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Dietmar-Leh

AHK - Anbauen - Eintragen

Empfohlene Beiträge

Zulassungsordnung oder der Freundliche TÜV Prüfer

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gruß Utzle :-D:-D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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@ Utzle

 

Bitte nenne doch mal die qwellen wo das ganz genau steht.

 

Nicht Pauschal schreiben Zulassungsordnung oder der Freundliche TÜV - Prüfer.

 

Bitte schreibe : das Steht in ........ § XXX abs. XXX

 

 

Eventuell solltest du das mal lesen:

http://www.anhaengerhandel.de/tempo100.html

 

@ Fido

also dein Anhänger wiegt z.b. 490 Kg, darfst aber nur 450 Kg ziehen.

Wenn die Polizei dich auf die Waage bittet sieht es so aus.

 

Zuerst wird das ganze Gespann gewogen.

Dann soweit vorfahren das nur der Anhänger im Angekuppelten zustand auf der Wage ist.

 

Nun wird der Anhänger alleine gewogen.

 

Wenn du die last richtig verteilt hast sieht das so aus

 

Anhänger alleine 490 Kg , Anhänger gewogen am Smart angekuppelt 445 Kg und somit ist alles im Grünen bereich.

Die Herren in Uniform werden dir dann noch eine gute Fahrt wünschen und das war es dann.

 

Ich habe einen Anhänger der hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1 100 Kg. und den ziehe ich mit den Smart, ohne jedes Beanstandung durch die Polizei, weil das Tatsäche Gewicht entscheident ist und nicht das maximal mögliche. Mein Anhänger hat ein Leergewicht von 220 Kg. und wenn ich da 200 Kg einlade bin ich bei 420 Kg.

 

Somit bei jeder Kontrolle durch die Polizei kann ich ganz entspannt zurücklegen weil alles im Grünen bereich ist.

 

 

Dietmar

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 04.07.2009 um 07:47 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 04.07.2009 um 07:49 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 05.07.2009 um 08:54 Uhr ]

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Hallo Dietmar!

 

Also ganz entspannt kannst du Dich in Österreich erst zurücklehnen wenn Du auf der Heimreise mit dem Zug unterwegs bist.

 

Denn: bei uns darfst Du mit einem Anhänger über 750 kg Höchstzulässigegesamtmasse nur dann fahren wenn die Eigenmasse des Zugfahrzeuges schwerer ist als die Höchstzulässigegesamtmasse des Anhängers.

 

Und das geht mit dem smartie NIE aus.

 

Fazit: die Polizei wird Dich an der weiterfahrt hindern - Anzeige.

 

Bei einem Unfall wird es so richtig Kritisch.

 

Also lass Dich mit dem Gewicht bei uns nie erwischen.

 

 

Lg aus Graz, uli


Fehler machen immer die Anderen - oder?

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Dazu kann ich nur sage das das der größte schwachsinn ist den es geben kann. Was macht es für einen sinn einen Anhänger nciht ziehen zu dürfen, nur weil er mehr laden darf? Da ist es in Deutschland schon anders. Gilt das eigentlich auch für Deutsche Autofahrer in Östereich? Und was ist mit allradfahrzeugen?

 

Beispiel: Ich habe einen Anhänger mit einem zulässigen gesammtgewicht von 3500Kg, und einem Leergewicht von 450Kg. Den dürfte ich dann ja nciht ziehen, wenn das stimmt. Wenn ich den gleichen Anhänger jetzt ablaste auf 750Kg, dürfte ich ihn ziehen?

 

Naja, da bin ich froh, dass meine Anhänger nicht schwerer als 750Kg sind...

 

Wie ist das denn bei euch mit Anhängerverleihern? haben die Anhänger in Jeder Gewichtsklasse? Also immer in 100Kg schritten? Oder wie ist bei euch überhaupt Die Höchstgrenze für PKW Anhänger? bei uns sind es ja 3500Kg. selbst der schwächste Porsche cayenne darf 3,5t ziehen, wiegt aber nur 2160Kg. Was macht dieser jetzt in Östereich? Der könnte dann sagen: Ich darf zwar, aber ich darf nicht...

 

Edit:

 

@ Dietmar: 220 + 200 = 440.

 

Nicht das du so auch den Verbrauch errechnest ^^ ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Fido am 05.07.2009 um 02:19 Uhr ]


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@ Fido

 

du bist gemein :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

 

Ausrede.

