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Ingenieur

Warum man das Verkehrszeichen 101 beachten sollte

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Das hier kennt sicher jeder:

94132_679608b553.jpg

 

tja und was 90 m weiter auf mich wartete :

 

strassenzustand.jpg

 

Folge:

ausgelöster Seitenairbag Fahrerseite, beide Felgen links defekt, weitere Schäden?

 

 

 

Zur Zeit des Schadeneintrittes (18:15) war die Sonne noch über dem Horizont.

50 m vor dem Warnschild 101 ist die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h aufgehoben. Die Straße in diesem Bereich neuwertig und popoglatt. Keine Anzeichen für Löcher in der Strasse. Das Schild 101 ist zwar schon "sichtbar" aber der Zusatz noch nicht lesbar.

 

voff.jpg

 

 

 

 

Meiner Meinung nach hätte die 70er Beschränkung nicht aufgehoben werden dürfen, denn als Folge hatte ich am 101er bereits ca. 100 km/h auf dem Tacho. Exakt 90 m nach Schild 101 kam das Loch. Geschwindigkeit ca. 80 km/h.

Laut STVO muß man sich bei Schild 101 auf die Gefahrstelle außerhalb geschlossener Ortschaften in einer Entfernung von 150 - 250 m einstellen.

Ich werde versuchen, die Straßenmeisterei haftbar zu machen.

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 21.03.2009 um 08:13 Uhr ]

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das ist ja eine frechheit......jeder acker ist da besser.....

 

die hauptsache du hast eine vollkasko!

 

lg steffi & holger

 

ps: hat das überhaupt noch etwas mit straßenschaden zu tun???? :( :( :( :(

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tja ich denke eine GEschwindigkeitsbegrenzung an dieser Stelle mit 30 km/h wäre angebracht.

 

 

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Ach du heilige Scheiße Inge....

Ich hoff die Airbags haben an dir nicht allzu heftige Blessuren hinterlassen und dir gehts gut soweit!

Hoff du kannst dafür wen drankriegen!

 

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Smarte Grüße vom Micha

ausm Schwoabaländle°°°^^^°°°

 

sig_scrap.jpg

 

sos.jpg

 


Smarte Grüße vom Micha

ausm Schwoabaländle°°°^^^°°°

 

sos.jpg

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Verdammte Axt.

 

Auf meinem Weg zur Arbeit ist auch so eine Stelle, da ist auch ein "Straßenschäden"-Schild aufgestellt worden und die Löcher in der Straße ähneln deinen sehr.

Wenn man die Strecke kennt und weiss wo die Löcher warten kann man drum herumfahren. Aber es macht mir doch etwas Sorgen wenn die Airbags durch so ein Loch ausgelöst werden können. Wenn das einem passiert der vor einem fliegt dann kann der ganz schnell zur Bowlingkugel für die restlichen Verkehrsteilnehmer werden... Brrrr...

 

Macht etwas nachdenklich, ja.

 

Viel Glück mit der Beschwerde/Klage etc.

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Hallo, die Beschilderung ist wirklich sehr unglücklich aufgestellt. Das Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) hätte in diesem Fall abgedeckt werden müssen. Evlt. hätte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch noch reduziert werden müssen, statt aufzuheben. Die Straßenschäden, insbesondere die Verwerfungen im Fahrbahnbelag sind auf dem Foto schon heftig zu sehen, dass richtige Ausmass muss man natürlich "erfahren". Was die Entfernung des Zeichen 101 (Gefahrenstelle) mit dem Zusatszeichen "Straßenschäden" angeht muss man wirklich abwägen. Bei Ende Streckenverbot darf ich auf 100 km/h beschleunigen, muss dann aber auf die Gefahrenbeschilderung reagieren. Es stellt sich die Frage, ob die 90 m bis zur tatsächlichen Gefahr ausreichen, die Geschwindigkeit auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Auch dürfen wir ja eigentlich nur so schnell fahren, dass Gefahren im Sichtbereich der Scheinwerfer noch erkannt werden, und wir entsprechend reagieren können. Bei 100 km/h und Dunkelheit wird das generell problematisch, weil die Reichweite der Scheinwerfer begrenzt ist. Auch das menschliche Auge kann ja nicht mehr leisten. So wird zumindest ein Richter argumentieren. Denn wenn Teile auf der Fahrbahn liegen, müssen wir diese ja auch erkennen und .......!

