Ich blinke an bestimmten Stellen auch beim Geradeausfahren an abknickender Vorfahrt und weiß nicht, was das pauschale Gejammere hier darüber soll.

 

Bsp. Usingen von Bad Nauheim her kommend: Wenn "meine" Vorfahrtstraße links abknickt, ich aber geradeaus weiterfahren will, blinke ich rechts. Das ist zwar gesetzlich so nicht vorgesehen, kann aber niemand missverstehen, denn es zweigt an dieser Stelle keine weitere Seitenstraße rechts ab.

 

Aber für die Wartepflichtigen des Gegenverkehrs ist das sehr hilfreich, weil sie sofort los- bzw. durchfahren können. ("Sofort" übrigens deshalb, weil die abknickende Vorfahrt als Einbahnstraße weiterführt.)

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 26.06.2009 um 17:00 Uhr ]


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@Roger, glaubst du wirklich ich fahre mit meinem Smart CDI mit Blaulicht rum? :lol: Ich würde da ja nur den Verkehr auf der Autobahn aufhalten :-D

 

Aber ich habe mal ein bisschen Google gefragt:

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mein Verwarngeldkatalog (leider Stand 28.02.2000) steht unter Lfd.Nr.: 86 „Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn oder alleine oder gelbes Blinklicht mißbräuchlich verwendet“ => DM 40,00, also müßten das jetzt 20,00 € sein.

 

In § 35 (3) StVZO ist das Anbauen von Blaulichtern geregelt. Weder im Buß- noch im Verwarngeldkatalog wird dieser § genannt. Evtl. greift ein anderer, allgemeinerer Tatbestand und kostet 100,00 € und bringt 3 Punkte. Oder es erlischt die Betriebserlaubnis, das kostet nämlich auch soviel.

 

Ich konnte keine Vorschrift finden, die es verbietet so ein Blaulicht im Innenraum zu „transportieren“. Nur das „Zeigen“, aufs Dach setzen, etc. wird durch die o.g. Vorschriften meines Erachtens berührt.

 

Es muß aber auch das vorherige Verhalten (Rotlicht, Geschwindigkeit, Überholen, etc) geprüft werden. Und ob es Tateinheit oder Tatmehrheit ist oder ob sogar schon der § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) durch das Verhalten erfüllt ist.

 

Auf jeden Fall wird das Gespräch mit den Herren, die das Blaulicht wirklich führen dürfen, sehr unangenehm werden. Und evtl. sehen die auch noch den Anfangsverdacht des § 132 StGB (Amtsanmaßung) erfüllt.

 

Und wenn jemand so fährt können diese Herren ja auch noch an die Führerscheinstelle schreiben und die charakterliche Eignung zum Führen eines KFz anzweifeln und dann ist evtl. der Lappen weg.

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Danke schön lieber Autor von

Polizeiautos.de

 

Früher bei der Feuerwehr, war das soooo peinlich wenn wir mit dem Überladenden Tanklöschfahrzeug auf der Autobahn zum Einsatz fuhren :lol:

 

Gruß Gery


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

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Am 26.06.2009 um 17:02 Uhr hat Gery geschrieben:
@Roger, glaubst du wirklich ich fahre mit meinem Smart CDI mit Blaulicht rum? :lol: Ich würde da ja nur den Verkehr auf der Autobahn aufhalten :-D



 

Deine Aussage ließ durchaus darauf schließen, Gery. Und wenn ich sehe, was auf den Straßen so abgeht, halte ich grundsätzlich gar nichts mehr für ausgeschlossen.

 

Ich weiß schon, dass 20 Eier für die missbräuchliche Benutzung eines blauen (oder gelben) Blinklichts fällig werden. Auf jenen bagatellartigen Tatbestand des Verwarngeldkataloges (inzwischen Nr. 134) habe ich mich erst gar nicht eingelassen, weil er an der Sache völlig vorbei geht. Diese eher schmeichelhafte Sanktion richtet sich an Benutzer von im Übrigen zulässigerweise (!) angebrachten Sondersignaleinrichtungen für den Fall, dass beim Betrieb einer solchen Leuchte eine die Verwendung rechtfertigende Situation nicht vorliegt (z.B.: Fahrer eines Pannenhilfefahrzeugs vergisst nach abgeschlossenem Einsatz die Rundumkennleuchten auszuschalten).