Habe immer meine Werkzeugkiste die ist 20 Kg schwer im Anhänger

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

 

Nee der Verbrauch stimmt schon, wie sieht das eigenlich bei dir aus ? ( poste das mal Erfahrung BC )

 

Deine anmerkungen zu Anhänger im Ösiland sind gut.

 

Wenn ich mich recht erinnere kännen wir mit unseren zugelassen Gespannen im Ösiland fahren, mache mich aber mal schlau.

 

Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, macht man da, wo solche Gesetze sind keinen Urlaub.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

 

 

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Dietmar wenn du jetzt glaubst das Ich das alles mit Quelle und Standort im Kopf hab kann Ich dich beruhigen. Wenns dich Interessiert schau mal hier nach. Tüv Tipps ich werds nicht extra nachlesen weil mein Wohnwagen als Starrdeichsel Anhänger Zugelassen ist mit einer maximalen Nutzlast von 500 kg

da er niemals die 0,3 fache Gesamtmasse meines Smart erreicht (er wiegt 320 kg leer) und etwas Nutzlast sollte er ja auch haben und daher ist Thempo 100 für mich kein Thema

Ach ja nur für dich er ist Ungebremst und die 35 Kg zusätzlich für eine Gebremste Achse will Ich nicht.

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gruß Utzle :-D:-D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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@ Utzle

 

es ging um die Stützlast !!!!!!!!!!

du hast denn geschrieben das ........

 

Du schmeißt da was durcheinander !!!!!

 

Dann solltest du mal deinen Link selber aufrufen und weiter unten darin lesen Thema:

Passt der PKW zum Anhänger !!!

 

Dann die von dir genannten 0,3 fache bezieht sich auf Tempo 100 Zulassung, und diese 0,3 kommen nur dann in betracht, wenn du einen Anhänger ohne Stoßdämpfer hast.

 

Beim Smart sieht das so aus.

 

1050 Kg Gesamtmasse und davon 80 %

 

wenn die anderen Voraussetzungen stimmen, mit den Anhänger die Tempo 100 Zulassung bekommen.

 

Eventuell solltest du deinen WoWa mit Stoßdämfer ausrüsten dann bekommste die Tempo 100 Zulassung.

 

 

Bisher hatte ich alle WoWo und Anhänger mit einer Starren Deichsel, deshalb die Frage Was ist : ....... weil mein Wohnwagen als Starrdeichsel Anhänger Zugelassen ist

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

 

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@ Dietmar:

 

Ich weiß ja nicht welche 100er regeln du im Kopf hast, allerdings entsprechen sie überhaupt nicht den aktuellen gesetzen.

 

Wenn das zulässige gesamtgewicht des anhängers kleine oder gleich dem 0,3 fachem Leergewicht!!! des zugfahrzeuges ist, so darf man ihn mit 100 km/h ziehen. Vorrausgesetzt die achse ist für 100km/h ausgelegt. Stoßdämpfer benötigt man keine. Die Regelungen für gebremste anhänger sind etwas komplizierter, die kannst du aber hier nachlesen. Da mein Wohnwagen 500Kg wiegt, und gebremst ist und stoßdämpfer hat, habe ich die 100 km/h zulassung. ohne stoßdämpfer oder bremse wäre das aber nicht möglich.

 

Und was genau ein starrdeichselanhänger ist, da kann ich mir auch verschiedene dinge zusamenreimen. zum einen könnte es wie utzle schreibt die differentierung zwischen gebremst und ungebremst sein, oder aber es differentiert zwischen deichseln, die man in der länge verändern kann (bootstrailer) Oder bei drehschemelanhängern. Ich jedenfalls habe nichts zu dem thema gefunden. Und bei etlichen wohnwagenforen findet ma auch immer wieder die information, das man es kann, auch bei gebremsten. Manche lassen die stützlast vorne sogar als Achse eintragen, um somit das Gesamtgewicht zu erhöhen. Habe ich alles schon gesehen. Wiederum andere sagen, dass man das nur darf, wenn man mit der Achslast+stützlast nicht das gesammtgewicht des wohnwagen überschreitet. Viele verschiedene Meinungen, alle sind glaubhaft, und keine dieser glaubhaften meinungen hat eine Quelle angegeben. Also, was soll ich denn nun glauben? Ich gehe sogar soweit, dass ich, wenn ich verschiedene Tüv Prüfer frage, auch alle dieser Theorien bestätigt bekommen.

 

Deshalb glaube ich erst einmal keine Theorie, egal wer sie mir versucht glaubhaft zu machen. Selbst bei der Polizei würde ich nachfragen, wo das denn genau steht. Denn die wissen auch nicht alles.


