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TylerDurdan

biete smart Cabrio

Empfohlene Beiträge

Lasst ihn doch in seinem Glauben,ich jedenfalls würde so ein Fzg. nicht erwerben wollen wo die Frage der Höchstgeschwindigkeit nicht astrein geklärt ist ich finde jede Anmerkung gut die das in Frage stellt .Vielleicht liest dies ja ein Interessent und fragt noch nach bevor er sich solches kauft eventuell kann man dann noch was am Preis machen!!! :o

 

 

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was soll man noch dazu sagen? dieses forum ist ja anscheinend für einige nutzer auch dazu da halbwissen zu propagieren.

 

gruß tyler

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Leute, ihr seid ein armer Haufen Spinner. Keinen Euro auf Naht für das Angebot, nur Rumbashen, Rechthaben und miese Laune machen. Hey - hier kommt einer an mit einem aus meiner Sicht fairen Angebot und ihr pisst dem erst mal vor die Reifen. Tolle Community. Ich muss mich für euch schämen.

 

Ja ist klar, macht mich jetzt am besten auch gleich rund, dann passt das wenigstens in das Bild, das ihr hier abgebt.


Der Chris

 

451 passion cabrio 62 kW mit Handschuhfach!

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Quote:

Am 02.05.2009 um 22:26 Uhr hat ratz-fatz geschrieben:
Leute, ihr seid ein armer Haufen Spinner. Keinen Euro auf Naht für das Angebot, nur Rumbashen, Rechthaben und miese Laune machen. Hey - hier kommt einer an mit einem aus meiner Sicht fairen Angebot und ihr pisst dem erst mal vor die Reifen. Tolle Community. Ich muss mich für euch schämen.



Ja ist klar, macht mich jetzt am besten auch gleich rund, dann passt das wenigstens in das Bild, das ihr hier abgebt.



 

 

ich fühle mich nicht als spinner angesprochen, nicht jeder der einen smart sucht hat einen plan vom smart, wir haben lediglich darauf aufmerksam gemacht. schliesslich legt man ein haufen geld dafür hin, dann möchte man mit sicherheit auch sorglos damit rumfahren.

 

 

-----------------

knitterfreies kugeln und würfeln, mikkes

mikkessig.jpg

online.gif?icq=254363734&img=5 ICQ 254-363-734

 


knitterfreies kugeln und würfeln, mikkes

mikkessig.jpg

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Wenn ich die § Nummern dazu wiederfinde, reiche ich sie nach, aber hier schonmal der Inhalt aus dem GESETZESTEXT:

 

Ein Tacho darf niemals zu wenig anzeigen.

Ein Tacho darf ca.14% zu viel anzeigen. Das ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Baujahr des Fahrzeuges.

 

ENDE.

 

Man man man... Und sowas in Zeiten von Google...

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Ich darf mal Wikipedia zitieren:

 

..."In den meisten Fällen zeigen Tachometer jedoch eine etwas höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wird (sog. Voreilung). In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.".....

 

-----------------

Smiley

 


Smiley

 

 

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Danke Bernd, das wars. (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39)

 

@Tyler

 

Wer zu faul ist, google zu benutzen, vor allem trotz eindeutigem Hinweis, sollte besser gar nix von sich geben anstelle derart leerer Kommentare. (Ich hab mich jetzt mal bewusst höflich ausgedrückt denn sowas geht mir echt auf den Zeiger!) Du hättest eine der beiden Aussagen in meinem Post sogar komplett in google eingeben können per copy&paste und wärst sofort und ohne Umwege fündig geworden.

 

Aber wer den Wink mit dem Zaunsfahl nicht versteht, dem ist eben nicht zu helfen.

 

Gibt eben nach wie vor Leute, die lieber mit Halbwissen doppelt präsent sind als mit vernünftigen Aussagen zurückhaltend hantieren...

 

thats the way...

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vom gesetzgeber sind 15% toreranz erlaubt ihr fritten! aber egal ich wollte mich hier mit niemandem rumstreiten ..... aber das ist in diesem forum nicht leicht!! wagen ist noch zu haben und preis auf 5600,- runtergesetzt.

 

mfg Tyler

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leistungssteigerung durch steuergerätoptimierung auf 52kw:

 

auflagen: z.bsp. angleichung des geschwindigkeitsmessers, serientachometer mit registrierangleich, erweiterte tachoscheibe auch bei v max von 151 km/h!

 

ohne tachoangleich erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges!

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ich möchte nocheinmal klarstellen das es sich um ein verkaufsangebot und nicht um eine belehrungsanfrage handelt! ist für einige leute evtl. nicht oder nur schwer zu verstehen .... aber vielleicht klappts ja noch

 

mfg oder auch piep piep hab euch alle lieb

 

tyler

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Du bist Dir aber schon dessen bewusst, was du da machst, oder?

 

Klar, wo kein Kläger – da kein Richter, solange nichts passiert.

