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Dietmar-Leh

AHK - Anbauen - Eintragen

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AHK – Smart 451 CDI

 

Am 25.02.09 war es soweit. Die AHK sollte bei MDC eingebaut werden. Alles klappte super.

Ich bekam so ein DIN A5 Heft und da Stand drauf:

Kraftfahrt-Bundesamt

E 1

 

Nun ja. Mit dem Heftchen dann zur Zulassungsstelle in Norden um das ganz im Schein eintragen zu lassen.

 

Die nette Dame meinte: Ich müsse zum TÜV und mir bescheinigen lassen das ich das Ding auch unter dem Wagen fachgerecht eingebaut habe. Ich zu ihr: Ich habe eine ABE und da brauch ich nicht zum TÜV. Doch meinte Sie. ( wie soll der TÜV die geänderten Gewichte der AHK feststellen? )

 

Meine Blutdrück stieg immer höher.

 

Ich die Papiere wieder bekommen und dann ging das Drama weiter weil ich die DPF auch noch eintragen lassen wollte. Da wußte die Dame auch nicht weiter mußte erst auf die Leiterin der Zulassungsstelle warten.

 

Gut eine Stunde gewartet und MDC in Düsseldorf erreicht.

Ich kann euch sagen, er war richtig gut drauf das es wieder mal Mitarbeiter der Zulassungsstelle nicht schaffen die AHK ohne Probleme einzutragen.

Michael sagte mir das alles auf Seite 3 steht und das am Ende noch ein Hinweis ist:

 

Es brauchte in der Eingabemaske der Zulassungsstelle ( für mein Fahrzeug ) nur unter O.1 und O.2 jeweils die Zahl 450 und bei Stützlast nur 45 Kg eingetragen werden.

 

Weil ich die ABE nicht mitnehmen will, habe ich die AHK gleich mit eintragen lassen was aber nicht sein muss.

 

Dann wurde auch noch der DPF eingetragen, dank der ausführlichen Info und Erklärungen die ich vom SC in Garbsen bekommen hatte.

 

Dietmar

 

 

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Mann Mann da kan man ja mal wieder sehen was da für Nasen bei der Zulassungsstelle Arbeiten.

 

gruß :)


 

2a9861c1bc.jpg

 

 

forfour442.jpg

 

smart1887hh.jpg

 

 

 

 

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Gast struppy

@ dietmar

 

hier im ruhrgebiet is es auch nicht leichter die ahl eingetragen zu bekommen.

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Quote:

Am 01.03.2009 um 19:21 Uhr hat struppy geschrieben:
@ dietmar



hier im ruhrgebiet is es auch nicht leichter die ahl eingetragen zu bekommen.

 

Da kannste nur zu denen sagen:

 

Wer lesen kann ist im Vorteil

 

Meine 50% Steuerbefreiung haben sie auch vergessen einzutragen.

 

 

Dietmar

 

 

 

 

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Bei mir war es bis heute nciht möglich die 100% korrekt einzutragen... Ich war 2 mal bei uns in der Zulassungsstelle, das erste mal meinten sie, ich bräuchte das nciht eintragen lassen, und auch nciht mit mir führen. Dann habe ich nochmal im internet nachgelesen, und festgestellt, das das so nicht stimmt. also nochmal hin, und nochmal nachgefragt, dann meinten die das ich damit zum tüv müsste. Ich habe die auch darauf hingewiesen, dass das nicht muss, und dass die einfach nur die 2 zahlen eintragen müssen, aber brachte alles nix. Da das StvA ja sozusagen eine Monopolstellung hat, gab es für mich keinen anderen weg, als zum tüv zu fahren, der hat auch alles als gut empfunden, und mir ein gutachten geschrieben. Damit dann zum StvA, und eintragen lassen, aber die haben es immer noch nicht auf die reihe bekommen auch die gewichte einzutragen. Als ich die gefragt habe ob das nicht muss, haben die mir gesagt das das so in ordnung sei. Jetzt steht bei mir im Fahrzeugschein einfach ein vermerk auf das Gutachten...