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@ Fido

 

eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt. Es ist so wie du schreibt, gleich oder kleiner 0,3 gibt es Tempo 100 auch ohne Stoßdämpfer.

 

Bloß mal eine Frage: Wieso Tempo 100 Achse, ich kenne es nur, das die Achse die Passende Tragfähigkeit haben muss, da steht nie was von der Geschwindigkeit.

 

Die Reifen müssen XXX Geschwindigkeits Index haben und dürfen nicht älter als X Jahre sein.

Noch etwas zum Lesen:

http://www.ra-melchior.de/anhenger.html

 

Unsere Juristen sagen immer: Fragen Sie drei Anwälte und Sie erhalten 4 verschiedene Antworten.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

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Das mit den Anwäten stimmt, wie in vielen Bereichen des Lebens.

 

Das mit Tempo 100 ist entweder einfach, oder schwierig.

 

Entweder dder wohnwagen ist Ez NACH 01.01.1990, dann MUSS die Achse für Tempo 100 ausgelegt sein.

 

Oder der Wohnwagen ist vor dem stichtag, dann benötigt man eine Bescheinigung vom Hersteller, dass die Achse für Tempo 100 freigegeben ist. Da mein Wohnwagen vor diesem Stichtag zugelassen ist, und es den Hersteller nicht mehr gibt, musste ich 3 Tüv Prüfer anfahren. Der 3. Prüfer hatte nicht nach der Achse geguckt. (siehe oben mit Juristen :-D )

 

So ist es nun mal in Deutschland. Man muss nur den richtigen finden.

 

Andere Frage:

Dürft ihr mit eurem gepann auf der autobahn auf die 3. Spur? Wenn ja, Warum?

 

Und nochmal, weil du ja die 1050Kg vom smart erwähnt hast, die sind für die 100er zulassung VÖLLIG egal. für die 100er zulassung zählt nur das Leergewicht. Und ein Ungebremster Anhänger hinter dem smart darf im Idealfall gerade man ein geamtgewicht von 230Kg haben, um die 100er zulassung zu bekommen. Und das ist für einen Wohnwagen nunmal zu wenig, zumal man laut einer "theorie" nicht die Stützlast addieren darf, da man so ja das gesammgewicht des Anhängers überschreiten würde...


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Ja warum Verlink Ich die Seite vom Tüv überhaupt ?

Ditmar es sind 6 Jahre Alter der Reifen und nicht X weiterhin müssen die Reifen mindestens bis 120 Klasse L und nicht XX haben. (wenn du das von mir forderst dann hätt Ich das von dir auch gern :-D ) Auch das Zugfahrzeug muss mindestens ABS haben.

Und Je nach Zulassungsart wird die Stützlast zur Anhängelast dazugezählt bei mir ist das die Art Starrdeichselanhänger da bei dieser Zulassungsart auch eine Stützlast beim Anhänger unter Punkt 13 Eingetragen wird. Bei mir steht da drin SDAH Geschlossener Kasten. Und wie Fido geschrieben hat darf das Zulässige Gesamtgewicht bei ungebremsten Anhängern nicht höher als das 0,3 fache des Leergewichts vom Zugfahrzeug betragen. hier Nachzulesen TÜV Infos Caravan So viel Spaß beim Lesen

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gruß Utzle :-D:-D

 

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@ Utzle

 

dieses 0,3 fache bezieht sich aber nur auf die Tempo 100 Zulassung.

 

In der ABE und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 habe ich ( Smart Typ 451 Ez. 6.2007 ) Motor ist ein CDI unter Ziffer O.1 die Zahl 450 Eingetragen unter O.2 Eingetragen 450 und unter 13 steht 45

 

 

Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 : Da steht unter Defination der Felder

 

O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in Kg

O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst

Ziffer 13 Stützlast in KG

 

Leergewicht des Smart ist 845 Kg ( CDI )

 

Wenn ich richtig gerechnet habe sind das 0,3 Fache vom Leergewicht 253 Kg.

 

Wieso wird die Anhängelast für einen ungebremsten Anhänger von 450 Kg eingetragen ??

 

dann schreibst du das die Stützlast zur Anhängelast hinzugerechnet wird.

Nicht anderes habe ich s. weiter oben behauptet. ( Anhänger mit 495 Kg beladen) = minus 45 KG Stützlast , also haste Anhänger mit 450 Kg am Kaken und alles ist im grünen bereich.

