Und vor allem halte ich mich an unsere Gesetze: Zitat:
Das Sonntagsarbeitsverbot gilt grundsätzlich für Privatpersonen, insbesondere im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das bedeutet, dass Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen.
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