Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Dietmar-Leh

AHK - Anbauen - Eintragen

Empfohlene Beiträge

Die Preise werden von den smart centren gemacht. 1'000 EUR ist recht viel aber die Arbeiten werden mit sicherheit seriös und Fachgerecht ausgeführt.

 

Betreffend Garantie gilt für die smart centren wie auch für MDC folgendes Schreiben:

 

http://www.clevertrailer.ch/pdfs/Infoletter-e-d.pdf

 

=> Garantieverlust gegebenfalls am Antriebsstrang

 

Betreffend Regress: der smart 451 ist vom Hersteller nicht für den Anhängerbetrieb frei gegeben. Diese Tatsache kann sich eine Versicherung bei Streiterein schon zu Nutzen machen.

 

 

clevertrailer

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Zitat Dietmar-Leh: "Wer schmückt sich da mit Fremden Federn wenn MDC schreibt, das es keinen generellen Garantieverlust gibt."

 

Und hier gibt es den vollständigen Text, aus dem sich MDC mehr oder weniger geschickt bestimmte Passagen rausgezogen hat: klick

 

Hoffe, mir ist die Verlinkung gelungen.

Ansonsten: http://www.clevertrailer.ch/pdfs/Infoletter-e-d.pdf

 

-----------------

smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

 


smart passion cabrio 62kw | AHK clevertrailer !

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

@ F451

 

120 Euro mehr oder weniger zu haben war zu DM zeiten 240 DM.

 

ich ändere nicht immer meine Beiträge ich verbessere die nur, und dann überschneidet sich dann und wann unsere Beiträge.

Ob und inwieweit wer was abgeschrieben hat ist doch im grunde fast egal. Beide ausagen sind Richtig, und ob MDC nun an Smart geschieben hat ob und inwieweit Garantieverlust Eintritt wissen wir nicht, und warum MDC nur eine kurze Info dazu hat, nur die Götter wissen es, oder MDC.

 

@ clevertrailer

wenn du das, was ich schon in Werkstätten erlebt habe erleben würdest, würdest du nicht Pauschal sagen:

die Arbeiten werden mit sicherheit seriös und Fachgerecht ausgeführt.

 

Alleine schon die Aussage vom SC Verkäufer, ( Bielefeld ) keine Garantie bei Einbau der AHK, sind aber Stützpunkt von clevertrailer.

Das gleiche würde er auch bei einer AHK von MDC sagen.

 

Da kann clevertrailer nichts dafür, das es solche Nieten gibt.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

@ F451

 

heute mal 250 Km mit Anhänger unterwegs gewesen, ca. 300 Kg am Smart angehängt gehabt.

 

Stadtverkehr, Landstr. Bundesstr. BAB , kleiner Hügel ( Wiehengebirge) gute Straßen und dann solche mit Spurrillen, Bodenwellen.

 

Muss sagen super zu fahren, keine Probleme, auch mal 100 Km getestet, nichts mit schwimmen oder sowas in der Richtung.

Bei 80 Km/h mußte ich mal in die Eisen, aber auch da gab es keine Probleme.

 

Dietmar

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 02.03.2009 um 23:44 Uhr hat Fido geschrieben:
Bei mir war es bis heute nciht möglich die 100% korrekt einzutragen ... Ich war 2 mal bei uns in der Zulassungsstelle, das erste mal meinten sie, ich bräuchte das nciht eintragen lassen, und auch nciht mit mir führen.
...

 

Manchmal fragt man sich schon, wo der Job mancher Leute verlost wurde. Zu solch abwegigen Auskünften fiele mir (vorausgesetzt, ich hätte mich vorher selbst fachkundig gemacht, was wohl unverzichtbar ist) folgendes ein:

 

- Eine Auskunft, die nur dem Seelenfrieden des Antwortenden und zum Abwimmeln des Antragstellers dient, schriftlich einfordern.

 

- Dienstaufsichtsbeschwerde anbieten und auch schreiben. Wenn das StVA eine Monopolstellung hat (keine anderen Filialen), bliebe ja als Alternative nur ein Umzug in einen anderen Landkreis. Und das kann es ja dann doch nicht sein.