Dann hatte ich geschrieben, das wenn die anderen Voraussetzungen stimmen man die 100 Zulassung bekommt. Also ABS, die Reifen usw.

 

zu guter letzt.

 

Dietmar

 

Was ein Starrdeichselanhänger ist ist weiterhin ????????????????????????????????

 

 

Dietmar

 

 

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Die 450Kg stammen vermutlich vom leichtesten 451 Smart. Dieser wiegt 750Kg leer.

 

Die berechnung für die maximal zulässige ungebremste anhängelast gilt folgendermaßen:

 

Leergewicht:2 +75Kg gleich 450Kg.


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Ok Dietmar und was steht in der Zulassung von deinem Anhänger ?

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@ Utzle

 

Boh, da steht ganz viel, sogar soviel das es ein Beiblatt zu den KFZ - Schein gibt.

 

Da steht z.b. das der Anhänger "Max.100KM/H "ZUL"

 

Dann steht unter Ziffer 15

Zulässiges Gesamtgewicht kg. 1200

 

Ziffer 14 Leergewicht kg. 237

 

Der Anhänger ist Bj. 09.1994 und der TÜV ist im März 2011 Fällig

 

Da ich den Anhänger auf mich im März 2004 Zugelassen habe, habe ich für den Anhänger noch den Alten KFZ - Schein.

 

Hoffe das du auch der Meinung bist das ich ganz legal 258 Kg zuladen darf.

 

Dietmar

 

 

 

 

 

 

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Hi!

 

Um mal die Verwirrung perfekt zu machen, ein Auszug aus dem österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG):

 

Quote:
Information über das Ziehen von Anhängern mit Kfz bis 3.500 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht

Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen:
Die höchsten zulässigen Anhängelasten der Anhängevorrichtung, welche im Zulassungsschein eingetragen sein müssen, sind einzuhalten.
Höchst zulässiges Gesamtgewicht = laut Zulassungsschein (tatsächliches) Gesamtgewicht (Momentangewicht) = Eigengewicht + Ladung

„Leichte Anhänger“ (bis 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht)

Das Ziehen von leichten Anhängern ohne Bremsanlage ist nur zulässig, wenn das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das Doppelte des Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet. (** 100/100/100)

Beispiel: Eigengewicht des Zugfahrzeuges: 800 kg + 75 kg = 875 kg : 2 = 437,5 kg
Der Anhänger darf ein Gesamtgewicht bis 437 kg aufweisen.

Anhänger über 750 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht:

Lenkberechtigung Klasse B ohne Klasse E:

Bei der Berechnung ist das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maßgebend. Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten, die Summe der beiden höchst zulässigen Gesamtgewichte darf 3.500 kg nicht überschreiten. (** 80/80/100)

Lenkberechtigung Klasse B in Verbindung mit Klasse E:

Bei der Berechnung ist das tatsächliche Gesamtgewicht (Momentangewicht = Eigengewicht + Ladung) des Anhängers für die Berechnung maßgebend.
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers, welcher als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage hat, darf das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Weiters ist auf die höchst zulässigen Anhängelasten der Anhängevorrichtung zu achten, diese dürfen ebenfalls nicht überschritten werden! Bei geländegängigen Kraftfahrzeugen der Klasse „M1“ darf die höchst zulässige Anhängelast das 1,5–fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Dieser Wert ist bei der Genehmigung des Fahrzeuges bereits festzusetzen und muss im Genehmigungsdokument (Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid) ersichtlich sein! Eine nachträgliche Änderung durch die Landesregierung ist möglich, wenn der Fahrzeughersteller eine höhere Anhängelast bestätigt. (** 70/80/80)

** höchst zulässige Geschwindigkeit: Freiland/Autostraße/Autobahn, bei Großviehtransporten jedoch höchstens 70/70/80. Der Begriff „Großvieh“ ist im KFG nicht definiert. Aus dem Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport kann abgeleitet werden, dass unter Großvieh Pferde, Esel, Maultiere, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine zu verstehen sind.

 

Somit bedeutet dies, ohne Bremse bei einem Smart mit 810kg Leergewicht darf das höchst zulässige Gesamtgewicht 810 + 75 / 2 = 442,5 kg betragen, und nicht wie bei Dietmar 1200kg ! Somit dürfte man damit (Smart + dieser Hänger) im Ösiland nicht fahren.

