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Rapante

Update - Des Dramas xter Teil...

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Update des Dramas - siehe auch mein Eintrag vom 31.08. - Start-Probleme Motor

(ist vielleicht auch für Andere interessant):

 

Der Fehler ist nach wie vor nicht behoben, obwohl die Werkstatt nun das 4. bzw 5.Mal am Wagen herumgeschraubt hat. Und - ja - das ist WIRKLICH die Werktstatt eines lizensierten Smart-Centers (kaum zu glauben, aber wahr)...

 

Es wurde (Originalton Werkstattleiter) "so´n Kabel" gewechselt und ein weiteres Update eingelesen.

Ergebnis: der Wagen springt nach wie vor nicht immer zuverlässig an, sondern ruckelt manchmal nur auf einem Zylinder vor sich hin und geht dann aus.

Der Werkstattleiter sowie mein Verkäufer haben dem Hersteller die Problematik gemeldet und waren sich beide sicher: der Hersteller wird wandeln.

Der Hersteller sieht das (wen wundert es?)

natürlich völlig anders und meint, das es keinerlei Grund für eine Wandlung gibt.

Es wurde nun zum 5. (!!!!) Mal repariert und (Originalton Werkstattleiter) " 3 Kabel gewechselt und noch was gemacht". Nun will die Werkstatt den Vorführwagen, den ich momentan fahre, zurück. Der Hersteller hat laut Angabe des Werkstattleiters in die Fallprotokollierung eingetragen, das damit der Fall abzuschließen ist, da das Auto ja nun wieder in Ordnung ist.

 

Ich mag dies weder glauben noch akzeptieren und frage mich nun:

 

- kann ich mich weigern, meinen kaputten Neuwagen zurückzunehmen?

- soll ich auf Wandlung, also Tausch gegen einen kompletten Neuwagen bestehen?

- ODER soll ich es einfach darauf ankommen lassen und mein Montagswagen zurücknehmen und hoffen, das der Fehler wirklich behoben ist?

 

Ich bin dankbar um jede Meinung und / oder Anregung zum Thema... ich weiß mir nämlich gerade wirklich keinen Rat mehr.

Gibt es hier vielleicht Leute im Forum, die eventuell Erfahrungen mit Wandlungen bei Smart gemacht haben (gerne auch per PM, wenn es nicht öffentlich breitgetreten werden soll...).

 

Danke fürs Lesen!

 

Frustrierte Grüße

Rapante

 

Edit: Fipptehler

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Rapante am 22.09.2009 um 17:46 Uhr ]


La vie est dure sans confiture!

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Also normaler Weise kenne ich das so, das man dem Herrsteller/Verkäufer 3-mal die Chance geben muss EINEN BESIMMTEN FEHLER zu beheben. Beim 4ten mal bzw beim 3ten (da sind sich die Hersteller/Verkäufer stets uneinig) hat man dann Anspruch auf komplett Ersatz.

Wenn du also nach 5 Werkstattbesuchen immer noch den SELBEN Fehler hast. Solltest du Anspruch auf Wandlung haben.

 

 

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Es ist nicht so, dass man einem Händler 3 mal die Chance geben muss einen Fehler zu beheben. Bereits nach dem zweiten erfolglosen Versuch einer Instandsetzung, (also sobald der Fehler zum dritten Mal auftritt) gilt die Nacherfüllung als gescheitert.

 

Und eine "Wandlung" gibts schon seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr. Du solltest dir ein neues BGB kaufen. :)

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hi

 

wenn du dich selber nicht auskennst mit der materie, dann wende dich an einen rechtsanwalt, der sich mit Sachmängelgewährleistungsrechte und dergleichen auskennt.

 

manchmal wirkt dieser hinweis auch beim freundlichen sc aus .

 

mfg

toao

zum vorredner (der recht hat):"Soweit man dem Händler innerhalb einer angemessenen Frist erfolglos zur Nachbesserung i.S.d. § 439 BGB aufgefordert haben, besteht für Sie die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern (wobei Schadensersatz und Rücktritt sich nicht gegenseitig ausschließen, § 325 BGB). Diese Rechte nennt man auch „Sachmängelgewährleistungsrechte“.

 

Ein Recht auf Wandelung sieht das Gesetz dagegen nicht mehr vor. Es ist nach heutiger Rechtslage auch nicht mehr erforderlich, den Verkäufer dreimal erfolglos zur Nacherfüllung aufzufordern. Eine angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung ist ausreichend."