 

Man muß wohl etwas standfest sein, aber mit der Rennleitung - zumal im Ausland - ist man später allein. Die legt einem womöglich das Fahrzeug mit der Begründung still, daß die AHK unzulässig sei - nicht völlig ohne Grund ist der Zulassungsschein mittlerweile mehrsprachig abgefaßt. Da können nicht einfach in den dafür vorgesehenen Feldern Striche stehen, grade so als wäre die AHK die Bastelei des ältesten Sohnes.

 

Peter

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, aber was will man machen, wenn man nur 1 straßenverkehrsamt hat... keine chance, wie gesagt, selbst der "chef" da meinte das ich das so machen müsse...

 

Zum Fahrverhalten her kann ich bestätigen, dass der smart auch mit größerem und schwereren Anhängern klarkommt. Mit meinem wohnwagen (450Kg) Bin ich auch schonmal testweise 145 gefahren, und der Lief hinterher wie eine 1. Da gibts kein schlingern oder so.

 

 

Mal ne Frage an MDC, falls er hier mitliest: Wie wurde eigentlich das zulässige anhängegewicht festgelegt, bzw. wodurch ist dies begrenzt? Ist es aufgrund der Leistung des Diesels? Oder ist es wegen dem Bremsen? Wäre es möglich bei einem Gebremsten anhänger die Anhängelast zu erhöhen? Möglicherweise sind ja auch noch ein paar andere daran interessiert, falls es möglich ist die Anhängelast zu erhöhen. Wenn ich mir Den Anhängebock angucke, denke ich mal, dass der deutlich mehr verkraften müsste...


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 26.03.2009 um 18:29 Uhr hat Fido geschrieben:
Ja, aber was will man machen, wenn man nur 1 straßenverkehrsamt hat... keine chance, wie gesagt, selbst der "chef" da meinte das ich das so machen müsse...

 

Die Auskunft, eine AHK müsse weder eingetragen werden, noch müsse man ein sich auf sie beziehendes Schriftstück mit sich führen, wäre auch für mich einigermaßen überraschend gekommen. Insofern hätte ich da auch nicht gleich beim ersten Anlauf eine Fundstelle im Gesetz bei der Hand gehabt. Beim zweiten Besuch dann aber schon.

 

Nachdem man sich aber erstmal darüber einig geworden ist, daß es sich bei einer AHK durchaus um ein genehmigungspflichtiges Bauteil und nicht um einen Wackeldackel handelt, kann man sich Gedanken darüber machen, wie man die Vorschrift für den 450er (zul. Anhängerlast generell 300 kg und zul. Zuggesamtgewicht 1.240 kg) in einem Formular einträgt, welches lediglich Felder für zul. gebremste und ungebremste Anhängelasten vorsieht.

 

Quote:


Zum Fahrverhalten her kann ich bestätigen, dass der smart auch mit größerem und schwereren Anhängern klarkommt. Mit meinem Wohnwagen (450kg) Bin ich auch schonmal testweise 145 gefahren, und der lief hinterher wie eine 1. Da gibts kein schlingern oder so.

 

Wenn Du schon einmal gesehen hättest, wie gut sich der Hausrat aus einem Wohnwagen über drei Autobahnspuren verteilt, würdest Du solche Experimente vielleicht eher lassen.

 

Ein Zugwagen muß mit einem Anhänger in den unterschiedlichsten Situationen klarkommen - Anfahren und Anhalten an einer Steigung, Bremsen in einer Kurve, bspw. Wer schon einmal von seinem Anhänger bei glatter Fahrbahn auf eine Vorfahrtstraße geschoben wurde, weiß, daß es da Interessanteres gibt, als mit Vollgas gradeaus zu fahren.

 

Quote:

Mal ne Frage an MDC, falls er hier mitliest: Wie wurde eigentlich das zulässige anhängegewicht festgelegt, bzw. wodurch ist dies begrenzt?
...

 

Hm, sollte man dazu nicht Richard Jäger fragen?

http://www.trailer-fuer-smart.de/ueber-mich

 

Peter

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

@ Peter1

 

wenn man mit der ABE von MDC zur Zulassungsstelle geht, dann brauchen die nur die Daten 01 und 02 ändern, nämlich da 450 eintragen. Bei 13 braucht nur 45 eingetragen werden, fertig ist das ganze.

