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SportUnimog

Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

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Ich find irgendwie nicht das richtige Forum für meine Frage daher stell ich meine Problematik mal einfach hier rein.

 

Meine Lebensabschnittsgefährtin hat im März 08 einen Polo EZ 03 für 6900 Euro beim VW Dealer gekauft km stand 41.000.

 

Bei der Durchsicht unserer Fahrzeugkosten ist mir auf einmal genau DIESES Fahrzeug aufgefallen.

 

Zwei Monate und 2000 km nach dem Kauf ist die Batterie defekt. Der VW Händler ersetzt die Batterie und sie zahlt die Rechnung.

 

Wieder einen Monat später und 1000 km später werden die Spurstangen ersetzt. Sie zahlt wieder die Rechung.

 

Ich bin der Meinung dies ist doch ganz klar Fall des Händlers und fällt unter die Sachmängelhaftung oder liege ich da falsch?


"....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann , ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02 % zu senken. Ich glaube, wir Deutschen haben da dringendere Probleme zu lösen..."

 

( Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH )

 

 

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nein tut es leider nicht.

sowohl die bat wie auch die spurstangen sind verschleißteile.

 

sachmängelhaftung darunter fällt zb. getriebe, turbolader, motor.

 

türlich ist es doof das ihr nur so wenig gefahren seit, aber so ist es leider!


Verkauft

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na ganz so würde ich das nicht sehen.

 

 

wenn ihr bei einem händler gekauft habt,muss er ja mind. ein jahr gewährleistung geben.

 

sicher sind batterie und spurstange verschleißteile, allerdings ist bei DER geringen fahrleistung davon auszugehen, dass der "sachmangel" bereits vorlag als ihr den wagen erworben habt.

 

MIND. die hauseigene kulanz des VW vertragshändlers!!! müsste doch hier zu tage kommen?!!?

 

allerdings habt ihr die rechnungen bereuits bezahlt - DAS hätte ich natürlich nicht getan.

nun ist es ggf zu spät um auf den tisch zu hauen.

 

aber kunde wäre ich DORT nicht mehr :(

 

grüße


PULSE cdi, Bj 08, Panoramadach, Alus, Klima, ZV, el. FH, CD Radio, KRISTALLWEIß

 

ehem. 450 CDI, steam-green

 

http://www.madmax16v.de.vu (aus zeitgründen unaktuell)

 

XS CarNight ..:: D R E S D E N ::..

http://www.xs-edition.de

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der gewerbsmässige verkäufer haftet einem privatkäufer mit 12 monaten sachmangelhaftung, punkt.

 

bis 6 monate nach zulassung haftet der verkäufer für alle mängel falls sie nicht verschleißbedingt sind (km-laufleistung abhängig)

eine defekte batterie nach 2000 km nutzung

ist eine klare sachmangelhaftung ebenso die spurstangen nach 3000 km laufleistung.

auch war die 6 monatsfrist noch nicht überschritten. wären die mängel ab monat 7 -12 angefallen, wären die chancen auf zahlung des händlers eher gegen null.

aber soooooooooooooooo....

 

 

vom monat 0-6 müsste der händler beweisen das die mängel bei übergabe in takt waren, da er das nur schwer kann, zahlt der händler die mängel.

vom monat 7-12 müsste der betreiber beweisen das die mängel schon bei auslieferung vorhanden waren, da er das auch nicht kann, zahlt er.

 

gruss

dieter


rms2.gif

 

 

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Bevor ich da beim Händler aufschlage wollt ich mich halt nochmal schlau machen.

 

Da das ganze aus meiner Sicht auch Sache des Händlers ist. Das schlimme ist halt nur , dass sie alles ohne Nachzufragen einfach bezahlt hat.


"....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann , ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02 % zu senken. Ich glaube, wir Deutschen haben da dringendere Probleme zu lösen..."

 

( Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH )

 

 

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Im nachhinein ist es eh völlig egal, da ihr es ja schon habt machen lassen. Der Händler hätte das recht gehabt, den schaden selbser kostengünstig zu beheben. Dies wird in der Regel auch so gemacht, da ein Händler entweder eine eigene werkstatt, oder gute kontakte hat, sodass er vermutlich ein Bruchteil von dem zahlen würde, was ihr bezahlt habt. Zudem hat der Händler nun nicht mehr die möglichkeit nachzuweisen, das der defekt nacher aufgetreten ist. Dieses recht hat er aber...

 

Zu der Batterie würde ich sagen, das es für den Händler schwer nachzuweisen ist, ob sie bei übergabe in ordnung war. Allerdings gibt es auch hier Geräte mit Protokoll dafür.

Wenn wir bei uns ein Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen (nutzfahrzeughandel, da ist das eher selten), lassen wir generell immer ein Gutachten beim sachverständigen anfertigen, wo die beliebtesten Teile der Sachmängelhaftung geprüft werden. Dies muss dann der Kunde unterschreiben. Möglicherweise wurde so etwas auch bei euch gemacht?


sigsmally.png

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Mit der Batterie ist es so ne sache, allerdings.......also die sache mit den Spurstangen ist definitiv Nachweisbar, wie schon weiter oben beschrieben wurde, leider haste die reparatur bezahlt.

 

Weil Spurstangen verschleissen nicht mal eben so in 2 oder 3000 Km dermassen das sie dann auf einmal spontan defekt sind.

Das liest sich pari pari so als wenn die Inspektion zur Übergabe schlampig ausgeführt wurde.

 

Da hat der Händler keine Sachgemässe Übergabeinspektion gemacht weil, daß mert man an den betroffenen Teilen.

