Moin, sehr geehrter Rollerfahrer !
Nach meiner unmaßgeblichen rechtlichen Einschätzung bewege ich mich auf den technischen (Mindest-) Anforderungen gegen unbefugte Inbetriebnahme auf dem Stand der hier vorhandenen Fahrzeuge (BJ: 2005 und 2006). (Ich bin mir nicht sicher, ob und ab wann eine WFS überhaupt zur Pflicht wurde...)
Die zeitgenössischen Fahrzeug mit konventionellem Schaltgetriebe hatten m.W. auch "nur" Zünd- und Lenkschloß ("offene" Wagen wohl noch nicht mal eine Art Türschloß) als Vorschrift.
Außerdem: Wenn man ein Fahrzeug wirklich stehlen will, gibt es immer Mittel und Wege (auch elektronische... (Halte ich bei den hier "abgeranzten 450ern" für eher abwegig (Wert tendiert bei wenig TÜV "gegen Null".).
ABER: Auch Mr. Bean sicherte sein Fahrzeug (echter Mini) durch Mitnahme des Lenkrades.....
mit verunsicherten Grüßen verbleibt
hedwig
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