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Frog44

ESP verträgt neue Reifen nicht?

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@fliegenkillersmart

Ich kenne nicht den Sachstand bei Euch in "Ösiland".

 

Aber hier in Deutschland ist es ein weit verbreiteter Irrtum, der (vermeintliche!) Wegfall der Reifenfabrikatsbindung führe dazu, dass man als Fz-Halter oder -Führer fortan allein noch auf die eingetrage bzw. im COC vermerkte Reifendimension achten müsse "und gut is". Dem ist nicht so, und das gilt umso mehr bei Mischbereifung. Mischbereifung soll an dieser Stelle heißen: unterschiedliche Reifengröße auf Vorder und Hinterachse. Noch weniger ist übrigens die Fabrikatsbindung bei Zweirädern weggefallen.

 

Wenn an einer Stelle kein Halteverbotszeichen steht, heißt das noch lange nicht, dass man an dieser Stelle nun auch parken darf.

 

Bedeutet analog für die PKW-Bereifung: Die Fabrikatsbindung darf - aus rein wettbewerbsrechtlichen Gründen! - keinen bestimmten Reifenhersteller mehr vorschreiben. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Bereifung liegt bei Fz-Halter und Fz-Führer. Um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, lässt man sich für die jeweilige Bereifung eine Herstellerfreigabe (wahlweise vom Reifen- oder vom Fz-Hersteller) erteilen. Bei den Reifenherstellern funktioniert das erfahrungsgemäß am einfachsten. Die Fz-Hersteller sind dagegen in solchen Dingen meist etwas "steif".

 

Man wird jedoch von einem Reifenhersteller keine Freigabe bekommen, bei der auf der anderen Achse Reifen eines anderen Fabrikats montiert sind. Der bescheinigende Reifenhertsteller kennt in aller Regel die Toleranzausnutzung des anderen nicht.

 

Ein 175er Reifen ist bei dem einen Hersteller tatsächlich vielleicht nur 168mm breit, während der nächste, aufgrund besserer Vermarktungschancen, seine Schlappen womöglich auf 182mm produziert. Damit ändert sich (über den Reifenquerschnitt) naturgemäß aber auch der Reifenumfang. Zudem ist für die Sicherheitssysteme (ABS, ESP) der dynamische Reifenhalbmesser maßgebend.

 

Zwei unterschiedliche Fabrikate wird kein Reifenhersteller testen, nur um eine (kombinierte) Freigabebescheinigung ausstellen zu können. Das interessiert den doch wirtschalftlich überhaupt nicht. Die nach dem DOT zulässigen Dimensions-Toleranzen sind aber so weitgehend, dass die Regelsysteme so tangiert werden, dass ihre Fnktion nicht mehr gewährleistet ist. Um dies auszuschließen, holt man sich eine Freigabebescheinigung!

 

Trotz Bescheinigung muss man aber dennoch (wiederum selbst) darauf achten, dass die gewählten Reifen auch bei außergewöhnlichen Fahrsituationen ausreichenden Freigang haben. Auch sind ggf. Auflagen in der Bescheinigung zu beachten.

 

Auf die einzelnen Toleranzwerte - ich kenne sie nicht auswendig, hab sie aber irgendwo abgespeichert - will ich nun der Eile halber nicht näher eingehen. Ich kann sie auf Wunsch aber heute Abend gerne noch nachschieben.


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Hallo smartling nochmal!

 

Ich habe nur versucht, den Irrtum "Reifenbindung" klarzustellen:

 

Quote:
Es liegt an den unterschiedlichen Reifenherstellern und deren unterschiedliche Ausnutzung zulässiger Maßtoleranzen! Durch den unterschiedlichen Abnutzungsgrad wird das Problem noch verschärft.

Frog44: Hast Du etwa eine Freigabe für exakt diese Kombination? Nein? Und was meinst Du wohl, wer Dir die ausstellt? Ah ja richtig, kein Mensch! Und das hat obigen Grund.