 

Und wenn es ein gebremster (mit Auflaufbremse) Anhänger ist, dann dürfte das höchst zulässige Gesamtgewicht vom Hänger nicht höher sein als das Leergewicht vom Smart, in unserem Beispiel also 810kg, die Obergrenze von 3500kg erreichen wir hier nicht. Dafür reicht der Führerschein "B".

 

Hat man den Schein "BE", so darf das Gesamtgewicht vom Hänger (Leergewicht und Zuladung) nicht das maximale höchst zulässige Gesamtgewicht vom Smart übersteigen, in unserem Beispiel 1050kg.

Wenn also Dietmar einen gebremsten Hänger hat, und auch den Führerschein BE, dann dürfte er seinen Anhänger bis 1050kg vollladen, das höchst zulässige Gesamtgewicht vom Hänger würde hier keine Rolle spielen, da ja mehr als 1050kg.

 

Zu Bedenken dabei ist aber auch, dass unsere Smarties deutlich !!! mehr wiegen als in den Papieren steht, meiner z.B. 900kg statt 810 (vollgetankt, ohne Beladung, ohne Fahrer). Somit muss man hier auch schon aufpassen, um den Smart nicht mit zwei Personen und Gepäck zu überladen, aber dies ist eine andere Geschichte...

 

Grüße ausm Ösiland

 

 


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Tja Dietmar da scheiden sich die Geister ob du zu deinen 450 kg noch die 50 kg Aufliegelast dazurechnen darfst. Mich haben die freundlichen Herren der Rennleitung vor ein paar Jahren mit meinem damaligen Anhänger ( Camptourist gebremst) auf der Autobahn rausgezogen und Gewogen von den 360-380 kg die der Hänger hatte wollten sie die 30 kg Aufliegelast nicht Abziehen. Mein TÜV Prüfer sagte mir dann das bei dieser Anhängerart (Gebremst mit Auflaufbremse) die Aufliegelast nicht zur Anhängelast dazugerechnet wird. Das Ergebnis waren 60 Euro Bußgeld.

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Ihr mit eurem ösiland... gesetze gibts, die machen überhaupt keinen sinn. Was ich nun aber immer noch nicht weiß, ist ob das wirklich auch für uns deutsche gilt, und nciht nur für euch östereicher. Denn in meinen Papieren steht, das ich eine Anhängelast von 450Kg habe, und das ist nunmal nciht das gesamtgewciht, sondern das momentangewicht. Wie ist das denn mit den ganzen 750Kg anhängern bei euch? Da müsste ja fast jeder hingehen, und den Anhänger ablasten, um den ziehen zu dürfen, oder?

 

Oder darf man mit BE auch ungebremste Anhänger bis zum gesammtgewicht ziehen?


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Hallo Fido!

 

Hier was zu Anhängelast:

 

Quote:
Gesamtgewicht des Anhängers

Das momentane Gewicht des Anhängers, heißt Gesamtgewicht und ergibt sich aus dem Eigengewicht des Anhängers plus dem Gewicht seiner Beladung. Dieses Gesamtgewicht, darf die höchst zulässige Anhängelast der Anhängevorrichtung nicht überschreiten, da die Anhängevorrichtung sonst beim Beschleunigen und Abbremsen zu stark belastet wird. Die höchst zulässige Anhängelast finden Sie im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges.

 

Somit dürfte Dein Hänger nicht mehr als 450kg inklusive Beladung wiegen, wenn Du 450kg Anhängelast hast.

 

Zu den Vorschriften: ich darf ja in Germanien mit meinem Hänger auch nicht 100km/h auf der Autobahn fahren, obwohl ich das im Ösiland darf ;-) Soweit ich weiss, gelten immer die regionalen Vorschriften, d.h. wenn Du ins Ösiland fährst, dann müssen Gewichte etc. den österreichischen Vorschriften entsprechen, blöd, oder:-?

 

Grüße ausm Ösiland


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um die Verwirrung komplett zu machen:

 

In Frankreich darfste mit Anhänger 130 Fahren, machste ein Unfall haste Probleme weil die Reifen nur bis 80 Km/h zugelassen sind, es sei denn du hast du Reifen erneuert und 120/130 Zulassung.

 

@ Utzle

Da hättest du die Rennleitung mal fragen sollen wo das steht, Bußgeld einspruch und dann wird das eingestellt oder der Richter sagt einen, das das da steht.

Bisher habe ich nigends was gefunden das das die Stützlast bei gebremsten Anhänger nicht dem Gewicht zugerechnet werden darf.