 

Einem Geschädigten (Mein Beileid Inge) wird man allerdings den Vertrauensschutz zu Gute kommen, dass das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) auch in der richtigen Entfernung zur tatsächlichen Schadstelle steht. Dem Kraftfahrer wird so die Möglichkeit gegeben, angemessen reagieren zu können.

 

Es wird sicher nicht einfach werden, einen Schadensersatz durchzusetzen, aber die Beschilderung steht wirklich beschi....! Als Kraftfahrer sollte man da schon drauf vertrauen können, zumal die regelmäßig vorgeschriebene Streckenkontrolle von Profis durchgeführt wird. Wenn die Schadstellen witterungsbedingt noch nicht instandgesetzt werden können, dann sollte wenigstens ordnungsgemäß davor gewarnt werden. Gerade Motorradfahrer sind darauf angewiesen.

 

Gruß, Rolf

 

 

-----------------

db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 21.03.2009 um 06:59 Uhr ]


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Moin Rolf :)

zur Zeit des Schadeneintrittes (18:15) war die Sonne noch über dem Horizont. Gegenstände auf der Fahrbahn wären auch noch in 300 m gut erkennbar gewesen. Ich fahre immer auf Sicht auch im Dunkeln oder auf kurvigen Strecken, weil ich das ebenfalls verinnerlicht habe, innerhalb der Sichtweite anhalten zu können.

Heute schreibe ich den Bericht an die Polizeidienststelle, AKZ ist angelegt, da ich nach Schadenseintritt gleich die Polizei angerufen hatte, um darauf hinzuweisen, dass heute evtl. Motorradfahrer "dran glauben könnten".

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scheisse inge...

 

zum glück ist dir nix passiert... drück dir die daumen, das du da etwas erreichst...

 

sind ja auch nicht nur motorradfahrer unterwegs sondern auch genügend andere, die beim plötzlichen auslösen des airbags möglicherweise falsch reagieren und dann nen abflug machen...

 

gruß stephan

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Es wird nicht einfach werden, den Schadensersatz durchzubekommen. Unter Umständen wird es auch eine ganze Weile dauern, solche Verfahren ziehen sich hin.

 

Es würde evtl. auch helfen, wenn man die Fahrbahnunebenheit mal ausmisst. Also den Höhenunterschied.

 

Wegen der Airbagauslösung und der defekten Felgen muss da schon ein heftiger Absatz im Fahrbahnbelag sein. Evtl. hätte die zuständige Straßenmeisterei hier zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung mit Trichterung (70 km/h - 50 km/h und evtl. auch weniger ) anordnen müssen, anstelle sie vorher aufzuheben.

 

Wie oben schon in meinem oberen Beitrag geschrieben, ist der Vertrauensschutz zu der bestehenden Beschilderung wichtig. Wir müssen zwar immer aufpassen, sollten im Straßenverkehr aber nicht durch widersprüchlicher Beschilderung in Gefahr gebracht weden.

 

Gruß, Rolf


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Hallo Inge,

 

boah - das sind ja mal üble Krater in der Strasse. Wo bist Du denn da rumgefahren?

 

Hoffe Dir geht's soweit gut und daß bei der Angelegenheit auch was rauskommt, was Dir zugute kommt.

 

Grüßle, Jasmin.


 

Signatur_August_2009.jpg

 

Bis dass der TÜV uns scheidet...

 

 

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Corpus delicti:

 

corpusd.jpg

 

ca. 6 cm hoch

Strecke: Moosbronn- Gaggenau

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 21.03.2009 um 09:36 Uhr ]

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Kleine Anmerkung zum Thema SMART-KUNDENDIENST:

der soeben angerufene Regionalhändler S&G in Karlsruhe hat Samstag keinen Technischen Kundendienst mehr!

