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Service-Arbeitsleistungen

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Hätte gerne gewußt, welche Arbeiten beide den jeweiligen Services durchgeführt werden.
Dh. bei A, B, C, D?,...

Danke, ALexander


spritmonitor.de Diesel

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Hi Alex,

da du ja schon die Abkürzungen (A, B, ...) der einzelnen Inspektionen nennst, gehe ich mal davon aus, dass du ins Inspektionsheft geguckt hast... Mein Tipp: Guck da nochmal rein - steht nähmlich alles drinnen!

Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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Ich hab aber keinen Smart und daher auch kein Inspektionsheft.

:roll: , Alexander


spritmonitor.de Diesel

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Tja Gustav, wenn es nur so einfach wäre. Habe im SmartCenter Nord in Mü. nach der Inspektion B nachgefragt, ob denn auch die Bremsbeläge ausgewechselt wurden, wie das im Wartungsheft beschrieben steht. Und es wurde natürlich nicht gemacht. Genauso wenig wie der Austausch der Bremsflüssigkeit.
Hat man da absichtlich die teuren Komponenten weggelassen?

Grüße, Alex

Im Wartungsheft stehen unter "Durchgeführte Arbeiten" folgende Punkte, die scheinbar zum Wartungsdienst B gehören:
-Ölwechsel (o.k.)
-Ölfilterwechsel (o.k.)
-Bremsflüssigkeit wechseln (nicht gemacht)
-Bremsbeläge vorne tauschen (nicht gemacht)
-Ladeluftkühler prüfen + säubern (o.k.)
-Luftfilterwechsel (o.k.)
-Zündkerzen tauschen (o.k.)
-Batterie der Funkvernbedien. tauschen (o.k.)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Zad am 11.12.2001 um 08:59 Uhr ]

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Hi Zad,

bei den Arbeiten, die in den einzelnen Wartungstypen aufgeführt werden, gibt es kann und muss arbeiten.
Die Bremsbeläge müssen nach 30 TKM kontrolliert werden. Aber müssen nur getauscht werden, wenn Sie verschlissen sind.
Die Bremsflüssiglkeit muß gewechselt werden, wenn die B Inspektionen nach 2 Jahren erfolgt. Hast Du die 30 TKM früher erreicht, muß Sie nicht gewechselt werden.

Von der Seite macht es dein SC also richtig und führt nur die Arneiten durch, die zwingend Vorgeschrieben sind bzw. vom verschleiß her notwendig sind.

Gruß

Holger (105)

MG HF-971

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