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Benedikt

Änderung der Garantie

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Moin,

heute war ich bei meinem Smart Center und habe dort erfahren, dass MCC am 6.12. einen Rundbrief geschickt hat, dass die Garantiezeit geändert wird.

Bei Erstzulassung ab 2002 gilt die Garantie 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

Wer also seine Kugel noch im Dezember geliefert bekommt sollte vielleicht überlegen, ob er sie nicht noch ein paar Tage rumstehen lässt und erst im Jahr 2002 zulässt.
Nebenbei hat der Wagen dann auch bei Wiederverkauf einen Vorteil.

-----------------

Der gemütlichste Thread wo gibt:
- "MAZ, WO SIND DIE KRÄCKER!?"
- "Achtung! Schon wieder tieffliegende Kräcker!!!"
- *teetrink*kräckergrabsch*
- "Wir haben zur Zeit Darjeeling, ostfrisische Mischung, Earl Grey, Lady Grey, Orange Broken Pekoe und Fenchel-Kümmel-Anis. Was darf's denn sein?"
- "He, Maz! Mach mal den Staubsauger aus. Man versteht ja sein eigenes Geschreibe nicht mehr."
- "Ooops, hier seh' ich noch ein paar Kräcker-Krümel, die werd' ich gleich mal wegsaugen."

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Das glaub ich aber nicht !!!

Das ist doch ein Rückschritt !
Bisher gab es doch 3 Jahre Garantie !

Ich habe einen Smarty bestellt soll im Januar geliefert werden ! Und bei mir im Kaufvertrag steht 3 Jahre Garantie .

Und mit der Erstzulassung im Dez . oder Jan . ist doch wohl auch schnurz , der Wagen wird dadurch doch kein Jahr jünger !
Der unterschied ist nur die Jahreszahl .

Benedikt bezahlst du mehr für einen Wagen der 1 Monat später zugelassen ist ? Ich jedenfalls nicht !

Grüße
Manni

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Sorry hab noch was vergessen

Für Vielfahrer mag diese Regelung ja gut sein
ohne Km-Begrenzung !
Aber ich glaube die meisten fahren nicht mehr als 10 bis 12 tausend im Jahr da der Smart als Zweitwagen läuft .

Gruß

Manni

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Hallo zusammen,

Quote:

Am 09.12.2001 um 01:53 Uhr hat Benedikt geschrieben:
Wer also seine Kugel noch im Dezember geliefert bekommt sollte vielleicht überlegen, ob er sie nicht noch ein paar Tage rumstehen lässt und erst im Jahr 2002 zulässt.



Das stimmt nicht. In den bisherigen Kaufverträgen stand immer drin, dass die Werksgarantie (3Jahre/40.000km) "ab Auslieferung des Kaufgegestandes bzw. Erstzulassung des Kaufgegestandes, entscheident ist der jeweils frühere Termin..."

In diesem Fall bringt eine Erstzulassung im Jahr 2002 also keine Änderung der Garantie auf 2Jahre ohne Kilometerbegrenzung.
Außerdem gilt (da muss ich Manni Recht geben) was in deinem Kaufvertrag drinsteht, nicht was MCC zwischenzeitlich an den Bedingungen ändert.

Ob Rückschritt oder nicht, darüber lässt sich streiten. Dem Vielfahrer bringt es wohl Vorteile. Dem Wenigfahrer, der in den 3 Jahren die 40000km nicht schafft) eindeutig Nachteile.



-----------------
Smarte Grüße

Elmar, dem der genaue Inhalt dieses Rundschreibens vom 6.12. sehr interessiert... :-D


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 09.12.2001 um 09:27 Uhr ]

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Manni, eigentlich hast Du recht. Aber,beim wiederverkauf kann der Jahreswechsel eine Rolle spielen.Jeder guckt doch zerst auf das Jahr der Erstzulassung und dann auf den Monat.
Bei Bewertungen durch Schwacke oder DAT (bei Unfall,Diebstahl oder Verkauf) kann der Jahreswechsel einen erheblichen Unterschied ausmachen.
-----------------
Silverpassion


Gruß Silverpassion

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Quote:

Am 09.12.2001 um 13:22 Uhr hat Silverpassion geschrieben:
Bei Bewertungen durch Schwacke oder DAT (bei Unfall,Diebstahl oder Verkauf) kann der Jahreswechsel einen erheblichen Unterschied ausmachen.
-----------------
Silverpassion