 

Die Freigabe bezieht sich rein auf die Dimension der Reifen , wenn also wenn 175/65-R-14 drinsteht, dann darf ich von jedem beliebigen Hersteller Reifen aufziehen, die diese Dimension abdecken, ich darf also einen chinesischen Reifen mit einem aus deutscher Produktion achsweise draufschrauben, ohne dass die Zulassung erlischt. Egal ob die Laufflächenbreite jetzt 175mm, 165mm oder 185mm misst.

 

Mir ist durchaus klar, dass kein Autohersteller dies freiwillig machen würde (Smart ist da die Ausnahme, schau mal den 450iger Brabus an, der hat original vorne und hinten unterschiedliche Gummis drauf, zwar vom gleichen Hersteller, aber unterschiedliche Produktionen - Yokohama S-Drive und C-Drive, weil es die jeweils passenden für die andere Achse nicht gibt / gegeben hat)

 

Ich habe durch unzählige Fahrsicherheitstrainings (>50) schon sehr oft gesehen, was passiert, wenn unterschiedliche Fabrikate montiert sind. Deswegen habe ich bislang bei meinen Fahrzeugen beim Wechsel von alt auf neu 5! (ja auch den Reservereifen, wenn vorhanden) neue Gummis gekauft, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.

 

Bei uns im Ösiland sind die Vorschriften, was Reifenbreite, drüberstehn etc. betrifft noch um einiges schärfer als bei euch.

 

Mein Rat an Frog44 wäre sowieso gewesen, auch noch die anderen beiden Reifen durch neue selben Typs (Turanza) zu ersetzen, auch wenns in der Geldtasche schmerzt - ein Unfallschaden ist teurer als zwei Gummis.

 

Übrigens spart Smart sogar schon bei den aktuellen Neuwagen, da sind jetzt auch schon Fernost-Reifen drauf, was aber nichts schlechtes zu bedeuten hat ... ist aber eine andere Geschichte ;-)

 

Grüße ausm Ösiland


signaturbild_claus.jpg

 

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fliegenkillersmart schrieb:

Quote:
Die Freigabe bezieht sich rein auf die Dimension der Reifen , wenn also wenn 175/65-R-14 drinsteht, dann darf ich von jedem beliebigen Hersteller Reifen aufziehen, die diese Dimension abdecken, ich darf also einen chinesischen Reifen mit einem aus deutscher Produktion achsweise draufschrauben, ohne dass die Zulassung erlischt. Egal ob die Laufflächenbreite jetzt 175mm, 165mm oder 185mm misst.

 

Sorry, dass ich das nun so in aller Deutlichkeit sagen muss: Bei dem Thema, über das Du gerade hier mitdiskutierst, fehlt Dir die notwendige Sachkenntnis. Möglicherweise ist das in Österreich so, das will ich mangels gesicherter Kenntnis hier nicht vollends in Abrede stellen, doch reden wir hier über ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug und über deutsches Recht.

 

Nochmals zum Quote oben: Das mag Deine Meinung seinm, aber was Du da schreibst ist sowohl unvollständig als auch in weiten Teilen unzutreffend! Mit einem Wort: unbrauchbar. Punkt!

 

Ich behaupte aufgrund Deiner Ausführungen, dass Du noch gar keine (deutsche) Freigabebescheinigung gesehen, geschweige denn gelesen hast.


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Ich hatte oben aus der Erinnerung heraus irrtümlich geschrieben: "DOT". Die Richtlinie mit den Toleranzen wurde aber (ausnahmsweise mal) nicht vom DOT, sondern von der ETRTO erlassen.

 

Nachfolgend dann auch noch rasch die zulässigen Maßabweichungen.

Dazu kurz zur Einleitung: Für ein zuverlässiges Arbeiten der bereits genannten Regelsysteme ABS, ASR und ESP ist es erforderlich, dass die dynamischen Abrollumfänge der Reifen am selben Fahrzeug um nicht mehr als 1 Prozent differieren.