Wenn man keinen bock hat die ABE ständig mitzuführen, dann Läßt man unter 22 eintragen*zu 0.1 / 0.2 :ahk e1 XXXXXXXXX

 

Die Anhängelast richtet sich nach den PKW - Leergewicht und Gesamtgewicht.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das war mir neu, dass ein anderer mitentwickelt hat. Aber möglicherweise hat michael ja beim 451er selbst alles gemacht? Aber Michael liest ja hier oft mit, und wird sich auch mit den gegebenheiten auskennen, woran es genau scheitert. Natürlich gibt es einige Faktoren die zum ziehen eines Anhängers beachtet werden müssen. Aber es wird doch in der Regel nur an einem Faktor scheitern, dass die Anhängelast höher gewählt werden kann. Vielleicht liegt es ja auch an etwas was Model basierend ist. Das man quasi nur 450Kg ziehen darf, weil der Diesel, oder der 61PS Benziner sonst nicht die Ahk hätte nutzen dürfen.

 

Vielleicht wäre auch einfach der Preis für ein weiteres gutachten oder so zu teuer gewesen, und so hat man einfach nur ein gutachten für ungebremste anhänger erstellen lassen.

 

Es wäre halt wirklcih schön wenn man mit einem gebremsten Anhänger etwas mehr ziehen dürfte. Mein wohnwagen hat beispielsweise 500Kg gesamt und 50Kg stüzulast.

 

Solche "experimente" mache ich auch nur bei lehrer Bahn. Denn ich finde es wichtig zu wissen wie sich das Fahrzeug/Gespann bei höherer geschwindigkeit verhält. Danach kann ich dann abschätzen wie schnell ich fahren kann, ohne dass ich immer ein Auge im Rückspiegel haben muss.


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 26.03.2009 um 20:48 Uhr hat Fido geschrieben:


Vielleicht wäre auch einfach der Preis für ein weiteres gutachten oder so zu teuer gewesen, und so hat man einfach nur ein gutachten für ungebremste anhänger erstellen lassen.


 

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und somit auch im Teil 2 bedeutet 01 und 02 bez. O1 und O2 das das die Gewichte sind, Gebremster Anhänger 450 Kg und Ungebremst auch 450 Km.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, aber ich denke dass wenn man ungebremst testet, wird gebremst auf jedenfall funktionieren, und aufgrund dessen benötigt man nur einen test, auch wenn ein gewicht für gebremste anhänger eingetragen wird. (vermutung)

 

 


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 26.03.2009 um 20:48 Uhr hat Fido geschrieben:
Das war mir neu, dass ein anderer mitentwickelt hat.

 

Richard Jäger hat, wenn ich das richtig verstanden habe, erstmal dafür gesorgt, daß an im Straßenverkehr bewegten Smart überhaupt AHK angebaut werden konnten.

 

Ob er später noch an der Konstruktion für den 451er mitgewirkt hat, weiß ich nicht. Ich halte es aber für sehr wahrscheinlich, daß man die Untersuchungsergebnisse vom 450er nicht komplett in die Tonne geworfen, sondern auf diesen aufgebaut hat. Daher müßte er Hinweise darauf geben können, welche Überlegungen konkret zu den geltenden Vorschriften geführt haben. Es dürfte die Tatsache eine Rolle gespielt haben, daß es Zeitgenossen gibt, die wissentlich jeden Blödsinn machen, solange der nicht verboten ist.

 

Quote:

Vielleicht liegt es ja auch an etwas was Model basierend ist. Das man quasi nur 450Kg ziehen darf, weil der Diesel, oder der 61PS Benziner sonst nicht die Ahk hätte nutzen dürfen.

 

Glaube ich nicht, bei anderen Fahrzeugen differenziert man ja auch die Anhängelasten bei unterschiedlicher Motorisierung.

 

Quote:

Es wäre halt wirklcih schön wenn man mit einem gebremsten Anhänger etwas mehr ziehen dürfte.

 

Ja. Aber eine gebremste Achse wiegt eben auch deutlich mehr, als eine ungebremste. Ein hiesiger Händler hat mir für eine kleine (ohne Aufbauten) schon 100 kg ausgerechnet.

 

Quote:

Mein wohnwagen hat beispielsweise 500 kg gesamt und 50 kg stützlast.

 

Die zulässige Stützlast des 450ers ist 30 kg.

 

Quote:

Solche "experimente" mache ich auch nur bei leerer Bahn.