 

Sollte das Fahrzeug in einen größeren Unfall (evtl. sogar mit Personenschäden) verwickelt sein, dann wird die Versicherung bzw. der Gutachter den Wagen genau untersuchen und Du kannst davon ausgehen, dass das Tuning spätestens dann gefunden wird ;-)

 

Es erlischt die Betrieberlaubnis des Fahrzeuges und somit der Versicherungsschutz.

Die Haftpflichtversicherung wird sicherlich den entstandenen Schaden erst einmal vorstrecken, aber wird Dich in Regress nehmen !!

Und das bedeutet – wenn es richtig blöd läuft – dass Du Dir einen Strick nehmen kannst !!!

 

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rennsemmel002lr4.jpgrennsemmelsignaturiiev5.jpgheckinm8.jpg

Liebe Grüße

Sylvia

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 23.06.2009 um 12:25 Uhr ]


 

 

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Hallo @ all

 

...ich halte mich bewusst aus dieser Diskussion raus...

 

aber hier jemanden ans Herz zu legen "das er sich den Strick nehmen soll / kann", geht entschieden zu weit !!!...

 

...jetzt kommt mal alle wieder runter :roll:


es ist ein leichtes zu sagen es geht besser,aber um so schwerer, es tatsächlich auch besser zu machen

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da das tuning eingetragen ist kann es garkein problem geben. also wenn der tüv seinen segen gibt ist alles ok. als normaler mensch denke ich, das der tüv darüber entscheidet was geht und was nicht. und vor allem das ich dem tüv dann vertrauen kann. da das fahrzeug vorgeführt wurde glaube ich dem tüv. warum sollte das denn auch nicht so sein??? wenn hier jemand ne andere felgen/reifenkombination beim tüv vorführt und der tüvmann das einträgt dann ist das schließlich auch ok. falls das nicht in ordnung ist hat der tüvmensch evtl. n problem und nicht der ordnungsbewusste halter der das kfz ja extra zur überprüfung bei ihm vorgeführt hat. also, ich möchte nochmal alle menschen ohne arbeit, mit zuviel zeit oder was weiß ich bitte einfach ihren senf woanders hinzuspritzen. habt ihr alle ne tüvausbildung oder was? komme langsam echt zur ansicht das die anmeldung hier im forum echt eine der beschissensten ideen war, die ich seit langer zeit hatte.

 

 

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Quote:

Am 23.06.2009 um 17:04 Uhr hat 300_M geschrieben:
aber hier jemanden ans Herz zu legen "das er sich den Strick nehmen soll / kann", geht entschieden zu weit !!!...

 

Es handelt sich hier lediglich um eine durchaus gängige deutsche Redensart und nicht um einen gut gemeinten Rat bzw. eine Bitte ;-) ;-)

 

-----------------

rennsemmel002lr4.jpgrennsemmelsignaturiiev5.jpgheckinm8.jpg

Liebe Grüße

Sylvia

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 23.06.2009 um 17:30 Uhr ]


 

 

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Quote:

Am 23.06.2009 um 17:22 Uhr hat TylerDurdan geschrieben:
da das tuning eingetragen ist kann es garkein problem geben. also wenn der tüv seinen segen gibt ist alles ok. ........ und vor allem das ich dem tüv dann vertrauen kann.

 

nun ja im prinzip stimmt das!

aber wenn (ich möchte beim besten willen JW nix unterstellen) der tuner einen "eigenen" tüv-menschen hat, dann kann es semilegal sein!

 

generell MU? der tacho angeglichen werden.

gesetzeslücke wäre, ein gutachten zu haben, in dem zwar eine mehrleistung drin ist, jedoch NUR eine geschwindigkeitsaufhebung bis 140 km/h.

 

dann bräuchte er keinen tacho über 140.

 

sollte jedoch im schein eingetragen sein das v/max über 140 ist (viele tuner haben 151 als v/max bei der leistungsstufe), dann ist es leider nicht legal.

 

generall ist der tüv für eintragungen zuständig, jedoch gelten die gesetze weiter.

 

bei einer kontrolle kann ein fahrzeug stillgelegt werden auch wenn alles eingetragen ist, eine eintragung ist leider kein freibrief!

 

im grunde wünsche ich dir viel glück bei dem verkauf aber um fair zu sein, fahr mal zu einem anderen tüvprüfer und führ dein fahrzeug mit hinweis auf den tacho vor!

 

eigenes beispiel: hatte einen blendstreifen oben in der scheibe!

vom gesetz sind 12 cm zulässig.

meiner war aber 19 cm.

 

rein vom gesetzt nicht erlaubt und wenn man es ganz genau sieht, fahren ohne zulassung.

 

als ich beim tüv war, HU und AU, schaute der Tüv-mann zwar etwas komisch, hat aber nix weiter dazu gesagt!

 

 

-----------------

brabus.gif d021.gifd002.gifd009.gif

 


Verkauft

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