 

Wenn ich irgendwann mal deswegen ein Problem mit der Polizei bekommen sollte, werde ich direkt rechtlich gegen das StvA vorgehen, und auf schadensersatz klagen. Es kann doch nciht sein, dass die einen dazu zwingen Geld für Tüv und eine "Falsche" eintragung auszugeben, um dass die Polizei dann immer noch sagt, dass das nicht in ordnung ist.

 

Es ist auch nicht so, dass das bei unserem StvA nur an einer Person lag, im laufe meiner Versuche wurden 5!!!! Personen zu rate gezogen, unter anderem der "Chef" vom Stva.

 

Ihr könnt euch also alle noch Glücklich schätzen wie es bei euch abgelaufen ist.


sigsmally.png

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@ Fido

 

sehe ich das Richtig das du einen 451 Smart hast und die AHK von Mister Dot Com ist.

 

Dietmar

 

 

 

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Bei meiner AHK hat der Prüfingenieur auch eine Weile rumgrätselt. Ich meine verstanden zu haben, dass er sich an dem angegebenen D-Wert orientiert.

Vor Jahren wurde bei Hängern einfach immer das zulässige Gesamtgewicht angegeben.

Heute wird geteilt in die Anhängelast und die Stützlast, d.h. Anhängelast + Stützlast = max. zul. Gewicht des Hängers, wenn er solo auf der Waage steht.

 

Von daher erscheint mir die Eintragung bei Dietmar-Leh nicht korrekt. Er dürfte 495 kg anhängen.

 

 

Gruß, Martin

 

 

 

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@ F-451

 

die Eintragung ist Richtig.

 

wie du schon schreibst, 495 Kg darf ich Anhängen, bloß die Ladung muss so verteilt sein, das 45 Kg auf die AHK - Kugel vom Auto drückt, somit haste 450 Kg Anhängelast.

 

Wenn du von der Rennleitung zum Wiegen gebeten wirst geht das so:

 

Anhänger im Angekuppelten zustand auf die Waage, ( z.b. 470 Kg ) dann Abkuppeln und da steht dann ( z.b. 500 Kg ) also haste 30 Kg Stützlast also erlaubt, ABER du hast die Anhängelast um 20 Kg überschritten.

 

Verteilste nun die Ladung etwas anders, also mehr nach vorne, so das du auf 45 Kg Stützlast kommst, haste die Anhängelast bei gleicher Ladung nur um 5 Kg überschritten.

 

Man sagt: Bis 3 % Überschreitung drückt die Rennleitung ein Auge zu.

 

Bin gespannt ob ich mal auf die Waage der Rennleitung fahren muß.

 

Dietmar

 

 

 

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Ich habe diese Angaben ja auch auf der Seite von MDC gesehen. Vor weniger als einem Jahr waren aber etliche kg weniger möglich.

Vielleicht hat ja MDC inzwischen etwas verändert oder ein neues Gutachten erstellen lassen.

Ich bin bei MDC mißtrauisch, den das Schreiben an die SC's, das er "zitiert", bezieht sich, jedenfalls nach meinem Kenntnisstand, auf eine Begutachtung der AHK von "clevertrailer" und nicht auf seine.

Sieh Dir einfach mal die Seite von "clevertrailer" an. Dort findest Du das Schreiben vollständig und nicht nur Auszüge.

 

 

Gruß, Martin

 

Ich hoffe, Du hast einen gebremsten Anhänger.

 

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@ F451

 

ich habe

a. einen gebremsten Anhänger

b. der Anhänger hat ein Leergewicht von 237 Kg

c. Zulässig gesamt Gewicht 1200 Kg

 

Hätte ich einen ungebremsten Anhänger wäre das auch egal, denn im der ABE steht sowohl gebremst als auch ungebremst 450 Kg.

 

Es ist egal welche AHK du unter deinen Smart hast. Wenn z.b. der Scheibenwischermotor, oder der Fensterheber hinüber geht, können sie dir nie die Garantie streichen, Selbst beim Motor, Getriebe, dürfte es mit dem Garantieversagen Probleme geben, denn man muss dir nachweisen das die AHK dafür verantwortlich ist.