 

Der Vorwurf der Amtsanmaßung wird wohl daran scheitern, dass die legale Verwendung blauen Blinklichts nicht ausschließlich an eine öffentliche Amtsträgerschaft geknüpft ist und sich somit der Kreis der berechtigten Nutzer nicht auf den Begriff "öffentliches Amt" konkretisiert lässt. Denn nur dann könnte eine Amtsanmaßung angenommen werden.

 

Ich hatte aber auch bewusst etwas überzogen, denn wenn man's nicht gar so arg getrieben hat, wird man mittels eines geeigneten Verteidigers von einer Bestrafung wegen Verkehrsgefährdung (§ 315c StGB) ebenfalls verschont bleiben. Womöglich bleibt sogar die BE des Autos erhalten. Aber um den Auffangtatbestand des § 118 OWiG (Geldbuße bis max. 1.000 Euro) wird wahrscheinlich kein Weg herumführen.

 

Habe noch mal in der StVZO geschmökert: Es ist zwar verboten (§ 52 StVZO), aber dem zweckwidrigen Anbringen einer blauen Rundumkennleuchte ist kein Buß- oder Verwarngeld „gewidmet“. Man könnte sich also so ein Ding zunächst sanktionsfrei fest aufs Autodach montieren. Allerdings könnte die Rennleitung im Geltungsbereich der StVO im Gegenzug den Betrieb des gesamten Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen (§ 5 FZV). Unter gutem Zureden wird man dann mit abgedeckter Leuchte und Mängelanzeige vielleicht noch nach Hause bzw. direkt in eine Werkstatt fahren dürfen.


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Also die schleichenden verkehrsteilnehmer begehen ja die berühmte Nötigung.

 

Also mir passiert das immens oft das mir jemand die vorfahrt klaut und dann auf einer Hauptstrasse(Tempo 50) mit Tempo 30 vor mir herschleicht, ich hupe dann einmal kurz.

An einer roten Ampel haltend regen sich die pappenheimer auf.

Die Tage hab ich ein besonders laut schreienden Heini gehabt.......tjoa.....Handy gezückt den meckernden Fahrer einmal bitte recht Freundlich zugerufen und Klick.....fotographiert.

Dan sagte ich ihm....was sie hier machen ist ersten Nötigung und zweitens eine Beleidigung von anderen Verkehrsteilnehmern.....und das Foto dient als Beweis für die Anzeige

;-)

 

Junge Junge....der war klitzeklein mit Hut und konnte auf einmal normal fahren.

 

Typischerweise wieder nen Golffahrer.

 

Weil Golf und Opel Agilafahrer sind für mich die neuen "Opas mit Hut", nur das die jünger sind und teilweise an borniertheit unübertroffen sind. 8-)

 

 

appropos, mir fällt in den letzten Jahren auf, dass die älteren Verkehrsteilnehmer(ü 50) meisten Autos ala Mercedes E Klasse oder gar SL etc. fahren und die einzigen sind die richtig flott bzw. normal fahren., im übrigen sind das auchg diejenigen die die Hand heben wen man denen die Vorfahrt schenkt.

 

Ja und dann noch die berühmte Südländerfraktion die mit BMW bei Tempo 70 durch die 30er Zone fahren und sich noch aufregen wenn man denen nicht die Vorfahrt schenkt*gg*

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dirkman am 27.06.2009 um 09:34 Uhr ]

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Am 26.06.2009 um 16:43 Uhr hat smartling geschrieben:
Zum Rechtsfahrgebot: Lauter Rechtsanwälte hier, was? :-D Einige davon liegen aber offenbar gründlich daneben mit ihrer Auffassung zur Fahrstreifenbenutzung auf BABen. Das Rechtsfahrgebot nach § 2 StVO bezieht sich nämlich auf Straßen mit nicht mehr als einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bzw. auf das Befahren des jeweiligen Fahrstreifens.