 

Ist das nicht ein bißchen inkonsequent? Du solltest nicht nur darauf verzichten, andere zu gefährden, sondern auch darauf, andere zu belasten. Ich rede jetzt von Deinem Kranken- und Kaskoversicherungsschutz, der bekanntlich nicht von Deinen Beiträgen allein finanziert werden kann.

 

Quote:

Denn ich finde es wichtig zu wissen wie sich das Fahrzeug/Gespann bei höherer geschwindigkeit verhält. Danach kann ich dann abschätzen wie schnell ich fahren kann, ohne dass ich immer ein Auge im Rückspiegel haben muss.

 

Das halte ich für einen Denkfehler. Schon ein paar Kilometer weiter trifft man womöglich andere Verhältnisse an und unter denen kann die Post abgehen, die vorher gerade noch so in der Spur geblieben ist.

 

Die hier diskutierten Vorschriften sind zum Teil Erkenntnisse, für die andere in der Vergangenheit bitter bezahlt haben. Man muß auch mal etwas akzeptieren können und nicht unbedingt jede Erfahrung selbst machen wollen.

 

Peter

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 26.03.2009 um 20:40 Uhr hat Dietmar-Leh geschrieben:


@ Peter1



wenn man mit der ABE von MDC zur Zulassungsstelle geht, dann brauchen die nur die Daten O.1 und O.2 ändern, nämlich da 450 eintragen. Bei 13 braucht nur 45 eingetragen werden, fertig ist das ganze.
...

 

Zumindest beim 450er muß dazu noch das Zuggesamtgewicht von 1.240 kg unter 22 vermerkt werden.

 

Aber Du hast Recht: generell müßte nicht nur stur abgeschrieben, was andere verzapft haben, sondern einmal darüber nachgedacht werden - fünf Sekunden würden ausreichen - bevor man sich selber an die Tasten setzt.

 

Das beste Beispiel sind die Papiere eines 2000er cdi, die mir jetzt ins Haus flatterten. Im ursprünglichen (alten) Kfz.-Brief waren unter Ziff. 27 (Anhängerprüfzeichen), 28 (Anhängelast gebr.) und 29 (Anhängelast ungebr.) Striche eingesetzt. Unter Ziff. 33 (Bemerkungen) findet sich "Ziff. 28 und 29: keine".

Darunter wurde vier Jahre später die AHK mit den techn. Werten sowie der Verweis auf ein Gutachten angefügt.

 

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I steht heute unter Ziff. 22 folgendes:

 

Quote:

Zu 18-20: H. bis 1549

 

Ziff. 18 ist Länge, Ziff. 19 Breite und Ziff. 20 Höhe - eine Anmerkung zur Höhe auch unter Breite und Länge anzufügen, ist m. E. einigermaßen sinnfrei.

 

Quote:

Zu O.1 / O.2: Keine -

 

Das war im alten Brief der Stand bis zum Sommer des Jahres 2004. Und weiter:

 

Quote:

Gutachten Nr. ...

 

Noch Fragen?

 

Peter

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die Stützlast des 450ers beträgt meines wissens 35Kg. Aber es geht ja eh um den 451er, der hat ja 450Kg anhängelast, und 45Kg stützlast.

 

 


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bestimmung Anhängelast.

 

Für eine Zulassung einer Anhängelast an einem Fahrzeug ist nicht nur eine Betriebssicherheitsuntersuchung gefordert.

Es sind auch verschiedene Fahrmanöver zu absolvieren und zu erfüllen.

So muss zum Beispiel mit dem Anhängerzug bei einer bestimmten Steigung mehrmals in einer bestimmten Zeit angefahren werden können. Oder die Feststellbremse muss den Anhängerzug (ohne Feststellbremse am Anhänger) bei gleicher Steigung halten können.

Zudem sind auch verschieden Fahrmanöver zu beherrschen.

 

CLEVERTRAILER hat beim 450 wie auch beim 451 (in Absprache mit smart) die Anhängewerte bestimmt.

Erheblich höhere Werte sind völlig unsinnig und technisch nicht realisierbar.

 

 

clevertrailer

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ja schonmal ein anhaltspunkt. Dann muss es doch aber trotzdem an einem gewissen Punkt liegen, welcher quasi der Flaschenhals ist. Mir geht es ja auch nicht um eine wesentlich höhere anhängelast, sondern um eine geringfügige erhöhung. Denn gerade bei wohnwagen ist man schnell mal am limit angelangt. Wenn ich 50Kg mehr hätte wäre das ja für meinen wohnwagen perfekt. 500Kg anhängelast, und 50Kg stützlast ist ja ein üblicher wert.