 

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Quote:

Am 20.03.2009 um 23:42 Uhr hat smartassasin geschrieben:
das sieht ja aus wie auf einem Panzer Testgelände!

 

Allerdings - eine Autobahn in Mosambik oder Togo stell ich mir kaum schlimmer vor...

Versuche alles um dafür eine dranzukriegen, dass ist eine bodenlose (wahrhaftig!) Frechheit!

-----------------

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42 passion bj 2000 | silber/baygrey | powered by rs | >>> spritmonitor

 

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Hallo Inge, das ist Deutschland, ähm ja also das Schild entbindet die Gemeinde oder den Bund für aufkommende Schäden am KFZ. Wenn das Schild jetzt nicht da gewesen währe, hättest du ne Chance auf Kohle.

 

Guck mal hier:

 

p1030549mr3o.jpg

 

Aber egal Hauptsache die Banken werden saniert, da kann man so schnell fahren ;-)


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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Na zum Glück ist dir nix passiert.

 

Allerdings halte ich doch die Sache, daß die Straßenmeisterei ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, indem sie ein Schild aufgestellt hat, für weit hergeholt.

Das sind schließlich keine Schäden mehr, die Straße ist da nicht beschädigt songern schlicht und einfach zerstört :-x

 

Wenn da ne Mutti mit wenig Erfahrung lang fährt....und das Steuer verreißt?

 

 


Anfang:

Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

Jetzt: VW 181, Smart 451 CDI Cabrio

 

Spritmonitor.de

 

a>

 

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Ja sicher, aber da muss man halt mit rechnen, wenn die Beschilderung steht. Lediglich die Kombination der Beschilderung ist zu beanstanden.

Dass nach dem strengen Frost solche Schäden da sind ist schon fast normal. Die Straße hatte sicher schon über viele Jahre Schäden, die nur ausgebessert wurden. Eine Grundsanierung mit neuem Fahbahnaufbau wäre sicher sinnvoll gewesen. Nur ohne Knete, keine Fete. Da werden dann Schilder aufgestellt. Halt aus versicherungstechnischen Gründen und weil man damit seiner Sorgfallspflicht genüge tut.

 

Es wird nicht einfach werden, der Höhenunterschied in der Verwerfung wird da den Ausschlag geben. Am besten Lineal drüber legen und dann messen und zur Beweissicherung ablichten.

 

Gruß, Rolf

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 21.03.2009 um 17:14 Uhr ]


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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Quote:

Am 21.03.2009 um 09:31 Uhr hat Ingenieur geschrieben:
Corpus delicti:



corpusd.jpg



ca. 6 cm hoch

Strecke: Moosbronn- Gaggenau





[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 21.03.2009 um 09:36 Uhr ]


 

Also so wie ich es da sehe, hätte auf dem Zusatzschild stehen müssen: "Achtung, Strasse nicht mehr da!" :(


Anfang:

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Spritmonitor.de

 

a>

 

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Ja, aber das Foto reicht so nicht. Ich habe ja beruflich mit Straßenverkehrsangelegenheiten zu tun. Bei solcher Beweissicherung lege ich ein gerades Lineal über die Schadstelle und messe dann die Tiefe. Zum fotographieren lege ich die Kamera dann fast auf den Boden.

 

Rolf


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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Muss ich dem triking beipflichten, nimm am besten ne Wasserwaage, das man auch sieht, das du gerade misst, einfach nurn zollstock reinhalten wird mit Sicherheit angezweifelt, wg. der Perpektive etc.

 

War auch mal bei nem SBA beschäftigt, also allzu große Hoffnungen auf den kompletten Schadenersatz solltest du dir nicht machen, aber versuchen kann mans ja, zumindestens n bisschen was sollte drin sein.

 

Grüße

beacher

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ausgelöster Airbag:

 

airbagausgeloest.jpg

 

Hinterradfelge und Auflösungserscheinungen in der Gummiflanke (rechts).

reifenhintenlinksdown.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 22.03.2009 um 20:59 Uhr ]

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Schade um die DigiTec-Felge :cry:

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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