Was die meisten meinen, aber verkennen(!), sind die Bestimmungen in den §§ 5 und 7 (evt. noch 6) StVO. Das Thema mit den 20 sec. ist übrigens Schnee von gestern, zumal diese "Faustregel" (Rechtsprechung) auf BABen nur auf den jeweils ganz links befindlichen Fahrstreifen anwendbar war. Auf der mittleren Fahrspur ist es für ein Spurhalten hingegen ausreichend, wenn ich in absehbarer Zeit/Strecke (hin und wieder) ein auf dem rechten Fahrstreifen (wesentlich langsamer) fahrendes Fahrzeug überholen will (vgl. § 42 Abs. 6 Nr. 1 StVO).



Bei dem heutigen Massenverkehr, insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen und in der Stadt, sieht das Gesetz (so auch das Schrifttum) eine Pflicht zum Spurhalten vor, die in nicht abschließend bestimmten Situationen an die Stelle des "Rechtsfahrgebotes" tritt.



Für mehr Details reicht mir im Moment nicht die Zeit.



 

Hi Smartling,

ich glaube, dass du mit deiner Aussage ziemlich falsch liegst. Es gibt die Pflicht, rechts zu fahren.

 

Eine Pflicht zum Spurhalten gibt es nur bei zwei Abbiegespuren:

 

Zunächst sei davon auszugehen, dass sich ein Rechtsabbieger möglichst weit rechts einzuordnen hat. Hieraus wird hergeleitet, dass grundsätzlich ein Vortrittsrecht des äußerst rechts eingeordneten Fahrzeugs gegenüber einem weiter links fahrenden Fahrzeug besteht. Ein solches Vortrittsrecht kann allerdings dann nicht bestehen, wenn ein paralleles Abbiegen in einer mehrspurigen Straße durch Richtungspfeile geboten ist. Das grundsätzlich bestehende Rechtsfahrgebot wird durch die Pflicht zum Spurhalten ersetzt. Beim paarweisen Rechtsabbiegen hat der Linksfahrende den Bogen so weit zu nehmen, dass er die in der rechten Spur befindlichen Fahrzeuge nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die Fahrbahnmarkierungen und Richtungspfeile an der Haltelinie der Kreuzung bzw. Einmündung enden und nicht über den Kreuzungsbereich in die Straße hinein fortgeführt werden.

Quelle

 

Flyer der Polizei zum Rechtsfahrgebot

Rechtsgrundlagen zum Rechtsfahrgebot inklusive Gerichtsurteile

 

Aber auch wenn es erlaubt wäre, empfinde ich es als genauso unfair den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, wie Kreuzungen zu blockieren.

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Hallo DonDelFlores,

 

ich habe meinen, wie ich meine, detaillierten Ausführungen weder etwas hinzuzufügen noch etwas abzuändern. Das ist die aktuell geltende Rechtslage.

 

Wenn Du Dich auf so grandiosen Web-Seiten wie der Deinerseits hier hin verlinkten www.unfreiwillig120.de an Urteilen aus der Steinzeit ergötzen möchtest, dann ist das Deine eigene Sache. Juristische Texte zu lesen und zu verstehen ist halt nicht jedermanns Ding. Da fällt es sicher leichter, sich auf Bild-Zeitungs- oder SuperIllu-Niveau zu "informieren".

 

Die Polizei betreibt mit ihrem Flyer mehr den halbherzigen Versuch von präventiver Verkehrserziehung. Nur der Halbsatz "...wenn der rechte Fahrstreifen frei ist" rettet das Werk vor der Lächerlichkeit.

 

Das Zitat eines Beitrags von RA Schäfer sowie der entspr. Quellenverweis auf ein BGH-Urteil geht an der hier diskutierten Sache aber sowas von vollständig vorbei.