 

Ich denke ich werde MDC mal demnächst kontaktieren. Habe eh vor mir demnächst den BC da zu kaufen, dann fahr ich einfach mal vorbei, und frage ihn direkt was man da machen kann, vielleicht ist es mit einer Einzelabnahme beim TÜV möglich.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Fido am 29.03.2009 um 16:44 Uhr ]


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

 

Ich würde es nicht unterschreiben, dass z.B. bei einer Kupplung mit 400kg und einer Stützlast mit 40kg der Anhänger automatisch 440kg wiegen darf.

Ich kenne da einen Fall, wo jemand die Anhängelast so berechnet hat und dann in ein anderes deutsches (!!) Bundesland gefahren ist und dort von der Polizei aufgehalten wurde und wegen Überladung gezahlt hat.

 

Hier im Ösiland darfst die Stützlast generell nicht zum Gewicht zählen, da darf - so mein Kenntnisstand - das höchst zulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht höher sein als die maximale Anhängelast, in unserem Beispiel also 400kg. Hat der Hänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht, z.B. 500kg, so darfst Du den Hänger mitn Smart auch dann nicht ziehen, wenn das Leergewicht beispielsweise nur 250kg beträgt.

 

Somit würde ich - zumindest wenn man im Ösiland fahren will - einen Hänger mit maximal 400kg höchst zulässigem Gesamtgewicht ziehen. (oder eben 440kg für die aktuelle Clevertrailer oder 450kg für die MDC-Kupplung)

 

Grüße ausm Ösiland


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Fliegentod,

 

Dein Beitrag erstaunt mich jetzt schon etwas. Ich bin zwar nicht der Meinung, daß man mit Spitzfindigkeiten die Grenze des Zulässigen liften sollte. Aber bei der Frage, ob eine Fuhre im konkreten Fall zulässig ist oder nicht, war ich bisher vom tatsächlichen Gewicht des Anhängers ausgegangen. Und ich vermute, daß ich damit nicht allein bin, denn ich erinnere mich, auf einer Internetseite einen zweiachsigen Anhänger mit Schemellenkung gesehen zu haben, den man - so die Erläuterung - am 450er nur leer ziehen dürfe. Das Ding hat 300 kg Leermasse. Ich halte das auch insofern für schlüssig, als physikalisch ja auch immer nur die tatsächlichen Massen wirksam werden und nicht die Zahlen in Zulassungspapieren.

 

Das Problem ist mithin nicht nur rhetorischer Art, weil alle in D handelsüblichen Lastenanhänger höhere zulässige Gesamtmassen haben, als die 300 kg des 450ers. Selbst die zu DDR-Zeiten produzierten HP 350 liegen darüber, wie die Typbezeichnung es sagt, dabei dürfte es sich mit ca. 85 kg Leermasse um die absoluten Leichtgewicht unter den serienmäßig gefertigten Anhängern handeln. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß das bei Euch anders ist.

 

Infolgedessen wäre aber jedermann strafbar, sobald er mit einem 450er-Gespann Eure Landesgrenzen überquert. Daher meine Frage: gibt es in Ösiland 450er mit AHK und wenn ja, was konkret hängen die Besitzer da an?

 

Zudem sehe ich in Deinem Beitrag Widersprüche - zum einen meinst Du, die Stützlast sei nicht zur Anhängelast zu addieren, zum anderen rufst Du in Deinem setzten Satz als zul. Gesamtmasse dennoch 440 bzw. 450 kg, je nach AHK, auf. Was

denn nun?

 

Peter

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von PeterI am 29.03.2009 um 20:03 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi PeterI!

 

Nachdem hier (am Anfang) vom 451iger die Rede ist, beziehe ich mich auf die Herstellerangaben von Clevertrailer (440kg) und MDC (450kg).

 

Beim 450iger gibt es für die Fahrzeuge vor ESP bei der MDC-Kupplung 300kg und mit ESP 350kg, ob es bei Clever die Differenzierung auch gibt, k.A., sonst 350kg.

