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ghard

Tuning ohne Tüveintragung?!

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Ich und kriminelle Energie ?!?!?!?!

Hallo ... ich bin Smart Fahrer, die sind nett, freundlich und natürlich nicht kriminell !!!!!

 

So rein theoretisch könnte man ja sich das Tuning mit der "Kopie" eines Gutachtens ( weil ja vielleicht der neue kleine ach so süße Hund das Org. zerfleischt hat ) eintragen lassen, und es dann verlieren, was denn dann !?!?!?!??!?

 

Dann haste "nur" das Tuning drauf, und es ist eingetragen, und also legal oder !?!?!?!?!?

 

Achja, .. bin nicht nur nett und freundlich sondern auch ideenreich ;o))))))))))))))

 

Gruß

Ralf


6,4 Liter .. gedrückt !!!

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Hi

Wie es genau bei Leistungssteigerungen aussieht weiß ich nicht , da ich die immer gleich beim Hersteller/Tuner habe abnehmen lassen.

 

Aber bei Felgen als Beispiel sieht es so aus.

1. Du hast ein Gutachten(egal welches auch Kopie)

2. Der Prüfer schaut alles was dort drin steht an.

3. Bei bestandener Prüfung gibt es denn ein vom TÜV/DEKRA/GTÜ/usw. ein Abnahmebescheinigung nach §19 oder 21 StVO.

4. Nur diese originale Abnahmebescheinigung will das KVA sehen.

5. Früher wurde diese Abnahmebescheinigung dann vom KVA eingezogen. Mittlerweile bekomme ich die aber immer wieder ausgehändigt.

6. Die Eintragung ist erfolgt und somit in der Zulassungsbescheinigung Teil 1vermerkt.

7. Das Gutachten braucht man nur falls es von seitens der Rennleitung mängel gibt, denn dann wäre es von vorteil wenn bei der Nachuntersuchung der Prüfer weiß wo nach er schauen muss.

 

 

Es gibt/gab auch eine menge Firmen die Ihre Gutachten online hatten. Da der Missbrauch wohl zu hoch war/ist sind viele Gutachten wieder verschwunden.

 

 

 

Bei Einzelabnahmen gibt es stellenweise gar keine Gutachten und man bekommt die Sachen auch eingetragen, da aber der Aufwand zur Überprüfung der Eintragungsfähigkeit ungleich höher ausfällt, ist das halt sehr teuer.

 

Noch als Tipp. Wenn es Probleme gibt mit Eintragungen, einfach mal einen Termin machen und sich mit dem Prüfer sachlich auseinander setzen und schauen was man so machen muss, was man allgemein darf und was im Ermessensspielraum des Prüfers liegt. Es gibt viele Prüfer die gar nicht so übel sind.

Aber Leute lasst das Zeugs eintragen, da ist doch nichts dabei, es erspart wirklich viel ärger, im Fall der Fälle.

 

Gruß LexLoser

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ich melde mich einfach nochmal: lexloser, du hast völlig recht dass die haftpflicht eintreten muss, wenn du als versicherungsnehmer mist gemacht hast. letztendlich hast du die lösung ja selbst dargestellt: die zahlen und nehmen dich als versicherungsnehmer in regress. und dann ??? dann wirst du deines lebens nicht mehr froh. ach ja, es gibt da ja noch das allheilmittel privatinsolvenz - die heilt aber nicht das eigene gewissen.

 

sicherlich bin ich auch absolt deiner meinung dass manch eintragung nicht das papier wert ist, auf dem es steht. aber wenn die eintragung nicht ergaunert ist über gefälschte gutachten, kann deine liebe seele dennoch reiner sein als ohne eintragung.

 

klar sind deine beispiele richtig, dass nicht eingetragene rückleuchten nicht schuld sein können, wenn du einem hinten drauf fährst. das ändert aber nichts an der tatsache, dass du ohne versicherungsschutz unterwegs bist und die Versicherung dich trotzdem in regess nimmt oder nehmen kann. da bist du keinen milimeter weiter.

 

also von daher: eintragen lassen, was geht (hier gibt es mit sicherheit auch unterschiede zwischen prüfer und prüfer) aber du hast die genehmigung und die kleine seele hat ruhe.

 

volker


vp

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Hi, ich nochmal :-D

Versteht mich bitte nicht falsch. Ich bin für das Eintragen sämtlicher Teile! Ich dachte ich hätte es auch so rüber gebracht.

Ich wollte nur anfangs sagen das es rechtlich ein Unterschied macht ob ich ohne Versicherungsschutz unterwegs bin oder ohne ABE und ja es ist ein Unterschied.

 

Und zum zweiten wollte ich nicht eingetragenes Tuning nicht legalisieren.

 

Es ist aber so, dass wenn das Tuning Abnahme fähig gewesen wäre es auch zur keinem ABE Entzug gekommen ist, sondern nur die Pflicht zur Eintragung nicht erfolgte.

Ein Beispiel: Ich kaufe andere Felgen die eingetragen werden müssen. Tue ich aber nicht und verursache ein Unfall. Die ABE ist erloschen und es kommt zur Untersuchung des Fahrzeugs. Der Prüfer stellt fest, dass das Rad nirgendwo schleift und sonst nichts zu bemängel wäre, ergo liegt keine Beeinträchtigung der ABE vor und es ist alles beim alten, außer der Strafe für nicht Eintragung.

 

Und genau das Gegenteil kann auch der Fall sein!

Beispiel: Ich trage meine neuen Felgen ein und bin stolz wie Oskar, da alles paletti.

Nach drei Jahren sind die Reifen runter und die Fahrwerksfedern haben sich gesetzt!

Nun mit neuen Reifen(die je nach Fabrikat unterschiedlich breit sind) baue ich ein Unfall.

Geliches Spiel der Prüfer schaut nach und stellt fest, die Räder schleifen und haben somit(Reifenplatzer oder was auch immer) zum Unfall geführt.

Jetzt kommst Du ins Spiel und sagst:"Ätsch Meister alles eingetragen!"

Und der Meister:" Super ätsch, denn Du bist dafür Verantwortlich Dein Fahrzeug Straßenkonform zu halten. Ergo Du zahlst an die Versicherung obwohl alles eingetragen ist.

 

 

Damit wollte ich nur aufzeigen, dass es ein große Grau-Zone gibt, die wiederum das Thema Tuning betrifft. Und nur weil Prüfer A was abnimmt heißt es nicht das Prüfer B das auch tut, wenn nun Prüfer B aber der Sachverständige in Eurem Gerichtsverfahren ist, na dann viel Spaß.

Bestes Beispiel für einen korrekten Prüfer

Der DigiTech Thread .

 

Also immer so genau wie möglich alles prüfen und eintragen lassen.

 

So das war es von mir.

 

Gruß LexLoser

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