 

MDC hat für seine AHK eine ABE also E1 und da gibt es keine Probleme wenn die Zulassungsstelle mal ihre Infos umsetzt.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 03.03.2009 um 13:26 Uhr ]

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Na, dann ist ja Alles top.

 

Ich finde nur die 440kg, die ich manchmal hinten dran habe, schon ganz schön heftig. Und habe mich über die 495kg gewundert.

 

 

Gruß, Martin

 

 

 

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Quote:

Am 03.03.2009 um 13:43 Uhr hat F451 geschrieben:
Na, dann ist ja Alles top.
Ich finde nur die 440kg, die ich manchmal hinten dran habe, schon ganz schön heftig. Und habe mich über die 495kg gewundert.

Gruß, Martin
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wenn du mit dem Gewicht z.b. die A 7 Richtung Süden fährst, könntes es an einigen Stellen schon etwas heftig wenig ( Leistung ) oder viel ( Gewicht ) sein.

 

In Ostfriesland hast du nicht die " Kassler Berge " da haste nur Plattes Land und mal Gegenwind.

 

Donnerstag werde ich zum erstenmal mit Smart und Anhänger fahren, mal sehen wir sich das Gespann verhält.

 

Dietmar

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 03.03.2009 um 14:08 Uhr ]

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ja, ich habe die MDC kupplung für den 451.

Ich habe dafür auch einen Passenden wohnwagen, und kann mich über mangelnde Leistung nicht beklagen auf gerader strecke habe ich mit WOhnwagen (440Kg) der natürlich auch einiges an windwiederstand bietet 140km/h (GPS) geschafft. Auch in den Bergen sollte man den meisten gespannen davon fahren können. Die haben zwar meistens um die 150-200PS, aber dafür haben die Auch EINIGES mehr an gewicht den Berg hochzuschleppen. Der Smart wiegt mit Anhänger Maximal 1,5t. Das Bringt bei den anderen gespannen schon allein der Zugwagen leer!!! auf die Waage. Da liegen die gespanne also meistens zwischen 3,5 und 4t. Und wenn die dann mit 200PS ene 8% steigung nehmen, fahre ich denen mit meinem Wohnwagen aber davon. Ich habe schließlich 107 PS...


sigsmally.png

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@Dietmar-Leh

 

Ich meinte eher den Einfluß, den der Hänger auf den Smart nimmt.

Naja, Du wirst es merken.

 

Gruß, Martin

 

 

 

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Bleibt die Frage, mit welchen Lasten die Fahrdynamiktests bei smart gemacht wurden.

 

Zudem wurde nicht nur der technische Aspekt beim ausstellen der Infoletter berücksichtigt, sondern auch die Unternehmung.

 

Bei Garantieansprüchen ist es so, dass ein Scheibenwischermotor mit Sicherheit auf Garantie ersetzt wird.

 

Bei einem Unfall eines smart mit Anhänger wo gegebenenfalls regress wegen Anhängerbetrieb gemacht wird, kann clevertrailer jederzeit auf das Originalschreiben von smart zurück greifen.

 

 

clevertrailer

 

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!

 

Nein, ich werde nicht von clevertrailer bezahlt. Ich habe auch keinen Rabatt für meine AHK bekommen. Ich trete nur ein für ein Produkt, dass mich überzeugt hat. Und mir mißfällt die Art, wie sich MDC mit fremden Federn schmückt.

 

@Fido

Wie lauten den bei Dir die Eintragungen und von wann sind sie?

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von F451 am 03.03.2009 um 20:45 Uhr ]


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@ F451

 

Ich werde von MDC auch nicht bezahlt.

 

Egal welches Auto ( Hersteller ) egal welchen Anhänger ( Typ ausführung )du unter deinen hinter hast, du mußt erstmal einige Zeit vorsichtig mit dem Gespann unterwegs sein, um für dieses Gespann das gefühl zu bekommen,wie reagiert das Gespann beim Bremsen, wie bei Bodenwellen, oder Spurrillen. Wie schnell komme ich über eine Kreuzung oder wie lange brauche ich zum Überholen. Wie lange brauche ich beim Bremsen bis ich stehe.