 

Hier im Ösiland war es in der Tat so, dass ich meinen Smartzillus in der 450iger Zeit auf 300kg zugelassen hatte, und jetzt, da ich einen 451iger habe, auf 400kg (der Wert stammt noch aus dem ersten Gutachten von Clevertrailer, mittlerweile ist ja 440kg möglich - ich lass das aber jetzt so, da ich mit meinem TÜV hier etwas auf Kriegsfuss stehe :-x )

 

Im Prinzip könnte mein Smartzillus sogar 500kg höchst zulässiges Gesamtgewicht haben, nur dann darf ich ihn nimmer mitn Smart ziehen.

 

Soweit mir mal Michael von MDC gesagt hatte, durfte er den Zweichser am alten Smart gerade mal so leer ziehen.

 

Aber wir sind in der EU, und jedes Land kocht sein eigenes Süppchen, auch mit den zulässigen Gewichten, somit kann ich nur das berichten, was ich vom Ösiland weiss.

 

Andererseits darf ich mit meinem Smartzillus im Ösiland auf der Autobahn auch 100km/h fahren - ohne spezielle 100ter Zulassung, wie ihr sie habt (wobei ich nicht weiss, ob ich in Germanien die Zulassung bekommen würde, da ist, glaub ich, das Zugfahrzeug Smart zu leicht)

 

Wie gesagt, die Angaben sind so vorgeschrieben und man sollte sich dran halten; ich hab meinen Führerschein jetzt 23 Jahre und bin bislang zwar nur zweimal von der Polizei kontrolliert worden, aber nur Führerscheinkontrolle. Natürlich kann man jetzt nicht davon ausgehen, dass bei uns so wenig technisch kontrolliert wird, ist halt meine persönliche Erfahrung.

 

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass - obwohl beide Länder in der EU sind - doch die nationale Gesetzgebung entscheidend ist. Somit muss man aufpassen, wie die nationalen Gesetze sind - Unwissenheit schützt ja leider nicht vor Strafe ;-)

 

Grüße ausm Ösiland

 

 


signaturbild_claus.jpg

 

Spritmonitor.de451iger Black`n White

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn dem so wäre, wäre das ja die dümmste regelung überhaupt... wie viele gespanne gibt es, wo das zulässige gesamtgewicht des anhängers höher ist, als das des zugfahrzeugs? Wie ist das bei euch mit mietanhängern? Muss man da immer den nächstkleineren mieten? Oder der Mietanhänger hat 1,5t gesammtgewicht, und 1t nutzlast, das auto hat nur 1,4t anhängelast, und man muss 900kg transportieren? Muss man sich dann tatsächlich einen Anhänger kaufen, diesen ablasten, zulassen, um dann etwas transportieren zu können? Wenn dem wirklich so ist, dann wäre ein entprechendes Gesetz hierfür ganz gut, denn ich glaube das nicht so wirklich... Ansonsten müsste ich meinen wohnwagen ja extra für Östereich ablasten...

 

Zu dem mit der Stützlast, gibt es da nicht wirklich ein Gesetz für, ob das darf oder nicht? Weil ich habe die bei meinem Wohnwagen schon eingeplant, weil dieser Leer etwa 460Kg wiegen wird...


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Fliegentod,

 

erstmal besten Dank für Deine Antwort. Ich habe einen HP 350 in Besitz und einen 450er (Bj. 2000, cdi) in Aussicht, daher ist die Diskussion nicht nur theoretischer Natur. Der cdi hat bereits eine AHK von cfi (also von Richard Jäger) und dazu stehen, wie Du schon geschrieben hast, 300 kg Anhängemasse in den Papieren.

 

Ich werde mal sehen, wie ich damit zurecht komme, denn das Hängerchen hat eine Dreieckdeichsel, die ziemlich kurz ist - da könnte der Kasten bei engeren Kurvenradien schon dicht am oder gar im Heck stehen. Wenn das nicht geht, wird er verkauft und dann kommt irgenwann mal die Leerachse von MDC her.

 

Quote:

... Hier im Ösiland war es in der Tat so, dass ich meinen Smartzillus in der 450iger Zeit auf 300kg zugelassen hatte, und jetzt, da ich einen 451iger habe, auf 400kg (der Wert stammt noch aus dem ersten Gutachten von Clevertrailer, mittlerweile ist ja 440kg möglich - ich lass das aber jetzt so, da ich mit meinem TÜV hier etwas auf Kriegsfuss stehe.

