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igel75

Schrauben für Alusfelgen B SportLine

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Hallo, gleich als erster "Beitrag" eine Anfängerfrage. Wir haben für unseren SMART ForTwo Diesel 450 Bj. 2005 Alufelgen B Sportline ersteigert. Noch haben wir die Felgen nicht zu Hause. Nun zur hoffentlich nicht ganz so dummen Frage: Brauche ich dafür andere Schrauben als für die Stahlfelgen? Klaus

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von igel75 am 10.07.2009 um 11:59 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von igel75 am 10.07.2009 um 12:01 Uhr ]


Smart ForTwo

Baujahr 2005

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Hallo igel75,

 

ersmal herzlich willkommen.

 

Bei Sportline und Starline passen die org. Radschrauben.

 

M.f.G.Kai


p3290017.jpg

 

 

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Hallo, das ging ja super schnell. Herzlichen Dank.

 

KLaus


Smart ForTwo

Baujahr 2005

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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