Das kannste nicht nach 5 km beurteilen, deshalb: Erstmal vorsichtig rantasten.

 

Mit der Mercedes A - Klasse und 1 010 Kg Wohnwagen über den Nufenen Pass.

 

@ clevertrailer

 

wer möchte wann Regress bei einen Unfall anmelden ??

a. die AHK ist vom KBA geprüft und nach der geprüften Anbauanweisung eingebaut worden.

 

b. solange ich den Wagen Anhänger nicht überlade ist es egal wie , wo der Unfall passiert.

 

c. Es ist egal, welchen Anhänger, egal welcher Hersteller den Anhänger Hergestellt hat.

 

d. Auschlaggebend ist, das ich maximal 450 Kg plus maximal 45 Kg Stützlast habe.

 

e. die ABE des KBA für die Anhängerkupplung des Smart ist nicht an einen bestimmten Anhänger gebunden.

 

(sowas hatten wir mal bei Reifenmarken aber das ist schon lange nicht mehr.)

 

Komme ich mit einen Gespann, egal welche Hersteller, ins schleudern und baue einen Unfall, kann es verschiedene Ursachen haben:

Seitenwind, falsch beladen, Reifenplatzer, zu schnell, oder normaler Fahrfehler.

 

Wer will mich da in Regress nehmen wenn ich , 0,00 Promille habe, keine Drogen genommen habe, das gespann Ordnungsgemäß zugelassen ist, ich den Passenden FS habe.

 

Achso, unfallflucht darf ich nicht machen, weil dann kann mich die Versicherung in Regress nehmen

 

Dietmar

 

Abschließend zur Garantieversagen durch Smart:

Ich war im SC Bielefeld wollte da einen Neuen Smart Kaufen, mit AHK. der Verkäufer dann verlieren Sie die Garantie usw.

 

SC - Bielefeld ist Stützpunkt von clevertrailer

Einbau + AHK macht 1 000 Euro.

 

Das gleiche Smart in Oldenburg, Einbau der clevertrailer AHK, auch 1 000 Euro, aber keine Garantie.

 

Wer schmückt sich da mit Fremden Federn wenn MDC schreibt, das es keinen generellen Garantieverlust gibt.

Das kann ich mir an 5 Finger abzählen, da brauche ich weder den schrieb von clevertrailer oder MDC.

 

Dietmar

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 03.03.2009 um 21:04 Uhr ]

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Einbau in 5 (in Worten "fünf") Minuten. Super.

Und MDC nimmt dafür 290,-€.

Besser kann man sich ja garnicht disqualifizieren.

 

Und, bitte, was ist die Öse ohne Kugelkopf?

 

Naja, ist schon spät.

 

Gruß, Martin

 

 

 

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Am 03.03.2009 um 20:44 Uhr hat Dietmar-Leh geschrieben:
@ F451



Egal welches Auto ( Hersteller ) egal welchen Anhänger ( Typ ausführung )du unter deinen hinter hast, du mußt erstmal einige Zeit vorsichtig mit dem Gespann unterwegs sein, um für dieses Gespann das gefühl zu bekommen,wie reagiert das Gespann beim Bremsen, wie bei Bodenwellen, oder Spurrillen. Wie schnell komme ich über eine Kreuzung oder wie lange brauche ich zum Überholen. Wie lange brauche ich beim Bremsen bis ich stehe.

Das kannste nicht nach 5 km beurteilen, deshalb: Erstmal vorsichtig rantasten.



Mit der Mercedes A - Klasse und 1 010 Kg Wohnwagen über den Nufenen Pass.