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von toao am 22.09.2009 um 18:11 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von toao am 22.09.2009 um 18:13 Uhr ]

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@mgor: Deine Anwort liest sich so, als ob Du Dich ein wenig mit der Materie auskennst? Du hast natürlich Recht: die Wandlung im klassischen Sinne gibt es so nicht mehr. Der Einfachheit halber reden allerdings sowohl das Smart-Center als auch ich von "Wandlung". Im Grunde steht aktuell zur Diskussion, ob ein Neuwagen im Tausch gegen meinen kaputten Neuwagen für mich bestellt wird. Und das entspräche eigentlich auch meinem Wunsch. Nur macht - wie geschrieben - der Hersteller natürlich jetzt erstmal auf "ahnungslos"...

 

Es ist nicht in meinem Interesse vom Kaufvertrag zurückzutreten, da ich dadurch nur Nachteile habe (Rückabwicklung Abwrackprämie und nur anteilige Rückerstattung des Kaufpreises, da der Wagen bereits 1.800 Kilometer auf dem Tacho hat). Wenn ich es mir malen könnte, würde ich gerne einfach (um es mal ganz dämlich und laienhaft auszudrücken) meinen kaputten Neuwagen gegen einen anderen Neuwagen tauschen. Dies hatte mir das Smart-Center auch angeboten. Nur der Hersteller will sich da natürlich nun um jeden Preis drumherum drücken.

Und - wenn ich jetzt den Gesetzestext von toao richtig interpretiere - genau genommen habe ich auf diesen Wagen-Tausch noch nicht mal ein wirkliches Anrecht... oder sehe ich das jetzt falsch??

 

:-?


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Da die Werkstatt den Fehler vielleicht nun behoben hat, (ob es wirklich so ist oder nicht, weißt du noch nicht) wirst du das Auto schon nehmen müssen. Du hast letztendlich dem Händler das Recht auf Nachbesserung auch ein 4. oder 5. Mal eingeräumt, indem du das Auto in die Werkstatt gegeben hast.

 

Ich würde, wenn es immer noch nicht funktioniert, dem Händler mitteilen, dass ich von Kaufvertrag zurücktrete und dass er sein Auto abholen kann.

Vertragsgemäß hast du ja ein Auto gekauft, was funktioniert/ funktionieren sollte.

 

Nachbesserung hat der Händler versucht... Erfolglos.

 

Achtung:

Der Händler könnte letztendlich noch Wertersatz geltend machen (weil du das Auto eine Zeit lang genutzt hast). §346 BGB

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mgor am 22.09.2009 um 18:49 Uhr ]

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Quote:

Am 22.09.2009 um 18:21 Uhr hat Rapante geschrieben:
Es ist nicht in meinem Interesse vom Kaufvertrag zurückzutreten, da ich dadurch nur Nachteile habe (Rückabwicklung Abwrackprämie und nur anteilige Rückerstattung des Kaufpreises, da der Wagen bereits 1.800 Kilometer auf dem Tacho hat). Wenn ich es mir malen könnte, würde ich gerne einfach (um es mal ganz dämlich und laienhaft auszudrücken) meinen kaputten Neuwagen gegen einen anderen Neuwagen tauschen. Dies hatte mir das Smart-Center auch angeboten. Nur der Hersteller will sich da natürlich nun um jeden Preis drumherum drücken.

Und - wenn ich jetzt den Gesetzestext von toao richtig interpretiere - genau genommen habe ich auf diesen Wagen-Tausch noch nicht mal ein wirkliches Anrecht... oder sehe ich das jetzt falsch??



:-?

also ich sehe das anders und dein Anwalt bestimmt auch, was sind schon 1800 Km gegen den Ausfall des Fahrzeug für dich und was hat das mit der Abwrackprämie zu tun, da ist doch nicht gesagt wie lange das neue Fahrzeug auf dich zugelassen sein muss, auch hat Smart den Fehler verursacht und nicht du.

-----------------

Smart ForTwo Pure mit Roadsterantrieb! wird zu Smart Roadster R 101

Smarter Gruß. Der Michi.

Smart & Pulse CDI

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Der jetzt nur noch den Top Motor vom smartprofi verbaut.

Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.

 


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hallo rapante

 

tritt diese problem wie aus heiterem himmel auf (auch stottern während der fahrt) und wurde mal die zündelektronik geprüft??

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@mgor: Danke für die Antwort.

Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du der Ansicht, dass ich (rein juristisch gesehen) nur zwei Möglichkeiten habe:

Entweder ich nehme den reparierten Wagen zurück und hoffe, das er wirklich repariert ist - oder ich nehme ihn nicht zurück, damit trete ich dann offiziell vom Kaufvertrag zurück (mit dem finanziellen Nachteil des Wertersatzes durch meine Nutzung)...