 

Gut, wenn ich mit dem Gespann nach Ösiland aussiedeln würde, dann wäre es sicher nicht zu umgehen, die Gesamtmasse des Hängers auf 300 kg zu reduzieren.

 

Und was die TÜV-Onkels angeht - manche Ingenieure hier sind geistig nicht die frischesten und haben von selteneren Fahrzeugen weniger Ahnung als deren Besitzer. Das ist bspw. beim Trabant evident, möglicherweise aber auch beim Smart so. Und manche überziehen die Anforderungen etwas. Es gibt hier nicht nur eine Prüfstation, so daß sich in der Regel ein Problem, welches nach den Buchstaben des Gesetzes nicht existiert, dann auch irgendwie lösen läßt.

 

Quote:

Im Prinzip könnte mein Smartzillus sogar 500kg höchst zulässiges Gesamtgewicht haben, nur dann darf ich ihn nimmer mitn Smart ziehen.

 

Das wäre dann wohl auch mit dem derzeit kleinsten Hänger von Stema so. Aber die Polizei in Deutschland ist mit kleinen Waagen ausgerüstet, so daß die in wenigen Minuten wissen, was jemand tatsächlich am Haken bzw. seinen Achsen hat. Daher sind die auf die sture Tour mit dem Gesamtgewicht nicht angewiesen.

 

Quote:

Aber wir sind in der EU, und jedes Land kocht sein eigenes Süppchen, auch mit den zulässigen Gewichten, somit kann ich nur das berichten, was ich vom Ösiland weiss.

 

Das stimmt, aber was ein Land gekocht hat, müssen alle anderen essen. Da gab´s mal den Zirkus mit den fahrbaren Rama-Schachteln, die man in Italien glaube ich schon mit 16 fahren darf. Als der ADAC so ein Teil gecrasht hat, haben zwar die Reste hernach nicht ganz in eine Hausmülltonne gepaßt, aber die Frage nach den Insassen wäre wohl obsolet gewesen. Ich werde nie verstehen, wieso man ausgerechnet den unerfahrendsten Verkehrsteilnehmern die unsichersten Fahrzeuge in die Hand gibt. Vielleicht um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken?! Wir haben zwar nicht das Problem in dieser Form, aber infolge des freien Warenverkehrs jetzt auch die Lösung.

 

Quote:

Andererseits darf ich mit meinem Smartzillus im Ösiland auf der Autobahn auch 100km/h fahren - ohne spezielle 100ter Zulassung, wie ihr sie habt (wobei ich nicht weiss, ob ich in Germanien die Zulassung bekommen würde, da ist, glaub ich, das Zugfahrzeug Smart zu leicht)

 

Vermutlich nicht nur das, wie Du hier lesen kannst http://www.ra-melchior.de/anhenger.html

ist das eine Wissenschaft, die den Rahmen eines Forums leicht überschreitet.

 

Quote:

Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass - obwohl beide Länder in der EU sind - doch die nationale Gesetzgebung entscheidend ist. Somit muss man aufpassen, wie die nationalen Gesetze sind - Unwissenheit schützt ja leider nicht vor Strafe

 

Wohl war, dennoch wären die Fragen interessant, ob Du mit Deinem Gespann straflos hier 100 km/h fahren darfst und ob man mir nicht bei erstbester Gelegenheit den Klaufix abkuppelt, falls ich mich damit bspw. zu den Smarttimes trauen sollte.

 

Peter

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Habe am Freitag meine AHK von Clevertrailer montiert. Das gute Stück hab ich beim Freundlichen für 665€ bekommen. Die 290€ hab ich mir fürs einbauen gespart und sie in knapp 4 Std. selbst montiert. Hier ein ganz dickes Danke an MÖMA für seine tollen Anleitungen. Jetzt, wo ich den ersten Umbau hinter mir habe, denke ich, es ist in ca. 2,5 Std., solange braucht ein Smart-Mechaniker, zu schaffen. Man muß auch im Innenraum wenig entfernen und der Kabelsatz ist selbsterklärend. Ohne rumbasteln. Einfach einstecken und gut ist.

Natürlich kam heute dann der Bürokratienwahn dazu.

Landratsamt: Sie müssen zum Tüv.