 

Genaus gibt es das Gerücht ( bei Motor Talk ) das wenn man eine Abnehmbare AHK angebaut hat, diese abnehmen muss wenn man keinen Anhänger am Haken hat, weil wenn einer hinten drauffährt man eine Mitschuld bekommt und die Versicherung nicht bezahlen würde. Die die das behauptet haben, konnten aber nicht sagen, wo das im Gesetz steht.

 

@ fliegenkillersmart

 

bei euren gesetzen muss man ja auf die Unimanität und stupidieren

 

Dietmar

 

Nachtrag

Ich habe den "Alten" Führerschein Klasse 3

darf also bis 7,5 tonnen LKW fahren. Was ist bei euch B usw.

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dietmar-Leh am 06.07.2009 um 21:24 Uhr ]

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hallo smart freunde,

 

ich habe ein problem mit unseren verkerhrsamt.

 

ist hier jemand, wo kann mir eine kopie fahrzeugbrief mit gewicht anhanger usw. per e-mail schicken?

 

ich habe smart 450 cdi. und ambesten ist die anhangerkupplung mit 350 kg anhanger ;-) (clevertrailer)

 

vielen dank, fur alle antworte. auch per pm.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von xlukas_cz am 14.07.2009 um 10:40 Uhr ]


SMART MC01 CDI 2001, chiptuning, 183000 km

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@ xlukas_cz

 

wenn du eine AKH . von clevertrailer unter deinen Samart hast, nützt dir die ABE vom 451 nichts.

 

Du mußt die Unterlagen von clevertrailer haben und dann mußte ?? zum TÜV und dann erst zum Straßenverkehrsamt.

Am beste ist es du greifst zum Telefon und rufst clevertrailer an, denn weiß am besten bescheid.

 

Dietmar

 

 

 

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was sagen si danach :o :lol: :lol:

 

es ist nur ein bild, aber ich habe es zuhause. ich habe schon tuv und jetzt ich warte auf unser strassenverkehrsamt (schon 10 tage, sie haben 31 tage)

 

smart_s_vozikem.gif

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von xlukas_cz am 19.11.2009 um 10:17 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von xlukas_cz am 19.11.2009 um 10:18 Uhr ]


SMART MC01 CDI 2001, chiptuning, 183000 km

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Ich war heute nach erfolgreichem Einbau der Anhängekupplung durch ein Smartcenter beim Verkehrsamt, die wollten mir die werte nicht eintragen, da das gutachten vom Tüv fehlen würde und die Bescheinigung vom Hersteller reichen würde zum betreiben.

Also ab zum Tüv und nachgefragt.

Antwort war: gutachten braucht man nicht, da die Anhängekupplung eine EU-Zulassung hat und eintragen braucht man auch nicht.

Bin mal auf die nächste Kontrolle von den grünen gespannt, bevor ich mir noch einmal die tour mit der Zulassungsstelle antue.

 

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Quote:

Am 18.01.2010 um 18:51 Uhr hat Moepes geschrieben:
Ich war heute nach erfolgreichem Einbau der Anhängekupplung durch ein Smartcenter beim Verkehrsamt, die wollten mir die werte nicht eintragen, da das gutachten vom Tüv fehlen würde und die Bescheinigung vom Hersteller reichen würde zum betreiben.

Also ab zum Tüv und nachgefragt.

Antwort war: gutachten braucht man nicht, da die Anhängekupplung eine EU-Zulassung hat und eintragen braucht man auch nicht.

Bin mal auf die nächste Kontrolle von den grünen gespannt, bevor ich mir noch einmal die tour mit der Zulassungsstelle antue.



 

Ist nicht das erste Strassenverkehrsamt das nicht eintragen will, aber nur aus Unwissen. Da hilft nur richtig auf die Füsse treten und sich den Leiter geben lassen.

Die Anhängelast MUSS eingetragen werden.

Die Kupplung nicht, kann aber auf Wunsch eingetragen werden!!

Sollte es sich bei Deiner Kupplung um unsere handeln, so können die Typen vom Amt wohl auch nicht lesen, denn das Gutachten ist Bestandteil der E-Zulassung.

 

Der TÜV-Mensch, der Dir wohl die gleiche Antwort gegeben hat sollte einen anderen Beruf ausüben.

 

Die Aussagen nutzen Dir nichts da Du ohne Eintragung der Last ohne Zulassung fährst.

 

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MisterDotCom

yellow_trans.gif

info@misterdotcom.info

Ehemaliger Name im Forum:

star-one-006

[ Diese Nachricht wurde editiert von MisterDotCom am 18.01.2010 um 19:09 Uhr ]

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