@ clevertrailer



wer möchte wann Regress bei einen Unfall anmelden ??

a. die AHK ist vom KBA geprüft und nach der geprüften Anbauanweisung eingebaut worden.



b. solange ich den Wagen Anhänger nicht überlade ist es egal wie , wo der Unfall passiert.



c. Es ist egal, welchen Anhänger, egal welcher Hersteller den Anhänger Hergestellt hat.



d. Auschlaggebend ist, das ich maximal 450 Kg plus maximal 45 Kg Stützlast habe.



e. die ABE des KBA für die Anhängerkupplung des Smart ist nicht an einen bestimmten Anhänger gebunden.



(sowas hatten wir mal bei Reifenmarken aber das ist schon lange nicht mehr.)



Komme ich mit einen Gespann, egal welche Hersteller, ins schleudern und baue einen Unfall, kann es verschiedene Ursachen haben:

Seitenwind, falsch beladen, Reifenplatzer, zu schnell, oder normaler Fahrfehler.



Wer will mich da in Regress nehmen wenn ich , 0,00 Promille habe, keine Drogen genommen habe, das gespann Ordnungsgemäß zugelassen ist, ich den Passenden FS habe.



Achso, unfallflucht darf ich nicht machen, weil dann kann mich die Versicherung in Regress nehmen



Dietmar





























[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 03.03.2009 um 20:52 Uhr ]


 

Dein Text sah aber eben noch ganz anders aus.

 

 

 

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Quote:

Am 03.03.2009 um 20:54 Uhr hat F451 geschrieben:
Einbau in 5 (in Worten "fünf") Minuten. Super.

Und MDC nimmt dafür 290,-€.

Besser kann man sich ja garnicht disqualifizieren.



Und, bitte, was ist die Öse ohne Kugelkopf?



Naja, ist schon spät.



Gruß, Martin
br />

 

sag mal , hast du etwas getrunken ??

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@ F451

Nur die Kugel ist in 5 min entfernt!!!!!!

Der Anbau der gesamten AHK dauert schon länger.

 

und wenn die Kugel entfernt ist, dann habe ich eine Abschleppöse.

 

 

 

:lol: :lol: :lol:

Dietmar

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 03.03.2009 um 21:09 Uhr ]

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@ Dietmar-Leh

 

Warum hast Du Deinen Text gelöscht?

 

@MisterDotCom

 

Herr Papenburg, mäßigen Sie sich.

 

 

 

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Gast struppy

na bei mir war es so, mein alter 450 hatte ne ahk von clevertrailer eingetragen mit abnahme beim tüv ect. alles ohne probleme, 10 min dann war alles vorbei beim tüv'er und in bester ordnung. auch auf dem amt gar kein problem.

 

dann die gleiche ahk vom alten 450 abgeschraubt und an den neueren 450 angeschraubt alles gleich.

 

NUR die tüv'er sahen es immer anders, 4 termine gahbt im autohaus bis der letzte sagte muß und wird nicht eingetargen mit den unterlagen vom hersteller fahren und fertig. hat namen und handynummer hinterlassen (auf die Unterlagen geschrieben) falls ein grüner fragt kann er mit dem direkt reden.

 

die tüv'er haben nie gewartet bis ich zum termin erschien, morgens geshcuat und das wars, nicht mal auf auto mit ahk und mich gewartet bis zum termin erschienen bin.

 

naja, nu fahre so ohne probleme.

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@ F451

 

ich habe meinen Text von 20:44 Uhr etwas hinzugefügt.

 

Das ende solltest du eventuell auch noch zitieren.

 

Darf ich feststellen das du in deiner Signatur Werbung machst und ich nicht!!!

 

Nun sollten wir sachlich beim Thema bleiben.

 

@ Fido

 

Ich habe nur einen CDI, aber mal davon abgesehen, finde ich es wahnsinn, so schnell mit einen Gespann zu fahren, auch wenn es eventuell nur mal ganz Kurzfristig ist.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

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@ Dietmar-Leh

 

Also 590,- für die AHK und 290,- für den Einbau (MDC), so einen richtig heftigen Unterschied sehe ich da nicht.

 

Egal, da Du ständig Deine Beiträge änderst, sehe ich eine sinnvolle Kommunikation als nicht mehr gegeben an.

 

Viel Spaß mit Deiner Abschleppöse.

 

 

 

Martin

 

 

 

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