Tüv: Eintragen? Am Smart? 20 Min alles durchgelesen. Das wird net so einfach. Ist von Smart doch keine Anhängelast vorgesehen. Ich ihm alles wichtige gezeigt. Ahhhhh. Hat sogar eine EG-ABE. Hat die Nummer auf der AHK angesehen. Das wars. 43,18€ bitte. Also ich versteh das irgendwie nicht. e-Nummer dran und doch eintragen lassen? Eintragung ohne Sichtkontrolle und Prüfung des el. Anschlusses? Egal. Jetzt brauch ich nur noch nen Anhänger.

Gruß Bodo


pict0171lnqsv.jpg

 

Hab nen 451 mit 71 PS ( ;-) ) ohne MHD

Folgendes Zubehör:

-Carlsson Revo 1/6 17 Zoll mit 195/215 Sommer

-Racing Dynamic, Anthrazit met. 16 Zoll mit 195/215 Winter

-Tief schwarze Scheiben hinten und kleine Seitenscheiben

-Schwarze Scheinwerfer

-Kofferaumbeleuchtung (Mercedes W124)

-Kennwood DDX 4023 BT

-Helix Compo System

-I-SOTEC aktiv

-Armlehne mit Staufach

-Garmin Navi

-Carlsson 4-Rohr Auspuffblende

-Carlsson Heckblende

-Tagfahrlicht mit Dimmfunktion mit Brabus Blenden

-AHK von Clevertrailer

-Seitenschweller, Frontschürze und Tankdeckel vom 2011er Modell in Wagenfarbe

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Bodo,

 

ich stehe auch gerade vor der Entscheidung für eine AHK. Ich habe die von Clevertrailer angefragt (bei Burger und Schloz, Vertriebspartner laut Homepage), und die nannten mir einen Preis von 700€, dazu 350€ für den Einbau und witzigerweise 50€ für den TÜV!

Die AHK von MDC wäre im Vergleich dazu relativ günstig und hätte eine höhere Anhängelast.

Was waren deine Argumente für die AHK von Clevertrailer? Und wenn ich fragen darf, wo hast du die gekauft?

 

Danke...

-----------------

Luftige Grüße... BobbyCar

 

451-CDI-Passion-Blau/Silber

 

333345.png

 


Luftige Grüße... BobbyCar

 

451-CDI-Passion-Blau/Silber

 

333345.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was für die clevertrailer kupplung spricht ist relativ einfach:

 

1. Sie ist deutlich leichter, ich glaube fast 10Kg

2. Sie ist für einige optisch ansprechender

3. Sie hat weiterhin die einschraubungen für Abschleppösen und den Original Grundträger.

 

Was für mich aber ein KO Kriterium war, ist die Anhängelast. Mit Wohnwagen ist es so schon knapp genug.


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi BobbyCar

Der Preis ist verhandelbar.

Wahl der AHK war für mich eigentlich keine Wahl.

Trotz weniger Anhängelast.

Will auch niemand auf die Füße treten.

Beide AHKs sind sicher und erfüllen ihren Zweck.

Habe mir auch beide genau angesehen.

Bin KFZ-Mechaniker und Industrie-Meister.

Arbeite seit 29 Jahren mit Autos und Motorrädern.

Will einfach nur das ideale und das Beste für mich zu einem vernünftigen Preis.

Und das habe ich mir damit erfüllt.

Über deinen Einbau können wir uns unterhalten.

Grüßle aus Remshalden,

Bodo


pict0171lnqsv.jpg

 

Hab nen 451 mit 71 PS ( ;-) ) ohne MHD

Folgendes Zubehör:

-Carlsson Revo 1/6 17 Zoll mit 195/215 Sommer

-Racing Dynamic, Anthrazit met. 16 Zoll mit 195/215 Winter

-Tief schwarze Scheiben hinten und kleine Seitenscheiben

-Schwarze Scheinwerfer

-Kofferaumbeleuchtung (Mercedes W124)

-Kennwood DDX 4023 BT

-Helix Compo System

-I-SOTEC aktiv

-Armlehne mit Staufach

-Garmin Navi

-Carlsson 4-Rohr Auspuffblende

-Carlsson Heckblende

-Tagfahrlicht mit Dimmfunktion mit Brabus Blenden

-AHK von Clevertrailer

-Seitenschweller, Frontschürze und Tankdeckel vom 2011er Modell in Wagenfarbe

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.