Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Passion_User

Gesetzeslage private Videoüberwachung des Autos?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich versuche als Laie gerade herauszufinden, wie die deutsche Gesetzeslage bei der privaten Videoüberwachung zwecks Fahrzeugschutz ist. Mein Würfel wurde bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres Nachts in unserer Straße von irgend so nem "Verkehrsspacken" angerempelt und ich will trotz Vollkasko, aber 300€ Selbstbeteiligung zukünftig nix zahlen. Als ausgebildeter Elektroniker und Kumpels im Softwarebereich stelle ich mir vor, ne tolle rund-um-die-Uhr-sorglos-Videoanlage zu entwickeln und ins Auto zu packen, um den(die) Täter bei frischer Tat zu filmen. Die Videoanlage soll den annähernd kompletten Aussenbereich des Fahrzeugs von innen heraus, auch Nachts mittels Infrarotkameras rund um die Uhr überwachen können.

Nun zum Problem:

- was sagt die Gesetzeslage dazu - habe mal gehört, es ist nicht zulässig, im öffentlichen Verkehr "herumzufilmen"

- wie siehts im Falle einer Klage als Beweismittel aus?

- wie handelt das die Polizei, wenn ich denen bei der Anzeige das frische Video unter die Nase halte, auf dem man wunderbar zB. das Nummernschild und die Fresse des Remplers o.ä. sehen kann...?

Irgend nen Jura-Spezi hier im Forum?

Danke schonmal

T.

-----------------

...SMART - this is not only a car, this is a statement!

451er Passion Coupé Juli2008 71PS MHD Klima

_______________________________________

Spritmonitor.de

 


...SMART - this is not only a car, this is a statement!

451er Passion Coupé Juli2008 71PS MHD Klima Standheizung

_______________________________________

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eine unjuristische Antwort:

 

Einbauen ud munter drauflosfilmen.

Du verwendest die Filme ja nicht für irgendwelche öffentlichen Vorführungen sondern zum Privatvergnügen.

Und wenn dann mal was ist haste zufällig vergessen die Anlage auszuschalten...

;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

nur das es sich dabei nicht um den "privaten bereich" handelt sondern um öffentlichen raum, was natürlich ein grundlegenden unterschied darstellt :-D

 

 


schau mal rein :)

Mein Picasa-Album

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke Du darfst filmen weil es rein für private Zwecke ist. Da hab ich mal irgendwo was darüber gelesen, nur wo war das....? :-?

 

 


09´Hummer H2 SUT

08´Viper SRT 10

09´Abarth 500, getuned

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ich habe eine w-lan cam im auto und eine cam vom balkon runter aufs auto. geht wunderbar.

 

wird direkt aufs inet übertragen und live aufgenommen. kopie wird alle 2 tage überschrieben.

 

und die juristerei ist mir da n bissel egal.

schliesslich ist das auto anrempeln ja auch nicht erlaubt !

 

lg

 

rem

-----------------

online?icq=240507490&img=21

Das Böhse steckt in jedem

*ersguterjunge*

Ab sofort sind die "Tickethalter" wieder zu haben.

4 Farben, stk. 4€ inkl. Versand.

Bitte PN

 

 


HomeAufkleber nach Wunsch

www.grimm.es

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man Zugang zum internet hätte, könnte man sowas glatt nachschlagen. Bei Wikipedia z.B. heisst es:

 

"Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist."

 

Und bei kriminalberatung.de:

"Vieles was man privat aufzeichnen möchte kann durchaus zulässig sein, bewegt sich jedoch in einem eng umgrenzten rechtlichen Rahmen den es zu kennen gilt. Ist dies nicht der Fall läuft man nicht nur Gefahr, dass das erzeugte Videomaterial als Beweismittel nicht zugelassen wird, man setzt sich eventuell auch selber einer strafrechtlichen Verfolgung aus wegen der Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, gegen Datenschutzgesetze oder gegen das Grundgesetz und das Arbeitsrecht.

 

Es sei in diesem Zusammenhang auf folgende Rechtsnormen hingewiesen:

 

§ 6 b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

§ 87 Betriebsverfassungsgesetz, Abs. 1 Nr. 6

 

Grundgesetz (GG) Art. 2, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1, Abs. 1

 

Europäische Datenschutzrichtlinie

 

§ 823, § 847 u. § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) "

 

Üder die Beweiskraft würde ich mir nicht so viele Gedanken machen. Hauptsache man kann denjenigen (bzw. das Auto) identifizieren. Den Rest erledigt dann die Polizei z.B. durch Sicherung von Lackspuren (war jedenfalls in meinem Fall so, wobei da ein Nachbar den Vorfall beobachtet und das Kennzeichen notiert hatte).

 

JB

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 27.08.2009 um 20:13 Uhr hat remember geschrieben:
ich habe eine w-lan cam im auto und eine cam vom balkon runter aufs auto. geht wunderbar.

wird direkt aufs inet übertragen und live aufgenommen. kopie wird alle 2 tage überschrieben...

 

Yo - klingt ziemlich brauchbar - ists aber in meinem und vielen anderen Fällen eben nicht, da ich Innenstadtbewohner bin und mein Stoppelhopser gerne mal viele hundert Meter von meiner (Hinterhofwohnung, ohne Sichtkontakt zur Strasse) parken muß. Deswegen die Idee mit den Innenraumkameras und Infrarot. Ausserdem kann sich dann die Kiste immer und überall sozusagen selbst überwachen 8-)

T.

-----------------

...SMART - this is not only a car, this is a statement!

451er Passion Coupé Juli2008 71PS MHD Klima

_______________________________________

Spritmonitor.de

 


...SMART - this is not only a car, this is a statement!

451er Passion Coupé Juli2008 71PS MHD Klima Standheizung

_______________________________________

Spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Einfach sagen, das du gesehen hast wie jemand dein Auto angefahren hat, und du dir das Nummernschild gemerkt hast. (Wenn du es auf video gesehen hast, stimmt es ja auch) In dem Fall bist du der Zeuge und nicht das video das Beweismaterial. Wie JannineBu geschrieben hat, kann die Polizei anschließend dann am anderen Fahrzeug überprüfen, ob dies zustimmt.

 

Zur not das Video einem freund zeigen, dann hat er auch gesehen, wer dein Auto beschädigt hat...


sigsmally.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Würde alle Turboschläuche Ansaug- und Abgasseite auf Haarrrisse/Leckagen, vielleicht auch mittels Leckfinderspray überprüfen, AGR stillegen da die schwarzen Russpartikel nun bestimmt eine schöne bitumartige Schicht in den Leitungen hinterlegt hat. verusche mal den Stecker von AGR zu trennen, dann ist das AGR auch zu, gibt aber Fehler die dich daran hindern werden ber 50 zu fahen aber hilft dabei den Fehler einzugrenzen. Wenn das Wastegaste nicht leichtgängig ist, dann kann das auch dazu führen dass der Smartie rußt,    Wenn der Turbo hin ist, dann ist das ein viel größerer Aufwand und solltest damit in eine Werstatt.       
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.698
    • Beiträge insgesamt
      1.587.664
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.