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bullermann

Smart stillegen

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Hallo,

da ich an meinem neuen Wohnort nahe Göttingen den Smart nicht mehr unbeding brauche und mir ein Auto für die Familie reicht, habe ich mir überlegt, ob ich meinen Smart während der warmen Zeit, in der ich auch mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren kann, abmelde. Nun meine Frage: wie gut verträgt mein Smart so einen Pause und was muß ich beachten, daß er hinterher wieder gut anspringt?

Vielen Dank und Grüße

"Bullermann"

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Smart CDI - 2003

ca. 136.000 km

Spritmonitor.de

 


Smart Coupè Pulse (451) Benziner 71 PS

 

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Hallo,

 

Stillegen:

Ölwechsel und alle Flüssigkeiten kontrollieren - Reifen auf 3 Bar aufpumpen, die Batterie rausnehmen und an einen Batteriejogger anschließen. Handbremse nicht anziehen.

 

Inbetriebnahme:

Batterie rein, alle Flüssigkeiten kontrollieren, losfahren und vorsichtige die ersten Bremsversuche tätigen. Nach der ersten Fahrt nochmal alle Flüssigkeiten und den Reifendruck kontrollieren - bei mir verreckte die Wasserpumpe eines Smarts nach 14 Monaten Standzeit. Ich würde dann nochmal einen Ölwechsel (Filterwechsel nicht erfoderlich) empfehlen. (Der kostet z.B. bei Euromaster so um die EUR 35,-).

 

Gruss

Emil

[ Diese Nachricht wurde editiert von emil am 04.04.2009 um 19:44 Uhr ]


Gruss

Emil

 

 

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Sorry, aber gleich zweimaliger Ölwechsel ist völlig übertrieben - bei einer Stilllegung von 6-7 Monaten! :o :o

 

Wechselt du das Öl sonst im normalen Fahrbetrieb alle 3 Monate??

 

Das Öl altert hauptsächlich durch hohe Temperatur und Rückstände aus der Verbrennung und wird trotz dieser Umstände "nur" 1x im Jahr gewechselt - beides tritt bei einer Stilllegung nicht auf, sodass ein Ölwechsel bei obiger Standzeit völlige Geldverschwendung ist!

 

 

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naja schau doch erstmal was der Smart in der Zeit in der du ihn stilllegen willst an unterhalt kosten würde...

Dann schau mal was das An und Abmelden kostet + den aufwand mit Versicherrung und das anstellen bei der Zulassungsstelle.

Oder du holst dir ein Saisonkennzeichen,das rentiert sich auch nur wenn du genau weisst ab wann du den Smart brauchst bzw. nicht brauchst.


EX Golffahrer seit 04.03.09 Smartfahrer

*freu*

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Auch mal hier reinlesen:

 

http://www.smart-forum.de/modules.php?op=modload&name=Forum&file=viewtopic&topic=92040&forum=19

 

Autos gehen auch (und vor allem) beim Rumstehen kaputt. Da macht der Smart offenbar erst recht keine Ausnahme. Es könnte daher sein, daß sie die Ersparnis an Steuern und Versicherung nicht wirklich rechnet, nicht nur wegen der Zulassungsgebühren.

 

Peter

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Hallo,

Danke für die vielen Antworten. Was ich nicht bedacht habe sind die Gebühren für die Stillegung und wieder Anmeldung....wie viel kostet das ca.?

Wenn der Motor längere Zeit steht, bildet sich dann nicht Rost an der Zylinderinnenwand?

Früher, als ich nur ein Motorrad hatte, habe ich die Zündkerzen rausgeschraubt, Öl in den Zylinder geschüttet und den Anlasser ein wenig urgeln lassen. Aber bei einem Diesel ist das wohl nicht möglich....

 

Grüße

"Bullermann"

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Smart CDI - 2003

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Also ich benutze meinen 2001'er Smart cdi auschließlich als Winterfahrzeug von November-März (Saisonkennzeichen). Die restliche Zeit steht er ohne Batterie und mit 4bar in den Reifen in der Garage. Keine Probleme diesbezüglich seit 3 Jahren.

 

 

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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