 

Dann ist also - wenn ich das richtig sehe - das (rein mündliche) Angebot meines Smart-Centers, mir einen neuen Wagen zu bestellen und ihn gegen meinen defekten Wagen zu tauschen, eigentlich keinen Pfifferling wert. Denn juristisch gesehen habe ich keinen Anspruch darauf und da es nur telefonisch ausgesprochen wurde, kann ich es noch nichtmal beweisen.

 

Geil...das sind ja grandiose Aussichten...

(sorry, bin gerade wirklich frustriert, da sich meine schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten...)

*geht mal ne Runde ins Essen brechen*


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Natürlich hast du auch das Recht eine mangelfreie Sache geliefert zu bekommen. Sicherlich muss man hier Interessen/ Kosten/ Nutzen abwägen.

 

Wenn du dir eine Kaffeemaschine im Mediamarkt kaufst und die kaputt ist, gehst du da wieder hin und der Verkäufer wird dir mitteilen, du sollst dir einfach eine neue Kaffeemaschine aus dem Regal nehmen.

Die defekte Maschine wird sich sicher keiner mehr anschauen... die fliegt in den Müll.

 

Beim Auto (was unter Umständen mit Sonderausstattung extra für dich gebaut worden ist) sieht die Sache nicht ganz so einfach aus... Aber mit einem Anwalt und der Tatsache, dass du schon 4 oder 5 mal versucht hast, dem Händler eine Chance auf Nachbesserung zu geben, könnte da schon was zu bewegen sein :)

 

 

Ich denke, da das Auto repariert ist, hast du momentan keine Entscheidungsmöglichkeit, da der Mangel behoben worden ist (vielleicht).

 

Aber wenn der Fehler wieder auftritt, DANN kannst du schon wählen, wie weiter verfahren werden soll.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mgor am 22.09.2009 um 19:13 Uhr ]

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@raII: Kein Stottern während der Fahrt, nein. Nur völlig zusammenhanglose Probleme beim Zünden des Motors (egal ob der Motor kalt war, oder warm an der Ampel sich die Start-Stop-Automatik anschaltet). Der Wagen springt dann nur auf einem Zylinder an (oder so fühlt es sich an) und geht dann auch nach ca 15 Sekunden "Rumöttelei" aus. Der Fehler ist nicht abhängig vom Wetter, von der Motor-Temperatur o.ä.- Die Batterie wurde getauscht, 2 Updates gefahren und geschätzte 4 Kabel getauscht... Alles ohne Erfolg...

 

 

@act-florstadt: Mir wurde dies so vom Smart-Center erklärt (wobei die sicherlich nicht der absolute Maßstab in punkto Abwicklung von Abwrackprämien etc. sind...). Ich scheue (noch) den Gang zum Anwalt. Denn zu allem Überfluss liegen die Verträge für meine Rechtsschutz-Versicherung noch ohne Unterschrift auf meinem Schreibtisch... Habe offensichtlich momentan das Glück gepachtet...

 

@mgor: :) Vielleicht besteht ja Hoffnung... Eventuell sind Smart-Händler nicht völlig immun gegen weiblichen Charme in Kombination mit Drohungen vom Anwalt...

[ Diese Nachricht wurde editiert von Rapante am 22.09.2009 um 19:13 Uhr ]


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Hallo Rapante

 

will dich natürlich nicht davon abhalten deinen smart zurück zu geben.

hatte aber anfang des jahres ähnliches phänomen bei meiner gsx. dort war die lösung ganz einfacher natur. dort wanderte der kerzenstecker aus seiner führung und so kamen keine fehlermeldungen im steuergerät aber unerklärliche zündaussetzer zu stande.

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@raII: Ich bin da ganz Deiner Meinung, wahrscheinlich ist die Fehlerursache an meinem Wagen dermaßen absurd, dass einfach niemand auf so eine abwegige Problematik kommt. Ich bin es nur ziemlich leid, das Versuchstier zu spielen.

 

Mal davon abgesehen, das mein Nervenkostüm es nicht mitmacht, an jeder roten Ampel vor der Frage zu stehen:"Springt er an, oder nicht? Bleib ich liegen, oder nicht? Wo ist der nächste freie Abstellplatz? Und warum hupt mein Hintermann anstelle mir beim schieben meines Wagens zu helfen?!?!?"