 

Beim Reifenumfang lässt die ETRTO jedoch Toleranzen von bis zu 3 Prozent zu. Probleme bei der Funktion der elektronischen Regelsysteme können leicht die Folge sein, wenn eine unterschiedliche Bereifung, insbesondere bei Mischgrößen, nicht auf Geeignetheit geprüft ist. Hier können Störungen sogar schon bei lediglich - zwischen VA und HA - unterschiedlichem Reifenmodell/-typ, aber gleichem Hersteller und identischer Dimension auftreten.

 

Die größten Toleranzen gewährt die ETRTO bei der Reifenbreite. Unterschiede bis zu 4 Prozent (!) sind abweichend vom Nominalwert möglich.

 

Ein anschauliches Beispiel anhand der Bereifung meines alten SL: Ein Reifen im Nominal-Format 255/35 R 18 auf einer 9 x 18 Normfelge kann gem. des Normkorridors eine Betriebsbreite von 270 mm oder aber auch nur von 249 mm haben! Wenn der Reifentyp auf der VA nun zufällig im unteren Normbereich konstruiert und gefertigt ist und die Reifen auf der HA im oberen, dann muss man nicht Jesus heißen, um zu erahnen, was passiert.

 

Ab einer Abrollumfangsänderung von -4 oder von +1 Prozent gegenüber der Werksgrundausstattung steht überdies eine Tachoüberprüfung an.

 

Der oben bereits angeführte ADAC schreibt übrigens dazu Folgendes:

 

Quote:
(...) In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird.

 

Hier auch mal ein Muster, wie so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aussehen kann. Klick!


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Ich würde vielleicht noch darauf achten, das die Reifen falls sie Laufrichtungsgebunden sind, richtig montiert sind.

 

 


170411_2.png brabus.gif

 

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@smartling

 

Hast recht, so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es bei uns hier im Ösiland nicht - oder ich hab nach fast 25 Jahren Autofahren noch nie was davon gehört - Schande über mein Haupt ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von fliegenkillersmart am 08.07.2009 um 21:05 Uhr ]


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Fliegenkiller, Ihr könnt halt nicht alles haben! Reicht doch, wenn's bei Euch 'ne PKW-Maut gibt. :-D

-----------------

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Eine Freigabebescheinigung ist gar nicht mehr zwingend erforderlich, das ist freiwillig.

Der Reifenhändler sollte über die Tauglichkeit der Reifen auf dem jeweiligen Fzg. Infos geben können, ansonsten würde ich wenn ich unsicher wäre beim jeweiligen Reifenhersteller nachfragen.

Nachfolgendes als Info:

 

Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung

Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die BRD hat das

BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-

Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich

Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur

noch als Empfehlungen zu betrachten.

Begründung der Europäischen Kommission:

Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u. a. Beseitigung unnötiger

Handelshemmnisse im Markt.

Geltungsbereich:

- alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen

- alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR

Konsequenzen für den Fahrzeughalter

- Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder in sonstiger

Weise (z. B. Betriebsanleitung) empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr

verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein

Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen einzuholen.

- Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die

Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht

beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen

Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten

lässt.

Bedeutung für das Autohaus:

- Der Händler ist vor Montage eines nicht empfohlenen Fabrikats nicht mehr verpflichtet, beim

Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern. Es wird jedoch in der

Regel vom Händler zu erwarten sein, dass er seinen Kunden über die Eignung eines

bestimmten Reifenfabrikates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs berät.

Verfügt der Händler nicht über die dazu erforderlichen Kenntnisse, wird er in der Regel

fahrlässig handeln, wenn er nicht empfohlene Reifen montiert, ohne Erkundigungen über ihre

Geeignetheit beim Hersteller eingeholt zu haben.

Beratungsangebot der Reifen-Industrie:

Der Reifen ist ein Sicherheitsteil des Fahrzeugs und die Eignung der montierten

Reifen muss auch weiterhin gewährleistet sein.

• Falls bei der Umbereifung auf Reifen anderer Produktionen Fragen auftreten, so bietet der

Kundendienst der Reifenhersteller wie bisher seine Beratung über die Eignung des

gewünschten Reifens an.