 

Darüber hinaus ist Deine Schlussfolgerung: "Eine Pflicht zum Spurhalten gibt es nur bei zwei Abbiegespuren:" schlichtweg falsch!

Richtig wäre bspw. eine Formulierung wie: "Eine Pflicht zum Spurhalten gibt es u.a. bei zwei Abbiegespuren:"

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hi

 

ich verstehe euer gejammer nicht, ich komm überall durch und hab immer eine frei fahrt

 

picasaweb.google.de/vistalobos/PolizeiBlinker#5324848922550171122

 

dies ist nicht zur nachnahmung empfohlen, das ist verboten, ich habe es auch nur zu demozwecken im stand auf einem privatgelände gefilmt

bitte nicht im öffentlichen verkehr"(lol welch wort") nachmachen

 

lg


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Weia Uli, wenn dir jetzt einer böse will, na ich hoffe es nicht. Es langt ja auch schon, wenn das Ding eingebaut ist. Geil sieht es aber aus.

 

LG Gery


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Gery

 

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Sag mal Ulli, hast du unten in der Schürze TFL drin? Oder liegt das am Video?

 

Nebenbei: Sieht Hammer aus. Sowas wollte ich schon immer haben :) Aber dann gibts Ärger vom Hausvorstand :lol: :lol:

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Quote:

Am 09.07.2009 um 00:10 Uhr hat smartling geschrieben:
Hallo DonDelFlores,

Wenn Du Dich auf so grandiosen Web-Seiten wie der Deinerseits hier hin verlinkten www.unfreiwillig120.de an Urteilen aus der Steinzeit ergötzen möchtest, dann ist das Deine eigene Sache. Juristische Texte zu lesen und zu verstehen ist halt nicht jedermanns Ding. Da fällt es sicher leichter, sich auf Bild-Zeitungs- oder SuperIllu-Niveau zu "informieren".

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uiuiuiui, schade, dass du direkt in die emotionale, beleidigende Schiene abrutschen musst.

Das wars dann für mich...ciao

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Nochmals zum Thema Anzeige, die dann eingestellt wird: ist doch egal. Hauptsache der Typ, der mich genervt hatte, wird nun von mir genervt. Erst Schreiben öffnen, lesen, verstehen, PC und Drucker einschalten, Einspruch überlegen, abschicken... kostet alles Zeit und Nerven.

 

Und wenn sich solche Anzeigen häufen, dann wird dem Halter ein Fahrtenbuch aufgebrummt, wenn er sich nie an den jeweiligen Fahrer erinnern kann. Auch eine nette Nerverei.

 

Was mich ansonsten noch nervt? Die Typen, denen ich am liebsten einen Zettel "bitte nur ein Parkplatz je Fahrzeug" an die Scheibe pappen möchte. Siehe auch hier.

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Aufregen hilft nüscht - schont Euer Herz und bleibt ruhig.

 

Ich fahre an solchen Spackos dann einfach rechts vorbei aber ohne gleich danach die Spur zu wechseln.

 

Schlimmer als die Blödfahrer sind die "Lehrer", die alles besser wissen und besser können und Dich dann belehren wollen.

 

 

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Quote:

Am 09.07.2009 um 21:03 Uhr hat PoWder23 geschrieben:


Schlimmer als die Blödfahrer sind die "Lehrer", die alles besser wissen und besser können und Dich dann belehren wollen.

 

Deren Anteil liegt laut Umfragen bei 95 Prozent.


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Quote:
Deren Anteil liegt laut Umfragen bei 95 Prozent.

 

 

stimmt, aber jeder von denen glaubt, er gehöre zu den anderen 5% :roll:

 

 

 

 

gestern hat sich ein SMART von hinten auf meinen parki mit draufgestellt, und dann noch ein opel von vorn dazu. so daß ich mich vom werkschutz freischleppen lassen mußte, über eine stunde gewarte.

manche gehn wirklich mit der brainpower von nem teebeutel durchs leben.


Alles wird gut!

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