Hi Silverpassion
Ich glaube nicht das ein Wagen mehr bring wenn er 1 Monat später angemeldet wird !
Und wenn ist der Unterschied minimal .
Du mußt bedenken der Wagen der im Jan. zugelassen wird ist im Nov. - Dez. gebaut worden . Wenn ein Wertsteigerrung nach dem Zulassungsdatum erfolgt ( was es ja auch tut )
dann darf mann den Wagen nie anmelden .
Wenn ein Wagen 1 Jahr alt ist ist er 1 Jahr alt ob Dez. oder Jan. er wird dadurch nicht jünger . Richtig ist das ein Wagen mit jedem Monat an Wert verliert .

Gruß

Manni

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Ab nächstem Jahr wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert (EU-Recht). Darum müssen die 2 Jahre gewähren, egal was im Kaufvertrag steht. Die 3 Jahre mit 40 TKM dürften trotzdem bestehen bleiben (Verrtagsrecht).


sig-swe.jpg

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Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht ein Unterschied.
Garantie bezieht sich vorwiegend auf die Technik. Die bleibt bei drei Jahren wie immer.
Bei zweijähriger Gewährleistung besteht z.B zwei Jahre ein Rückgaberecht bei erfolglosen Reparaturversuchen oder z.B. Minderungsansprüche, die bisher nach 6 Monaten verjährt waren.

Gruß Smartbär

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Hi Smartbaer
das intressant

Quote:

Am 09.12.2001 um 21:11 Uhr hat Smartbaer geschrieben:
Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht ein Unterschied.
Garantie bezieht sich vorwiegend auf die Technik. Die bleibt bei drei Jahren wie immer.
Bei zweijähriger Gewährleistung besteht z.B zwei Jahre ein Rückgaberecht bei erfolglosen Reparaturversuchen oder z.B. Minderungsansprüche, die bisher nach 6 Monaten verjährt waren.




Wie ist das dann bei mir wenn ich im Januar den Wagen bekomme ?
Gilt das neue Recht ? oder der alte Vertrag ?
Das heißt 3 Jahre Garantie und 2 Jahre Gewährleistung oder was ?

Gruß
Manni

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@manni
ist ein großer unterschied ob der wagen 12.01 oder 01.02 zugelassen wurde...

aber das weißt du erst, wenn du nen autohändler fragst oder einen wagen verkaufen willst der im dez. zugelassen wurde statt im januar :.-)
-----------------
Euer Baserunner

Have Fun--Drive Smart :)

Smart Pulse Cabrio ab Januar 2002
(Black Jack, Leather BLack, Sidebags, Klima,...)
er soll 'Blackbox' heissen :)


Euer Baserunner (mit BlackBox)

 

Have Fun--Drive Smart :-)

 

Ab Juni permanent in AMSTERDAM :-)

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wollt nochmal auf das Thema eingehen:

in meinem Kaufvertrag steht 3 Jahre/40.000km.

ich bekam in meinem SC (Heilbronn) die Auskunft, dies sei geändert, für meinen Smart (bestellt 11/01, EZ 2/02 gelte die neue Garantieregelung, was für mich eine Verschlechterung bedeutet, da ich nicht so viele km mache. Kann jemand Auskunft geben?

verunsichert: Pan-Tau

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Hi Pan-Tau,

bin zwar kein Jurist, aber entscheident ist wohl die AGB die Basis der Auftragsbestätigung ist (die hast Du ja auch unterschrieben und erkennst damit die AGB an) und nicht irgendwelche Änderungen, die MCC im Nachhinein macht. MCC kann ja nicht einfach irgendwelche Vertragsbedingungen ändern.
Aber hier im Forum gibt es sicher Fachleute...

Ich würde auf die alte Garantieleistung bestehen...


-----------------
Smarte Grüße

Elmar


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Hallo zusammen,

mein Auto wurde am 03.01.02 zugelassen und man hat versucht mit mir einen neuen Kaufvertrag ( mit 2 Jahren Garantie ) abzuschließen.

Ich habe auf den bisherigen Kaufvertrag bestanden und habe auch zugesagt bekommen, daß ich 3 Jahre Garantie habe.

Meines Wissens nach gilt immer noch der Abschluß des Kaufvertrages. Wenn dort 3 Jahre eingetragen sind, kann man auch auf die 3 Jahre Garantie bestehen.

Gruß
Tom

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