• Bei Bedarf stellt der jeweilige ZKD auch weiterhin Bestätigungen für eine Umrüstung aus,

dies gilt insbesondere bei der Montage von ZR-Reifen.

• Wir empfehlen dem Endverbraucher oder Reifenhändler bei reinen ZR-Reifen ohne LIAngabe,

aus Sicherheitsgründen auch weiterhin eine Freigabe des Reifenherstellers

anzufordern.

• Wir empfehlen dem Verbraucher oder Reifenhändler, dass er bei einer Umrüstung VORHER

den Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller anspricht, um den Hindergrund für seine

Fabrikatsbindung zu erfahren. Auf der Basis dieser Informationen kann er die Möglichkeiten

und evtl. Risiken einer Umbereifung besser einschätzen.

Umrüstung auf nicht eingetragene Reifengrößen:

Hier gilt weiterhin die bisherige Vorgehensweise:

Dimensionsauswahl

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen-Herstellers

Abnahme durch einen Sachverständigen

Eintragung durch die Zulassungsstelle (falls erforderlich).

05.04.2000

Quelle: Continental Zentraler Kundendienste


170411_2.png brabus.gif

 

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Jeder glaubt das was er will. Manche warten auf die Ankunft des Großen Weißen Taschentuchs. Andere wiederum fliegen aus Glaubensgründen sogar aus ihrer Wohnung, weil sie glauben, sie müssten ihre Miete nicht bezahlen.

 

Lies Dir doch wenigstens den Kram mal richtig durch, wenn Du das schon hier hin verlinkst!

 

Die Autoren haben sich ja offenbar mit dem Sonderfall der (hier in diesem Thread diskutierten) Mischgrößenbereifung besonders ausgiebig befasst. Vielleicht bin ich ja etwas sehbehindert oder leide unter 'ner akuten Leseschwäche...

 

Natürlich bist Du hinsichtlich des Nachweises der Geeignetheit der Bereifung nicht zu irgendetwas Bestimmtem verpflichtet. Sag uns dann doch einfach, wie sonst Du den Nachweis (einfacher als mit einer UB) führen willst? Ich bin sehr gespannt...

 

PS: Bei Umrüstung auf Mischgrößen-Bereifung kann übrigens auch heute noch Fabrikatsbindung rechtsverbindlich in die Fahrzeugpaiere eingetragen werden. Wahnsinn, oder? :o

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.07.2009 um 00:32 Uhr ]


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boah Juuuuhuuungs :roll: - back to Topic - das liest sich ja keiner alles durch was ihr hier postet ;-) :-P...

 

Also - ich hatte das Problem damals auf meinem 44 auch und auch bei den Bridgestone-Reifen - das war aber vorbei nachdem ich den Fehlerspeicher hab auslesen und nullen lassen :o - warum auch immer - stand soweit ich noch weiss nämlich nix drinne :-?.

 

Allerdings trat das Problem dann später wieder auf als ich die Reifen und die Felgen gewechselt habe - und da half auch die oben erwähnte Methode nichts - das lag einfach an den Reifen ... Ich kann daher (nur zur Info) nur von Kumho Solus KH 15 abraten - besonders auf 16"-Felgen ;-)...

 

@Frog - gib mal bescheid, obs geholfen hat - eine Idee hätte ich sonst noch...


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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

-Albert Einstein-

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Tja... sorry dass ich erst jetzt wieder schreibe, war 'ne Weile im Urlaub (nicht mit dem Forfour) - spannend was aus dem Topic geworden ist.

 

Mir ist es ähnlich wie cadiostro ergangen - Fehlerspeicher ausgelesen und genullt, seitdem kein ESP-Problem mehr. Fährt sich wieder ganz normal, wie früher.

 

Bin mal gespannt, was passiert wenn ich im Frühjahr zwei neue Vorderreifen spendier.

 

Jedenfalls vielen Dank für alle die Tipps und Hinweise. 8-)

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