 

So langsam entwickle ich schon eine gesunde Paranoia - abgesehen davon, das mich mittlerweile wirklich jeder ADACler im Umkreis von 100 km um meinen Wohnort freundlich mit Vornamen grüßt. So entstehen zwar eine Menge sozialer Kontakte, ich würde es aber trotzdem vorziehen, einfach einmal ganz normal, wie jeder andere Mensch auch, eine Strecke von A nach B ohne ungeplante Zwischenstopps fahren zu können. 8-)


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Hallo Rapante

 

kann deinen frust natürlich verstehen.

und wenn mir ne werkstatt sagen würde "so`n kabel" würden die zwei sekunden später strammstehen.

aber schau doch mal zum spass nach ob sich die stecker leicht drehen lassen oder wackeln.

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@rai: Werde ich bei meinem nächsten schnuckeligen Meeting im "Smart-Center meines geringsten Vertrauens" gerne einmal als Frage ins Gespräch einfließen lassen... *gg* Obwohl ich keine sinnvolle Antwort darauf erwarte...

 

Da kommen ganz nostalgische Erinnerungen in mir hoch... Die stellten mir so tolle Fragen wie:

"Haben Sie denn etwa gleichzeitig

das Radio, die Lüftung und das Licht angehabt?!??" oder auch

"Ja, Sie als Frau fahren doch sicherlich nur Kurzstrecke?"

 

*Ironiemodus an* Ich habe mich wirklich selten so ernst genommen und verstanden gefühlt (so als Frau und überhaupt) wie in dieser Werkstatt! *Ironiemodus aus*

 

Daher mache ich mir keine Hoffnungen, das man solche Tipps aus meinem Munde ernst nehmen wird. Meinen Wunsch, doch einmal durchzumessen, ob das nachträglich verbaute Radio irgendwo Strom zieht, beantwortete man mit der Feststellung:

"Kann doch garnicht sein, das geht doch schließlich aus, wenn man den Zündschlüssel zieht" WTF?!?!?

Aha, DAS ist also das Kriterium für falsch oder richtig verbaute Radios... Wenn man den Zündschlüssel zieht und das Radio geht aus, ist alles in bester Ordnung?!?!

Ja, nee - is klar, Meister!

Da spricht eben der Fachmann - oder die Fachwerkstatt...

 

Edit: Fipptehler

[ Diese Nachricht wurde editiert von Rapante am 22.09.2009 um 19:43 Uhr ]


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Hallo Rapante

 

scheinen ja echte profis zu sein in deinem sc.

 

eine einfache strom messung direkt an der baterie bei allen verbrauchern aus sagt ob und vorallem wieviel strom das auto noch zieht. dafür gibst werte die nicht überschritten werden sollten. diese prüfung dauert keine zwei minuten.

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Nachdem ich dann einmal ganz kurz sehr sehr laut geworden bin, wurde das dann auch überprüft (bzw. man sagte mir bei meinem nächsten Werkstatt-Termin, das habe man nun doch mal mit überprüft). ^^

Unnötig zu sagen, das bei der Prüfung nichts herausgekommen ist...

 

Wir werden sehen, morgen geht das Drama in die nächste Runde. Ich werde berichten...


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Quote:

Am 22.09.2009 um 18:21 Uhr hat Rapante geschrieben:
Nur macht - wie geschrieben - der Hersteller natürlich jetzt erstmal auf "Ahnungslos"...


 

OFF TOPIC

 

Schön wärs, dann hättest Du bestimmt den Wagen schon fachmännisch versorgt bekommen ;-)


2n682vq.gif

BenzinerSpritmonitor.de

 

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:-D Meinst Du? Dann bestünde ja noch Hoffnung... denn schließlich scheint dieses Center ja die Auffangstation für ahnungslose

Mechaniker und deren Angehörige zu sein...


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hi

 

nur noch einen kleinen tip für morgen, lass die mechaniker links liegen und lass dir den sc-manager (geschäftsführer oder wie die da heißen) geben und sprich ihn auf die rechtliche lage an und ob er es für nötig hält kunden zu vergraulen

Hinweis auf kulanten umgang und die behebung dieses problem (welches vom produkt aus geht und nicht von dir) sollten dem manager einleuchten

ansonsten direkt an die smart-zentrale mit der problematik treten

 

höflich aber bestimmend sollte dein auftreten sein und lass ihn wissen , dass du auch vor weiteren rechtlichen schritten keine scheu hast

 

mfg und viel glück

 

toao

 

habe im sc-berlin-salzufer auch schon einiges mitgemacht

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@toao: Danke für die Tipps, werde ich auf jeden Fall beherzigen!

Ach ja:

Mit dem Werkstattleiter bzw. den Mechanikern rede ich schon seit dem 3. Reparatur-Versuch nicht mehr. Ich kenne Schleimpilze, mit denen ich sinnvollere Gespräche hätte führen können.

 

Wie gesagt: Morgen bin ich schlauer... *gg*


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