 

Die batteriewird nach kurzer Zeit den Geist aufgegeben haben, weil sie (nagel mich jetzt nichtt darauf fest) mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgeladen wurde.

 

Mich würde mal interessieren ob du zufällig weisst wie lange der Wagen auf dem Hof des Händlers gestanden hat.

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nun ja jeder der schon länger auto fährt weiß das eine Bat von heute auf morgen einen zellenschluß haben kann!

 

heute OK morgen total hin!

 

hatte ich selber schon beim smart.

tour alles ok, nach hause, wagen in die garage (es war sommer, also nicht frost bedingt) 3 tage später ging nix mehr!

laden erfolglos, fremdstart, 50 km gefahren, aus und wieder nix mit anmachen!

 

von daher ein echter streitpunkt.

 

spurstangen, wenn du beim kauf frisch tüv bekommen hast, hat der händler dummerweise einen nachweiis das alles OK war.

kann ja auch sein das du einen brürgersteig hochgeballert bist, daher die stange putt, das kann locker in 3000 km passieren.

 

halte uns mal auf dem laufenden, wie es ausgegangen ist!


Verkauft

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Tja, Händler und ihre Drehweisen... Da hat Bubi schon recht. Für jede Argumentation gibt es ne Gegenargumentation.

 

Mein Händler wollte ansatzweise damals sogar mit mir diskutieren, dass mein LLK innerhalb von 1000 km durchgescheuert wäre. Wegen meiner Fahrweise... (Memo: Ich hatte bei -16°C einen Durchschnittsverbrauch von 4 Litern - Heizung, Zuheizer, Licht, viel Stadt).

 

Aber nunja... So läuft das eben mit der GEWÄHRLEISTUNG. Wer auf Nummer Sicher gehen will schließt eine Gebrauchtwagengarantie ab. Da gibt es keine Diskussion. Entweder es ist drin, oder es ist nicht drin. Fertig.

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GW-Garantie ist es alle male wert!

 

bei meinem haben die ohne ein wort zu diskutieren die steuerkette samt kettenrädern neu gemacht obwohl die meister das "rassen" nur dann gehört haben als ich es ihnen direkt gesagt hatt und auch nur bei offenem Öl-deckel!


Verkauft

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Ich glaub ich stehe im Wald.

 

Aussage des Händlers: Durch die geringe Laufleistung hat sich die Batterie kaputtgestanden.

 

Aussage zu den Spurstangen: Verschleiss und evtl. äussere Einwirkung

 

Kulanz oder entgegenkommen Null

 

Der Wagen hatte eine Gebrauchtwagengarantie nur die greift wohl nicht. Ich sag dazu garnichts ich bin stinkendsauer auf den Laden da mit dem Wagen definitiv nichts passiert ist. Das schlimme ist ja das meine Freundin alles gutgläubig abgenickt und bezahlt hat.


"....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann , ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02 % zu senken. Ich glaube, wir Deutschen haben da dringendere Probleme zu lösen..."

 

( Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH )

 

 

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hast du eine rechtschutzversicherung ?

 

mit den aussagen deines verkäufers sieht es im streitfalle nicht gut aus.

für mich sind beide defekte klare sachmangelhaftung.

 

gruss

dieter


rms2.gif

 

 

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Bevor man auf die Beweislastverteilung abstellt muss erstmal geklärt werden ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Grundsätzlich ist die Kaufsache mangelfrei wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Hierzu müsste man genau wissen was beim Kauf vereinbart wurde.

Liegt keine solche Beschaffenheitsvereinbarung vor, so ist die Kaufsache mangelfrei wenn sie sich für die vorausgesetzte Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

 

Somit ist nicht jeder technische Mangel ein Sachmangel im rechtlichen Sinn!

 

Der Polo war zum Kaufzeitpunkt über 5 Jahre alt, und eine Batterie hält durchschnittlich 4-6 Jahre. Bei einem Fahrzeug diesen Alters ist es folglich üblich dass in absehbarer Zeit die Batterie gewechselt werden muss. Ob dies nun eine Woche nach dem Kauf oder erst nach drei Jahren eintritt ist unerheblich. Dies ist kein Mangel sondern schlichtweg normaler Verscheiß.

 

Abgesehen davon macht es die Sache nicht einfacher wie die Angelegenheit abgewickelt wurde (vor über einem Jahr passiert, defekte Teile nicht mehr vorhanden, anstandslose Bezahlung etc).

 

Zumindest das Kostenrisiko dürfte in diesem Fall eher gering sein, bei einem Gegenstandswert bis 300 € liegen die Anwaltsgebühren im außergerichtlichen Verfahren bei ca. 80 EUR! Im SC bekommt man dafür nichtmal nen halben A-Service! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 26.09.2009 um 09:30 Uhr ]

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Was soll man denn da noch mit nem anwalt machen? Die sache ist schon "ewig" her, und der Händler wurde seiner rechte und pflichten beraubt. Deine Freundin hat das ganze bezahlt, und der Händler hätte damals gesagt, dass er das selber hätte machen wollen. Und das er jetzt sagt, das der defekt nacher aufgetreten ist... was erwartest du? Dass er das Portnonaie zückt, und dir das Geld gibt? Für ein Auto welches er vor 1,5 jahren verkauft hat? Die gewährleistung ist doch schon längst abgelaufen, und du hast kein Gutachten von Damals, und ein Mechaniker wird sich wohl kaum daran erinnern.

 

Du wirst also das ganze so hinnehmen müssen, und deiner Freundin sagen, wie sie sich demnächst zu verhalten hat...


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